Bei GmbH-Übernahme -> Gründungszuschuss?

Schumiel

Lieutenant
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Jan. 2010
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846
Hallo,

ich habe mal eine Frage.

Wenn man bei einer GmbH als Angestellter arbeitet, dann aber das Angebot vom Geschäftsführer bekommt, die Firma zu übernehmen, kann man vom Arbeitsamt (oder wem auch immer) Gründungszuschuss bekommen oder wäre es in diesem Fall besser die GmbH aufzulösen und den Weg darüber zu gehen, ein Tag arbeitslos zu sein und um dann auf Gründungszuschuss hoffen zu können?
 
Das ist doch nicht ein ernstgemeinte Frage oder?

Nachtrag: Informiere dich bitte b. zust. Arbeitesagentur. Die wissen dich besser zuberaten als hier:)
 
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Geh zu einem Unternehmensberater. Die haben den besten Überblick wie du sowas aufziehen kannst, was gefördert wird etc.

Vor allem aus Brüssel gibts diverse Fördermaßnahmen, ein Unternehmensberater hat hier ebenfalls am ehesten den Überblick.

http://www.emcra.eu/ ist so ein Institut mit ausgebildeten EU Fundraisern


edit: Gerade zur Arge würde ich nicht gehen, denn solche Tricks wie einen Tag arbeitslos melden etc. werden sie dir dort nicht geben. Such dir einen neutralen Unternehmensberater. Die können dir auch ein Netzwerk an Kontakten bieten, zu Anwälten, beglaubigten Übersetzern etc. was du halt so brauchst.
 
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Frag doch das Arbeitsamt oder am besten den Steuerberater/Unternehmensberater der Firma. Außerdem würde ich erstmal prüfen was die Gründe für die Abgabe sind. Vom Angestellten zum Geschäftführer?
 
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Wenn du die GmbH übernimmst wirst du doch nur als Gesellschafter eingetragen oder? Die Einlage ist doch schon längst getätigt, sonst wäre es doch keine GmbH. Löst du diese auf, müsstest du sie neu gründen auch eine neue Einlage tätigen. Wozu der Gründerzuschuss? Der Experte bin ich nicht, das gebe ich frei zu. Am besten holst du dir in dieser Sache Rat bei einem Rechtsbeistand oder einer Institution die sich mit so etwas auskennt, als hier im Forum.

Wenn du dich arbeitslos melden möchtest, muss dein Chef dich kündigen. Sonst gibt's Ärger und Sperrfrist, dann wird's sicher auch nichts mit irgendwelchen Zuschüssen.
 
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Hallo du!

Einen Gründungszuschuss kann man nur beantragen wenn man aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit wechselt. Das heisst du musst mindestens einen Tag lang Arbeitslos sein.

Ob du dann in eine bestehende Firma dich "einkaufst" und dann noch den Anspruch auf Gründungszuschuss hast weiss ich nicht genau!


Am besten informierst du dich selber bei der Agentur für Arbeit!

hier vorab eine kleine Info:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25276/Navigation/zentral/Buerger/Arbeit/Selbstaendigkeit/Selbstaendigkeit-Nav.html
 
Hi,

1. Übernehmen heißt die Geschäftsanteile kaufen. Dazu sollte zunächst der Wert bestimmt und sich dann auf einen Kaufpreis geeinigt werden.
2. Von der KfW gibt es diverse Förderprogramme. Für Unternehmensnachfolge in der Regel nur Finanzierungen, für Investitionen dann auch Zuschüsse und Zulagen.
3. In der Regel ist der Geschäftsführer einer GmbH nicht selbstständig, sondern eben angestellt. Deshalb gibt es keinen Gründungszuschuss.
4. Eine GmbH kann man nicht einfach so auflösen :) Eine Liquidation dauert sehr lange, im Minimum ein Jahr würde ich schätzen. Das ist in diesem Fall aber auch garnicht sinnvoll.

Grüße
 
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Zumindest in meiner Region gibt es auch geförderte Nachfolge-Unterstützung.
Da gibt es dann z.B. günstige Kredite, Zuschüsse und Qualifizierungsmaßnahmen um den neuen Geschäftsführer auf die Aufgabe vorzubereiten.
Außerdem bekommt man (so man denn möchte bzw nicht widerspricht) noch kostenlose Publicity, was auch selten einer Firma geschadet hat.

Das hängt aber stark von den lokalen Randbedingungen ab und kann anderswo auch ganz unterschiedlich geregelt sein.
Als erstes würde ich dazu zum Amt gehen.
Die werfen zwar nicht mit Fördergeldern um sich, aber wenn du es dort als "entweder ich übernehme, oder ihr habt X Arbeitslose mehr" verkaufst, dann bekommst du auch Hilfe.
Ausreden kann man dir dort die vor Ort existierenden und ebenfalls kostenlosen Möglichkeiten nennen.
Von der IHK bis zur lokalen Wirtschaftsförderung kann es die unterschiedlichsten Angebote geben.
Und nachedem du das alles erledigt hast kannst du mit klaren Vorstellungen nochmal kurz bei einem seriösen (!!!!!! in kaum einer Branche gibts so viele unfähige Möchtegern-Witzfiguren) Unternehmensberater aufschlagen.
Wenn der dir dann noch was helfen will, dann solltest du aber stark aufpassen was es dir (potentiell) bringt und was es (sicher) kostet... auf Erfolgsbasis arbeiten die wenigsten.

Aber du musst bereit sein dir für sowas den Arsch aufzureißen, sonst kannst du es gleich lassen.

Grüße vom:
Jokener
 
Wie Jokener schon angemerkt hast, solltest du dir zunächst genau überlegen was du möchtest. Dementsprechend kann man dann auch gezielt auf Ansprechparther bei der IHK/KfW zugehen. Diese können häufig Berater oder Beratungen empfehlen und eventuell auch bei den Kosten einen Anteil beitragen.

Wenn du konkrete Vorstellungen bzw. konkreten Beratungsbedarf hast, bist du bei spezialisierten Beratungsunternehen meistens besser als bei einzelnen Beratern (Freelancer) aufgehoben. Das spiegelt sich dann aber auch im Preis wider. Häufig wird auf Stundenbasis abgerechnet. Die Sätze bewegen sich (geschätzt) zwischen 75€/h und bis zu 500€/h bei hochspezialisierten Steuer- oder Rechtsanwälten bzw. Strategieberatungen.

Aber wie gesagt, du könntest zunächst die kostenlosen Informationsangebote der IHK oder auch im Web nutzen um die einen Überblick zu verschaffen.
 
Wie gross ist das Unternehmen das da seine Gesellschafter auswechseln möchte?
Wenn ich mich richtig daran erinnere, gibt es Zuschüsse nur für Neugründungen und für altersbedingte Übernahmen (also der Inhaber setzt sich zur Ruhe und hat keinen Nachfolger).
Wenn es sich um ein "1-Mann-Unternehmen" handelt, solltest Du Dich auch beraten lassen, was mit den evtl. Schulden der Firma geschieht, meistens musst Du diese auch mit übernehmen. Der Geschäftsführer ist auch nur ein Angestellter, wichtig ist wer die Anteile besitzt, das können auch noch mehrere Leute sein.
Am einfachsten wäre es, wenn Du mit demjenigen der Eigner ist, zu dem Steuerberater der Firma gehst und ihr Euch da beraten lasst. Wenn dieser Berater danach weiterhin die Firma beraten will, wird er es wohl auch mal kostenlos oder für kleines Geld machen, er will ja schliesslich den Klienten behalten (wenn es sich lohnt).
 
Gründungszuschuss kann der TE bekommen, wenn er sich an die Vorgaben hält.
link 1
link 2
link 3
Das waren übrigens die 3 ersten Treffer vom Freund Google!

Natürlich muss der TE erst einmal offiziell arbeitslos sein, um den Gründungszuschuss bekommen zu können.
Die Kaufabwicklung ist ein rein technisch/rechtlicher Auswahlvorgang, bei dem mind. 2 Varianten denkbar sind, auf die ich aus Zeitgründen jetzt nicht eingehen möchte.

Entscheidender ist die betriebswirtschaftliche Prüfung, ob man zum Kaufpreis X einsteigen soll. Als Mitarbeiter der Firma hat man ja den besten Einblick in die Auftrags- und Personallage - mehr Insiderwissen geht fast nicht. Jetzt noch eine kompetente Prüfung der Firmenbilanzen der letzten 3-5 Jahre und man kann sich der Entscheidung stellen!
 
Auf jedefall mal nach dem Stammkapital fragen sowie die Gewinnermittlungen der letzten Jahre vorlegen lassen um zu Prüfen ob es sich überhaupt lohnt.
 
sorry aber imho wirst du ohne Gang zum Unternehmensberater Steuerberater nicht auskommen.
Du musst dir doch ein Bild über die Bilanzen und GuV der Vergangenheit machen können - und
ohne dir nahetreten zu wollen - vermute ich mal keine kaufmännische Ausbildung bei dir.

Du musst doch auch die bestehenden Verträge und Verpflichtungen durchsehen (Kredite, Mietverträge u.a.)
da der/die vorherigen Gesellschafter das im (notariellen) Übernahemvertrag bestimmt mit reinschrieben.

Spätestens da brauchste Beratung damit du icht über den Tisch gezogen wirst
 
@ThomasK_7
Denkst Du das er einen Zuschuss zum Lebensunterhalt möchte, das wäre das von der Arbeitsagentur.
Glaube eher er möchte Geld vom Staat bekommen, so eine Art Unternehmergründungsdarlehen,
die Firma zu übernehmen
<<< so habe ich es jedenfalls verstanden.
Die Firma die er übernehmen möchte will doch bestimmt das er den Eigner/Teilhaber auszahlt, bei der Arbeitsagentur bekommt er monatlich einen Zuschuss zum Lebensunterhalt, damit er sich z.B. versichern oder Beiträge zur Rente zahlen kann? Wenn ich da was falsch versatehe, sollte der TE mal klarstellen was genau er möchte.
 
ThomasK_7, das weiß ich alles bereits. Aber es geht um keine Gründung, sondern Übernahme einer GmbH.

Offene Punkte:
- es gibt keine schulden
- ich habe Anteile an der GmbH und bin daher in allen Sachen informiert
- die GmbH übernehme ich dann allein (!)

Daher geht es mir primär einfach darum, inwiefern man Zuschüsse (ohne günstige Kredite etc.) bekommt, ohne diese Zurückzahlen zu müssen. Eben nach dem Modell des Arbeitsamtes, das man ein Tag Arbeitslos sein muss.

Denn wenn es keine GmbH-Übernahme Zuschüsse gibt, dann gehe ich den Weg der Neugründung und Zuschüsse über das Arbeitsamt. Nur übernehme ich die GmbH ansich, spare ich enorme Kosten und vorallem aufwand.

Ich hoffe, ich konnte jetzt ohne Zweifel schildern, was ich gern wissen möchte? :)

Ein Dank aufjedenfall im Vorraus. :)
 
1. Gründungszuschuss bekommst Du nur vom Arbeitsamt!
2. Alle anderen Förderprogramme beziehen sich nur auf neue Investitionen der übernommenen/neu gegründeten Firma für den laufenden Geschäftsbetrieb und dessen Erweiterung, nicht für den Kauf/die Neugründung.

Alles andere steht in den links von Beitrag Nr. 12. Vielleicht solltest Du sie doch einmal Schritt für Schritt abarbeiten.
Gruß Thomas (GF GmbH)
 
2.) Wenn ich das kurz für mein Verständnis zusammen fassen darf, heißt das, dass es generell keine Fördermittel gibt, außer 1), die nicht zurückzuzahlen sind? Oder wie du es sagst, es zwar Fördermittel gibt, die es aber gilt, wieder für einen Zweck zu investieren?

Richtig?

Wenn ja, dann macht theoretisch eine GmbH-Übernahme keinen Sinn, sondern eine Auflösung der GmbH, so dass ich dann eine neue Existenz gründe mit dem "inhaltlichen Paket" der GmbH.
 
zu 1) und 2) falsch zusammengefasst

Wer so wie Du denkt, denkt nicht unternehmerisch!

Du willst Fördermittel "Gründungszuschuss" abstauben, das an sich ist nicht verwerflich. Wenn allein die begrenzten Mittel des Gründungszuschusses Dich bewegen, eine neue GmbH gründen zu wollen und die alte zu liquidieren, dann kann es um diese ja nicht allzugut bestellt sein!
Falls der Verkäufer der alten GmbH einen anderen Käufer findet, hättest Du diese Konkurrenz "an der Backe".

Mit Gründungszuschuss + Einnahmen aus Gewerbebetrieb hättest Du für die Zeit des Gründungszuschusses zweifache Einnahmen im Vergleich zu einer normalen Übernahme. Dafür musst Du aber die GmbH aus Eigenmitteln neu gründen und Dich kündigen lassen/selber kündigen. Die jobcenter sind meist nicht so schnell, dass Dein Gründungzuschussantrag sofort bearbeitet wird. Ich habe von Fällen gehört, da hat es 1/2 Jahr gedauert, bis die Bewilligung da war. Du kannst zwar schon sofort neu anfangen, aber ob und in welcher Höhe der Gründungszuschuss bewilligt wird, ist unklar.

Ich rate Dir dringend einen Unternehmensberater aufzusuchen.
Deine Fragestellungen und falschen Interpretationen legen den Verdacht nahe, dass erheblicher Beratungsbedarf vorliegt.
 
Ja klar ist beratungsbedarf da, daher würde ich hier nicht fragen. ;) Jedoch kosten die Berater zu viel, denn ich möchte mich vorab erstmal informieren.

Sicherlich bin ich hier vielleicht auch etwas ungenau und ihr benötigt viel mehr Informationen. So kommt es u.a. hier auch etwas zu missverständen.

Denn ich will keine neue GmbH gründen, sondern ein normales Einzelunternehmen oder wenn, wie gesagt, Zuschüsse bei einer GmbH-Übernahme.

Wenn allein die begrenzten Mittel des Gründungszuschusses Dich bewegen, eine neue GmbH gründen zu wollen und die alte zu liquidieren, dann kann es um diese ja nicht allzugut bestellt sein!
Die "alte GmbH" wird aufgelöst, das ist mit dem jetzigen Chef so abgesprochen. Es geht nun nur noch darum den besten Weg für meine Selbstständigkeit zu planen bzw. zu wissen.

Das ich bzgl. des Gründerzuschusses mehrere Monate warten könnte, ist mir bekannt und auch einkalkuliert.
 
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