Sammelthread Benzingeflüster... Stammtisch, Motortalk (1. Beitrag beachten)

DJMadMax schrieb:
Ich kann auch mit jedem anderen Auto mit 40 im 1. Gang rumdröhnen ab Werk.
Meiner ist da schon in der 3. Schaltstufe bei 1.500 U/min.

DJMadMax schrieb:
Subjektive Wahrnehmung bleibt aber scheinbar auch stets subjektiv.
Meist immer so lange, bis man sie messen kann.
Dann wird es oft objektiv.

GUN2504 schrieb:
@DJMadMax ich glaub du musst dich weniger angesprochen fühlen, wenn hier über die "Röhrmaschinen" abgelästert wird. Denn wie du schreibst bist du eher ein Fahrzeugnutzer wie Ich.
Unser Clubman S hat auch diesen Klappenauspuff und auf Sport knattert der ebenso wenn man mag.
;)
Weshalb werden solche Brüllmaschinen eigentlich zugelassen?

Sogar bei Staubsaugern und Rasenmähern gibt es längst Lärmobergrenzen.
 
Incanus schrieb:
wohl nur außerhalb des Prüfstandzykluses machen 🤷‍♂️.
Absolut korrekt. Die Hersteller versuchen natürlich diese Bereiche zu nutzen und der Gesetzgeber kann nur im nachhinein anpassen. Stichwort ist hierbei "ASEP":

https://www.motorradonline.de/ratgeber/motorraeder-wieder-leiser/
Bericht ist für Moppeds, kann aber auch für normale Autos übertragen werden.

Das Verhalten von dem alten i30n und Konsorten wäre nach den "neuen Regeln" so nicht mehr zulässig. Durch Bestandsschutz natürlich schon - analog wie eben Abgasnormen.

Ich erfreue mich immer, wenn ich mit einem E-Auto fahre. Das ist schon deutlich entspannteres Fahren. :-)
 
Wonach richtet sich eigentlich, bei welcher Drehzahl das Stand- und Fahrgeräusch ermittelt wird? Das ist ja bei jedem Auto unterschiedlich und sieht man auch im Fahrzeugschein (Punkt U.1 und U.3).

Ist beim Hyundai sogar überraschend hoch mit 3250 u/min, wenn ichs gerade richtig im Kopf habe. Beim Yeti meines Arbeitskollegen (~170 PS Allrad) sinds glaube ich fast 1000 u/min weniger gewesen, bei denen getestet wurde.
 
DJMadMax schrieb:
Wonach richtet sich eigentlich, bei welcher Drehzahl das Stand- und Fahrgeräusch ermittelt wird?
Geile Frage! Da habe auch ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht und deswegen direkt mal bei Google reingehauen:

Motoren ohne Drehzahlbegrenzer sind zur Messung ohne Belastung auf eine Drehzahl zu bringen, die 3/4 der Motordrehzahl entspricht, bei der die höchste Motorleistung erreicht wird. Diese Drehzahl ist nach einem Drehzahlmesser einzustellen und während der Ablesung des Schallpegels konstant zu halten.
https://www.powerboxer.de/tuev-fragen/406-gerchmessung-an-kfz-richtlinien
 
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DJMadMax schrieb:
Was du machst, ist aber auch schon deutlich über "Mutig" hinaus :D
Warum... 5W-30 ist von VW sogar als LL Öl vorgeschrieben, bzw. als 0W-30 mit Freigabe vorhanden.
Eher vertrauen in die Ingenieure von vor +20Jahren, wo auf Langlebigkeit Wert gelegt worden ist.

Ich bin nur ins dünnere gerutscht um auch in die kleinsten ritzen mit dünnem Öl zu gelangen /reinigen /Spülen
Machen viele andere auch die ihren Diesel Kurzstrecke bewegen und eine Ölverdünnung/ Kraftstoffeintrag im Öl haben.
Das noch viel riskanter,

Eine Öldruckmeldung habe ich nicht, der Lader beschwert sich nicht.
Eine erhöhte Leerlaufdrehzahl habe ich...somit auch höheren Öldruck im stand.
Solange ich nicht +10min Vollgas fahre und das Öl noch zusätzlich heiß fahre... Was soll passieren.
Hab es nach dem Hochsommer eingefüllt, und vor dem Winter kommt es raus, wegen lange Warmlaufphasen und Ölverdünnung.

wochenende noch hin und Rückweg kurz +180Km/h gesehen gute 20 km/h mehr wie VW eingetragen hat :D
Danach sollte das wässrige Öl jede Ecke gespült haben und hoffentlich auch was sanft gelöst haben.

Bzgl.
LED H7 fahre ich, und nein nicht die legalen...
Falle ich auf, nicht mehr wie die anderen mit retrofit LED.
Habe eine gute halbe Stunde mit dem Einstellen ( gegenüber vom Auto stelllen und Blenden / Streuen geprüft usw.) verbracht um es so blendfrei wie möglich zu machen...
Gleiches beim Bulli (Dad), er fährt schon seit 2018 damit, Ebenfalls blendfrei eingestellt.
Musste nie wieder H4 Halogen tauschen.
Die Osram Nightbreaker Halogen haben bei ihm meist nur ein Jahr gehalten, im E46 auch nicht viel länger damals.

Was man sich da bisher an Leuchtmittel Tausch gespart hat....was wiederum der Umwelt freut.
Man darf nicht vergessen das man so auch den CO² Ausstoß des Fahrzeugs optimiert, da Led weniger Strom brauchen.
An sich müsste man ja in der kfz Steuer besser eingestuft werden... :D

Gravlens schrieb:
Also wenn man etwas eingetragen bekommt es aber laut Polizei nicht zulässig ist, ist die Eintragung nichts wert und man kann sich nicht darauf berufen^^
wäre schön wenn es so wäre.... alles nur Willkür

ein bsp. wie will Herr Polizist wissen das meine eingetragenen Motorsport Domlager aus England, ohne jedliche Gutachten i.O. sind?
(es exisitiert bei mir nur ein Materialgutachten aus welchem Vollmaterial die Platte gefräst worden ist)
für den unwissenden Polizist erstmal nicht legal!

aber der Herr Prüfingeneur hat sich das ganze angeschaut und seinen Siegel drauf gepackt, das diese wie die ab Werk verbauten Domlager bei 250 nicht auseiander fliegen werden.
das diese sogar aus einem Vollmaterial gefräst sind und mehr aushalten wie die Alu Formguss OEM.
jetzt haben die Domlager nach der Eintragung noch ein Gutachten nachträglich erhalten, nur dies passt ja jetzt nicht zu dem was bei mir im Schein steht (Hersteller nr. usw).
ist das jetzt nun Legal oder Illegal?

Meine Eintragung kann man jederzeit anzweifeln ("Prüfingeneur" Titel kann man ja auch bei Ebay kaufen :D und der Wachmeister hat sowieso mehr Ahnung) , ABER das Bauteil besitzt ein Gutachten (jetzt).
Ich besitze das Gutachten (Papierform) aber nicht, da es zum Zeitpunkt kein Gutachten existierte beim Kauf.
ich könnte mir das Gutachten kaufen, aber was bringt mir ein Gutachten mitzuführen. Wo es im Schein nicht lt. Gutachten (Text / Kennz.) übereinstimmt.

also um es wiederrum noch sauberer zu haben,
Gutachten kaufen, nochmal das gleiche Bauteil eintragen (dabei hoffen das die Kennz. am Bauteil nicht geändert worden ist), wenn ja müssen die Domlager nochmal getaucht werden.
Der einzige unterschied wird das "Branding" der D. GmbH sein, die das Gutachten erstellen lassen hat und vertreibt, es kommen beide immernoch aus England....
ausser das ich mehr Geld der Bürokratie in ein Willkürlich ausgewählten rachen werfen würde, hat sich doch für mich nichts geändert?
am ende steht der nächste Polizist der es ebenfalls anzweifeln will.... und die ganze aktion war für die Katz.
Also lassen wir es sein, so oder so findet sich ein Idiot der es anzweifeln will.

Und am ende fahr ich mit +100dB geöffneter Klappe los (83dB eingetragen) und sie können mir nur (bei vorsatz) max. 80€ rein drücken...
weil die Geräuschmessung nach R51.02 (wie mein Fz. zugelassen wurde) eine Grauzone / Gesetzeslücke ausgenutzt wird.

Bei den nicht Legalen LED (wenn sich da nichts geändert hat), können es max. 50€ sein oder mündlich (einfach kooperieren), wenn es jemanden stören sollte, vor Ort mit Ersatz (legale) Lampen tauschen.
ABER welcher Polizist will vor Ort im eingebauten zustand mir beweisen das es Ami LED's sind und keine Made in Germany (mit zulassung).
Zulassungsliste kann sich jeder aus dem Netz drucken.

GUN2504 schrieb:
Die i30N´s fahren hier die jungen Wilden um die 20-25 Jahre.
GUN2504 schrieb:
Obwohl ich glaub es fahren auch 3-4 M2 hier rum :D
Die Fahrer sind dann aber 10 Jahre älter^^

Zum Thema Lautstärke und knallen....
Gibt solche und solche.
Das meine Knallbüchsen wenn ich es will, "Sportmodus"
Meine AGA ist weit unter der dB Angabe im Schein, damit lässt sich unauffällig cruisen...(Innenstadt)
Offen, ist die Hölle los...
Pops and Bangs in Show Lautstärke...
Das mach ich auch so nur auf einem Privatgrundstück im Gewerbegebiet.
Ansonsten könnte ich auch gleich mit einer Fahne winken oder auf dem Abschlepper fahren.
 
Diese Gutachterei ist oft Makulatur. Ein Freund hat ein SLS AMG Cabrio aus den USA reimportiert, das Auto hat keine Leuchtweitenregulierung. Mittels eines TÜV Gutachtens wurde die maximale Zuladung in der Zulassung auf ein Maß reduziert, bei dem der Lichtkegel niedrig genug bleibt um den Gegenverkehr nicht zu blenden - et voila :D
 
Sasi Black schrieb:
mir beweisen das es Ami LED's sind und keine Made in Germany (mit zulassung).
Die Legalen haben E Nummer und Aufkleber die laut abe anzubringen sind. Die Beweislast liegt in dem Fall erst mal bei dir. Ich mein klar wenn's für dein Auto Gutachten zu entsprechenden Lampen gibt wird vermutlich keiner in den Scheinwerfer schauen ob es denn wirklich die richtigen sind. Bei meinen Transportern hat sich bisher noch nie jemand für für die verbauten H7 LEDs interessiert.

Sasi Black schrieb:
vor Ort mit Ersatz (legale) Lampen tauschen.
Das ist der berühmte DB Killer im Rucksack oder unter der Sozius abdeckung mit etwas Pech drehen die dir da ein Vorsatz draus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ersatzlampen sollte jeder Autofahrer dabei haben...(empfohlen)
Da kann keiner dir "Vorsatz" raus drehen, erst recht nicht wenn du auch im Ausland unterwegs bist!
Wo eine mitführpflicht besteht (Ersatzlampenset)

Quelle Google
Die Pflicht, ein Ersatzlampen-Set mitzuführen, ist im Ausland nicht in allen Ländern obligatorisch, wird aber dringend empfohlen.
In manchen Ländern wie Frankreich, Kroatien, Serbien, Spanien und Tschechien gibt es eine Mitführpflicht (Ausnahmen bei Xenon/LED-Leuchten).
Da eine Lichtpflicht tagsüber in vielen europäischen Ländern besteht, ist das Mitführen von Ersatzlampen generell sinnvoll.

BOBderBAGGER schrieb:
Bei meinen Transportern hat sich bisher noch nie jemand für für die verbauten H7 LEDs interessiert.
eben solange das sauber eingestellt ist und man keinen Streifenwagen im Gegenverkehr blendet oder mit 10.000Lumen auffällt.
wird man keine Schlafenden Hunde wecken.
 
cartridge_case schrieb:
Geile Frage! Da habe auch ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht und deswegen direkt mal bei Google reingehauen:
Also, wenn 2350 u/min beim Skoda und 3250 u/min beim i30N nem 3/4 der Drehzahl vom Begrenzer aus entspricht, dann stimmt da irgendwas nicht :D
 
Nicht vom Begrenzer, sondern von der Drehzahl, ab der die maximale Leistung anliegt. Die maximale Leistung liegt bei den modernen Turbomotoren ja bereits deutlich unterhalb der maximalen Drehzahl an.
 
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DJMadMax schrieb:
Auch der ist nicht gemeint. Es geht darum, dass die Fahrzeuge im Stand nicht höher drehen als z.B. 3500 rpm bei meinem Superb, wenn ich jetzt nicht völlig falsch liege. Deinen N dürftest du ohne Begrenzung hochjagen können. Der Vorteil liegt definitiv bei dir. :D
 
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Sasi Black schrieb:
ist das jetzt nun Legal oder Illegal?
Wenn das legal wäre bräuchte man überhaupt keine Teilegutachten oder Eintragungen.

Das wird aber zukünftig sowieso noch wesentlich schwieriger mit der neuen Regelung über das KBA.^^
 
Eintragungen und Gutachten bewegen sich prinzipiell völlig im legalen Rahmen. Sie sind sogar der eben dazu eingerichtete Vorgang, Modifikationen auf ihre Legalität hin abnehmen lassen zu können.
Es ist nicht alles illegal, was für den Betrieb eine Eintragung oder Gutachten erhält bzw. benötigt.
 
Gravlens schrieb:
Das wird aber zukünftig sowieso noch wesentlich schwieriger mit der neuen Regelung über das KBA.^^
Einzelabnahme bleiben davon unberührt....
Man muss einfach sein Auto nach EG (EU-Typengenemigung) abnehmen lassen.
Da sind die Vorgaben entspannter...
Nur muss der Prüfer auch die Vorteile der EU Regeln kennen.

Nicht wie bei der Nationalen zulassung, darunter fallen auch die ABE Geschichten.

Es muss mehr über die Einzelabnahme eingetragen werden, es ist nur schwieriger/teurer.
Hat nichts mit illegal zu tun, nach deutschem Recht vielleicht, aber nicht nach EU Regeln!

Ein bsp...
Bei einer nationalen Zulassung muss mindestens die Lauffläche des Reifens abgedeckt sein, während bei einer EG-Typgenehmigung das gesamte Rad (inklusive Felge) in einem Winkelbereich von 30° nach vorne und 50° nach hinten abgedeckt sein muss
Meine Radabdeckung ist nach EG-Zulassung Illegal!
Da die Felge zu weit raus stehen würde und flaps am Kotflügel fehlen, um zusätzlich Lauffläche abzudecken.
So wie bei fast jedem Neuwagen der so billige Hartplastik flaps am Kotflügel hat sobald der das Sportpaket ausgewählt hat....:freak::kotz:

Aber da ich es lt. Einzellabnahme (national) abnehmen lassen habe brauche ich noch nicht einmal flaps und alles ist Legal
Und wenn man das lt. EG gegenprüft passt das dann auch.
https://www.keba-verlag.de/tuning-wiki-radabdeckung-eg-zulassung/

Ich hab das Spiel, "Dinge eintragen" schon gut durch gespielt....(Leider)
So Sachen wie ECE zulassungen selbst sind nicht in allen Ländern gleich "streng'
d.h. es hat einen Grund warum Lambo/ Harley /Akrapovic sowie meine AGA eine ECE Zulassung in San Marino erhalten hat.
Das auch kein Zufall warum die genannten Abgasanlagen lauter wie andere sind... Oder sein dürfen... Auf dem Papier.
Anscheinend interpretieren die die Messwerte leiser.

Die ECE Unterlagen vollständig rückt auch keiner raus raus, da sagt jeder Hersteller...
Schau ECE, das Ding ist legal. Papiere brauchst dazu nicht.

Mir kann es egal sein, auf dem Papier legal!
Bei einer Messung , Legal! Alles andere ist egal, für mich.
Das der Mittel und Vor Schalldämpfer entfallen sind und es 3,5" ab Kat straight Pipe sind wenn Klappe auf, egal und Legal.

Das alles Augenwischerei am ende, mit den Papieren
Schau dir die Hypercars alle an, Personenschutz = 0 aber legal.
Das wird dann als Kleinserie oder so ausgelegt und fertig. Dann ist der Fußgänger auf der Motorhaube nicht mehr so wichtig.
 
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Sasi Black schrieb:
Meine Radabdeckung ist nach nationalen Zulassung Illegal!
Da die Felge zu weit raus stehen würde und flaps am Kotflügel fehlen, um zusätzlich Lauffläche abzudecken.
So wie bei fast jedem Neuwagen der so billige Hartplastik flaps am Kotflügel hat sobald der das Sportpaket
Was würde die Polizei dazu sagen in einer Kontrolle? Alles ok oder: nationales recht vor eu?
Gerade das Thema mit den Reifen sind die doch eher pingelig
 
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Das wissen die Herren, auch.
Einfach den Prüfbericht mitführen, da steht alles drin.
ob es eine §19.3 war oder §21

Und das der Vorteil einer Einzelabnahme §21, weniger stress...
mehr möglichkeiten für den Prüfer, man braucht halt auch einen der sich z.b. mit Fahrwerk auskennt usw.
einer der alle bereiche abdecken kann zu finden wird schwierig.
Ich hab eine anlaufstelle für Fahrwerk, der wiederrum ist bei Abgas / Lärmemmision in verbindung Motortuning raus (so einen suche ich noch).
Eine Adresse habe ich, der wirbt mit BMW Tuning experte... mal gucken was der nächstes jahr sagt.

ein geheimtipp ist z.b. Personen zu suchen die Motorsport Wagenpässe austelllen dürfen, da gibt es D. register für.
die dürfen auch eine Einzelbetriebserlaubnis austellen und kennen sich mit der Materie aus.
Nicht jeder Bäcker der sich Bäcker nennen darf, backt leckere Kuchen... Ihr versteht was ich meine.
Und wenn der Maler meint er weis es besser, den lache ich aus....
Wer also eine Vollabnahme nach §21 anzweifelt muss einen 2. Gutachter beauftragen, der der gleichen meinung sein muss.

Zu einem Prüfingeneur der sein Geld mit HU/AU und Unfallgutachten verdienen will, darf man nicht hinfahren.
wie in allen Gewerke, man muss da jemand mit Leidenschaft finden...

So bekommt man auch Motorsport Domlager mit Sturzverstellung ohne Papiere /gutachten sowie 2° Sturz auf der VA in verbindung Gewindefahrewerk in Schein eingetragen, das LEGAL!
kostet halt nur mehr wie eine standard 19.3 die "jeder" Prüfer machen darf, der hätte einem am Telefon schon abgewimmelt.

Eine Eintragung nach § 19 (3) StVZO ist für Änderungen mit einem Teilegutachten (TGA) oder einer ABE nötig, während eine Eintragung nach § 21 StVZO eine Einzelabnahme ist, die erforderlich wird, wenn kein passendes Gutachten vorliegt.
§ 21 wird auch für die Zulassung von importierten Fahrzeugen benötigt, da hier das gesamte Fahrzeug von einem amtlich anerkannten Sachverständigen geprüft und eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt werden muss.
Der Unterschied besteht also in der Verfügbarkeit von Gutachten und dem Umfang der Prüfung: § 19 (3) ist die Standard-Änderungsabnahme, während § 21 eine gründlichere Vollabnahme darstellt
 
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So wie ich es verstanden habe braucht jedes Teil welches man in sein Auto einbaut oder einbauen lässt durch die neue Regelung ab irgendwann in 2028 (genaues Datum weiß ich nicht mehr) eine Nummer vom KBA.

Glaube nicht dass ich dies falsch verstanden habe, aber werden wir ja dann sehen.^^


Kleiner Nachtrag noch zu den Additiven, der Benzinverbrauch hat sich zumindest laut meinem Boardcomputer auch nicht verändert, liegt bei 5,5 l zuvor 5,6 l.

Deckt sich auch mit dem Motorgeräusch, höre keinen Unterschied zu zuvor, und ich würde es auch merken weil dieses mir besonders mit unter 2000 RPM ziemlich auf die Nerven geht. :D
 
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