Berechnung Resturlaub und Kurzarbeit

act_

Lt. Junior Grade
Registriert
Juli 2012
Beiträge
361
Moin zusammen,

durch Kurzarbeit scheint sich ja der Jahresurlaub zu reduzieren. Nehmen wir also ein theoretisches Beispiel:
Unser Arbeitnehmer Meier hat 24 Tage Jahresurlaub gemäß BUrlaubG. Meier ist in 2021 in den Monaten Januar bis einschließlich Mai in kompletter Kurzarbeit.

Ich würde jetzt annehmen, dass Meier rechnerisch pro Monat 2 Tage Urlaubsanspruch hat (24 Urlaubstage / 12 Monate). Da er 5 Monate in voller Kurzarbeit ist, würde er 10 Urlaubstage verlieren.

Wie verändert sich der Fall, wenn Meier im Januar bereits 5 Tage Urlaub genommen hat. Dieser Urlaub wurde beantragt im Jahr 2020 und ist dann zu seinem Pech in die Zeit der Kurzarbeit gefallen.

Verliert Meier dann 5 Tage genommenen Urlaub + 10 Tage nach obiger Rechnung.
Oder sind es 5 Tage genommener Urlaub + 8 Tage, da man dann für den Januar nicht noch zusätzlich die zwei Tage anteiligen Jahresurlaub abzieht?

Oder gibt es eine ganz andere Regeleung?
 
Genommener Urlaub wird natürlich nicht angerechnet. 10 Urlaubstage weniger durch Kurzarbeit bleiben. Also blieben 14 übrig, 5 bereits genommen, macht 9 am Ende.
 
BlubbsDE liegt vollkommen richtig.
Kleine Erweiterung zu diesem Fall.

Meier hat Urlaub genommen den er noch nicht "erarbeitet" hat. Schwierig wird es nur, wenn er z.B. Ende Mai kündigt. Dann müsste man rückwirkend den Urlaub als unberechtigt abrechnen.

Außerdem sollte man hier folgendes beachten. Meier war ja zuhause und nicht bei der Arbeit. Das ist jetzt nicht gleichzusetzen mit Urlaub, aber keine Arbeit kann man schon als Freizeit betrachten.
 
Danke für eure Erklärungen und Hilfe :)
 
Zurück
Oben