Moin zusammen,
durch Kurzarbeit scheint sich ja der Jahresurlaub zu reduzieren. Nehmen wir also ein theoretisches Beispiel:
Unser Arbeitnehmer Meier hat 24 Tage Jahresurlaub gemäß BUrlaubG. Meier ist in 2021 in den Monaten Januar bis einschließlich Mai in kompletter Kurzarbeit.
Ich würde jetzt annehmen, dass Meier rechnerisch pro Monat 2 Tage Urlaubsanspruch hat (24 Urlaubstage / 12 Monate). Da er 5 Monate in voller Kurzarbeit ist, würde er 10 Urlaubstage verlieren.
Wie verändert sich der Fall, wenn Meier im Januar bereits 5 Tage Urlaub genommen hat. Dieser Urlaub wurde beantragt im Jahr 2020 und ist dann zu seinem Pech in die Zeit der Kurzarbeit gefallen.
Verliert Meier dann 5 Tage genommenen Urlaub + 10 Tage nach obiger Rechnung.
Oder sind es 5 Tage genommener Urlaub + 8 Tage, da man dann für den Januar nicht noch zusätzlich die zwei Tage anteiligen Jahresurlaub abzieht?
Oder gibt es eine ganz andere Regeleung?
durch Kurzarbeit scheint sich ja der Jahresurlaub zu reduzieren. Nehmen wir also ein theoretisches Beispiel:
Unser Arbeitnehmer Meier hat 24 Tage Jahresurlaub gemäß BUrlaubG. Meier ist in 2021 in den Monaten Januar bis einschließlich Mai in kompletter Kurzarbeit.
Ich würde jetzt annehmen, dass Meier rechnerisch pro Monat 2 Tage Urlaubsanspruch hat (24 Urlaubstage / 12 Monate). Da er 5 Monate in voller Kurzarbeit ist, würde er 10 Urlaubstage verlieren.
Wie verändert sich der Fall, wenn Meier im Januar bereits 5 Tage Urlaub genommen hat. Dieser Urlaub wurde beantragt im Jahr 2020 und ist dann zu seinem Pech in die Zeit der Kurzarbeit gefallen.
Verliert Meier dann 5 Tage genommenen Urlaub + 10 Tage nach obiger Rechnung.
Oder sind es 5 Tage genommener Urlaub + 8 Tage, da man dann für den Januar nicht noch zusätzlich die zwei Tage anteiligen Jahresurlaub abzieht?
Oder gibt es eine ganz andere Regeleung?