Berufsunfähigkeitsversicherung?

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Ich (44 J.) habe vor reichlich einem Jahr eine BU über monatliche 1000,- € von einer großen leistungsfähigen Versicherung mit guten Vertragskonditionen bis zum 55. Lebensjahr mit Jahresbeitrag von 361,72 Euro und Überschussbeteiligung als Beitragssofortabzug was den Jahresbeitrag auf 207,24 Euro senkt (=17,27€/Monat) abgeschlossen.
Ich bin Nichtraucher und habe einen kaufmännischen Beruf. Die 55 Jahre Endlaufzeit sind der geplante Renteneintritt. Aktuell hänge ich leider 2 Jahre dem Plan hinterher :(, wird also vielleicht erst mit 57 Jahren.

Mit meinen Zahlen will ich zeigen, dass bei entsprechender Lebensplanung und gewissenhafter Recherche es für den ein oder anderen durchaus Sinn machen kann, sich mit dem Thema zu beschäftigen und sich beraten zu lassen.
Die Beitragstarife sind für jüngere Menschen höher als für ältere wie mich mit 43 J. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Versicherer kalkulieren nämlich auch die Länge der Zahlungsverpflichtung im Schadensfall. Dann spielt der Endzeitpunkt natürlich auch eine große Rolle. Ich habe mir von versch. Gesellschaften verschiedene Endzeitpunkte kalkulieren lassen und große Beitragssprünge gesehen. Da ich ohnehin nicht geplant hatte bis 65, aktuell sogar 67 J. arbeiten zu müssen, konnte ich natürlich großzügig diese Varianten weglassen. Als junger Mensch hatte ich auch nicht so die Notwendigkeit einer BU gesehen und mich deswegen erst später mit dem Thema beschäftigt. Dadurch habe ich mir rund 20 Jahre Beitragszahlung erspart, was ich aber alternativ in Altersvorsorge investiert habe! Ich habe generell durch Konsumverzicht sehr viel in Altersvorsorge investiert, das ist aber eine Lebenseinstellungsfrage.
Da ich Versicherungsgesellschaften kaum über den Weg traue, bin ich sehr zurückhaltend mit Verträgen.
Ich bin mir bewusst, dass im Schadensfall ich immer soviel Geld in der Rückhand haben muss, um mein Recht auf Versicherungsleistung auch einklagen zu können. Wer das nicht kann, der steht im größeren Schadensfall dumm da. Deswegen zusätzlich auch die Summe über monatlich 1000 €. Das ist der Betrag, bei dem die Gesellschaften im Regelfall klaglos auszahlen. Wer mehr Geldbedarf hat, sollte lieber bei 2 Gesellschaften einen Vertrag über jeweils 1000 € abschließen. Das mindert das Negativrisiko und steigert nicht wesentlich die Höhe der Beiträge, wenn eine zweite gute Gesellschaft zur Verfügung steht. Monats- oder Quartalsbeitragszahlungen erhöhen die Beitragshöhen nur unnötig. Soviel kann derzeit alternativ gar nicht mit Termingeld als Guthabenzins eingenommen werden, dass man effizient einerseits Geld in Höhe eines Jahresbeitrags angelegt hat und andererseits monatliche Beitragszahlung an die Versicherung wählt.
Beitragssofortabzug habe ich gewählt, weil ich bei der jetzigen Finanzgroßwetterlage nach dem Motto verfahre, der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach der Versicherung. Zuviel liest man über kurz vor Auszahlungsbeginn deutlich schrumpfende Überschussbeteiligungen (z. Bsp. -33%) und als Versicherungsnehmer kannst Du dagegen praktisch nichts machen, noch nocht einmal mit Geld in der Rückhand.

Wer jetzt denkt mein Modell sei für ihn nicht vergleichbar, sollte sich überlegen, ob es auch für ihn Sinn machen könnte, trotz späteren Renteneintritts einen gewissen Zwischenzeitraum finanziell abzusichern. Mir fallen da die Kindererziehungszeiten ein, die man sich absichern könnte. Irgendwann sind die Kinder aus dem Haus, das Haus/die Wohnung vielleicht auch abbezahlt, sinkt der Kapitalbedarf bis zur Regelrente drastisch. Warum nicht wenigstens diesen Zeitraum absichern, wenn dies für kleines Geld (s.o.) machbar ist?

Mit Beratung meine ich auch wirklich zu einem Makler oder mehreren Versicherungsvertretern zu gehen und sich Angebote erstellen lassen und diese auch zu besprechen und zu optimieren. Die Lektüre von Fachliteratur/Internetforen ist zwar wichtig in der Vorbereitung, aber die Musterfälle/-beiträge sind oftmals zu allgemein und die Fachkompetenz von Finanztest z. Bsp. lässt auch leider zu wünschen übrig. Wichtig bei der Versicherungswahl sind meines Erachtens auch immer die historischen Reklamationsquoten im Versicherungsfall. Gute Gesellschaften können da bei mir punkten. In der heutigen Zeit ist es wirklich einfach, sich mittels Internet unabhängige oder zumindest vielfältige Hinweise/Ratschläge einzuholen, so dass keiner mehr gezwungen ist, dem erstbesten Versicherungsvertreter auf den Leim zu gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stefan_Sch schrieb:
Gerade bei der sogenannten Überschussbeteiligung, von der du hier sprichst, haben die Versicherungsteilnehmer in den letzten Jahren kaum etwas gesehen.
So richtig Ahnung hast du aber nicht, oder? Was er beschrieben hat ist der sogenannte Beitragsrückgewähr...
Ist btw. nur Augenwischerei, um ein Gegenargument für die Leute zu haben, die nicht damit leben können, dass sie umsonst gezahlt haben, wenn sie nicht bu werden.
 
Pjack schrieb:
So richtig Ahnung hast du aber nicht, oder? Was er beschrieben hat ist der sogenannte Beitragsrückgewähr...

Das hat mit einer Beitragsrückgewähr nichts zu zu tun, mein ahnungsloser Forenkamerad. Die Beitragsrückgewähr besagt bei Kombiprodukten, dass das angesparte Vermögen zurück gezahlt wird. Diese Kombiprodukte sind natürlich teurer. Die fondsgebundene Überschussbeteiligung richtet sich aber nach dem tatsächlichen Fondswachstum.

Und darüber haben wir gesprochen.
 
|MELVIN| schrieb:
Ein Teil der Beiträge wird in Fonds angelegt, bei Versicherungsablauf wird mir je nach Entwicklung der Fonds eine Summe zwischen 6.500 € (0% Fondswachstum) und 36.500 € (9% Fondswachstum) ausgezahlt. Effektiv zahle ich also noch weniger als 42 € im Monat.
Genau das ist die Definition des Beitragsrückgewährs, dass der Beitrag in drei Bestandteile geteilt wird und einer davon nur für den VN angespart und am Ende ausgezahlt wird - was an sich eigentlich sinnlos ist, sich für den Kunden aber gut anhört. Er zahlt also nicht nur Geld in den Topf für die Schadensregulierung und für den Verwaltungsaufwand usw., sondern noch einmal in seinen eigenen, persönlichen Topf, den er am Ende ausgezahlt bekommt.

Mit Zurückzahlung aus dem Topf für die Schadensregulation hat das natürlich nichts zutun, man kann da überhaupt gar kein Geld hinterher wieder zurück geben, da man es braucht, um Schadensfälle regulieren zu können.
Das Prinzip von Versicherungen ist, dass man Risiken in ein Kollektiv einbringt, da kann keiner Geld raus bekommen, der keinen Schadensfall hat, weil er diejenigen quer-subventioniert, die einen Schadensfall haben.

Überschussbeteiligung ist, wenn der Versicherer das Geld, das in dem Topf für die Schadensregulation ist, so anlegt, dass Überschüsse entstehen. Dadurch sinkt zB. der Beitrag, die Leistungen steigen usw. Dadurch, dass er auch etwas ausgezahlt bekommt, wenn der Fond kein Wachstum erreicht hat, kann es schon keine Überschussbeteiligung sein, denn woher soll die Summe kommen, wenn keine Überschüsse erzielt wurden, wenn nicht aus seinen eigenen Beiträgen? :evillol:
 
Man gebe doch bitte einmal die genannten Stichworte Überschussbeteiligung BU und Beitragsrückgewähr BU in eine Suchmaschine der Wahl ein und staune!

Bleiben nach Regulierung der Schadensfälle noch Beitragszahlungen verfügbar, so ist ein Überschuss generiert.
Diesen muss die Gesellschaft nach §Schiessmichtod Versicherungsgesetz zum Großteil an die Versicherungsnehmer ausschütten.
Die Beitragsrückgewähr schließt du mit einer garantierten Versicherungssumme (in Höhe der zukünftigen Beiträge) in Form eines "Kombiprodukts" selbst ab.

Wobei die meisten Geldtipxyz24.net Seiten beide Sachverhalte ebenfalls fröhlich verwursteln.
Sollten meine Quellen ebenfalls falsch sein - Pech gehabt ;)
 
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