MSHomerJay
Cadet 2nd Year
- Registriert
- Juli 2008
- Beiträge
- 26
@marcol1979
Dein Kommentar kann man sich sparen.
Eine BU-Verischerung (nicht zu verwechseln mit der EU = Erwerbsunfähigkeit) zahlt bei den meisten Gesellschaften ab 50% Arbeitsunfähigkeit des bisherigen Berufes. Wichtig ist dann eine Police ohne abstrakte Verweisung. Denn nur dann braucht man sich nicht nach einem neuen Job umschauen. Das bieten aber alle Gesellschaften an.
Das Risiko wird in Berufsgruppen unterteilt. Je höher das Risiko, desto teurer die Police. Psyche und Skelett (z.B: Bandscheibe) sind dabei öfters eintretende Fälle als Krebs. Das sollte sich jeder Bürostuhl-Liebhaber zu Herzen nehmen.
Die Deutsche Rentenversicherung leistet nicht mehr bei BU, sondern bietet nur noch eine sehr geringe Erwerbsminderungsrente - und dafür muss man wirklich mit durch sein.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt die BU (ab 50%). Nur bei der Unfallversicherung gilt der Satz: plötzlich, unvorhergesehen und von außen einwirkend.
Die Deutsche Rentenversicherung selbst weist in Ihrer jährlichen Renteninformation darauf hin, dass eine Versorgungslücke vorhanden ist - nicht nur fürs Alter.
Berufsgenossenschaft = BU ????
Bitte, bitte, bitte lesen: http://www.versicherungsjournal.de/vertrieb-und-marketing/die-groessten-bu-irrtuemer-108641.php
Dein Kommentar kann man sich sparen.
Eine BU-Verischerung (nicht zu verwechseln mit der EU = Erwerbsunfähigkeit) zahlt bei den meisten Gesellschaften ab 50% Arbeitsunfähigkeit des bisherigen Berufes. Wichtig ist dann eine Police ohne abstrakte Verweisung. Denn nur dann braucht man sich nicht nach einem neuen Job umschauen. Das bieten aber alle Gesellschaften an.
Das Risiko wird in Berufsgruppen unterteilt. Je höher das Risiko, desto teurer die Police. Psyche und Skelett (z.B: Bandscheibe) sind dabei öfters eintretende Fälle als Krebs. Das sollte sich jeder Bürostuhl-Liebhaber zu Herzen nehmen.
Die Deutsche Rentenversicherung leistet nicht mehr bei BU, sondern bietet nur noch eine sehr geringe Erwerbsminderungsrente - und dafür muss man wirklich mit durch sein.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt die BU (ab 50%). Nur bei der Unfallversicherung gilt der Satz: plötzlich, unvorhergesehen und von außen einwirkend.
Die Deutsche Rentenversicherung selbst weist in Ihrer jährlichen Renteninformation darauf hin, dass eine Versorgungslücke vorhanden ist - nicht nur fürs Alter.
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Berufsgenossenschaft = BU ????
Bitte, bitte, bitte lesen: http://www.versicherungsjournal.de/vertrieb-und-marketing/die-groessten-bu-irrtuemer-108641.php