patty1971
Lt. Commander
- Registriert
- Juli 2007
- Beiträge
- 1.658
Hallo
Ich habe wie jedes Jahr meine Betriebskostenabrechnung von der Hausverwaltung bekommen.
Wie jedes Jahr ist der Streitpunkt auf der Abbrechung auch dieses Jahr wieder vorhanden.
Es geht um die Treppenhausreinigung.
Diese wird von mir und meinen Nachbarn selber ausgeführt.
Die Hausverwaltung hatte vor 4 Jahren ein schreiben an alle Hausbewohner geschickt und darin gefragt wer dafür ist
die Treppenhausreinigung von einer Firma (kostenpflichtig) erledigen zu lassen. Da bei uns im Haus sehr viele ältere Menschen leben,
haben diese dem natürlich alle zugestimmt. Nur meine Nachbarn und ich haben diesen widersprochen, da wir das noch alleine
hinbekommen. Bei meinen Nachbarn konnten und können sie dies nicht durchsetzen, da diese noch einen älteren Mietvertrag haben.
Bei mir rechnen sie jedes Jahr die Treppenhausreinigung mit ab, obwohl wir diese immer selber erledigt haben.
Letztes Jahr haben Sie mir ein schreiben gesendet, das die Treppenhausreinigung in Zukunft ohne wenn und aber mit auf die Betriebskosten kommt. Ein Widerspruch wurde gänzlich ausgeschlossen. Also war dies eine einseitige Änderung ohne meine
Zutun. Meine Nachbarn haben dieses Schreiben nicht bekommen, da diese noch einen alten Vertrag haben.
Die Putzfirma lässt auch unsere Etage immer weg und Putzt nur die vorgegebenen.
Jedes Jahr habe ich Ärger und Rennereien damit diese Abbrechung wieder Gutgeschrieben wird.
Jetzt steht in der Betriebskostenabrechnung vor dem Punkt Treppenhausreinigung -direkte Zuordnung-
Ich kann mit dem Begriff überhaut nichts anfangen. Kann mir jemand erklären was dies heißen soll?
Soll ich mich jetzt wieder mit der Verwaltung streiten?
Ich habe wie jedes Jahr meine Betriebskostenabrechnung von der Hausverwaltung bekommen.
Wie jedes Jahr ist der Streitpunkt auf der Abbrechung auch dieses Jahr wieder vorhanden.
Es geht um die Treppenhausreinigung.
Diese wird von mir und meinen Nachbarn selber ausgeführt.
Die Hausverwaltung hatte vor 4 Jahren ein schreiben an alle Hausbewohner geschickt und darin gefragt wer dafür ist
die Treppenhausreinigung von einer Firma (kostenpflichtig) erledigen zu lassen. Da bei uns im Haus sehr viele ältere Menschen leben,
haben diese dem natürlich alle zugestimmt. Nur meine Nachbarn und ich haben diesen widersprochen, da wir das noch alleine
hinbekommen. Bei meinen Nachbarn konnten und können sie dies nicht durchsetzen, da diese noch einen älteren Mietvertrag haben.
Bei mir rechnen sie jedes Jahr die Treppenhausreinigung mit ab, obwohl wir diese immer selber erledigt haben.
Letztes Jahr haben Sie mir ein schreiben gesendet, das die Treppenhausreinigung in Zukunft ohne wenn und aber mit auf die Betriebskosten kommt. Ein Widerspruch wurde gänzlich ausgeschlossen. Also war dies eine einseitige Änderung ohne meine
Zutun. Meine Nachbarn haben dieses Schreiben nicht bekommen, da diese noch einen alten Vertrag haben.
Die Putzfirma lässt auch unsere Etage immer weg und Putzt nur die vorgegebenen.
Jedes Jahr habe ich Ärger und Rennereien damit diese Abbrechung wieder Gutgeschrieben wird.
Jetzt steht in der Betriebskostenabrechnung vor dem Punkt Treppenhausreinigung -direkte Zuordnung-
Ich kann mit dem Begriff überhaut nichts anfangen. Kann mir jemand erklären was dies heißen soll?
Soll ich mich jetzt wieder mit der Verwaltung streiten?