Betriebskostenabrechnung

patty1971

Lt. Commander
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Hallo

Ich habe wie jedes Jahr meine Betriebskostenabrechnung von der Hausverwaltung bekommen.
Wie jedes Jahr ist der Streitpunkt auf der Abbrechung auch dieses Jahr wieder vorhanden.
Es geht um die Treppenhausreinigung.
Diese wird von mir und meinen Nachbarn selber ausgeführt.
Die Hausverwaltung hatte vor 4 Jahren ein schreiben an alle Hausbewohner geschickt und darin gefragt wer dafür ist
die Treppenhausreinigung von einer Firma (kostenpflichtig) erledigen zu lassen. Da bei uns im Haus sehr viele ältere Menschen leben,
haben diese dem natürlich alle zugestimmt. Nur meine Nachbarn und ich haben diesen widersprochen, da wir das noch alleine
hinbekommen. Bei meinen Nachbarn konnten und können sie dies nicht durchsetzen, da diese noch einen älteren Mietvertrag haben.
Bei mir rechnen sie jedes Jahr die Treppenhausreinigung mit ab, obwohl wir diese immer selber erledigt haben.
Letztes Jahr haben Sie mir ein schreiben gesendet, das die Treppenhausreinigung in Zukunft ohne wenn und aber mit auf die Betriebskosten kommt. Ein Widerspruch wurde gänzlich ausgeschlossen. Also war dies eine einseitige Änderung ohne meine
Zutun. Meine Nachbarn haben dieses Schreiben nicht bekommen, da diese noch einen alten Vertrag haben.
Die Putzfirma lässt auch unsere Etage immer weg und Putzt nur die vorgegebenen.
Jedes Jahr habe ich Ärger und Rennereien damit diese Abbrechung wieder Gutgeschrieben wird.
Jetzt steht in der Betriebskostenabrechnung vor dem Punkt Treppenhausreinigung -direkte Zuordnung-
Ich kann mit dem Begriff überhaut nichts anfangen. Kann mir jemand erklären was dies heißen soll?
Soll ich mich jetzt wieder mit der Verwaltung streiten?
 
Hast du die Verwaltung schon darüber informiert, dass deine Etage nicht gereinigt wurde? Und nachgefragt, wie dann diese Kosten begründet werden?
 
Nein Idon, die Abbrechnung ist erst gestern gekommen.
Ich versuche das ja jedes Jahr zu klären, nur die Frau in der Verwaltung wird dann immer sehr pampig.
 
Dann solltest du der Frau vielleicht einfach mal klar machen, wer die Verwaltung bezahlt und beauftragt. Du bist Eigentümer?

Insbesondere die jährlichen Verwaltungssitzungen kann man doch brutal sprengen und den Aufwand für die Hausverwaltung mit (mehr oder weniger gerechtfertigten) Anfragen extrem erschweren. Wir hatten bei uns z. B. immer wieder Probleme mit älteren Betrunkenen und "gegen-alles"-Miteigentümern. Ein anderer Vermieter und ich haben daraufhin zwei Jahre lang brutal aufgeräumt und die Leute massiv legal zusammengefaltet und argumentativ die graue Mitte überzeugt. Seitdem ist Ruhe. Und auch die Hausverwaltung macht keinen Unsinn mehr, weil die wissen, dass wir wieder eskalieren würden. => 2x Aufwand, x-Mal Profit.


Rechtsberatung im Einzelfall ist hier aber halt nicht erlaubt. Der Themenkomplex ist auch beliebig schwierig, weil unklar ist, was genau in euren Ordnungen steht. Wie so oft lohnt es sich aber "outside the Box" zu agieren oder halt die paar Euro zu bezahlen und jedes Mal, wenn der Vertragspartner seinen Werkvertrag nicht ordentlich ausführt, den Mangel zu rügen und die Nacharbeiten zu kontrollieren.

Wenn man möchte, bekommt man mit solchen legalen Aktionen auch das gesamte System kaputt; sowas könnte man ja auch mal an eine Hausverwaltung kommunizieren und damit den Druck erhöhen. Entweder hat irgendwann die Hausverwaltung keinen Bock mehr oder die Reinigungsunternehmen. Ich halte das in einem Mehrfamilienhaus für nicht zielführend, aber kennen sollte man alle Optionen.
 
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Danke dir Idon.
Aus dieser Sichtweise habe ich das noch gar nicht betrachtet,
aber es ist gut die Sichtweise jetzt zu kennen.
 
Kein Thema. Erfahrungsgemäß kommt man auch mit Schreien und Drohen nicht weiter; höfliches Argumentieren anhand von konkreten Beispielen bringt da schon mehr.
 
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schwieriges Thema. Kommt auch so ein bisschen aufs Bundesland an. Währen im schwäbischen die "Kehrwoche" gang und gebe ist, so ist es in Berlin normal das von einer Firma gereinigt wird.

Und diese Firma abbestellen geht nur, wenn ALLE Mieter sagen wir wollen keine und machen das selber und dann auch noch der Hauseigentümer einverstanden ist.

Sobald eine Firma kommt musst du meiner Meinung nach bezahlen, es reicht ja auch nicht das du "deine" Etage selber wischst. Wie kommst du denn dahin? Den Eingangsbereich und die Etagen unter dir nutzt du ja auch mit und die werden von der Firma gereinigt.
 
@verbaliBerlin
meine Nachbarn und ich putzen unsere Etage seit Jahren selber, die Putzfirma lässt unsere Etage auch außen vor, also weg und putzt nur die anderen Etagen. Dies können wir Beweisen da die Putzfirma immer ihren
Putzplan unterzeichnen muss. Auf diesem Plan ist unsere Etage auch gar nicht aufgeführt, sondern nur die Etagen welche von der Firma geputzt wurde. Und ich denke die Hausverwaltung kann uns das nicht in Rechnung stellen, da wir seinerseits den Putzvertrag abgelehnt haben. Das witzige ist ja, das nur mir jedesmal die Reinigung in Rechnung gestellt wird, meinen Nachbarn welche noch einen alten Mietvertrag haben aber nicht.
 
Ja ähnlich wie bei uns. Dort wurde einmal abgestimmt. Seither bezahlen wir alle. Egal ob alle dafür waren oder nicht.
Das kostet uns so ca 7€ im Monat.
 
naja, nutzt du die anderen Etagen nicht?

Wohnst du schon im EG?

Musst du nie auf den Dachboden?
 
na, wenn er z.B. in der dritten Etage wohnt, ohne Fahrstuhl, dann macht er EG 1.O und 2.OG ja auch mit dreckig, egal ob er seine 3. Etage putzt.
 
das ist eben die Frage.
zahlt jeder für seine Etage, oder alle für alles.

In der Regel ist 2. der Fall, da ja auch noch ggf nen Eingangsbereich dazukommt der von allen genutzt wird, die Türen, das Klingeltableau, Briefkästen, ggf. Außenbereich..... usw.

Und das wird dann eben auf alle umgelegt.
kommt auf die Verträge an, und was der Eigentümer will.
 
cartridge_case schrieb:
Na und? Dafür ist doch der Reinigungsservice da, welcher von den Mietern der jeweiligen Etagen bezahlt wird.

Genauso ist es bei uns.
Jeder Mieter zahlt für seine Etage. Der ganze Spaß kostet im Jahr 150€, die ich für einen Service bezahlen soll, welcher nicht erbracht wird. Wie ich schon schrieb, ich und meine Nachbarn haben diesem Vertrag damals schriftlich widersprochen. Und wenn man sieht wie geputzt wird, würdet Ihr dafür nicht 1 cent bezahlen. Mit einem Eimer wischen die 2 Treppenhausaufgänge a 5 Etagen, es werden keine Fensterbänke geschweige denn Fenster geputzt und dann wird das Treppengeländer auch nicht abgewischt, da ist noch der Dreck von Jahren drauf. Ich und meine Nachbarn putzen dies alles immer mit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann ist womöglich einfach der Vertrag mit dem jeweiligen Reinigungsunternehmen "falsch" (fehlerhaftes/unzureichendes Lastenheft) oder die Ausführung fehlerhaft (=> Mangel).

All das sind Ansatzpunkte, die man nutzen kann und die sich anbieten.

Sofern das juristisch konkret werden sollte, z. B. weil du dich gar nicht einigen kannst, mag sich ein Gang zum Anwalt lohnen...
 
Also wenn die Aussagen von patty1971 so stimmen, ganz klarer Fall von Pech gehabt.
Der Beschluss für die Reinigungsfirma wurde sicherhlich mehrheitlich von WEG beschlossen. Im Nachgang hast du und dein Nachbar dich dann auf eine Liste setzen lassen, welche Bereiche nicht geputzt werden soll.
Die Kosten dafür können aber auf die gesamte Anlage umgelegt werden.
Kosten für die Wartung eines Aufzugs können auch dem EG zugemutet werden. Oder Fußwegreinigung für Mieter die nicht mehr rausgehen.
 
Pech gehabt muss nicht sein.

Immerhin hat der TE die letzten Jahre nichts zahlen müssen und der Nachbar auch nicht...
 
Warum sollte ich Pech haben?
Als die Wohnungsgenossenschaft vor 4 Jahren dieses Schreiben wegen der Treppenhausreinigung schickte,
und die Mieter explizit fragte ob sie diesen Service wollen oder nicht, und wir dies mit NEIN beantwortet haben,
können sie dies nicht Nachträglich einfach abkassieren, für eine Leistung die nicht erbracht wurde.

Das ist ja so als ob du dein Auto in die Werkstatt bringst, die Bremsen reparieren lässt, und dir die Werkstatt einen
Ölwechsel mitberechnet, mit der Logik dein Auto war ja einmal da und sie hätten es ja machen können.

Dann erkläre mir bitte einmal die Logik, auf meiner Abrechnung war die Treppenhausreinigung aufgeführt, und bei meinem :Nachbarn nicht?!? Dann hätte die Reinigungsfirma ja nur eine halbe Treppe putzen müssen, was ja von der Logik her gar nicht geht.
Ich habe jetzt Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt und warte auf Antwort.
 
patty1971 schrieb:
Genauso ist es bei uns.
Jeder Mieter zahlt für seine Etage.
Da hast Du wohl sogar recht, denn nichts anderes ist der Zuordnungsschlüssel "direkte Zuordnung".

Normalerweise zahlt man anteilig nach einem Umlageschlüssel, entweder m² oder Miteigentumsanteile oder Personenanzahl. In solch einem Fall hättest Du schlechte Karten gehabt, selbst wenn Deine Etage nicht mit geputzt würde. Denn dann dürftest Du nur anteilig kürzen, denn die anderen Etagen wurden ja geputzt und Du hast sie auch benutzen dürfen.

Schaue doch einmal in Deinen Mietvertrag, ob bei den Betriebskosten der Passus steht, das der Vermieter nach Anfall einseitig neue Betriebskostenarten umlegen darf. Das steht in guten Vermieterverträgen nämlich genau so drin und hat rechtlich Bestand. Deswegen bei Dir vielleicht auch die Unterscheidung zwischen altem und neuem Mietvertrag innerhalb der Mieterschaft.

Da aber direkt zugeordnet wurde und keine Leistung erbracht wurde, hat Dein Einspruch gute Erfolgsaussichten.
 
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