h00bi
Fleet Admiral
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 20.262
Hallo zusammen,
wir wohnen in einer Anlage bestehend aus 4 Häusern mit insgesamt ca. 45 Parteien.
Für die Gartenpflege und generelle Grünanlagenpflege wird von der Hausverwaltung ein Dienstleister beauftragt und über die Nebenkosten abgerechnet. Erst wird durch die Häuser gesplittet, dann per Schlüssel auf die Parteien innerhalb der Häuser verteilt.
Bei dem letzten Gartenpflegetermin im Sommer wurde unser Garten (zusammen mit dem des unmittelbaren Nachbarn) nicht mit gemacht. Warum auch immer. Trotz mehrfacher Beschwerde bei der Hausverwaltung wurden wir ständig vertröstet, man würde sich um einen Nachholtermin kümmern. Das ist aber nie passiert.
Nun ist der übliche Turnus vorbei und das Gartenpflegepersonal kommt zum nächsten großen Gartenpflegetermin für alle Parteien. Diesmal wurde alles gemacht. Für uns steht außer Frage, dass wir das bei der nächsten Betriebskostenabrechnung nicht hinnehmen werden. Die Frage wäre nun, wie wir den "Wert" der entgangen Dienstleistung ermitteln können.
Zum einen müsste - nach unserer Sicht - natürlich die Hausverwaltung den Dienstleister rügen und draus resultierend die Rechnung an die Hausverwaltung geringer ausfallen. Ist diese Reduzierung dann explizit auf unsere beiden Parteien umzulegen oder wird das auf alle Parteien umgelegt? Die Kosten werden ja auch auf alle umgelegt unabhängig vom Stockwerk / Grünanlagenanteil.
Der Garten war nutzbar, aber eben ungepflegt.
Der finanzielle Ausgleich wird vermutlich in keinem Aufwand zu dem entstandenen Ärger und Aufwand stehen, aber wir fühlen uns von der Hausverwaltung - wegen einer völlig unverständlichen Lappalie - einfach verarscht.
wir wohnen in einer Anlage bestehend aus 4 Häusern mit insgesamt ca. 45 Parteien.
Für die Gartenpflege und generelle Grünanlagenpflege wird von der Hausverwaltung ein Dienstleister beauftragt und über die Nebenkosten abgerechnet. Erst wird durch die Häuser gesplittet, dann per Schlüssel auf die Parteien innerhalb der Häuser verteilt.
Bei dem letzten Gartenpflegetermin im Sommer wurde unser Garten (zusammen mit dem des unmittelbaren Nachbarn) nicht mit gemacht. Warum auch immer. Trotz mehrfacher Beschwerde bei der Hausverwaltung wurden wir ständig vertröstet, man würde sich um einen Nachholtermin kümmern. Das ist aber nie passiert.
Nun ist der übliche Turnus vorbei und das Gartenpflegepersonal kommt zum nächsten großen Gartenpflegetermin für alle Parteien. Diesmal wurde alles gemacht. Für uns steht außer Frage, dass wir das bei der nächsten Betriebskostenabrechnung nicht hinnehmen werden. Die Frage wäre nun, wie wir den "Wert" der entgangen Dienstleistung ermitteln können.
Zum einen müsste - nach unserer Sicht - natürlich die Hausverwaltung den Dienstleister rügen und draus resultierend die Rechnung an die Hausverwaltung geringer ausfallen. Ist diese Reduzierung dann explizit auf unsere beiden Parteien umzulegen oder wird das auf alle Parteien umgelegt? Die Kosten werden ja auch auf alle umgelegt unabhängig vom Stockwerk / Grünanlagenanteil.
Der Garten war nutzbar, aber eben ungepflegt.
Der finanzielle Ausgleich wird vermutlich in keinem Aufwand zu dem entstandenen Ärger und Aufwand stehen, aber wir fühlen uns von der Hausverwaltung - wegen einer völlig unverständlichen Lappalie - einfach verarscht.