Betriebskosten Gartenpflege

h00bi

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Hallo zusammen,

wir wohnen in einer Anlage bestehend aus 4 Häusern mit insgesamt ca. 45 Parteien.
Für die Gartenpflege und generelle Grünanlagenpflege wird von der Hausverwaltung ein Dienstleister beauftragt und über die Nebenkosten abgerechnet. Erst wird durch die Häuser gesplittet, dann per Schlüssel auf die Parteien innerhalb der Häuser verteilt.

Bei dem letzten Gartenpflegetermin im Sommer wurde unser Garten (zusammen mit dem des unmittelbaren Nachbarn) nicht mit gemacht. Warum auch immer. Trotz mehrfacher Beschwerde bei der Hausverwaltung wurden wir ständig vertröstet, man würde sich um einen Nachholtermin kümmern. Das ist aber nie passiert.

Nun ist der übliche Turnus vorbei und das Gartenpflegepersonal kommt zum nächsten großen Gartenpflegetermin für alle Parteien. Diesmal wurde alles gemacht. Für uns steht außer Frage, dass wir das bei der nächsten Betriebskostenabrechnung nicht hinnehmen werden. Die Frage wäre nun, wie wir den "Wert" der entgangen Dienstleistung ermitteln können.

Zum einen müsste - nach unserer Sicht - natürlich die Hausverwaltung den Dienstleister rügen und draus resultierend die Rechnung an die Hausverwaltung geringer ausfallen. Ist diese Reduzierung dann explizit auf unsere beiden Parteien umzulegen oder wird das auf alle Parteien umgelegt? Die Kosten werden ja auch auf alle umgelegt unabhängig vom Stockwerk / Grünanlagenanteil.
Der Garten war nutzbar, aber eben ungepflegt.
Der finanzielle Ausgleich wird vermutlich in keinem Aufwand zu dem entstandenen Ärger und Aufwand stehen, aber wir fühlen uns von der Hausverwaltung - wegen einer völlig unverständlichen Lappalie - einfach verarscht.
 
Wie bei jeder Verhandlung: Hoch rein gehen, aber noch nicht massiv unverschämt.

Für mich persönlich wäre das sowas wie: Jo, zahle ich für dieses Jahr gar nicht. 1x weil nicht gemacht und 1x, weil ihr mich angelogen habt und damit als Wiedergutmachung.


Persönliches Ziel wäre irgendwas 60-80% nicht zu bezahlen.
 
Ich gehe mal davon aus es kommt irgendwann eine Rechnung der Hausverwaltung und dort sind die Kosten für die Gartenpflege separat aufgeschlüsselt.

Ginge es jetzt nur um mich würde ich die Rechnung abzüglich des Anteils für die Gartenpflege bezahlen und dazu schreiben, dass die Hausverwaltung bitte einmal nachweisen soll wie die nichtleistung des Dienstleisters bei der Ermittlung der Kosten berücksichtigt wurde.
 
DuckDuckStop schrieb:
Rechnung abzüglich des Anteils für die Gartenpflege bezahlen

Das wird eher nicht funktionieren. Diese Kosten werden mit der jährlichen Betriebskosten Abrechnung über die Nebenkosten abgegolten, so kenne ich es auch und steht auch so im Eingangspost.

Der TE überweist da nichts. Ein Gespräch oder Schriftverkehr wird hier wohl stattfinden müssen.

Ich sehe das wie @Idon. Schön übrigens, dass Dein "Banned" wieder weg ist.
 
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FrankenDoM schrieb:
Der TE überweist da nichts
Aufgrund der ständig steigenden Betriebskosten wird hier (leider) jedes Jahr eine Nachzahlung überwiesen. Den wer-will-Geld-von-wem-Hebel habe also ich in der Hand.
 
h00bi schrieb:
Aufgrund der ständig steigenden Betriebskosten wird hier (leider) jedes Jahr eine Nachzahlung überwiesen. Den wer-will-Geld-von-wem-Hebel habe also ich in der Hand.

Der Fakt ist natürlich erstmal Mist, aber ausnahmsweise natürlich mal auch ein Vorteil bei dem jetzigen Thema.

Ich würde aber trotzdem erstmal das Gespräch suchen bevor ich die Rechnung kürze.

Hast Du eine Ahnung um welchen Betrag es da ca. geht?
 
Das ist ja genau die eingangs gestellte Frage, wie ich den Wert ermittle.
Die Arbeiten in unserem Garten dauern ca. 90min und wenn man das mit dem Stundensatz des Dienstleisters und MwSt. verwurstelt wird das vermutlich unter 100€ bleiben.
 
Blöde Frage: Wie lange wohnst Du da?
Du schreibst ja steigen jedes Jahr, daraus vermutete ich, dass Du Vergleichswerte der letzten Jahre aus den Abrechnung haben solltest.
So würde ich versuchen den Wert zu ermitteln.
 
h00bi schrieb:
nächsten Betriebskostenabrechnung nicht hinnehmen werden.
naja Du kennst doch die Abrechnung noch gar nicht?
h00bi schrieb:
Die Frage wäre nun, wie wir den "Wert" der entgangen Dienstleistung ermitteln können.
Da muss doch nichts ermittelt werden. Die Gartenpflege hat doch einen Wert/Rechnung. Das steht im Vertrag der Eigentümergemeinschaft/Verwaltung mit der Gartenpflege drin. Gut wenn es nur ein Teil der Fläche ist, dann sind das ggf. zu schätzende Teilbeträge. Aber das kann man ja am Vertrag und anhand der Größe des nicht gemachten Bereiches ermitteln. Und wenn diese nicht erbracht wird, dann muss die Rechnung entsprechend geringer ausfallen. Beschwere Dich halt bei Deiner Verwaltung bzw. bei Deinem Eigentümer, wenn Du Mieter bist, dass die Grünpflege nicht erbracht wurde und nicht bezahlt werden soll. Den Rest sollen die Verwaltung/Eigentümer klären.
h00bi schrieb:
natürlich die Hausverwaltung den Dienstleister rügen und draus resultierend die Rechnung an die Hausverwaltung geringer ausfallen.
Wenn die Rechnung geringer ausfällt, wo ist dann das Problem?
h00bi schrieb:
Ist diese Reduzierung dann explizit auf unsere beiden Parteien umzulegen oder wird das auf alle Parteien umgelegt?
Ich denke, das wird auf alle umgelegt werden. Denn die gesamte WEG beauftragt ja die Grünpflege. Kann natürlich sein, dass die Verwaltung es explizit nur bei Euch rausrechnet, weil dieser Teil storniert wurde. Musst Du/Dein Eigentümer mit der Verwaltung klären. Ob die das machen, weiß ich nicht. Denn das ganze birgt auch Gefahren. Dann kommen nämlich "morgen" die Leute, die sagen, oh nee ich brauche keine Gartenpflege, das soll mal rausgerechnet werden und der Gärtner braucht bei mir nicht... (und die Fraktion gibt es zu Hauf)
Das funktioniert so nicht. Gartenpflege ist eine Gemeinschaftsleistung und wird vermutlich auch als solche abgerechnet. Aber wie gesagt kläre das mit der HV. In einem solchen Fall sind m.E. Abweichungen denkbar, da ja explizit bei Euch die Leistung nicht erbracht wurde.
h00bi schrieb:
Der Garten war nutzbar, aber eben ungepflegt.
Das ist nebensächlich. Die Gartenpflege wird für die Gartenpflege bezahlt und nicht für die Nutzung.
h00bi schrieb:
Der finanzielle Ausgleich wird vermutlich in keinem Aufwand zu dem entstandenen Ärger und Aufwand stehen, aber wir fühlen uns von der Hausverwaltung
durchaus denkbar, gerade bei großen WEG. Wieviel ist es denn überhaupt und was würde das in Summe ausmachen? Wenn Du im Jahr 50 Eur Gartenpflege bezahlst und Dich letztlich wegen 10 oder 20 Eur rumstreitest, ist es das nicht wert.
Idon schrieb:
Für mich persönlich wäre das sowas wie: Jo, zahle ich für dieses Jahr gar nicht. 1x weil nicht gemacht und 1x, weil ihr mich angelogen habt und damit als Wiedergutmachung.
Sorry aber das ist Unsinn. Noch haben wir in Deutschland keinen Strafschadensersatz. Wenn Leistung erbracht wurde, ist die auch zu bezahlen und nicht aus Trotz zu verweigern.
 
Wo ist denn da das Problem?

Wenn die Abrechnung kommt, zahlt man nicht, ABER fordert gleichzeitig die Belege (Gartenpflege) an. Er hat ja schließlich ein Anrecht zur Einsicht. Hier könnte die Hausverwaltung schon mal einen freundlichen Schritt machen.
Andernfalls hast du die Originalrechnung und kannst auf dieser Grundlage exakt deinen Anteil raus kürzen. Ob das dann der beste Weg ist, ist eine andere Frage.
 
Smartin schrieb:
[...]Sorry aber das ist Unsinn. Noch haben wir in Deutschland keinen Strafschadensersatz. Wenn Leistung erbracht wurde, ist die auch zu bezahlen und nicht aus Trotz zu verweigern.

Das ist die Sicht eines Anwalts. ;) Meine Sicht ist die eines Unternehmensjuristen. Und das bedeutet: Alles ist eine Verhandlung.

Mit der von mir geschilderten Position geht man natürlich nicht vor Gericht o. Ä.


Ich würde das auch nicht als "Trotz" bezeichnen. Der, der etwas will, ist in einer viel stärkeren Druckposition zu liefern, in diesem Falle Nachweise und Unterlagen, als der, der bereits die Gegenleistung (Geld) erhalten hat und dem faktisch relativ egal sein kann, was er liefert, da die andere Partei vermutlich sowieso nicht klagt.

Spielt man das Spiel gut genug und hat vielleicht sogar noch gute Argumente oder ist einfach nur ätzend genug, kann man die "Mitte", auf die sich oft geeinigt wird, zu seinen Gunsten verschieben.
 
Smartin schrieb:
Das funktioniert so nicht. Gartenpflege ist eine Gemeinschaftsleistung und wird vermutlich auch als solche abgerechnet. Aber wie gesagt kläre das mit der HV.
Die HV ist aber für mich die rechnungsstellende Gegenpartei.
Diese Frage mit der HV zu Klären ergibt daher wenig Sinn.
Generell habe ich das ja auch bereits im Startpost hinterfragt ob die Reduzierung mir alleine zu gute kommt oder allen. Allerdings wurde die Gemeinschaftsleistung am Rest der Anlage ja erbracht, nur explizit an unserem angegrenzten und zur Wohnung Garten nicht.

Hätte uns die HV nicht immer hingehalten und einfach gesagt "wird beim nächsten Mal dann wieder mitgemacht"

Smartin schrieb:
Wenn Du im Jahr 50 Eur Gartenpflege bezahlst und Dich letztlich wegen 10 oder 20 Eur rumstreitest, ist es das nicht wert.
Und wie es das Wert ist. Ich vertrete den Grundsatz dass ich mich nicht verarschen lasse, erst recht nicht wenn es an den Geldbeutel geht. Wegen deiner Einstellung werden jährlich tausende von Mietern in Deutschland verarscht. Das ist für mich nicht akzeptabel.

Ich stelle dir die Gegenfrage:
Warum ist es der Gegenseite den Aufwand wert wegen 10 oder 20€ zu streiten? Die könnten doch auch einfach drauf verzichten.
 
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Idon schrieb:
Das ist die Sicht eines Anwalts. ;) Meine Sicht ist die eines Unternehmensjuristen.
Ich bin zwar beides, aber letzteres überwiegend. ;)
Idon schrieb:
Und das bedeutet: Alles ist eine Verhandlung.
Das Problem ist, er ist ja gar nicht in der Situation, irgendwas zu verhandeln. Und die Verwaltung wird kaum ewige Diskussionen/Verhandlungen wegen ein paar Euro machen. Wahrscheinlich ist man eher froh, überhaupt einen Dienstleister zu haben, was heute auch immer schwieriger wird.
Idon schrieb:
Mit der von mir geschilderten Position geht man natürlich nicht vor Gericht o. Ä.
Naja man muss eher aufpassen, selbst nicht davor zu landen, denn den Anspruch kann man gut durchsetzen auf der Gegenseite und wenn man nicht aufpasst, stehen auch schnell noch strafrechtliche Vorwürfe im Raum (Nötigung, z.B.). Ich wäre da vorsichtig, zumal es ein paar Euro auch nicht wert sind, sich rumzustreiten.
Idon schrieb:
Spielt man das Spiel gut genug und hat vielleicht sogar noch gute Argumente oder ist einfach nur ätzend genug, kann man die "Mitte", auf die sich oft geeinigt wird, zu seinen Gunsten verschieben.
ja und nein. Man sollte fair sein und bleiben. Nur wer das ist, kann es auch von der Gegenseite verlangen und erwarten.
Idon schrieb:
Ich würde das auch nicht als "Trotz" bezeichnen. Der, der etwas will, ist in einer viel stärkeren Druckposition zu liefern, in diesem Falle Nachweise und Unterlagen, als der, der bereits die Gegenleistung (Geld) erhalten hat und dem faktisch relativ egal sein kann, was er liefert, da die andere Partei vermutlich sowieso nicht klagt.
Deswegen kann ich aber noch lange nichts einbehalten oder fordern, was mir nicht zusteht.
 
Wer fair ist, der erledigt seine Aufgabe - also das Bearbeiten der Grünanlage. Ich sehe den TE nicht als Auslöser etwaiger Unfairheiten.

Fordern kann ich alles. Die Durchsetzbarkeit ist der springende Punkt.
 
h00bi schrieb:
Die HV ist aber für mich die rechnungsstellende Gegenpartei.
Diese Frage mit der HV zu Klären ergibt daher wenig Sinn.
Jain, die Rechnung geht an Deinen Vermieter oder bist Du der Eigentümer? Und der gibt sie nur an Dich weiter.
Und natürlich ergibt es Sinn, eine Sache mit dem zu klären, der die Rechnung stellt.
Im Übrigen stellt auch nicht die Verwaltung die Rechnung, wenn ein Drittanbieter die Leistung erbringt, sondern gibt diese auch nur (aufgeschlüsselt) weiter. Es sei denn, sie erbringt selbst Leistungen ggü. der WEG, was hier aber nicht der Fall zu sein scheint.

h00bi schrieb:
Wegen deiner Einstellung werden jährlich tausende von Mietern in Deutschland verarscht.
Immer ruhig mit den Pferde. Du brauchst nicht persönlich zu werden. Du kennst mich überhaupt nicht, weder mich noch meine Einstellung. Manchmal ist es aber auch nervenschonender, einfach auf 10 Eur zu verzichten, als einen Herzinfakt zu bekommen, oder weitere ggf. hunderte von Eur den 10 Eur hinterher zu werfen, oder Stunden von Zeit und Nerven reininvestieren, die Dir auch keiner erstattet.
h00bi schrieb:
Und wie es das Wert ist. Ich vertrete den Grundsatz dass ich mich nicht verarschen lasse, erst recht nicht wenn es an den Geldbeutel geht.
Naja gut dann ist ja alles klar. Dann geh zu einem Anwalt und klage am besten. Ich weiß gar nicht, was Du in einem kostenlosen Form fragst? Ach stimmt, geht um Deinen Geldbeutel, ich vergaß.
Ergänzung ()

Idon schrieb:
Wer fair ist, der erledigt seine Aufgabe - also das Bearbeiten der Grünanlage. Ich sehe den TE nicht als Auslöser etwaiger Unfairheiten.
Und für die Arbeiten, die erledigt werden, wird er bezahlt und für die anderen halt nicht. Deswegen kann ich nicht einfach dem andere berechtigte Ansprüche vorenthalten, nach dem Motto, er kann ja klagen, wenn er will. Wenn wir soweit sind, haben wir bald Anarchie und braucht sich nicht zu wundern, wenn man überall nur noch verarscht wird. So wie man rein ruft in den Wald.... V.a. wegen, sorry, so einem Kickifax und v.a. wenn man die Hintergründe nicht kennt, warum die Arbeiten nicht aufgeführt wurden. Was ist, wenn falsch beauftragt wurde? Was ist wenn die Gärtner bei der Arbeit behindert wurden (so wie in meine WEG z.B., wo ein Mieter sich ständig mit den Gärtnern anlegt, weil er denkt, es ist "sein" Garten und ein Garten ist nur ein Garten, wenn alles wild wächst.) Ich habe seit 10 Jahren Streitigkeiten wegen der Grünpflege in meiner WEG, bis hin zu gerufener Polizei, körperlichen Übergriffen auf Gärtner, Bedrohungen etc.
Solange man nicht alle Gründe kennt, sollte man vorsichtig sein, den Mangel anzeigen/bzw. klären und halt nicht bezahlen. That's it.
Ich habe auch nicht behauptet, dass er die Unfairheiten ausgelöst hat. Das heißt ja aber nicht, dass man selbst unfair spielt. V.a. wenn man selbst unfair spielt, kann man darauf wetten, dass die Sache weiter eskaliert, was keinem hilft, und v.a. das Problem nicht löst.
Idon schrieb:
Fordern kann ich alles. Die Durchsetzbarkeit ist der springende Punkt.
Jain, wenn ich wissentlich etwas fordere, auf das ich keinen Anspruch habe, dann kann man auch schnell mal Probleme bekommen, gerade wenn damit noch Druck, "wenn dann"- Konstellationen o.ä. verbunden sind. Ich würde mich da nicht aus dem Fenster lehnen, schon gar nicht mache ich mich wegen 20 Eur unglücklich.
Locker bleiben, das bezahlen, was an Leistung erbracht wurde und man ist safe.
 
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Was ist wenn die Gärtner bei der Arbeit behindert wurden (so wie in meine WEG z.B., wo ein Mieter sich ständig mit den Gärtnern anlegt, weil er denkt, es ist "sein" Garten und ein Garten ist nur ein Garten, wenn alles wild wächst.) Ich habe seit 10 Jahren Streitigkeiten wegen der Grünpflege in meiner WEG, bis hin zu gerufener Polizei, körperlichen Übergriffen auf Gärtner, Bedrohungen etc.

Das mag ja sein, aber das kann und darf ja nicht das Problem des "Bezahlers" sein wenn eine Leistung nicht ausgeführt wegen Streit.

@TE
Gibt es bei euch keinen Verwaltungsbeirat? Der sollte solche Sachen normal schon klären und abfangen. Stimmt der nicht zu wird auch der Verwalter bei der nächsten Versammlung nicht entlastet (was zwar erst mal nur formsache ist). Sofern ihr natürlich sowas habt.
 
Die Frage ist doch einfach: das was an Kosten angefallen ist, hast du zu zahlen. Wenn der Garten nicht gemacht ist, dann musst du dafür nicht zahlen. Ob eine Gesamtrechnung umgelegt wird auf alle Häuser, ist Problem des Vermieters. Verstehe die Frage nicht.
 
Scythe1988 schrieb:
Ob eine Gesamtrechnung umgelegt wird auf alle Häuser, ist Problem des Vermieters. Verstehe die Frage nicht.
Welcher Mieter kennt denn die exakte Umlage der Gartenpflegelkosten? Steht das so genau im Mietvertrag oder ist der TO nicht eher Eigentümer?

h00bi schrieb:
Und wie es das Wert ist. Ich vertrete den Grundsatz dass ich mich nicht verarschen lasse, erst recht nicht wenn es an den Geldbeutel geht. Wegen deiner Einstellung werden jährlich tausende von Mietern in Deutschland verarscht. Das ist für mich nicht akzeptabel.
Also bist Du wohl Mieter, dann ist der Vermieter Dein Ansprechpartner und Dir steht u.U. eine Mietminderung zu. Über die Höhe dürfen sich dann Mieter, Vermiert, HV, Mieterschutzbund und am Ende irgendein Gericht streiten.

Bist Du Eigentümer, dann wäre das für mich in Punkt für die nächste Eigentümerversammlung, da die HV wohl nicht einlenkt.

h00bi schrieb:
Warum ist es der Gegenseite den Aufwand wert wegen 10 oder 20€ zu streiten? Die könnten doch auch einfach drauf verzichten.
Welche Gegenseite? Die HV, der Vermieter, die WEG? Bei der HV wird die Berechnung wohl im PC sein und eine Änderung erfordert manuelle Eingriffe (inkl. Begründung gegenüber den überigen Eigentümern), auf die sie wohl keine Lust haben.

Werden die Kosten überhaupt stundengenau abgerechnet oder ist das eine Pauschale pro Monat/Jahr?

Bei uns wurde, vermutlich bei ähnlichen "Versäumnissen" der Gartenpflege, einfach durch die WEG und eine "kooperative" HV (sonst wäre sie halt auf Dauer abgesetzt worden, einigen HVs ist das aber egal) Nachforderungen gestellt. Zwar nicht in Form von der konkreten Gartenpflege für das Grundstück (geht ja nicht mehr) sondern in Form der Erbringung von anderen Leistungen durch den Gärtner im passenden Gegenwert. Für Dich wäre eine solche Lösung aber auch nichs, da der betroffene Eigentümer damit faktisch ein paar Euro eingebüßt hat.
 
Scythe1988 schrieb:
Die Frage ist doch einfach: das was an Kosten angefallen ist, hast du zu zahlen. Wenn der Garten nicht gemacht ist, dann musst du dafür nicht zahlen. Ob eine Gesamtrechnung umgelegt wird auf alle Häuser, ist Problem des Vermieters. Verstehe die Frage nicht.
So einfach ist das nicht. Der Umlageschlüssel ist ja vom TE genannt worden. Und entspricht auch der Betriebskostenverordnung. Und wird wohl auch Bestandteil des Mietvertrages sein.

Die Frage ist, ob eine Nachbesserung durch eine Gartenbaufirma akzeptiert wird (mit dem Problem einer lebendigen Natur, die man nicht rückwirkend ändern kann), oder einer anteiligen Rückzahlung in dieser Betriebskostenart.
 
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Es handelt sich doch um zwei separate Verträge:

1. TE <> Vermieter
2. Vermieter <> Gartenpflege

Der TE müsste sich m. E. mit seinen individuellen "Schaden", also der geringeren "Nutzungsqualität"?, an den Vermieter wenden. Das hat m. M. n. zunächst mal nichts mit dem Vertrag Vermieter <> Gartenpflege zu tun.

Angenommen ein sehr, sehr trockerner Sommer sorgt dafür, dass die Pflanzen nicht wachsen und es nichts zu stutzen und zu mähen gibt. Dann erfüllt der Vermieter hinsichtlich eines nutzbaren Gartens doch alle Verpflichtungen, auch wenn nicht gemäht wird (da sinnlos), oder nicht?

Oder andersherum, das Wetter begünstigt den Pflanzenwuchs, muss dann öfters gepflegt werden?

Oder ist der Turnus und der Umfang explizit im Mietvertrag vereinbart?
 
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