Ameisenmann schrieb:
Ich habe ein Foto vom Umschlag mit Trackingnummer und Personalausweis auf der Post gemacht und an Paypal geschickt. Da müsste der dümmste Mensch der Welt erkennen, dass es sich da nicht um ein Tablet PC handeln kann. Allein die Größe des Umschlags. Vom Inhalt habe ich natürlich auch Bilder ....
Mit einem bisschen Photoshop oder einem ähnlichen Programm läßt sich heute jedes "Photo" in jeglicher Hinsicht manipulieren oder gar faken ! Wem willst Du denn zumuten, dass er dafür Geld und Zeit opfern soll, die Wahrheitsmässigkeit Deiner Beschuldigungen und den Tatbestand weiter zu ermitteln ?
Ameisenmann schrieb:
auf der anderen Seite weiß Paypal am besten was mit dem Händler los ist und trotzdem unterschlagen sie mein Geld. Sie fordern eine sinnlose Anzeige, die bekommen sie samt einer Anzeige gegen Paypal selbst. Ich nenne das Abzocke! Mehr ist das nicht.
Paypal macht sich mit dem gezeigten Verhalten überhaupt nicht strafbar und schon gar nicht "unterschlagen die" DEIN "Geld", Du verlangst eine Leistung von denen und hast deren Bedingungen hierfür mit der Abgabe Deines Gebotes als gültige Grundlage für diese Leistung akzeptiert und zu erfüllen, egal, ob diese Dir im Nachhinein gefallen oder nicht ! Höchstwahrscheinlich ist sogar, dass Du diese Bedingungen vor Abgabe Deine Gebotes überhaupt noch nicht durchgelesen hattest und inzwischen vielleilicht immer noch nicht kennst !
Ein Blick ins Strafgesetzbuch wäre in diesem Zusammenhang sicher nicht uninteressant:
> § 164 StGB - Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen. <
Schon alleine Dein Thread hier, in welchem Du permanent Paypal als "Betrüger" und deren Handeln als "Betrug" hinstellst, könnte auf Antrag von Paypal, wenn die Staatanwaltschaften nicht wirklich Besseres zu tun hätten, diese veranlassen, gegen Dich ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen Übler Nachrede und Verleumdung in die Wege zu leiten.
Ameisenmann schrieb:
Ich kann verstehen, dass sie sich absichern wollen, der Typ hat aber scheinbar mehrfach falsch versendet und ich habe recht gute Beweise geliefert.
Der Typ hat im Übrigen offensichtlich überhaupt nicht "scheinbar", sondern allenfalls "anscheinend" mehrfach falsch versendet ! Wenn Du Dich mit Deinen Behauptungen schon auf strafrechtliches Terrain begibst, dann solltest Du wenigstens bei Deinen Beschuldigungen die Semantik Deiner Ausdrücke beherrschen ! "scheinbar" bedeutet vorliegend geradezu das Gegenteil von "anscheinend"; hätte der Typ Dir tatsächlich nur "scheinbar" etwas Falsches gesendet, dann hätte er in Wahrheit das Richtige gesendet und, wie und warum und wozu auch immer, nach Außen nur den Anschein erweckt, er würde Dir etwas Falsches senden !
Im übrigen habe ich vorab bereits angesprochen, von welcher Qualität Deine angeblichen Beweise sind, die Du geliefert hast, die taugen nämlich überhaupt nix, wenn damit nicht unter großem Aufwand weitere Ermittlungen - auch gegen Dich- eingeleitet und Entsprechendes stichhaltig ermittelt würden !
Ameisenmann schrieb:
Man schafft unnötig hohe Hürden und falls es dich beruhigt, es geht um 54 Euro. Mir ist das Geld egal, mir gehts ums Prinzip! Es sind schon Menschen wegen weniger Geld gestorben.
Nachdem Du selbst in diesem Thread etlichen Leuten schon Mühe gemacht und deren Zeit verschwendet hast, läßt Du jetzt endlich - aber erst nach meiner mehrfachen expliziten Aufforderung - die Katze erstmals aus dem Sack und nennst die Höhe Deines Verlustes - was Du bei einigermassem sorgfältigen Vorgehen eigentlich pflichtgemäß bereits eingangs in Deinem Thread zu erwähnen gehabt hättest ! Und dazu kann ich Dir gleich sagen, das "beruhigt" mich nun überhaupt nicht, sondern das erregt in mir nun totale Verständnislosigkeit und Mißmut bezüglich Deines selbsverschuldeten Problemchens !
Und bei der von Dir bisher gezeigten Auffassung wirst Du mir für meine abschließenden Bemerkungen sicher nicht sehr positiv gesinnt sein, aber ich erlaube mir, sie trotzdem zu machen, den ich habe ja auch sonst schon einige Mühen in den Fall gesteckt, weil ich eigentlich dachte, Du hättest da doch einige 100 Euro verloren und nicht "nur" derer "54", und ich Dir dabei helfen wollte, dieses Geld wieder zurückzubekommen bzw. Deinen Schaden klein zu halten :
Dafür, dass man 54 Euro, in denen am Ende vielleicht sogar noch die Versandkosten enthalten gewesen waren, in die Mongolei schickt und tatsächlich erwartet, dafür einen funktionierenden state-of-the-art Tablett-PC oder überhaupt einen funktionierenden Tablett PC zu bekommen, dazu gehört schon ein gerüttelt Maß an Dummheit !
Und dann sollte man diesen "geringen" Schaden in Höhe von € 54 Euronen dafür, dass man eine negative Erfahrung, wie Du jetzt mit geringem Verlust, machen durfte, falls sie wirklich auf Naivität beruhte, und Du hoffentlich damit für die Zukunft vor solchen Abenteuern geheilt bist, den Schaden nun wirklich auf das Konto Erfahrung buchen und abschreiben und nicht noch viele andere Leute damit belästigen, für Deine Unzulänglichkeiten und Fehleinschätzungen herhalten zu müssen.
Eine Strafanzeige gegen den Verkäufer kannst Du auch vergessen, denn was soll die jetzt noch bewirken ? Ebay hat den Übeltäter bereits gesperrt und meinst Du nun, die Staatsanwaltschaft schickt bei Deiner dürftigen Beweis- und Sachlage und wegen einer derartigen Lappalie Interpol nach Ulan Bator ? Geradezu lächerlich !
Und noch was, falls die Staatsanwaltschaft überhaupt in so einer Sache tätig werden würde, könnte es auch leicht sein, dass sich denen der Verdacht aufdrängte, Du könntest ja vielleicht der Komplize des Verdächtigen in der Mongolei sein und mit dem zusammen derartige Geschäfte vorzutäuschen versuchen, um hier bei Paypal Kohle abzustauben !
Vielleicht hast Du auch schon einmal davon gehört, dass sich in Fällen von Produktpiraterie der Käufer, der sich eine gefälschte neuwertige Ware billig andrehen läßt, schon deshalb wegen Hehlerei strafbar macht, weil ihm unterstellt wird, dass er bei derart günstigen Preisen für ein sonst viel teuereres Markenprodukt hätte wissen müssen, dass es sich bei der erworbenen Ware um ein Falsifikat handeln müsse !
Vorliegend trifft dieser Sachverhalt zwar nicht zu, weil der Verkäufer ja nicht das bestellte Objekt geliefert hat, aber auch Dir wird man hier zumindest unterstellen können, dass Du davon ausgehen musstest, ein Plagiat zu erwerben zu versuchen, denn etwas anderes hättest Du ja bei € 54 für ein nagelneues Tablett nicht erwarten dürfen.
Nein, nein, mein Freund, lass gut sein mit diesem Fall, gönne Dir nächstes Mal für Dein vielleicht sauer verdientes Geld lieber ein schönes Essen in einem mongolischen Spezialitätenrestaurant hier im Lande und spüle dabei Deinen Ärger mit ein zwei Bierchen oder einem Gläschen Wein hinunter, anstatt Dich nochmals auf ein solches Abenteuer einzulassen !