kachiri schrieb:
Als Verkäufer hast du doch gar kein Risiko, wenn die Zahlungsabwicklung über eBay läuft.
Das ist ganz einfach falsch und es freut mich, dass du noch keine gegenteilige Erfahrung machen musstest.
Ebay interessiert sich in (vor allem) unklaren Streitfällen
nur für den Käufer.
Meine schlechte Erfahrung bei ebay mit der Uhr: Es waren nur 50€ Streitwert! 50€!
Wie es ausgegangen ist? Anzeige nach § 263 StGB.
Wie sich herausstellte, war das Videomaterial stichhaltig genug, dass der Beklagte (in Vertretung durch seinen Anwalt) einen Vergleich (Wiedergutmachung) angeboten hat und das Verfahren damit eingestellt wurde.
Selbstverständlich hat sich Ebay für Video und Fotos nicht interessiert: der Käufer hat seine 50€ zurückbekommen und mir dafür meine (nun zerlegte) Uhr mit fehlendem Schräubchen zurückgeschickt.
Soviel zu "kein Risiko".
cyberpirate schrieb:
Dennoch ist ein Foto Null Beweis dafür was im Paket wirklich liegt.
Wenn man das Verpacken filmt hilft das viel - vor allem, wenn ein Livestream eines Nachrichtensenders (ungeschnitten) - im Hintergrund sichtbar - läuft. Genauso vorgehen, wenn der Artikel, wider Erwarten, zurückkommt - besonders auf das Paketklebeband (unbeschädigt und nicht überklebt) und den Versandaufkleber achten!
Wie soll ich das Paket vorher geöffnet haben, wenn das Paketband nicht beschädigt ist oder überklebt wurde?
Bonus: Versandaufkleber überdeckt das Paketband, könnte beim Tausch also beschädigt werden.
Das wird Ebay zwar nicht interessieren, Strafverfolgungsbehören möglicherweise schon.
Meine Erkenntnis: den Saftladen meiden, bis sie sowas wie einen Verkäuferschutz haben, zumindest für Privatpersonen. Bis dahin: Ware gegen Geld, vor Ort.