greate5t
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Sep. 2005
- Beiträge
- 340
Moin.
eine allgemeine Frage in die Runde derer, wer sich insbesondere mit Qualitätsmerkmalen auskennt (Erfahrungsberichte dürften an dieser Stelle nicht repräsentativ sein)!
Es gibt aus meiner Sicht nun einige Punkte, welche dafür sorgen, daß man sich beim Hardwarekauf schon mal für bzw. gegen einen Hersteller entscheiden könnte / sollte / müsste.
Bsp.1: ASUS und Gigabyte bewerben einige eigener Produkte als besonders langlebig.
Bsp.2: Statistiken zeigen, daß einige HDD's schneller sterben als andere
Ohne in die Diskussion um die Beispiele zu rutschen:
wonach kann man sich richten, wenn die Qualitätsmerkmale die entscheidende Rolle beim Kauf spielen sollen?!
Ein Bsp:
zwei vergleichbare Mainboards. Gleiche Ausstattung. nehmen wir nur als Bsp. Asus vs. Gigabyte.
Mir ist sehr wohl klar, daß man keine allgemeingültige und stets aktuelle Tabelle mit Kaufempfehlungen aufbauen kann. Meine Frage zielt eher auf eine Hilfestellung, welche zumindest ansatzweise dem genannten Anspruch gerecht werden kann.
eine allgemeine Frage in die Runde derer, wer sich insbesondere mit Qualitätsmerkmalen auskennt (Erfahrungsberichte dürften an dieser Stelle nicht repräsentativ sein)!
Es gibt aus meiner Sicht nun einige Punkte, welche dafür sorgen, daß man sich beim Hardwarekauf schon mal für bzw. gegen einen Hersteller entscheiden könnte / sollte / müsste.
Bsp.1: ASUS und Gigabyte bewerben einige eigener Produkte als besonders langlebig.
Bsp.2: Statistiken zeigen, daß einige HDD's schneller sterben als andere
Ohne in die Diskussion um die Beispiele zu rutschen:
wonach kann man sich richten, wenn die Qualitätsmerkmale die entscheidende Rolle beim Kauf spielen sollen?!
Ein Bsp:
zwei vergleichbare Mainboards. Gleiche Ausstattung. nehmen wir nur als Bsp. Asus vs. Gigabyte.
Mir ist sehr wohl klar, daß man keine allgemeingültige und stets aktuelle Tabelle mit Kaufempfehlungen aufbauen kann. Meine Frage zielt eher auf eine Hilfestellung, welche zumindest ansatzweise dem genannten Anspruch gerecht werden kann.
Zuletzt bearbeitet: