Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat seit seiner Einführung am 18.08.2006 nicht nur in den Unternehmen für viel Wirbel gesorgt, denn aus Furcht vor möglichen Klagen, haben viele Unternehmen ihre Bewerbungsverfahren umgestellt.
Dies bringt nun auch für die Bewerbungen einige Änderungen mit sich, Bewerber müssen künftig auf folgende persönliche Fragen nicht mehr antworten:
* Bewerber müssen auf persönliche Fragen zu Alter, Familienstand, Kindern, Religion und sexueller Orientierung etc. nicht mehr antworten.
* Einige Unternehmen könnten eventuell anonymisierte Lebensläufe bevorzugen, dies sollte im Vorfeld mit den Unternehmen abgeklärt werden.
* Lichtbilder sollten Sie nur noch mit aufnehmen, wenn sie wirklich vom Unternehmen angefordert werden.
* Bewerbungsgespräche werden in der Regel mit zwei Interviewpartnern geführt werden.
* Opfer von unberechtigten Benachteiligungen haben die Möglichkeit gerichtlich dagegen vorzugehen.
Nach wie vor sollten Sie diese Inhalte im Lebenslauf Ihrer Bewerbungen haben:
* Schulbildung, Ausbildung, Hochschulbildung
* Sprachkenntnisse
* EDV-Kenntnisse
* Berufserfahrung und berufsspezifische Kenntnisse
* Berufsergänzende Fähigkeiten
* Zeugnisse und Nachweise (als Anlagen)
Sie müssen keine Informationen weglassen, die für Ihre Qualifikation von Bedeutung sind. Allerdings wenn Sie sich streng an das AGG halten wollen, sollten Sie folgende Angaben nur nach ausdrücklicher Aufforderung in Ihren Bewerbungen machen:
* Geburtsdatum und Geburtsort
* Geschlecht
* Familienstand
* Nationalität
* Lichtbild
* Religion