News BGH bestätigt: Mindestlaufzeit bei Glasfaser beginnt ab Vertragsabschluss

Krik schrieb:
Eigentlich müsste man jetzt die Zwei-Jahre-Mindestvertragslaufzeit erhöhen, sonst haben die ISPs keine planerische Sicherheit. Oder man macht zwei Verträge, wie @alyk.brevin geschrieben hat. Ansonsten würde der Ausbau zum Stillstand kommen. Kein ISP wird für lau bauen wollen.
Nein sollte man nicht.
Mein Anbieter hat den Ausbau jahrelang verschleppt.

Es sind 4 Jahre ins Land gegangen bis endlich geschaltet wurde.
Selbst schuld...

Und es ist ein Wettbewerbsnachteil für alle anderen, da man solange keinen anderen Glasfaseranbieter die Zusage geben kann.

Es sollte einfach ein verstaatlichtes Netz geben, die die verschiedenen Anbieter dann mieten können...
 
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Und ab wann beginnt der Vertragsschluss?

Weil wenn man den Anschluss bestellt bekommt man noch lange keine endgültigen Vertragsunterlagen. Sowohl glasfaser-direkt als auch eon hatten sich bei mir gescheut, das einen Vertrag zu nennen.

Grade bei eon war das saumäßig nervig, weil die keine Vertragsnummer oder sonstwas rausgerückt haben auf das ich mich beziehen konnte als ich wegen Umzug kündigen (oder was auch immer) musste.

Ich hatte dann erst Wochen später eine "Widerrufsbestätigung" erhalten. Das ganze hatte lediglich eine CRM-Nummer und sonst nichts.
 
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@Rickmer Wenn kein Vertrag besteht, besteht kein Vertrag, ne relativ einfach und komfortable Situation ;)
Bedeutet aber meiner Meinung nach nicht, dass der Anbieter entscheiden kann wann der Vertrag beginnt.
Sondern dafür braucht es eine beidseitige Willenserklärung ;)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__147.html schrieb:
Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
 
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@Krik
Ich meinte ja auch nicht, dass man dann schon zahlen müsste, nur dass der "Rabatt" dann quasi vorher verfliegt weil sich der Ausbau hinzieht.

Im Allgemeinen bin ich kein Freund dieser "Rabattangabe auf den Monatspreis", mir wäre es persönlich lieber, wenn man den festen Monatspreis angibt und dann X€ Rabatt als Neukundenbonus zurückgibt.
 
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Schnack schrieb:
Oder gilt die Freigabe dann auch Individuell zwei Jahren nach Vertragsabschluss?
Nein. Nach Ausbau. Wenn Fördergebiet.
Eigenausbau -> Die brauchen gar nichts freigeben.
Jointventure -> nur die beteiligten Firmen, werden auch nicht freigeben.

Im Endeffekt auch egal, wenn der Betreiber denn ok ist. Problem ist, das einige Provider ein gutes Netz haben, aber bescheuerte Tarife.... EWE sei hier genannt. Der 1Gbit/s ist viel zu teuer, und alle Tarife haben eine versteckte Preiserhöhung erfahren. Der Upload vom 300er Tarif wurde z.B. von 150 auf 75 Mbit/s gesenkt....
Kostet aber das gleiche: 50eur.
 
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wir haben seit 4/2024 nur eine Auftragsbestätigung für den Glasfaseranschluss, und einen Vertrag, da steht nur DSL16.000 mit kostenlosem Upgrade auf Glasfaser, sobald verfügbar! Was gilt hier dann? Für DSL sind die zwei Jahre bald um, aber was ist mit dem "Glasfaser-Auftrag"? Hier läuft die Frist vermutlich erst, wenn verfügbar?
 
@jonderson
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Dauer bis zum Anschluss quasi nicht vorhersehbar ist. Es sind einfach zu wenige Bautrupps da. Und auf diese Unsicherheit willst du noch einen Countdown oben drauf setzen, dem die ISPs nichts entgegenzusetzen haben.
Ich sage dir, was ich dann als Firma machen würde: Nicht mehr bauen. Der Internetausbau in Deutschland wäre schlagartig kein tragfähiges Geschäftsmodell mehr.

So kann es auch nicht gehen.

Die Firmen wollen alle den Anschluss so schnell wie möglich, weil erst dann das Geld fließt. Die warten doch nicht, weil es ihnen Spaß macht.

Rickmer schrieb:
Und ab wann beginnt der Vertragsschluss?
Dem Recht nach ab beidseitiger Willenserklärung. Wenn du also unterschreibst, dass du den Anschluss haben willst und der ISP unterschreibt, dass er ihn dir stellen will, dann liegt ein Vertrag vor.

Sombatezib schrieb:
Ich meinte ja auch nicht, dass man dann schon zahlen müsste, nur dass der "Rabatt" dann quasi vorher verfliegt weil sich der Ausbau hinzieht.
Bei den ersten x Rechnungen zahlt man, wie vertraglich vereinbart, weniger.
 
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DFFVB schrieb:
nicht so, dass die mit Absicht kein Glasfaser legen,
Nicht direkt. Aber der Kunde ist ja gebunden und kann nicht einfach zu anderen Anbietern wechseln oder auch nur den alten Tarif ändern, wenn er gebucht hat mit er zahlt für Faser erst wenn der alte Tarif ausgelaufen ist etc.
Also Vorteil für den Anbieter, der so die Konkurenz fern halten kann, weil die Glasfaserwilligen schon woanders unterschrieben haben und denken sie kommen nicht aus dem Vertrag.

alyk.brevin schrieb:
wieso machen die anbieter nicht einfach 2 unterschiedliche verträge?
Sie wollen ja die Ausbaugebühr rabattieren für die Mindestvertragslaufzeit. In getrennten Verträgen geht das nicht wirklich gut. Dann müssten sie dem Ausbau einen Fix-Preis geben mit Stundung und der eigentliche Vertrag müsste das so verrechnen das es dann doch nichts kostet, wenn der eigentliche 2 Jahresvertrag angetreten wird.
Aber du müsstest rechtssicher für den vollen, echten Ausbaupreis unterschreiben, wenn du es dir danach anders überlegen kannst (bisher machen sie genau das den Leuten ja schwer, obwohl es eigentlich schon länger möglich war zu kündigen nach 2 Jahren).
Rickmer schrieb:
Sowohl glasfaser-direkt als auch eon hatten sich bei mir gescheut, das einen Vertrag zu nennen.
Dann bist auch nicht gebunden wenn es keinen Vertrag gibt.
Die Rechtsprechung dazu war in etwa: wenn du X Tage nach deinem Vertragsangebot keinen Abschluss bestätigt bekommst, bist du nicht mehr an die Konditionen deines Angebots gebunden. Der Anbieter will ja die Bindung.


Das ist mehr so eine Frage, welche Konditionen währen fair, wenn man keine Ausbaugebühr zahlt, aber dann letzendlich null Grundgebühr gezahlt hat wegen Kündigung. Theoreitsch währe es fair, dann eine Teilerstattung zu machen für Teile des Ausbaus die schon passiert sind. Aber das schreiben die halt nicht in den Vertrag bisher, weil sie wollen ja, dass die Kunden denken sie können nicht kündigen.

Aber wenn der Anbieter die Faser in den Keller legt und dann 2 Jahre nicht geschaltet bekommt, muss man auch kein Mitleid mit so einer Unfähigkeit haben. Weil das teuerste haben sie ja schon gemacht, scheinbar ohne Plan wie es dann mit dem Einfachen weiter geht, weil Kunde ist ja gebunden.
 
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Krik schrieb:
Ich sage dir, was ich dann als Firma machen würde: Nicht mehr bauen. Der Internetausbau in Deutschland wäre schlagartig kein tragfähiges Geschäftsmodell mehr.
Dann sollte vielleicht der Staat den Anbietern das Netz zur Verfügung stellen ;)
 
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Drakrochma schrieb:
Ist eigentlich jedes Netz nach x Jahren offen für alle Anbieter?
Oder kann ein Anbieter sein Netz bauen und nie für andere freigeben?
Im allgemeinen Fall gilt: wenn ein Netzbetreiber eigenwirtschaftlich ausbaut, gehört das Netz ihm und er entscheidet ob und wann alternative Anbieter auf das Netz zugriff bekommen. Das kann sofort sein, nach 2 Jahren, nach X Jahren, oder nie.

Ausnahme: der Anbieter wird als "Unternehmen beträchtlicher Marktmacht" reguliert. Betrifft derzeit aber nur Telekom sowie zwei verbundene Unternehmen (Glasfaser Nordwest, GlasfaserPlus).

Und sobald Fördergelder im Spiel sind, gibt es auch eine Verpflichtung zur Netzöffnung ab Inbetriebnahme.

Unabhängig davon ist man natürlich auch darauf angewiesen dass andere Anbieter überhaupt Interesse haben zu den Konditionen Tarife anzubieten.
 
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Ich sehe da nur ein Anwendungsbeispiel:

Ich warte seit auch fast 2 Jahren auf den Anschluss. Mittlerweile hat der Anbieter aber billigere Tarife. Wenn ich nicht wechseln kann, kündige ich halt bevor es überhaupt los geht.

Nachteil (zumindest bei UGG so gehandhabt): Man kommt ans Ende der Warteliste.

Wobei ich das für Panikmache halte. Die werden ja nicht erst den Rest der Straße fertig machen um dann später bei mir ein Loch zu buddeln.
 
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Ray519 schrieb:
Sie wollen ja die Ausbaugebühr rabattieren für die Mindestvertragslaufzeit. In getrennten Verträgen geht das nicht wirklich gut. Dann müssten sie dem Ausbau einen Fix-Preis geben mit Stundung und der eigentliche Vertrag müsste dass das so verrechnen das es nichts kostet.
Ist glaube ich aber nen Problem das zu verrechnen 🤔
Gerade wurde ja der quasi 4 Jahresvertrag von 1und1 gekippt...
 
@jonderson
Wäre eine super Sache. Keine Ahnung, warum man damals das Telefonnetz privatisiert hat. Das hätte, genauso wie andere Infrastruktur (z. B. Gleise) aus meiner Sicht in Staatshand bleiben müssen.
 
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zEtTlAh schrieb:
Ich sehe da nur ein Anwendungsbeispiel:

Ich warte seit auch fast 2 Jahren auf den Anschluss. Mittlerweile hat der Anbieter aber billigere Tarife. Wenn ich nicht wechseln kann, kündige ich halt bevor es überhaupt los geht.

Nachteil (zumindest bei UGG so gehandhabt): Man kommt ans Ende der Warteliste.

Wobei ich das für Panikmache halte. Die werden ja nicht erst den Rest der Straße fertig machen um dann später bei mir ein Loch zu buddeln.
Du machst es anders:
Du wartest bis bei dir das Glasfaser liegt und wenn dir der Anschlusstermin bekannt gegeben wird, kündigst du ;)
Ergänzung ()

Krik schrieb:
@jonderson
Wäre eine super Sache. Keine Ahnung, warum man damals das Telefonnetz privatisiert hat. Das hätte, genauso wie andere Infrastruktur (z. B. Gleise) aus meiner Sicht in Staatshand bleiben müssen.
Jap, man hätte die Telekom nur Teilprivatisieren dürfen.
Das Netz hätte in der Hand des Staates bleiben sollen...
 
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jonderson schrieb:
wenn dir der Anschlusstermin bekannt gegeben wird, kündigst du ;)
Holy Cow ! Das System gedribbelt :D
 
Sombatezib schrieb:
Ich meinte ja auch nicht, dass man dann schon zahlen müsste, nur dass der "Rabatt" dann quasi vorher verfliegt weil sich der Ausbau hinzieht.
Als Anbieter würde ich mich nun auf den Standpunkt stellen:
"Die Vertragslaufzeit beginnt laut Gerichtsentscheid schon mit Bestellung und nicht erst mit Lieferung. Der vereinbarte Rabatt gilt für die ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit.
Wenn erst zB 8 Monate nach Bestellung geliefert wird, dann hat der Vertrag noch eine Mindest-Restlaufzeit von 16 Monaten von denen 4 mit Rabatt sind.
Alternativ bieten wir Ihnen gerne die Aufhebung des Altvertrages an, wenn sie einen neuen Vertrag über volle 24 Monate abschliessen, bei dem dann die ersten 12 Monate rabattiert sind."
...

Letzteres müsste eigentlich doch analog zu Mobilfunkverträgen möglich sein, wo doch auch vorzeitige Vertragsänderungen mit Verlängerungen möglich sind (?).
 
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Ich warte auch schon seit 6-7 Monate auf Glasfaser. Mitte Mai 2025 abgeschlossen und bis heute noch nix. Leerrohre im Keller verlegt und seit dem Stillstand.

Erst wegen Gebäude schwierigkeiten dann hat der Vermieter das ganze Pausiert. Nur hin und her... raus kommt man so auch nicht. Geht mir echt aufm Sack das ganze.
 
Ich weiß nicht was ich von der Begründung der Klage als auch dem Urteil halten soll.

Auf der einen Seite begrüße ich es, dass ein Anbieter nun auch liefern muss. Es ist ein Unding, wenn Anbieter lediglich Geld und Energie beim Unterschriftensammeln/Ausstechen der Konkurrenz investieren und wenn sie dann die xx% Quote in dem Gebiet haben sich Zeit lassen weil sie ja wissen, dass dort kein anderer Anbieter jetzt noch etwas machen wird und der Kunde erst einmal vertraglich gebunden ist.

Schon heute kann man den Vertrag ja außerordentlich kündigen, wenn kein Ausbau erfolgt. Allerdings selten vor Ablauf von 24 Monaten.

Hier sorgt das Urteil jetzt also allenfalls für einen Automatismus, dass nach 24 Monaten gar keine Kündigung mehr notwendig sein wird, weil der Vertrag automatisch "ausgelaufen" sein wird.

Ob dies aber den Betroffenen wirklich helfen wird? Sofern andere Anbieter um Gebiete, wo vermeintlich ein anderer Anbieter xx% Quote hat weiterhin einen Bogen machen, gibt es ja keinen anderen Anbieter, mit welchem die Betroffenen stattdessen einen Vertrag abschließen könnten...


Auf der anderen Seite verstehe ich aber auch die Verwunderung und Argumentation der Anbieter: Dem Kunden entstehen ja noch keine Kosten... Ich sehe hier eher einen Eingriff in die Vertragsfreiheit: Niemand ist gezwungen solche Verträge einzugehen (ähnlich wie ich die gesetzliche Limitierung von Erstlaufzeiten auf max. 24 Monaten nicht verstehe). Wenn sich mündigen Vertragsnehmern dann doch darauf einlassen ist das doch deren Sachen. Ich meine, wenn ich profitiere und weiß, dass der Anbieter auf Grund geänderter Umstände nun draufzahlen wird, bin ich ja auch nicht bereit dem Vertragspartner entgegen zukommen und bestehe auf Vertragserfüllung...
 
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RizzoSpacerat schrieb:
Hab die Tür zu gemacht. Bin nach oben gegangen und hab die Telekom Hotline angerufen. "Jau wie schauts aus, Anschluss nehm ich, aber Vertrag gibts erst wenn hier auch was liegt. Als Antwort kam nur ein "Klar kein Problem ich schick ihn den "Vertrag für den Hausanschluss" vorbei. Darin wird festgelegt das sie den Anschluss haben wollen. Uns die Genehmigung für den Anschluss ihres Hauses erteilen. Einen Internetvertrag brauchen sie nicht zu beauftragen"
Die Telekom baut keine Hausanschlüsse mehr ohne Vertrag (seit xx Monaten schon), mal von evtl. alten rumliegenden Aufträgen abgesehen.
D.h. deine Erfahrungen sind schon etwas älter und heute so einfach nicht mehr gültig.
 
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