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News BGH bestätigt: Mindestlaufzeit bei Glasfaser beginnt ab Vertragsabschluss
- Ersteller Andy
- Erstellt am
- Zur News: BGH bestätigt: Mindestlaufzeit bei Glasfaser beginnt ab Vertragsabschluss
Das war dann wohl 2022.RizzoSpacerat schrieb:Hab die Tür zu gemacht. Bin nach oben gegangen und hab die Telekom Hotline angerufen. "Jau wie schauts aus, Anschluss nehm ich, aber Vertrag gibts erst wenn hier auch was liegt. Als Antwort kam nur ein "Klar kein Problem ich schick ihn den "Vertrag für den Hausanschluss" vorbei. Darin wird festgelegt das sie den Anschluss haben wollen. Uns die Genehmigung für den Anschluss ihres Hauses erteilen. Einen Internetvertrag brauchen sie nicht zu beauftragen"
Bis Herbst 2023 hat die Telekom eine Zeit lang Hausanschlüsse grundsätzlich kostenlos angeboten, also unabhängig von einer Tarifbuchung. Seit Herbst 2023 gibt es das Angebot zumindest für Einfamilienhäuser nicht mehr, außer in Fördergebieten.
Ja, 1&1 waren die ersten, seit Februar 2022.RizzoSpacerat schrieb:Mittlerweile bekomme ich Werbung im Briefkasten von 1&1 das sie auch Glasfaser auf den Telekomglasfaser anbieten würden.
1. Vertragsfreiheit gibt es nur im B2B Geschäft.Whistl0r schrieb:Auf der anderen Seite verstehe ich aber auch die Verwunderung und Argumentation der Anbieter: Dem Kunden entstehen ja noch keine Kosten... Ich sehe hier eher einen Eingriff in die Vertragsfreiheit.
2. Doch dem Kunden entstehen Kosten.
z.B. wollen viele nicht die Verträge von der derzeitigen Technologie wechseln, weil sie glauben, dass sie das nicht dürfen.
z.B. wenn ein anderer Anbieter Glasfaser anbietet kann er dies nicht annehmen.
usw.
Wenn diese Taktik in Ordnung wäre, würde ich in ganz Deutschland solche Verträge machen und alle Kunden für "mein" Glasfaser reservieren.
jonderson schrieb:
Unsinn! Das steht da nicht und selbst wenn es da stünde, wäre es Quatsch.
Krik schrieb:@UweP44
Welcher Kunde will denn jetzt schon zahlen, wenn der Anschlusstermin noch nicht mal bekannt ist?
Von "zahlen, wenn der Anschlusstermin noch nicht bekannt ist" steht da überhaupt nichts.
Whistl0r schrieb:Hier sorgt das Urteil jetzt also allenfalls für einen Automatismus, dass nach 24 Monaten gar keine Kündigung mehr notwendig sein wird, weil der Vertrag automatisch "ausgelaufen" sein wird.
Soweit falsch ... der Vertrag läuft nicht aus. Nur ist die Mindestvertragslaufzeit nach 24 Monaten abgelaufen und man kann den Vertrag monatlich kündigen.
Dann bin ich mal gespannt, hatte meinen Vertrag auch unbedacht im Februar 2024 an der Haustür unterschrieben. Ursprünglicher Schalttermin lag zwischen Oktober 2024 und Juni 2025 und wurde kürzlich erneut auf Juni bis September 2026 verschoben. Habe soeben gekündigt/widerrufen. Sehen wir mal was da als Antwort kommt.
Ja, wie die das gemacht haben. Die haben ja über die Jahre zig offensichtlich nicht haltbare Dinge gemacht. Wen "Routerkauf" mit einer festen Monatsgebühr die nicht aufhört.jonderson schrieb:Ist glaube ich aber nen Problem das zu verrechnen 🤔
Nein was du machen müsstest, wäre einen Vertrag Ausbau. Und 6 Monate nach Ausbau werden 1500€ fällig. Und der Tarif danach gibt dir 1500€ Rabatt so dass die sich normalerweise aufheben bis dahin und dann letztendlich nichts abgebucht werden muss.
Aber dann hat der Kunde halt das Risiko dass er die vllt doch auf einmal zahlen muss.
Oder könnte man auch als Abzahlung über 24 Monate machen, um die dann der spätere Tarif rabattiert wird, WENN du den Folgetarif dann abschließt.
Ist halt deutlich schlechter um auf Kundenfang zu gehen.
Bei 1und1 war das Problem ja auch mehr, wie sie es beworben haben oder?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies auch nicht erlaubt sein wird, da beide Tarife ja dann insgeheim doch aneinander gekoppelt sind.Ray519 schrieb:Nein was due machen müsstest, wäre einen Vertrag Ausbau. Und 6 Monate nach Ausbau werden 1500€ fällig. Und der Tarif danach gibt dir 1500€ Rabatt so dass die sich normalerweise aufheben bis dahin und dann letzendlich nichts abgebucht werden muss.
Siehe:
https://www.teltarif.de/1und1-dsl-48-monate-glasfaser-einstweilige-verfuegung/news/101283.html
Und die Frage ist wie viele Leute 1500€ zahlen würden.
Genau deswegen versteckt man ja teure "gratis" Handys hinter "mundgerechten" Monatsgebühren...
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Ich habe im Sommer 2024 Glasfaser abgeschlossen und da hieß es, es startet frühestens April 2025 bis spätestens Oktober 2026. Ich habe auch bisher kein Glasfaser. Bestätigung und Co. des Vertrags kamen Oktober 2024. Heißt das, dass ich also Oktober 2026 die 2 Jahre rum sind?
Sombatezib
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Mit Hinweis auf dieses Urteil: Ja.
Kaufmannsladen
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Das war damals der Zeitgeist. Damals waren "Privatisierung" und "Neoliberalismus" noch positiv besetzt. Man dachte, dass private Firmen effizienter arbeiten würden als der Staat.Krik schrieb:Keine Ahnung, warum man damals das Telefonnetz privatisiert hat. Das hätte, genauso wie andere Infrastruktur (z. B. Gleise) aus meiner Sicht in Staatshand bleiben müssen.
Dazu muss man aber auch fairerweise sagen, Bundespost, Bundesbahn/Reichsbahn waren Behörden und entsprechend träge und kundenfeindlich. Und die anstehenden Investitionen (Neuland wie "Mobilfunk" und "Internet") waren schon schon ziemlich hoch (man hatte auch etwas mehr auf die Staatsverschuldung geachtet).jonderson schrieb:Jap, man hätte die Telekom nur Teilprivatisieren dürfen.
Das Netz hätte in der Hand des Staates bleiben sollen...
Damals zur Post oder Fahrkartenschalter zu gehen, hatte schon etwas von Gang zum Amt. Man war unbedeutender Bittsteller.
Kannst du das erklären? Woher kommt der "Automatismus"?Whistl0r schrieb:Hier sorgt das Urteil jetzt also allenfalls für einen Automatismus, dass nach 24 Monaten gar keine Kündigung mehr notwendig sein wird, weil der Vertrag automatisch "ausgelaufen" sein wird.
In dem Urteil geht es doch nur um den Vertragsbeginn.
Der Vertragsbeginn ist nicht zwingend auch Beginn der Leistungen. Die Vertragslaufzeit läuft einfach nur schon unabhängig davon, wann der Anbieter tatsächlich anfängt, den Vertrag zu erfüllen (und Zahlungen vom Kunden verlangt).TGoP schrieb:Beisst sich die Regelung, also der Beginn der Vetragslaufzeit ab Datum Vertragsabschluss, nicht auch massiv mit dem Thema Nichterfüllung?
Zahlen muss man natürlich nur bei einer Leistungserbringung.jonderson schrieb:
Aber ggf. verliert man halt rabattierte Monate, wenn man ein Angebot beauftragt hatte bei dem zB die ersten 12 Monate des 24 Monatsvertrages rabbatiert sind und der Anschluss erst nach einigen Monaten bereitgestellt wird.
Ist halt die Frage wie der jeweilige Provider solche Fälle handhabt und ob er ggf. doch kulant ist und volle 12 Monate Rabatt gewährt, auch wenn die verbleibende Mindestmietzeit durch das Gerichtsurteil schon deutlich geschrumpft ist.
Oder man hat dann, wie üblich, eine monatliche Kündigungsfrist.Whistl0r schrieb:Hier sorgt das Urteil jetzt also allenfalls für einen Automatismus, dass nach 24 Monaten gar keine Kündigung mehr notwendig sein wird, weil der Vertrag automatisch "ausgelaufen" sein wird.
Anbieter können doch auch schon heute Kunden Stammkundenrabatte geben oder einfach nur mehr Rabatte, wenn der Kunde eben so verhandelt.jonderson schrieb:Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies auch nicht erlaubt sein wird, da beide Tarife ja dann insgeheim doch aneinander gekoppelt sind.
Wie gesagt, das Problem wäre, dass der Kunde das Risiko übernimmt, ob der 2. Vertrag auch irgendwann mal abgeschlossen wird. Wenn du eben das alles im ersten regeln würdest, wären es ja nicht mehr 2 Verträge, ja.
Aber was 1und1 gemacht hat, war den Tarif für X € zu bewerben bei 24+24 Monaten. Und dann im Kleingedruckten gesagt haben, dass ist ein Tarif für 2X € wir stunden dir aber in den ersten 24 Monate die Hälfte der Kosten es sei denn du kündigst, wie rechtlich zugesicherst, dann wollen wir das Geld dann doch auf einmal, weil das schuldest du ja, war ja ein 2X€ Tarif.
Wenn 1und1 das als 2X€ Tarif, aber wenn du den Tarif länger als 2 Jahre laufen lässt, kriegst du ab dann Stammkundenrabatt X€ abgezogen, dann hätten sie was ähnliches machen können. Die wollten aber halt eine niedrigere Grundgebühr angeben als im Vertrag stand. Und da wird es halt kritisch.
Genau wie so ein Scheiß im Warenkorb ne FBox mit 10€/Monat zusätzlich anzuzeigen, dann aber dir zu sagen, "das ist keine Miete" und im Kleingedruckten steht dann, die Box hat keine Monatsgebühr, die ist geschenkt. Die 10€ Gebühr ist für optionale Cloudfeatures die niemand will. Nur damit die 10€ Gebühr endlos bis zur Kündigung laufen kann, obwohl die Box dein Eigentum ist und sie keine Garantie mehr liefern müssen.
Die Probleme sind hauptsächlich mit der Werbung für was anderes als du bekommst.
Zuletzt bearbeitet:
Trifft nur auf die Telekom nicht zu.panopticum schrieb:Dann ist mein Vertrag in 9 Monaten vorbei ohne dasss ich Fiber nutzen konnte. Danke Telekom.
Bei der Telekom schließt du 2 Verträge.
Einen über die Erschließung mit Glasfaser.
Und kurz bevor dieser erfüllt wird, also der finale Termin zur Installation in der Wohnung schließt du erst den Telekommunikationsvertrag verbindlich ab.
Fighter1993
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Dann darf ich es aber nicht jedem anbieten wenn ich es eh nicht geschissen bekomme die Leistung zu erbringen oder?Fliz schrieb:Der für die Verzögerung liegt nicht nur in den aufwendigen Tiefbauarbeiten, sondern auch an der Nichtverfügbarkeit von qualifizierten Technikern.
Ales Andere wäre ja auch zu schön für den Verkaufer....
Jetzt fehlt nur noch das wenn der Anschluss nicht innerhalb von einem Jahr liegt pro Monat ein Gratismonat rausspringt.
Was meinste wie schnell dann die Anschlüsse verlegt würden.
Zuletzt bearbeitet:
beckenrandschwi
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- 2.209
Mein Vertrag läuft noch genau 2 Monate. Glasfaser ist bis heute nicht gelegt!! Danke!!!
Wenn der Vertrag mit Abschluss beginnt fallen mMn natürlich auch diese Monate in den Zeitraum. Man hat ja ggf ä. Nur noch wenige Monate Laufzeit übrig.Sombatezib schrieb:In den Kommentaren zur News auf heise.de hat jemand gefragt, wie sich das auf die vertragsrelevanten Werberabatte "in den ersten X Monaten nur Y€, danach Festpreis" auswirkt. Was denkt ihr darüber? Das war ja nicht Teil des Prozesses.
Ergänzung ()
Nein, die Zahlung ist erst fällig wenn auch die Leistung erbracht wird.jonderson schrieb:
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