Bis zu welchem Alter darf Hardware als neu verkauft werden?

M

Mamsell

Gast
Ich habe gerade so einen Fall bei einer Festplatte.
Die Festplatte hat 5 Jahre Garantie von WD, gekauft in 2007.
Frage ich online den Status ab, ist die Herstellergarantie seit 3 Monaten erloschen.

Heisst das nun, dass die Festplatte um ein jahr rum bei dem Dealer lagerte?

Darf ein Händler Ware die solange lagert noch als Neuware verkaufen?
 
natürlich darf er das, sofern sie ohne siegelbruch originalverpackt im lager lag - neuware heisst ja nicht aktualität auf dem markt, sondern der zustand in dem sich die ware befindet.
 
Aha und wie verhält es sich mit der Herstellergarantie?

Ich gehe in den Shop, und lege die Festplatte in den Warenkorb.
In der Artikelbeschreibung steht 5 Jahre Garantie.
Ich bestelle diese als Neuware und erhalte aber keine 5 Jahre sondern nur eine gewisse Restgarantie von 4 Jahren.
Das kann doch so nicht laufen.
 
vielleicht hat der händler die platte als vermeintlicher endkunde erhalten und wurde dann im system so vermerkt, sodass die garantiezeit schon anlief. das ist zumindest die einzige erklärung dafür die ich mir vorstellen kann.
würde auf jedenfall mal den hersteller und den händler kontaktieren.
 
Ich bin auch der Meinung das dort etwas schief gelaufen sein muss.

Wenn ich heute eine neue Festplatte kaufen und direkt nach Erhalt die Garantie online checke, sind immer ein paar Wochen bereits verpufft, kein Thema.
Daher denke ich, dass die Festplatte lange Zeit beim Händler im Lager lag und die Garantiezeit bereits lief.
 
Zwei Möglichkeiten:

Entweder die HDD wurde einmal bereits verkauft und der damalige Endkunde hat die HDD bei WD registriert....oder es ist ein Fehler im System..von WD.....

Ist genauso wie die Ipods, Iphones etc. dort fängt die Garantie an sobald ein Kunde die Geräte über Itunes anschließt....

Hat nichts damit zu tun wie lange die HDD beim Händler liegt.....sondern ob sie org. und verpackt ist...und noch nicht registriert wurde
 
Hmmm, du meinst, das Drive wurde verkauft, aufgrund Defekt gewandelt und dann wieder als neu vertickt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

da wirst Du nur schwer was machen können. Am besten mit eindeutigen Kaufbeleg direkt an den Hersteller wenden.

Und wenn der Händler nicht hingewiesen hat, dass die von Dir zitierte beworbene 5 Jahres Garantie eine Herstellergarantie ist, solltest Du dem Verkäufer gegenüber Deine Rechte artikulieren. Ich kenne nur einen Händler, der von sich aus 5 Jahre Garantie gewährt. Das ist Atelco und das auch nur bei Komplett Rechnern, nicht bei Einzelkomponenten.

Herstellergarantie ist immer an die Bedingungen des Herstellers gebunden. Das 5 Jahre Garantie in einem Webshop Herstellergarantie ist, wird Dir der Händler, wenn er damit wirbt, schon irgendwo mitteilen.

Grüße,

Blubbs
Ergänzung ()

Ribery88 schrieb:
Zwei Möglichkeiten:

Entweder die HDD wurde einmal bereits verkauft und der damalige Endkunde hat die HDD bei WD registriert....oder es ist ein Fehler im System..von WD.....

Ist genauso wie die Ipods, Iphones etc. dort fängt die Garantie an sobald ein Kunde die Geräte über Itunes anschließt....

Hat nichts damit zu tun wie lange die HDD beim Händler liegt.....sondern ob sie org. und verpackt ist...und noch nicht registriert wurde

Das ist totaler Humbug. Kein Mensch registiert/schaltet seine HDD wie ein Ipod oder Iphone frei. Die Seriennummern sind in einer Datenbank und dort wird die Garantie anhand des Herstellungsdatums gewährt. Oder hast Du schon mal eine HDD `frei* geschaltet wie ein Iphone?

Grüße,

Blubbs
 
@Mamsell....

Ich gehe davon aus...denn die Herstellergarantie ist für den Endkunden...also warum sollte die Garantie schon bei Auslieferung zum Händler anfangen....?
WD wird ganz bestimmt nicht jede HDD vor der Auslieferung registriert haben....

Es sei denn die Garantiebestimmungen von WD, sagen aus das ab Herstellungszeitpunkt die Garantie anfängt, dies kann man dann schon anhand der SN..rauskriegen.....

Rufe oder maile WD an, die werden dir dann schon sagen wann die HDD registriert wurde.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
BlubbsDE schrieb:
Ergänzung ()

Das ist totaler Humbug. Kein Mensch registiert/schaltet seine HDD wie ein Ipod oder Iphone frei. Die Seriennummern sind in einer Datenbank und dort wird die Garantie anhand des Herstellungsdatums gewährt. Oder hast Du schon mal eine HDD `frei* geschaltet wie ein Iphone?

Grüße,

Blubbs

Lesen/Verstehen und dann Posten....

Mit Registrieren meine ich das ein ENDKUNDE das Gerät registriert hat....dann klappt das schon....mit meiner Vermutung..:-)
 
Das mit der Zwangsregistrierung und Freischaltung a la iTunes finde ich eine klasse Idee, dann gibt es keine zweite Meinung mehr! ;)
 
Mamsell schrieb:
Aber sicher sind die ab Werk registriert.

Ja ist ja nichts Neues....trotzdem fängt die Garantiie ab Kaufdatum an, es sei denn der Hersteller hat dies in seinen Garantiebedingungen verfasst, dass die Garantie ab WERK beginnt...:-)
 
Ribery88 schrieb:
Lesen/Verstehen und dann Posten....

Mit Registrieren meine ich das ein ENDKUNDE das Gerät registriert hat....dann klappt das schon....mit meiner Vermutung..:-)

Und nochmal. Weil Du scheinbar nicht ganz gelesen hast :)

Kein Endkunde registriert seine HDD. Oder vielleicht wenige. Die Registrierung hat nichts mit der Garantie bei HDDs zu tun. Anders als zB bei denen von Dir genannten Apple Produkten. Die MUSST Du frei schalten. Also muss dieser Vorgang von jedem Kunden vollzogen werden. Die Garantie bei HDDs wird anhand des Herstellungsdatums gewährt. Da ist dann noch ein Puffer drauf gelegt, da sie ja eine gewissen Zeit vom Fliessband bis zum Kunden braucht. Und das macht jeder Hersteller so.

Grüße,

Blubbs
 
BlubbsDE schrieb:
Und nochmal. Weil Du scheinbar nicht ganz gelesen hast :)

Kein Endkunde registriert seine HDD. Oder vielleicht wenige. Die Registrierung hat nichts mit der Garantie bei HDDs zu tun. Anders als zB bei denen von Dir genannten Apple Produkten. Die MUSST Du frei schalten. Also muss dieser Vorgang von jedem Kunden vollzogen werden.
Grüße,

Blubbs

Kein Endkunde registriert seine HDD? Liegt dir etwa die Statistik vor...und doch es registrieren einige Endkunden HDDs um eventuell eine Garantieerweiterung zu kriegen.... oder auch Support Unterstützung zu bekommen....


"Die Garantie bei HDDs wird anhand des Herstellungsdatums gewährt. Da ist dann noch ein Puffer drauf gelegt, da sie ja eine gewissen Zeit vom Fliessband bis zum Kunden braucht. Und das macht jeder Hersteller so."

Jaein! Es zählt das Verkaufsdatum....einzige Außnahme ist wenn der Hersteller ausdrücklich darauf hinweist bei seinen Garantiebestimmung das ab Werk die Garantie beginnt..:-)

@Mamsell
Hinweis:
Die begrenzte Garantie gilt nur für den in der Produktdokumentation festgelegten Zeitraum. Der Zeitraum beginnt mit dem Herstellungsdatum, das auf dem Produktetikett des ursprünglichen Produkts eingetragen ist. Um die Garantie für Ihr Produkt zu überprüfen, verwenden Sie unseren Onlineservice zur Garantiestatusprüfung. Einige Staaten der USA erlauben keine Begrenzung der impliziten Garantie. Die oben genannte Beschränkung trifft in diesem Fall nicht zu.

Eine Beschreibung Ihrer begrenzten Garantie finden Sie im Produkthandbuch. Ein Produkthandbuch können Sie von einem autorisierten Distributor oder Reseller oder auf der WD-Website erhalten.

Hier hast du deine Antwort..ab Werk beginnt die Garantie bei WD Platten....
 
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Ribery88 schrieb:
Nein! Es zählt das Verkaufsdatum....einzige Außnahme ist wenn der Hersteller ausdrücklich darauf hinweist bei seinen Garantiebestimmung das ab Werk die Garantie beginnt..:-)

Belege bitte deine Aussagen mit Fakten und zeig uns wo bei WD drin steht dass die Garantie ab Werk beginnt ??

Herrje. Nun sie ein, dass Du mit Deiner Registrierung von HDDs zum feststellen der Garantieansprüche falsch gelegen hast. Für gewöhnlich gewährt jeder Hersteller am Kaufdatum seine eingeschränkte Herstellergarantie. Und in den Grenzfällen, so wie dies hier einer ist, gilt der Kaufbeleg, da die automatisierte Abfrage über die SN in der Herstellerdatenbank in so einem Fall sagt, Garantie abgelaufen.

Und dann gilt das was ich dem TE schon in meinem ersten Beitrag geschrieben habe. Wende Dich mit einem eindeutigen Kaufbeleg an den Hersteller und er wird Dir Garantie gewähren.

Und ich denke nicht, dass ich Dir die Arbeit abnehme, dies heraus zu finden.

Grüße,

Blubbs
 
Zuletzt bearbeitet:
BlubbsDE schrieb:
Herrje. Nun sie ein, dass Du mit Deiner Registrierung von HDDs zum feststellen der Garantieansprüche falsch gelegen hast. Für gewöhnlich gewährt jeder Hersteller am Kaufdatum seine eingeschränkte Herstellergarantie.
Blubbs

Nein liege damit nicht falsch....aber ist ja Offtopic...:-)
 
Ribery88 schrieb:
Nein liege damit nicht falsch....aber ist ja Offtopic...:-)

Na dann, gut 300 Jahre nach der Aufklärung wird ja in vielen Bereichen der Glaube sehr wichtig. Das will ich Dir nicht nehmen.

Grüße,

Blubbs
 
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