Bis zu welchem Alter darf Hardware als neu verkauft werden?

@ Mamsell: Sollte der Verkäufer dir damals die Garantie zugesagt haben z.B. im Artikeltext über 5 Jahre ohne die Klausel von WD, kannst du diesen auch zur Verantwortung ziehen. Soll bedeuten der Verkäufer haftet mit für die Garantie des Herstellers.
Ich vermute mal du hast den Bon nicht mehr? Weil auch WD normalerweise aus Kulanz entgegen kommt bei Vorlage. Falls du diesen hast und WD nicht möchte wende dich an den Händler. Der Bon ist der optimale Beweis für das Kaufdatum und damit noch die rest Garantie, natürlich sind auch andere Beweise möglich für das Kaufdatum gegenüber dem Händler wenn Vorhanden.

Xyn
 
was ein quark hier...
@te
lies dir die garantiebestimmungen des herstellers durch. steht da "garantie ab kaufdatum" weise den kauf nach und du hast deine garantie, da die 5 jahre (wenn sie so in den garantiebestimmungen stehen) noch nicht rum sind. steht da "ab herstellungsdatum" kanns gut sein, dass die garantie abgelaufen ist.

alles andere hier sind vermutungen und "müsste aber"-mystizismen. es zählen nur die fakten, und die stehen in den dir vorliegenden garantiebestimmungen. punkt.
 
Heretic Novalis schrieb:
was ein quark hier...
@te
lies dir die garantiebestimmungen des herstellers durch. steht da "garantie ab kaufdatum" weise den kauf nach und du hast deine garantie, da die 5 jahre (wenn sie so in den garantiebestimmungen stehen) noch nicht rum sind. steht da "ab herstellungsdatum" kanns gut sein, dass die garantie abgelaufen ist.

Wow das haben wir schon dem TE mitgeteilt....und du machst dir mal nicht die Mühe um die Posts durchzulesen, denn sonst hättest du dir deine Antwort sparen können.....oder....woher denkst du dass ich diesen Hinweis für den TE geholt habe?

"Hinweis:
Die begrenzte Garantie gilt nur für den in der Produktdokumentation festgelegten Zeitraum. Der Zeitraum beginnt mit dem Herstellungsdatum, das auf dem Produktetikett des ursprünglichen Produkts eingetragen ist. Um die Garantie für Ihr Produkt zu überprüfen, verwenden Sie unseren Onlineservice zur Garantiestatusprüfung. Einige Staaten der USA erlauben keine Begrenzung der impliziten Garantie. Die oben genannte Beschränkung trifft in diesem Fall nicht zu.
Eine Beschreibung Ihrer begrenzten Garantie finden Sie im Produkthandbuch. Ein Produkthandbuch können Sie von einem autorisierten Distributor oder Reseller oder auf der WD-Website erhalten.
Hier hast du deine Antwort..ab Werk beginnt die Garantie bei WD Platten...."

http://support.wdc.com/warranty/policy.asp?custtype=end&lang=de#limited

Aber immer schön als ERSTES gg andere User posten...mit was ein Quark hier.....LIES ERSTMAL GENAU....und noch dazu hast du mit deiner Aussage dem TE nicht mal weitergeholfen.....weil dies schon in unzähligen, vorherigen Posts gesagt wurde....
Ergänzung ()

xyn schrieb:
.
Ich vermute mal du hast den bon nicht mehr? Weil auch wd normalerweise aus kulanz entgegen kommt bei vorlage. Falls du diesen hast und wd nicht möchte wende dich an den händler. Der bon ist der optimale beweis für das kaufdatum und damit noch die rest garantie, natürlich sind auch andere beweise möglich für das kaufdatum gegenüber dem händler wenn vorhanden.

Xyn

ohne worte........
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Achtung nur für besonders "langsam oder ähnlich" denkende Menschen:

1. Verkäufer gibt an Produkt hat 5 Jahre Garantie.
2. Kunde kauft das Produkt und findet nirgends den Hinweis das Garantie ab Herstellungsdatum gilt.
3. Kunde hat Problem, Festplatte kaputt.
4. Kunde wendet sich an Support, welcher sagt nix Garantie das Herstellungsdatum hat begonnen 1 Jahr bevor du gekauft hast.
5. Kunden fehlt nun ein 1 Jahr der Garantie, obwohl 5 Jahre versprochen waren.
6. Kunde kann diesen Mangel gegenüber dem Verkäufer geltend machen da dieser ihn nicht komplett aufgeklärt hat und das eine Jahr Garantie welches ihm fehlt, vom Verkäufer verlangen.

Wenn das jemand nicht versteht, dann kann ich dem auch nicht helfen.
 
Xyn schrieb:
Achtung nur für besonders "langsam oder ähnlich" denkende Menschen:

1. Verkäufer gibt an Produkt hat 5 Jahre Garantie.
2. Kunde kauft das Produkt und findet nirgends den Hinweis das Garantie ab Herstellungsdatum gilt.
3. Kunde hat Problem, Festplatte kaputt.

Punkt 1:
Kein Händler wirbt mit Herstellergarantie bzw. verspricht Herstellergarantie, dann zeigt doch mal bitte mit Fakten wo ein Händler mit Herstellergarantie wirbt
Punkt 2:
Garantiebedingungen stehen immer auf der Homepage des Herstellers oder Bedienungsanleitung vom Produkt---> Aussage von dir ist Realitätsfremd,
Punkt 3: Händler haftet grundsätzlich nicht für die Garantie des Herstellers!


@TE

Rufe einfach bei WD an und bitte um Kulanz, mehr kannst du nicht machen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Selbst wenn hier Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen würden, wären diese längst verjährt.

Ob solche Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab und da (zunächst) ganz konkret, ob zw. Käufer und Verkäufer das Vorhandensein einer Garantie vereinbart war.

Das dürfte i.d.R. nicht der Fall sein.
 
So als einer dieser bösartigen Händler, kläre ich dieses Problem mal.
1) Die Herstellergarantie bezieht sich in 99,5 % der Fälle auf das Produktionsdatum der Festplatte (steht dort neben der Seriennummer)
2) Der Händler ist nur 2 Jahre Gewährleitungs zuständig, wobei nach 6 Monaten Beweislastumkehr eintritt, d.h. der Händler kann vom Kunden verlangen nachzuweisen, daß der Mangel schon beim Verkauf bestanden hat.
3) Viele Hersteller sind kulant und gewähren auch noch Garantie wenn man den Kaufbeleg einschickt. (Vorher abklären!! )

Ribbery88 Dein Tonfall ist unter aller Sau ;)
 
http://support.samsung.de/

GutenTag Herr "werkam"

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Samsung uebernimmt generell fuer alle seine Festplattenmodelle 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum.

Bei Nichtvorlage des Kaufbelegs wuerde die Garantie ab Herstellungsdatum des Laufwerks berechnet.

Sollten Sie Ihre Festplatte innerhalb des o.g. Zeitraumes erworben haben, so koennen Sie diese entweder Ihrem jeweiligen Haendler, bei welchem Sie das Laufwerk erstanden haben uebergeben oder nach telefonischen Kontakt mit der Hotline direkt an unseren Servicepartner, die Firma
EDC
- HDD/OMS-RMA -
Langer Kornweg 38
65451 Kelsterbach

senden.

Wichtig: Legen Sie unbedingt eine genaue Fehlerbeschreibung und eine Kopie des Kaufbeleges Ihres Laufwerks - falls vorhanden - bei, darueber hinaus müssen Sie die RMA-Nummer die Sie beim Anruf an der Hotline erhalten gut sichtbar auf der Fehlerbeschreibung vermerken und weiterhin gut sichtbar oben auf dem Karton notieren. Ohne diese Dokumente und Vermerke kann nur eine kostenpflichtige Bearbeitung erfolgen, da diese Ihren Garantieanspruch bestaetigen!

Die Festplatte muss antistatisch, ausreichend gepolstert, in einem stabilen Karton versendet werden, da ansonsten aufgrund von eventuellen Transportschaden die Garantie erlischt und die Festplatte unrepariert an Sie zurückgeschickt wird.

Sollten Sie die Kaufrechnung verlegt haben, so wirdin diesem Falle die Garantie kulanterweise ab dem Herstellungsdatum berechnet.

Sie finden das Herstellungsdatum (Revision Date) normalerweise auf dem Label auf der Oberseite Ihrer Festplatte (z.B. Rev.Date 2003.04 = Herstellungsdatum April 2003).
Hier mal ein Auszug aus der Email mit den Herstellerbedingungen die ich auf Anfrage erhalten habe, als ich eine Platte reklamiert habe.
 
Das sieht gut aus und klärt meine Frage, danke schön an alle die dazu beigetragen haben.
 
@ Ribery88: Es zählt auch das was in der Artikelbeschreibung des Verkäufers steht. Es muss nicht direkt damit geworben werden so wie du es verstehst. Es reicht auch die Aussage des Verkäufers ja das Produkt hat 5 Jahre Garantie. Bitte diskutier nun nicht mit mir über die Beweisbarkeit der Aussage.

Punkt 3: Händler haftet grundsätzlich nicht für die Garantie des Herstellers!

dieser Satz ist grundsätzlich falsch. Da der Händler für alle versprechen des Herstellers haftet gegenüber dem Kunden.

Wenn ich richtig in Erinnerung es hab arbeitest du im Einzelhandel. Ich habe das Gefühl bei euch verzichtet man gerne auf die rechtlichen Ansprüche/Reglungen gegenüber dem Kunden zu schulen, da ihr so überzeugter seid von den rechten eueres Unternehmens (welche man euch vorgibt) statt des geltenden Rechts.
 
Du schreibst hier immer so schön, dass der Verkäufer für die Garantie (zumindest in bestimmten Fällen) haftet.

Welche Rechte hat denn der Käufer nun genau ggü. dem Verkäufer in solch einem Fall (bitte unter Angabe der Rechtsgrundlage!)?
 
werkam schrieb:
Hier mal ein Auszug aus der Email mit den Herstellerbedingungen die ich auf Anfrage erhalten habe, als ich eine Platte reklamiert habe.

Du weißt schon, dass der TE eine Western Digital Platte hat....und..die Garantiebedingung der Hersteller unter Umständen verschieden sind..:-)

Aber generell zählt das Kaufdatum und dann das Herstellungsdatum...:-)

@TE

Also wenn ich ne Platte zurücknehme...dann zählt für mich das Kaufdatum, selbst bei WD.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du weißt schon, dass der TE eine Western Digital Platte hat

WD hat die gleichen Bedingungen, hatte nur gerade keine RMA-Anfrage mehr in meinem Ordner liegen.

Ausserdem war die Frage:
Bis zu welchem Alter darf Hardware als neu verkauft werden?
das war nicht speziell auf WD bezogen, ich sehe es als allgemeine Frage an.
Da WD auf manche Produkte allerdings mehr als die üblichen 2 Jahre gibt, gelten auch die Beschränkungen:
Hinweis:
Die begrenzte Garantie gilt nur für den in der Produktdokumentation festgelegten Zeitraum. Der Zeitraum beginnt mit dem Herstellungsdatum, das auf dem Produktetikett des ursprünglichen Produkts eingetragen ist. Um die Garantie für Ihr Produkt zu überprüfen, verwenden Sie unseren Onlineservice zur
Nachzulesen auf der Support Seite:
http://support.wdc.com/warranty/policy.asp?custtype=end&lang=de

Also wenn ich ne Platte zurücknehme...dann zählt für mich das Kaufdatum, selbst bei WD.
Und wenn Du dann die 5 Jahre noch gewährst, bleibt der schwarze Peter an Dir hängen. Die Kulanz zwischen Herstellung und Verkauf liegt meist bei 3 Monaten, habe schon mehrfach diese Erfahrung machen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@werkram

"Und wenn Du dann die 5 Jahre noch gewährst, bleibt der schwarze Peter an Dir hängen. Die Kulanz zwischen Herstellung und Verkauf liegt meist bei 3 Monaten, habe schon mehrfach diese Erfahrung machen müssen."

Nein bleibt in der Regel nicht bei mir hängen....retourniere die Platte an dem Distributor...und schaue natürlich nach welche Verträge wie mit dem Distributor abgeschlossen haben...;-)
 
Doc Foster schrieb:
Du schreibst hier immer so schön, dass der Verkäufer für die Garantie (zumindest in bestimmten Fällen) haftet.

Welche Rechte hat denn der Käufer nun genau ggü. dem Verkäufer in solch einem Fall (bitte unter Angabe der Rechtsgrundlage!)?

Link

Welche Rechte sich genau ergeben liegt am Einzelfall wie weit die Abweichung vom Versprochenen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Komisch, ich kann in dem verlinkten § 434 BGB nicht ein einziges Recht des Käufers entdecken.
 
§ 443
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.

2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.


http://dejure.org/gesetze/BGB/443.html

Dieser Paragraph erklärt es von selbst....ob XYN....Recht hat oder nicht...:-)))
Also in der Regel haftet nur der Hersteller für die Garantie....Ausnahme nur wenn Verkäufer und Käufer eine Garantie vereinbart haben und da dies nicht die Regel ist...haftet nur der Hersteller für die Garantie...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Doc Foster schrieb:
Komisch, ich kann in dem verlinkten § 434 BGB nicht ein einziges Recht des Käufers entdecken.

:lol:


Ribery88 schrieb:
Dieser Paragraph erklärt es von selbst....ob XYN....Recht hat oder nicht...:-)))
Also in der Regel haftet nur der Hersteller für die Garantie....Ausnahme nur wenn Verkäufer und Käufer eine Garantie vereinbart haben und da dies nicht die Regel ist...haftet nur der Hersteller für die Garantie...

Als MM MA, hat man wohl in der Regel Grundsätzlich eine gewisse Hochnäsigkeit. Woher diese kommt bleibt mir aber ein Rätsel. Nur mal so am Rande.


Da einige gerne meine Worte verdrehen. Ich behaupte nicht das Grundsätzlich der VK, für Garantie des Herstellers haftet. Es gibt Fälle wo er es tut, Beispiel er sichert dem Kunden am Verkaufsschild 5 Jahre Garantie zu, obwohl das Gerät nur 3 Jahre hat. Auch darauf bezog sich mein Link, für die, die angeblich keine Rechte erkennen können. In diesem Theard ging es nunmal darum. Falls man das Thema vergessen hat.

Im übrigen, laut eurer Aussage Doc und Ribery, könnte also der Händler vieles auf seine Verkaufsschilder schreiben, an Eigenschaften der Ware z.B. 10 Jahre Garantie. Müsste aber nicht dafür haften?
Verstehe ich euch da richtig?
 
@XYN

Arbeite nicht im MM...nur mal so Rande...:-)

Hochnäsigkeit? Ich kann mich nur wiederholen und dir mitteilen, wer lässt den Sprüche raus mit "Von Ribery88 nichts neues"

Nur wird deine Aussage widerlegt, ist der andere gleich Hochnäsig etc.

Es geht immer darum, wer inwiefern eine Garantie eingeräumt hat und in der Regel haftet bei der Herstellergarantie nur der Hersteller....
 
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