X
Xyn
Gast
@ Mamsell: Sollte der Verkäufer dir damals die Garantie zugesagt haben z.B. im Artikeltext über 5 Jahre ohne die Klausel von WD, kannst du diesen auch zur Verantwortung ziehen. Soll bedeuten der Verkäufer haftet mit für die Garantie des Herstellers.
Ich vermute mal du hast den Bon nicht mehr? Weil auch WD normalerweise aus Kulanz entgegen kommt bei Vorlage. Falls du diesen hast und WD nicht möchte wende dich an den Händler. Der Bon ist der optimale Beweis für das Kaufdatum und damit noch die rest Garantie, natürlich sind auch andere Beweise möglich für das Kaufdatum gegenüber dem Händler wenn Vorhanden.
Xyn
Ich vermute mal du hast den Bon nicht mehr? Weil auch WD normalerweise aus Kulanz entgegen kommt bei Vorlage. Falls du diesen hast und WD nicht möchte wende dich an den Händler. Der Bon ist der optimale Beweis für das Kaufdatum und damit noch die rest Garantie, natürlich sind auch andere Beweise möglich für das Kaufdatum gegenüber dem Händler wenn Vorhanden.
Xyn