News Bitkom-Umfrage: AGB sind zu kompliziert und werden selten gelesen

als ich 1998 meinen ersten Rechner bekam, hab ich die Win98 AGBs bis Seite XX gelesen, bis ein Kumpel, der schon einen PC hatte, mir sagte "lass den Scheiß, brauchste nicht"

Heute lese ich die mir net durch.... wenn ich in einem neuen Shop was kaufe, schau ich auf die Widerrufserklärung, das wars.

Auch die AGBs meiner KK hab ich nicht gelesen. Ist ne deutsche Bank, mehr als der übliche Wahnsinn wird schon nicht drin stehen.

Und da man eh auf den Service "angewiesen" ist, ist das Nichtakzeptieren der AGBs ja eh keine Option.

Von daher...
 
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Die letzten AGBs die ich gelesen habe, waren die von meine Saugroboter, wollte um die Offlinenutzung und Datenverarbeitung erfahren. Nützliches stand nicht drin, außer eine explizite Aussage, das keine Onlineverbindung und Online Konto vorhanden sein müssen.

Das war Dez 2023, ich kann mich nicht erinnern, wann ich davor oder danach AGBs gelesen hätte
 
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Mich würde eher interessieren, ob irgendjemand aufgrund gelesener AGBs mal einem Kauf nicht zugestimmt hat.
 
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muss man in den meisten fällen auch nicht, Verbraucherschutz ist quasi immer zwingendes recht, was die möglichkeit an "Sauereien" bei einem 08/15 Kauf eigentlich ausschließt.

bei Versicherungen schau ich mir das an, um über meine Leistungen und Obliegenheiten informiert zu sein, aber sonst ist das nicht nötig.
 
Ranayna schrieb:
Ich frage mich wieviele Menschen sich diesen Text wirklich mal durchgelesen haben. Am besten auch noch bei vollem Laden und nur einer offenen Kasse erstmal gemuetlich durchlesen bevor man unterschreibt.
Oder noch fieser: Nicht unterschreiben und alles stornieren...
An der Kasse lesen, Unterschreiben und dann später zurücktreten^^
 
Sofern ihr AGB lest, in welchem Umfang macht ihr das?
Ich lese sie stets komplett.
Ich lese den größten Teil davon.
Ich lese nur bestimmte Abschnitte.
Meine eigentliche Antwort ist eine andere: Ich lese sie komplett, wenn sie kompakt sind. Auch nur dann, wenn ich davon ausgehe, dass sie kompakt sein könnten, rufe ich sie auf.
 
AGB = Ausgleichsbehälter. Ist für die Wasserkühlung am PC.

/scnr
 
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Ruff_Ryders88 schrieb:
Wo sind denn die AGB von Rewe, Aldi und Lidl zu finden?
Die brauchen eigentlich keine, weil alles im Gesetz geregelt ist und physische Person beim Kauf und Verkauf beteiligt sind.

Online ist es etwas anders und die EU ist der Meinung, der Kunde ist überfordert, die geltenden Gesetze selbst zu lesen. Deshalb muss der Kunde über alle möglichen Richtlinien (e-commerce, Fernasatz, Fernfinanz usw.) informiert werden. Deshalb eskalieren die Informationspflichten in letzter Zeit etwas.
 
Es fehlen ganz klar Offline AGB's im Bereich der Prostitution. Beispielsweise eine Geld zurück Garantie bei nichtgefallen. 🤔
 
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@Elwetritsch öh ja.

Ich sehe das Problem etwas lockerer. Die meisten Deutschen AGB sind relativ deutlich. Klar die versuchen immer wieder Klauseln die nicht zulässig sind, aber im Großen passt das. Problem finde ich ist eher dass man schlecht Recht bekommt. Nicht jeder kann sich einen Anwalt leisten. Und was in internationalen AGB steht geht teilweise gar nicht. Nur dass da das Rechtsproblem noch viel größer ist.
 
Na so kompliziert sind AusGleichsBehälter auch nicht.
Ich versteh nur nicht warum ich dazu jedes Mal eine Anleitung lesen soll.
 
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Ich lese die AGBs bei "online" Käufen immer und im schnitt bin ich da schon 90 Minuten mit beschäftigt, besonders wenn man zu manchen Punkten nochmal im WEB recherchiert, da kann es auch schon was mal länger werden.

Beim Kauf von Spielen auf Steam hat man ja oft die EULA\AGB’s bereits im Shop zum anklicken, da kann ich diese oft Vorher lesen aber sehr oft passiert das man im Spiel gefragt wird.

Wenn ich ein Spiel kaufe stelle ich mir grundsätzlich immer 2 Timer einen auf 1h und einen auf 1:45h damit ich immer die Rückgabefrist von 2h im Auge behalte.

Bei mindestens 3-4 Spielen habe ich aufgrund der Langen AGBs das Spiel auch zurückgegeben, da diese mich einfach Solange im Spiel gehalten haben, das ich nicht genügend Zeit hatte diese angemessen zu lesen oder die waren einfach zu unstrukturiert.

Am besten sind die mit Versteckten Accounts. Auf Video-Spielverpackungen wird normal Angegeben wenn man einen Account X oder Y benötigt. Steam bietet auch die Option dieses im Shop anzugeben aber dennoch gibt es viele die einfach das nicht Tun und man muss ewig lange AGBs lesen für den Account alleine.

Hier bin ich mittlerweile so strikt, dass ich jedes Spiel zurückgebe das mich nicht vorab informiert, das ich gezwungenermaßen einen zusätzlichen Account zum Spielen benötige.



Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die AGB’s von kleineren Online Shop meist wesentlich überschaubarer sind als die von den Großen. Der kleine bis Mittlere Händler will halt einfach nur ein Geschäft machen und ist die Erfahrung des Kunden gut kommt dieser von alleine wieder.



Im RL läse ich die AGB’s von Banken, Versicherungen, Telefonanbieter oder andern Käufen auch aber da ist man oft mehr als 2h beschäftigt und man sollte sich hier auch einen Block für Notizen bereit legen.


Die AGB’s von ein paar Einzhandel’s Läden habe ich mal überflogen als ich im Laden auf jemanden gewartet habe, diese hängen ab und an mal an den Kassen oder am Eingang aus. Wobei hier manche es mit der Schriftgröße aber übertreiben und man eine Lupe braucht.


Naja, grundsätzlich Wichtig beim einkaufen im Einzehlhandel ist, dass man den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie kennen sollte ;)

Die Ware gehört bis zu Geldübergabe an der Kasse immer noch dem Laden.

Auspacken von Lebensmitteln zum „Probieren“ ist nicht erlaubt, da dies die Ware unverkäuflich macht. Probieren von "offenem" Obst ist auch nicht erlaubt, Probieren darf man nur das, das auch eindeutig zum Probieren gedacht ist.

Das Auspacken von Waren (Nicht Lebensmittel) zum Inspizieren der Beschaffenheit führt noch nicht dazu das man hier eine Kaufverpflichtung eingeht aber man sollte hier vorab mit dem Ladenpersonal sprechen. Je nach dem ob man die Verpackung beim öffnen beschädigt oder Teile durch das öffnen verloren gehen, kann es dazu führen das die Ware nicht mehr die Beschaffenheit von Neuware hat. Das kann dazu führen, dass der Laden ein Anspruch auf Entschädigung durch den entstanden Mangel hat. (Hängt hier vom Laden ab ob dieser so kulant ist und nichts tut oder auf sein Recht behart)

Wichtig ist hier, das man so was wie eine Sorgfaltspflicht beim Öffnen hat und das eine Wiederherstellung des Ursprungszustand ohne größeren Aufwand möglich ist. Es geht Primär darum, ob der Laden nach dem Öffnen diese Ware noch als „Neu“ verkaufen kann.
 
Das größte Problem von AGB sind doch eigentlich das da viel Mist drin steht.

Laut örtlicher Verbraucherschutzzentrale sind 3/4 der gängigen AGB so vor Gericht nicht haltbar.
 
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AGB's = Allgemeine Geschäftsbedingungens
:freak:


Besonders dreist finde ich es, wenn die AGB in einer anderen Sprache geschrieben sind.
 
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Ich habe noch nie AGBs (durch) gelesen, und habe das auch in Zukunft nicht vor.

Verbraucherschutz + gute Rechtsschutzversicherung regelt. 😜
 
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Ich habe einmal die AGB gelesen und nach jeder weiteren immer mehr Stellen gemerkt die man
überspringen kann, weil gefühlt die ersten 9 Paragraphen immer die Angaben zu Markenrecht, Haftungsfreiheit, Definition der Leistungen die man in Anspruch nimmt usw.
Erst in den letzten 2-3 Paragraphen stehen dann meistens die interessanten Dingen,
wie z.B. die Übertragung von Daten an eine Analysefirma.
 
Die letzten AGBs die ich gelesen habe waren die von einer Reiserücktrittsversicherung und die von meiner neuen Kreditkarte. Da die neue Kreditkarte nun eine Reiseversicherung enthält, wird so schnell nichts mehr gelesen :D
 
sikarr schrieb:
Heist das dann im Umkehrschluss das ich diese dann gar nicht hätte unterzeichnen dürfen, weil der Hersteller wird sie ja wohl nicht geltendem EU-Recht anpassen?
Keine Ahnung, ich bin doch kein Jurist. Aber man hört doch immer wieder mal dass das, was in diesen AGBs so drinsteht, keine Gültigkeit hat bzw. vieles davon, zumindest in unseren Landen.
 
hihu schrieb:
Die brauchen eigentlich keine, weil alles im Gesetz geregelt ist und physische Person beim Kauf und Verkauf beteiligt sind.

Online ist es etwas anders und die EU ist der Meinung, der Kunde ist überfordert, die geltenden Gesetze selbst zu lesen. Deshalb muss der Kunde über alle möglichen Richtlinien (e-commerce, Fernasatz, Fernfinanz usw.) informiert werden. Deshalb eskalieren die Informationspflichten in letzter Zeit etwas.
Nein, das ist sehr gefährliches Halbwissen was du hier verbreitest. AGB benötigt grundsätzlich niemand. AGB erlauben nur jene Dinge zu regeln, die den Parteien zur Disposition stehen, also die kein zwingendes Recht darstellen. Es gibt diverse Offline-Händler die bei einem Kauf vorher AGB aushändigen. Mich hat nur gewundert, dass irgendwo im Artikel etwas von normalen Supermärkten stand und es mich doch gewundert hat, wo diese stehen.
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sikarr schrieb:
Heist das dann im Umkehrschluss das ich diese dann gar nicht hätte unterzeichnen dürfen, weil der Hersteller wird sie ja wohl nicht geltendem EU-Recht anpassen?
Unterzeichnen darfst du alles. Ob die Vertragspartei jene Bestimmungen gegen dich geltend machen kann ist dann wieder eine andere Frage. Im Falle ungültiger AGB die hierzulande gegen zwingendes Recht verstoßen ist das bspw.nicht der Fall. Bedeutet aber nicht, dass sämtliche AGB-Bestimmungen dadurch ungültig werden. Meistens hat es eine sog. Salvatorische Klausel in den AGB. Diese stellen sicher, sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, dass die restlichen gültigen Bestimmungen davon unberührt bleiben.
 
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AGBs sind zu 95 % absichtlich so gehalten, das die unnötig kompiziert sind.
Dazu zählt das verwenden von

  • sehr fachspezfischen Ausdrücken
  • fachspezifischen Phrasen
  • Verweise auf Gesetze und außenstehenden Regelungen, ohne deren Inhalt zu beschreiben
  • verwenden von doppelten Verneinungen
  • verwenden noch nicht umgangsprachlichen Satzbau
  • verwenden von sehr lang gestreckten Sätzen
  • verwenden von lang gestreckten Inhalten
  • verwenden von Gleiderungen, die nicht zusammenhängend themenspezifisch sind.


Nicht umsonst sagen auch die Gerichte, das "böswillig" aufgebauten AGB in großen Teilen dann umwirksam sind, wenn der Kunde nicht auf einen Blick seine Recht und Pflichten erkennen kann sondern umständlich erst mehrfach prüfen müsste. Dennoch muss jeder Fall dann geprüft werden um Streitfall.

Bestes Beispiel ist hier Microsoft und das binden der Lizenz an die HW - in Deutschland ungültig, steht aber dennoch in den AGB dabei, die man akzeptiert
 
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