mibbio schrieb:
und auf die Verhältnismäßigkeit achten
Die es im Privatrecht nicht gibt...
Ich bin auch weit weg davon, dass Bescheißen in Spielen im Straf- oder Ordnungsrecht zu verankern. Da sehe ich ehrlich gesagt nicht zwingend die Notwendigkeit. Aber das dann im Privatrecht der Entwickler seine Möglichkeiten nutzt sein Hausrecht durchzusetzen, dass darf man ihm auch zugestehen.
Und wenn man sich daran stört, dass er dafür selbst ziemlich ins System eingreift und sogar Hardware vorübergehend bis dauerhaft bannt - auch für einen neuen Besitzer. Dann ist das halt auch eine Maßnahme. Mit der muss man nicht einverstanden sein. Ich persönlich kann damit aber gut leben.
Der AC und die HW-Bans bei Valorant sind nicht neu. Das Spiel hat inzwischen auch 6 Jahre auf dem Buckel. Und jetzt wird da ein Fall öffentlich, wo scheinbar eine gebrauchte CPU dazu geführt hat, dass man den HW-Ban eines anderen auch auf seinen Account hat.
Also wenn wir schon über Verhältnismäßigkeit sprechen wollen...
Legitimer Zweck => Ja (der liegt btw. fast immer auch im ÖR vor

)
Geeignetheit => Ja (HW-Bans führen mindestens mal dazu, dass ein Cheater nicht direkt mit dem nächsten Account weitermacht)
Erforderlichkeit => Ja (Mir würde jetzt kein milderes Mittel einfallen, dass ebenso effektiv ist)
Angemessenheit => Aus meiner Sicht Ja (Es ist zwar ein schwerer Eingriff beim Betroffenen (Cheater), aber die Vorteile der Allgemein, also der restlichen Community, überwiegen)
Man könnte an der Angemessenheit zweifeln, wenn der Ban nicht nur ein Spiel betrifft, sondern sich direkt auf die gesamte Sammlung bezieht. Das wäre tatsächlich ein extrem schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte.
Aber wie gesagt: Wir sind im Privatrecht. Da gibt es sowas wie "Verhältnismäßigkeit" nicht.
Es gibt dazu ja auch tatsächlich schon Urteile - wenn auch durch kleinere Gerichte. Allerdings hat der BGH ja bspw. in dem Fall, als Sony gegen einen Cheat-Entwickler vorgegangen ist, zwar geurteilt, dass das verändern variabler Daten im Arbeitsspeicher keine Urheberrechtsverletzung ist. Allerdings darf Sony in seinen AGB das Cheaten verbieten und auch mit einem (permanenten) Ban bestrafen.
https://www.online-und-recht.de/urt...-to-play-game-amtsgericht-karlsruhe-20150519/
Mal ein Urteil vom AG. Wie gesagt. Die Fälle sind selten. Weil das natürlich auch wieder Geld kostet, rechtlich dagegen vorzugehen.
Mit dem DSA wurden zwar die "Spielerrechte" dahingehend gestärkt - das heißt ein Anbieter muss seinen Ban begründen und eben auch nachweisen können. Es darf also nicht willkürlich sein. Aber der Anspruch das Hausrecht durchzusetzen und (wiederholtes) Cheaten oder schlechtes Verhalten im Zweifel sogar mit einem lebenslangen Ban zu belegen ist nach Rechtsprechung durchaus legitim.