Scrypton schrieb:
Dann kannst du sicherlich auch Beispiele nennen, ja?
Was wir sehen ist das Gegenteil: Gerichte schlucken landesweit stets und schnell jene Maßnahmen, die rechtlich nicht begründet sind oder nicht im Verhältnis zum Nutzen stehen.
Darum bin ich jetzt schon ganz gespannt auf die Beispiele. :0)
Die Gerichte machen derzeit im Wesentlichen Eilverfahren, wo sie dann eine sehr vorsichtige Linie fahren und das allermeiste abnicken was die Politik macht ("Maßnahme X könnte ja die Zahlen senken, also behalten wir sie lieber bei").
Aber man kann das detailliert beschreiben:
1. Insbesondere am Anfang, vor dem 30. März 2020, gab es für die meisten Corona-Gegenmaßnahmen nichtmal eine gesetzliche Grundlage (die wurde erst durch eine Reform des IfSG an diesem Tag geschaffen), insbesondere für die Ausgangsbeschränkung. Denn das IfSG sah genauso wie die Katastrophenschutzgesetze der Länder kein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für das Verlassen der eigenen Wohnung vor, sondern nur die Möglichkeit, das Betreten "bestimmter Orte" zu verbieten, "bis die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen" wurden. Bei einer Ausgangsbeschränkung sind aber ALLE Orte außer Privatgelände erfasst, daher handelt es sich nicht um "bestimmte Orte". Zudem ist unklar, welche "erforderlichen Schutzmaßnahmen" zur Beendigung des Betretungsverbots getroffen werden sollten; insbesondere sagt aber diese Wendung aus, dass es sich nur um sehr kurze Zeiträume (ein paar Tage) handeln kann, aber nicht um mehrere Monate.
2. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss trotz der Verordnungsermächtigung kraft Gesetzes gegenüber den Landesregierungen der Bundestag sowie die Landtage der Länder derart massive Grundrechtseinschränkungen bewilligen. Dies ist insbesondere in der ersten Hälfte des Jahres 2020 nicht geschehen.
3. Gemäß des Verfassungsrechtlichen Willkürverbots und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist die Regierung verpflichtet, sämtliche Gegenmaßnahmen in Bezug auf Umfang, Wirkung und Notwendigkeit ständig zu überprüfen. Dies bedeutet, dass wissenschaftliche Untersuchungen anzustellen sind, welche Gegenmaßnahmen in welchem Umfang wirken, welche nicht wirken, und ob es mildere Alternativen gibt. Nach jetzt einem Jahr Pandemie gibt es derartige Studien, auch wenn die Regierung hier noch umfassendere Studien machen müsste; die vorhandenen Studien werden ignoriert.
Konkret heißt das: Wenn sich bspw. herausstellt, dass die Maskenpflicht auch nur in Tankstellenshops keine Wirkung hat, muss sie aufgehoben werden. Die Regierung ist verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob dies der Fall ist.
Aber das ist bisher nicht passiert - keine Maßnahme wurde aufgehoben, weil sie nicht wirksam war. Dabei ist völlig klar, dass unmöglich jede einzelne Maßnahme wirksam sein kann. Ein paar sind sicher dabei, die nichts bringen.
Zudem ist die Abwägung der Verhältnismäßigkeit völlig abhanden gekommen: Die Politik beharrt noch immer auf der fixen Idee, man müsse um jeden Preis die Zahlen so niedrig bekommen, dass man zur Kontaktnachverfolgung zurückkehren kann. Aber dafür einen Lockdown zu machen, ist nicht verhältnismäßig.
Ein Lockdown wäre allenfalls verhältnismäßig, wenn bei den Intensivstationen bundesweit unmittelbar die Triage droht. Nur: Davon waren wir immer weit entfernt (höchste Belegung der Intensivbetten 5.762 ->
https://www.divi.de/divi-intensivre.../divi-intensivregister-tagesreport-2021-01-03, aber Kapazität für Coronapatienten 17.080 ->
https://www.divi.de/divi-intensivre.../divi-intensivregister-tagesreport-2020-04-23).
[Wichtige Anmerkung: Man muss unbedingt unterscheiden zwischen Belastung der Kapazitäten und Triage. Gerne wird in den Statistiken die Reservekapazität unterschlagen. Aber niemand stirbt, weil er ein Reserveintensivbett nehmen muss statt eines regulären.
Das ist auch das schlimme von dem ständigen "Alarm schlagen von Intensivmedizinern" - da werden Ansprüche gestellt wie "Lockdown bis es nur noch 1000 Coronapatienten auf Intensivstationen gibt", obwohl die Kapazität das 17-fache beträgt.]