Diese 7 häufigen „Querdenken“-Argumente hat das OVG Berlin-Brandenburg widerlegt
Am 05.03. gab das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen
Beschluss bekannt, auf den sicherlich auch so manch „Querdenkende“ gespannt gewartet hatten. Man hoffte mal wieder darauf, endlich einen „Beweis“ dafür zu haben, dass „alles gelogen“ ist und es gar keine Pandemie gäbe. Was war passiert?
Ein Gastwirt aus Brandenburg (den wir, wie auch das Gericht, im Folgenden „Antragsteller“ nennen) hatte den Antrag gestellt, die dort gültige sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Und dafür hat er wirklich alle Geschütze aufgefahren, die sich Pandemie-Leugnende nur ausdenken könnten:
Der Antragsteller hat zuerst einmal versucht, möglichst viele Rechtsnormen anzuführen, vielleicht in der Hoffnung, das Gericht mit seinem Feuerwerk an „Argumenten“ (wenn man sie denn so nennen will) zu überrumpeln. Er forderte das Gericht unter anderem auch dazu auf, eidesstattliche Versicherungen des Gesetzgebers und der zitierten Wissenschaftler:innen einzuholen. Ein weiterer Versuch, das ganze mehr aufzublasen, als es sein müsste – der vom Gericht ohne Umschweife abgeblockt wurde (vgl. im Beschluss Rn. 51).
Doch auch inhaltlich wurde hier so ziemlich alles, was in den vergangenen 12 Monaten mal quergedacht worden war, dem Gericht hingeworfen. Offensichtlich in der Hoffnung: Alles werden sie schon nicht widerlegen können.
Spoiler: Konnten sie. Und zwar richtig. Wir haben das zum Anlass genommen, die einzelnen, vom Gericht sauber zerlegten Argumente der Pandemie-Leugner:innen für euch aufzuarbeiten. Hier kommen 7 widerlegte Quatsch-Argumente – diesmal in der Version „gerichtlich geprüft“.