Darf der Hausmeister das ?

cr4zyiv4n

Captain
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Servus

Ich habe eine Wohnung gehabt. Dieser habe ich verlassen und eine neue gesucht (mit Freundin zusammen gezogen). Für die WOhung bzw das Apartment ist der dortige Hausmeister zuständig. Er handelt in Namen der EIgentümer... oder auf den Anweisung oder so

Meine alte Wohnung hatte ich noch 3 Monate Kündigungsfrist. (31.1.2011 wäre ich aus dem Vertrag raus).

Ich habe ein Nachmieter gesucht und auch 3 Interessenten gehabt. In der selben Zeit hat der Hausmeister meiner alten Wohnung/Apartment ein Nachmieter gefunden.

Jetzt ging es an die WOhnungübergabe. Der hausmeister hat paar Mängel gefunden und diese wurden dann von meiner Kaution abgezogen. DIe Gesamtkaution beträgt 380 €, die Kosten für die kleinen Mängel haben sich auf 30 € summiert.
Soweit war alles in Ordnung. Aber dann hat der Hausmeister noch zusätzlich 100,- in Rechnung gestellt und meinte die sind dafür, das er ein Nachmieter gefunden hat und er musste sich angeblich ein Schufa eintrag einholen bevor er mich aus der alten Wohnugn rauslassen darf.

Ich als WOhnungs/Miet-grünschnabel habe das im ersten Moment so hingenommen. Hauptsächlich deswegen, weil ich wollte das die alte Wohnung schnell ein Nachmieter findet und ich mir somit 2,5 Monatmieten sparen kann (der neue Nachmieter ist naemlich heute eingezogen und somit bekomm ich eine halbe Miete zurück).

Jetzt frage ich mich aber, ob er mir einfach so 100 € abnehmen darf? Diese 100 € waren nirgends vertraglich geregelt... nicht mal erwähnt. Er haette auch sagen können es sind 200 €.

Hinzu kommt leider noch, das ich dafür unterschrieben habe. Um genauzusein habe ich auf dem Wohnungübergabeprotokoll unterschrieben. Auf dem Protokoll hat er mit Hand eine kleine Rechnung der Mängel hin gekladdert + die 100 € und das ganze von der Kaution subtrahiert.


Jetzt Frage an euch. Ist das alles rechtens? Falls nicht was kann ich da machen? Irgendwie die 100€ zurückbekommen? Oder wenigstens irgendwo melden das der Hausmeister solche "Geschäfte in eigene Tasche" macht?

Ich danke euch schonmal im VOrraus
 
Zuletzt bearbeitet:
nachdem du die Rechnung unterschrieben hast, hast du ja die Darin enthaltenen Posten Akzeptiert.
somit dürfte es das gewesen sein.
Selbst wenn die 100€ Unbegründet waren, du hast sie Akzeptiert.

Da ich diesbezüglich aber auch keine Ahnung habe, wird sich sicher noch ein Rechtsexperte zu Wort melden.
 
Ich würde Dir raten, Dich mal an den Mieterschutzbund zu wenden. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass dies rechtens ist, aber man weiss ja nie.

Es kann aber auch nichts schaden, sich einmal direkt mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Er ist dein Vertragspartner, nicht der Hausmeister. Es kann durchaus sein, dass der Hausmeister eigenmächtig gehandelt hat.
 
Klingt für mich nicht nach Hausmeister sondern Verwalter?

Dass du irgendwas unterschrieben hast, wo der Betrag ausgewiesen wird, ist schon mal schlecht. Ein Rechtsstreit um so einen geringen Betrag lohnt doch eh nicht, freiwillig werden die das Geld wohl nicht mehr rausrücken.
Lass einfach stecken, und freu dich über die gesparte Miete... ;)
 
Das ich die 100 € nicht zurückbekommen werde habe ich mir schon gedacht ... aber ich fände es schade wenn er es jedesmal so macht / machen würde und noch mehr Leute "abzockt" :(
 
Wenn er geschrieben hat,wofür die 100€ waren kann man was machen. Wenn die 100€ nur so drauf standen, kannst du da jetzt nichts mehr machen.
Denn Vermieter können nicht eine Vermittlungspauschale für selbstbewirtschaftete Wohnungen verlangen.
Darunter zählen natürlich auch die bevollmächtigten Hausmeister. Das kann dir der Mieterbund bestätigen.
Geh mal am Besten zu deinem örtlichen Mieterbund und hol dir nochmal genauer Infos ein.

Sollte auf dem Protokoll aber nur so 100€ stehen, ist das Geld weg !
 
Du hast unterschrieben und die Rechnung somit anerkannt. Berate dich mit einem Rechtsanwalt, oder verbuche es unter "blöd gelaufen".
Allerdings bin ich der Meinung, dass er dir keine Kosten für die Suche nach dem Nachmieter abziehen darf, wenn das nicht vorher irgendwo vertraglich feststeht. Er ist KEIN Makler.

PS: Die 100€ sind so oder so weg... er hat unterschrieben und die Kosten so anerkannt. Selbst wenn er nur gesagt hätte, dass es passt wäre das als Vertragsabschluss rechtsgültig. Geld zurück gibts nich. Aber diese eigenmächtige Handelsweise würd ich mal mit dem Vermieter abklären.
Das ist nämlich nicht rechtens.
 
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cr4zyiv4n schrieb:
Das ich die 100 € nicht zurückbekommen werde habe ich mir schon gedacht ... aber ich fände es schade wenn er es jedesmal so macht / machen würde und noch mehr Leute "abzockt" :(

Das wichtige ist, dass du dich in einer ähnlichen Situation nicht nochmal "abzocken" lässt. So hart es klingt: Schei* auf die anderen. Jeder muss seine Erfahrungen im Leben selbst machen.
 
wenns nicht rechtens ist sollte es doch egal sein ob er unterschrieben hat oder nich
 
Aber kann der Hausmeister das zukünftig genauso machen ? der verwaltet da bestimmt 50 Apartments ... man kann doch nicht zulassen das er zukünftig genauso weiter macht... oder?
 
Seid ihr so sicher, dass er mit der Unterschrift seine 100€ los ist? Ich meine, es gibt ja in Verträgen (und auch oft in Mietverträgen) ungültige Klauseln, also welche, die trotz Unterschrift auf dem Vertrag nicht erfüllt werden. Ich bin kein Meister in dem Gebiet ... aber das fiel mir gerade dazu ein.
Eigentlich ist es wie mit jedem komplizierten Rechtsfall: Frag Leute, die Ahnung haben, und nicht in einem Forum wo jeder schnell postet, der meint er habe mal irgendwo was darüber gelesen oder der das schreibt, was ihm logisch erscheint. Das bringt hier garantiert zu nichts.
 
schlimmstenfalls kannst du dein Geld zurückfordern!
Wer sollte ihm Verbieten "Willkürliche" Dinge in Rechnung zu Stellen?
er hat dir ja gesagt wofür die 100€ waren, du hast es Akzeptiert.

Ich kann nun beim Besten willen Kein Rechtswidriges Verhalten beim Hausmeister erkennen.
Dir War seine Tätigkeit scheinbar 100€ wert, sonnst hättest nicht Unterschrieben...
 
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/ur22p01042.htm
http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_142.htm

Zieht ein Mieter vor Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit aus der Wohnung aus, kann der Vermieter auch dann die Kosten für die Suche nach einem Nachmieter (z. B. für Zeitungsanzeige) vom Mieter verlangen, wenn hierüber keine Vereinbarung getroffen wurde.

Urteil des LG Berlin vom 24.10.2000 - 64 S 269/00, ZMR 2001, 276 und RdW 2001, 606

wenn dus noch genauer haben willst, wende dich an einen mieterverein. und - wie schon oben vermutet - wird das kein hausmeister gewesen sein, sondern jemad von der hausverwaltung. ausserdem sei fraoh, dass du so einfach ohne frist aus dem mietvertrag rausgekommen bist. das märchen von "ich muss nur 3 nachmieter stellen und bin fein raus" hält sich leider hartnäckig und hat mit der realität nichts zu tun, selbst wenn du 700 nachmieter stellst, garantiert das keine fristlose kündigung deinerseits.

wir leben zwar in einem land in dem mieter so ziemlich alles machen dürfen was sie wollen, aber einige wenige pflichten haben mieter auch ;)
 
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