peterf schrieb:
In Deutschland gilt das Urheberrecht 100 Jahre.
Nimm also für dein Video Musik von Beethoven o.Ä. - ist cool Mann.
Nein, das ist nicht Cool.
a) In Deutschland gilt das Urheberrecht für
75 Jahre.
b) Wenn du Musik von Beethoven, Haydn oder anderen Komponisten nimmst, die schon 75 Jahre tot sind, muß diese Musik aber auch noch von irgend jemanden
eingespielt werden. Schon vergessen?
Also, du nimmst die 5te Symphonie von Beethoven beispielsweise, gespielt von den Berliner Philharmonikern unter Simon Rattle.
Dann haben die Berliner Philharmoniker und Simon Rattle die Verwertungsrechte für ihre Interpretation des Werkes.Damit tritt wieder die GEMA in Kraft und du könttest richtig auf die Tasche damit bekommen.
Auch ausübende Musiker wollen bezahlt und entlohnt werden. Das betrifft Mauricio Pollini (Pianist, der Mozart interpretiert) genauso wie ein Orchester, welches Haydn oder beethoven oder Brahms interpretiert. Du darfst diese Musik nicht für dein Videos verwenden,
es sei denn du spielst selbst.
sherman schrieb:
Wir durften jeden Falls ohne Einschränkungen Josef Haydns Musik weiterverarbeiten. Bei Modernen Stück galt die 30s Regelung.
Dieses "Auslegung" wurde uns auch von verschiedenen Seiten bestätigt. Unter anderem vom Festspielintendanten.
Um welches Festspiel und um welchen Intendanten hging es da? Denn obige Auslegung ist falsch oder schlampig dargestellt:
Wenn der Intendant der Berliner Philharmoniker dem Threadersteller persönlich und
in schriftlicher Form die Erlaubnis gibt die Aufnahme seines Orchesters zu verwenden, dann ist es ok.
Das mag bei dir der Fall gewesen sein:
Der Intendant des Festspiel-Orchesters hat dir persönlich die Erlaubnis gegeben , Aufnahmen des Festivals zu verwenden. Ohne diese Genehmigung kann man belangt werden.