darf ich das?

philp

Ensign
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Mai 2007
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Hallo

Ich und ein Freund haben ein kleines Video gedreht.
Darin findet man auch einiges an Musik. Wie schaut das eigentlich rechtlich aus wenn ich das Video bei Youtube etc. hochlade?
Kann man mich verklagen^?

PS:1. hoffe das thema gabs noch nicht.
2. sry für lächerlichen Titel
 
Ich glaube, das ist wieder eine der vielen Grauzonen. Wenn du ein kommerzielles Lied in deinem Video verwendest und am Ende in den Credits den Interpret und Titel nennst, sollte aber nichts passieren. ;)
 
Dr. Bibber schrieb:
Ich glaube, das ist wieder eine der vielen Grauzonen. Wenn du ein kommerzielles Lied in deinem Video verwendest und am Ende in den Credits den Interpret und Titel nennst, sollte aber nichts passieren. ;)

Hallo.

Stimmt nicht ganz. Wenn du NICHT GEMA FREIE Musik verwendest, darfst du das Video nur privat, legal verwenden. Das heißt, bei dir Zuhause, mit deiner Familie.
Sowie du das Video dem breiten Publikum zeigst, egal ob im Internet oder in der Kneipe dem Stammtisch, darfst du NUR GEMA FREIE Musik benutzen (es sei denn, du bezahlst der GEMA Gebühren). Wenn ein unterbeschäftigter Anwalt sich im Net rumtreibt und Ausschau hält, kriegst du garantiert Probleme.

Grüße
peterf.
 
Zuletzt bearbeitet: (P.S.)
@peterf
Vollkommen korrekte Auskunft.:daumen:

Allerdings kann dir keiner etwas an haben, solange du nur kurze Ausschnitte verwendest, mit Hilfe derer man sich nur einen groben Überblick vom Musikstück machen kann. Soll heißen nicht länger als 30s dasselbe Lied. Hat das Lied beispielweise ein langes Intro und fängt erst bei Sekunde 20 an, so sollte es auch keine Probleme geben, wenn du ein bisschen über die 30s kommst.

Diese schwammige Formulierung ("grober Überblick") sollte aber auch auf komplette Begleitmusik in eher mittelmäßiger Qualität zutreffen - tut es aber angeblich nicht immer.

EDIT: Nimm meine Aussagen nicht für bare Münze. Ich hatte das letzte Mal zu Matura Zeiten (3 Jahre her) mit solchen Problemen zu tun. Gut möglich, dass sich mittlerweile etwas im Gesetzestext geändert hat. Außerdem hatte ich damals mit der Veröffentlichung von über 250 Jahre alter Musik zu tun (Josef Haydn). Nach so langer Zeit erlischen automatisch sämtliche Urheberansprüche von Verwandten oder Publishern.
 
Zuletzt bearbeitet:
was ist GEMA?

danke für die super auskunft:D:D
 
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist in Deutschland grob gesagt dafür zuständig, die Gebühren einzukassieren, die fällig werden, wenn jemand lizenzpflichtige Musikstücke verwendet/aufführt (also z.B. im Radio oder eben in nem Video). Also sozusagen die Vertreter der Musikindustrie.
Sowas gibts eigentlich überall, in der Schweiz heisst es z.B. SUISA.
 
Ich habe einen Freund bezüglich dieser 30s Regelung gefragt. Er wüsste nichts von einer Änderung.

Vielleicht hat hier im Forum noch wer eine Meinung zu diesem Thema.:)
 
macht das irgend nen unterschied wenn ich in österreich wohne?
 
dann werd ichs wohl ned reinstellen

danke für die hilfe
 
Sherman123 schrieb:
Außerdem hatte ich damals mit der Veröffentlichung von über 250 Jahre alter Musik zu tun (Josef Haydn). Nach so langer Zeit erlischen automatisch sämtliche Urheberansprüche von Verwandten oder Publishern.

Hallo.

Stimmt genau.
In Deutschland gilt das Urheberrecht 100 Jahre.
Nimm also für dein Video Musik von Beethoven o.Ä. - ist cool Mann.

Grüße
peterf.
 
Das stimmt zwar, aber da der Song sicher nicht von Haydn, Beethoven o.Ä. selbst aufgenommen wurde, sondern von einem anderen Orchester etc. besteht meines Wissens nach wieder dasselbe Problem.
 
da muss ich kamikatze recht geben.

da kannst aber dir die noten organisieren, und das mit nem musikprogramm aufm pc selber zusammenkomponieren, dann sollte es keine probleme geben :)
 
Das Orchester wäre aber auch nur "Lizenznehmer". Aber eigentlich habe ich keine Ahnung.:(

Wir durften jeden Falls ohne Einschränkungen Josef Haydns Musik weiterverarbeiten. Bei Modernen Stück galt die 30s Regelung.

Dieses "Auslegung" wurde uns auch von verschiedenen Seiten bestätigt. Unter anderem vom Festspielintendanten.
 
peterf schrieb:
In Deutschland gilt das Urheberrecht 100 Jahre.
Nimm also für dein Video Musik von Beethoven o.Ä. - ist cool Mann.

Nein, das ist nicht Cool.

a) In Deutschland gilt das Urheberrecht für 75 Jahre.
b) Wenn du Musik von Beethoven, Haydn oder anderen Komponisten nimmst, die schon 75 Jahre tot sind, muß diese Musik aber auch noch von irgend jemanden eingespielt werden. Schon vergessen?

Also, du nimmst die 5te Symphonie von Beethoven beispielsweise, gespielt von den Berliner Philharmonikern unter Simon Rattle.

Dann haben die Berliner Philharmoniker und Simon Rattle die Verwertungsrechte für ihre Interpretation des Werkes.Damit tritt wieder die GEMA in Kraft und du könttest richtig auf die Tasche damit bekommen.

Auch ausübende Musiker wollen bezahlt und entlohnt werden. Das betrifft Mauricio Pollini (Pianist, der Mozart interpretiert) genauso wie ein Orchester, welches Haydn oder beethoven oder Brahms interpretiert. Du darfst diese Musik nicht für dein Videos verwenden, es sei denn du spielst selbst.


sherman schrieb:
Wir durften jeden Falls ohne Einschränkungen Josef Haydns Musik weiterverarbeiten. Bei Modernen Stück galt die 30s Regelung.

Dieses "Auslegung" wurde uns auch von verschiedenen Seiten bestätigt. Unter anderem vom Festspielintendanten.

Um welches Festspiel und um welchen Intendanten hging es da? Denn obige Auslegung ist falsch oder schlampig dargestellt:

Wenn der Intendant der Berliner Philharmoniker dem Threadersteller persönlich und in schriftlicher Form die Erlaubnis gibt die Aufnahme seines Orchesters zu verwenden, dann ist es ok.

Das mag bei dir der Fall gewesen sein: Der Intendant des Festspiel-Orchesters hat dir persönlich die Erlaubnis gegeben , Aufnahmen des Festivals zu verwenden. Ohne diese Genehmigung kann man belangt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo.
Mußt du nicht.
Nimm die 9te (mag ich am meisten), die Mikrofon Aufnahme starten und los trällern: tatata--taaaaa! tatata--taaaaa! Das ganze unter dein Video legen und ab ins Nez. :D
Das ist COOL MANN und ganz legal.

Grüße
peterf.
 
da ich selber musik mache bin ich ebenfalls ein bissen vertraut mit den gesetzen, GEMA und co. allerdings müsst ihr nur einmal bei youtube gucken wie viel privat hochgeladener stuff mit kommerzieller musik alla eminem und co unterlegt ist.

und was ist mit diesem boom der vor nem guten jahr hochkam, dass jeder hanz und franz einen song karaoke gesungen hat und sich dabei zum affen gemacht hat! teilweise sind das videos die "um die welt gingen". glaubt ihr im ernst dass da einer von denen was bezahlt hat an die gema oder so? das internet ist voll davon! dennoch muss ich insofern beisteuern als das es nicht erlaubt ist!

ich würde es hochladen! das ist wie mit den illegalen tauschbörsen! ne art schwarz fahren!

aber wenn es dein gewissen erleichtern würde, dann meld dich bei mir! meine musik ist nicht bei der GEMA gemeldet und ich stelle sie dir gerne zu verfügung. (falls es deinen geschmack trifft)

oder mix dir selber was mit musik maker oder so zusammen
 
Sossenbinder schrieb:
und was ist mit diesem boom der vor nem guten jahr hochkam, dass jeder hanz und franz einen song karaoke gesungen hat und sich dabei zum affen gemacht hat! teilweise sind das videos die "um die welt gingen". glaubt ihr im ernst dass da einer von denen was bezahlt hat an die gema oder so? das internet ist voll davon!
Karaoke ist etwsa anderes. Man erwirbt normalerweise die Lizenzen an dem Playback Material und da man dann da selber singt, ist es wieder legal (insofernman das Karaoke Material legal erworben hat.) Für die Produktion von Karaoke Playbacks gibt es sogar eigene FIrmen. Und die bloße Tatsache, daß "das Internet voll dabei sei", ist auch keine Legalisierung.

ich würde es hochladen! das ist wie mit den illegalen tauschbörsen! ne art schwarz fahren!
Auch schwarz fahren ist nicht legal... Dieser Vergleich macht die Sache nicht besser.
 
also ich meinte auch nicht karaoke sonder playback! hab ich mich wohl in der hast vertan! ich meine halt diese clips in denen sich irgendsoeine fettbacke zum affen macht!

zum beispiel: http://www.youtube.com/watch?v=jQsBzkHAlHM

glaubst du die junge dame hat irgendwas gezahlt? oder wird jetzt rechtlich verfolgt? da wären anwälte und musikindustrie ja in 3 schichten jahre lang nur damit beschäftigt! genau wie mit dem illegalen filesharing! wenn sie alle die was illegal aus m netz ziehen belangen könnten, würden sie es sicher tun, aber es ist eine sache der unmöglichkeit! und das meine ich mit schwarzfahren! ich will hier keinen animieren, aber seien wir doch mal realistisch!

wenn er das video in einem kommunalen kino vorführt, oder auf größeren veranstaltungen, dann wäre ich da auch vorsichtiger.
 
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