Cyberdunk schrieb:
Wenn ich jetzt sage das ein Arbeitsloser auch keine Streaming anbieter wie Netflix, Disney usw. braucht kommt bestimmt wieder einer aus der Grünen/Linken Ecke rausgesprungen, aber ist mir egal, dass ist Luxus den man sich erarbeiten kann und nicht von Steuergeldern bezahlt werden sollte.
Das ist Luxus, bei dem jeder frei entscheiden sollte, ob er ihn sich von dem Geld, welches er zur Verfügung hat, leistet oder nicht. "Brauchen" tut das letztlich niemand.
Leistet man ihn sich, dann hat man das entsprechende Geld eben nicht für anderes zur Verfügung.
Auch der Regelsatz im BG ist noch sehr knapp bemessen ... einen Vorteil im Vergleich zum Arbeitnehmer hat der BGler nur dadurch, dass er die ständigen Mieterhöhungen nicht vom Regelsatz stemmen muss, während das bei AN eben einfach "weniger im Portemonaie" bedeutet, bis eventuell mal wieder eine Gehaltserhöhung kommt.
Wenn jemand jammert, das das BG nicht ausreicht, der gleichzeitig Abos für alle möglichen Streamingdienste hält, dann kann ich aber auch nur müde lächeln ... denn der hat es sich letztlich selbst zuzuschreiben, dass er mit der Kohle nicht hinkommt.
Streamingdienste als "Sonder"- oder "Mehrberdarf" darf es mMn nicht geben ... das sehe ich allerdings fürs Auto ähnlich ... wer das nicht für den Alltagsvollzug braucht, der sollte per EGV dazu gezwungen werden, es abzumelden, bis er es (zum Beispiel für einen Job) wieder braucht (in dem Fall sollte das Amt dann aber auch die Kosten der erzwungenen Ab- und Wiederanmeldung übnernehmen .... WENN der jenige das Auto für den Job wirklich braucht und nicht nur nutzen will, weils halt bequemer ist, als ÖPNV ... letzteres sähe ich als Luxus, der selbst bezahlt werden muss).
Aber wer mit BG klar kommt, obwohl er Streamingdienste abonniert hat, säuft, raucht und zum Spass Auto fährt, bei dem ist es mir schlicht egal. Denn die Entscheidung, wofür er die 500EUR ausgibt, überlasse ich ihm selbst. Wenn er dafür lieber am Monatsende hungert, dann ist das sein Ding ... ich würds anders machen, aber wenn ich mein Einkommen aus Arbeit ausgeben kann, wie ich will, dann sollte das auch für den Regelsatz beim BG gelten.
Eventuell sollten die Jobcenter "Neuzugänge" erstmal in eine Weiterbildung "privates Finanzmanagement" stecken ... wo den Leuten dann zunächst vor Augen geführt wird, wo sie Geld einsparen können, damit sie mit BG auch über den Monat kommen.