Dem Grunde nach bleibt das Prozedere ja gleich - und Pingplotter weiterhin ein Tool das berücksichtigt werden sollte. Gerade bei PL ist es extrem hilfreich sehen zu können, bei welchen Hop hier Probleme auftreten und ob es sich bei IPv4 anders verhält als IPv6.
Ansonsten bzgl. Deiner Minderung: Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Ja, Du kannst das definitiv durchsetzen. Aber:
1. Solange Du Pyur nicht angemessen viel Zeit und/oder Versuche eingeräumt hast (die alle - angemessen, 2 Wochen - befristet sein müssen!), wird es schon schwierig mit dem Anspruch.
2. Sollte das alles beim Anwalt / vor Gericht landen, wirken Dinge wie "kontinuierliche Messung zum gleichen Zeitpunkt über 4 Wochen unter optimalen Bedingungen (LAN-Kabel, neu gekauft mit Rechnung, Nutzen verschiedener Endgeräte zur Messung aka 2. PC, usw.) auf der von der BUNDESNETZAGENTUR eigens dafür eingerichteten Website BREITBANDMESSUNG.de mit schön ausgestalteter Zeitleiste" richtig Wunder im Gegensatz zu "Also diese englische Website da sagt ich hab Probleme" oder "Ich MERKE dass da was nicht stimmt!".
3. Bis DAS dann tatsächlich rechtlich einwandfrei geklärt ist, wohnst Du schon nicht mehr in der Wohnung. Und solange es nicht geklärt ist, wird Pyur Dir den Vogel mit Deiner Minderung zeigen und das als Verzug werten und Dich aus dem Vertrag kicken. Denke ich.
Bin kein Anwalt, keine Rechtsberatung, blabla.