Dsl 16.000, 6.000 und die Drosselung...?

miamarie2012

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Guten Abend zusammen!

Also folgendes Problem:

Momentan habe ich DSL 6000 und möchte gerne auf DSL 16.000 erhöhen.
Aber nachdem man die 75GB Datenvolumen verbraucht hat wird auf "2 MBit/s" gedrosselt.

Nun meine Frage:

Sind diese "2 MBit/s" schneller als meine jetztige 6000er Leitung??
 
Nein, die 2 MBit/s sind langsamer. Die Drosselung findet erst im Jahr 2016 statt.
 
Nein, 2 MBit sind 2000.
Aber die Telekom kündigt eh im Zweifel euren jetzigen Vertrag, damit ihr die Drosselung bekommt.
 
p3x schrieb:
Nein, die 2 MBit/s sind langsamer. Die Drosselung findet erst im Jahr 2016 statt.

Wenn überhaupt. Die Vertragsklausel wurde meines Wissens schon von einem Gericht für ungültig erklärt.
 
die drosselung gibt es bisher nur auf dem papier.
es darf gehofft werden, dass die klauseln rechtlich unwirksam sind / sein werden und die geplante drossel (ab 2016) nie kommt!
 
Hab noch mal nachgegoogelt:

"Urteil des Kölner Landgerichts"Drosselkom" ist unzulässig
Die Deutsche Telekom darf nach einer Entscheidung des Kölner Landgerichts die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken. Eine entsprechende Vertragsklausel erklärten die Richter für unzulässig.
Das Urteil betreffe sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit als auch diejenige auf zwei Megabit pro Sekunde. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung werde durch die Drosselung empfindlich gestört. Zudem sei eine große Anzahl von Nutzern davon betroffen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Entscheidung des Landgericht Köln online gestellt."

Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/gericht-telekom-drosselung100.html
 
Danke für Eure ganzen Antworten!
Dann bin ich ja beruhigt, weil ich ca. 100-120GB im Monat verbrauche und das würde mit den 75GB definitiv nicht passen.
 
damit hat sich das mMn in dieser form erledigt...
 
gerichts urteil hin oder her

wenn die telekom aus ihrem tarif das wort FALTERATE streicht, ist das urteil obsolet und sie kann drosseln wie sie will
 
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, und die Telekom hat sowieso den Gang in die nächste Instanz angekündigt. Von daher ist erst mal alles so, wie vor dem Urteil.
 
In Zeitungen wurde allerdings zum Urteil kommentiert, dass es sich dabei ausdrücklich nur um Pauschaltarife mit dem Namen Flatrate handelt. Wenn ein Vertrag mit Drosselung beispielsweise "Drossel20.000" genannt werden würde und nicht von Pauschaltarif die rede wäre, wäre er vermutlich auch rechtswirksam. Die rechtmäßigeit der handytarife wurde ja auch nicht in Frage gestellt.
 
sohei schrieb:
wenn die telekom aus ihrem tarif das wort FALTERATE streicht, ist das urteil obsolet und sie kann drosseln wie sie will

Das ist ja das Problem.

Wenn die Telekom ihren Tarif als "2Mbit Flatrate mit 75GB Highspeed Volumen mit Geschwindigkeit XY" bewerben würde wäre alles OK und niemand müsste sich aufregen, denn das ist es was sie verkaufen.

Natürlich tun sie das nicht, denn das sieht neben den Konkurenten die eine echte Flatrate anbieten einfach nur furchtbar aus. Die Leute sehen erstmal nur die Zahl und da ist 2 einfach mal viel weniger als 16 oder 25 und folglich nehmen sie die echte Flatrate.
Daher werben sie mit der bis zu Maximalgeschwindigkeit und verstecken die Drossel irgendwo ganz hinten in den AGB.

Daher hoffe ich sehr dass die Gerichte diese Praxis kassieren werden und die Unternehmen genau angeben müssen was sie da verkaufen.
 
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