[Ebay] Defekten Artkel erhalten

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Tammy

Vice Admiral
Registriert
Aug. 2012
Beiträge
6.469
Hallo :)

Leider hatte meine GPU, welche ich vor einigen Tagen erhielt und bei eBay von Privat ersteigert hatte, einen Defekt, inzwischen bringt sie nichtmals mehr ein Bild, das Fehlerbild ist klar, kalte Lötstelle oder defekter VRAM.

Jetzt möchte ich meinen Käuferschutz in Anspruch nehmen, der Verkäufer möchte die GPU (natürlich) nicht zurück nehmen.

Da ich mit PayPal bezahlt habe, habe ich einen Fall bei eBay eröffnet und den Verkäufer darüber kontaktiert, das Resultat kennt ihr ja bereits.

Muss ich nun bis in zwei Wochen warten, wie eBay mir vorschlägt oder wende ich mich in diesem Fall direkt und umgehend an PayPal?

Wäre super, wenn ihr mir da weiter helfen könnt :)
 
Eigentlich gibt es bei privat nichts aber da der VK so blöd war pp anzubieten kriegst zu 99 Prozent dein Geld dauert ca 2 Wochen
 
Wie war die GPU eigentlich auf ebay beschrieben?
 
Als gebraucht, aber nicht als defekt.

Ich kaufe hochpreisige Ware bei eBay nur, wenn PayPal angeboten wird, sonst kann ja jeder seinen Schrott anderen verkaufen ohne dass etwas passiert.

Mir ging es nur darum, ob ich die Frist bei eBay abwarten soll, was Unsinn ist, wenn der Verkäufer die Rücknahme nicht akzeptiert, oder ob ich gleich PayPal einschalten soll?!
 
Sie lief wenige Stunden bis zum ersten Ausfall, damals dachte ich noch an einen Treiberfehler oder andere Phänomen, aber als sie dann im normalen Spielbetrieb ausstieg, obwohl Sound und Spiel sowie BS weiterliefen, war der Schuldige klar.

Aber darum ging es mir ja gar nicht.

Ich möchte nur nicht die Doofe sein, die irgendwelche Rückgabefristen verbummelt, für den Defekt kann ich ja schließlich nichts und die GPU lief beim Verkäufer damals im SLI, mag sein dass der Fehler dort gar nicht so auffiel, bei aktuellen Titeln wird es ja meist eh nicht unterstützt.
 
Hab auch mal ein Netzteil verkauft gebraucht ging dann kaputt, Aber ich hatte zum Glück ein Paypal. Hab es auch nicht zurückgenommen.
 
Tammy schrieb:
Dann würde ich sagen, Pech gehabt. Ob ein Gebrauchtteil nun ein paar Stunden oder ein paar Jahre läuft, ist IMHO egal…du hast eine funktionsfähige Grafikkarte erhalten, Punkt. Leider wird Paypal wohl in deinem Sinne entscheiden, obwohl du den Käuferschutz hier in missbräuchlicher Art und Weise in Anspruch zu nehmen scheinst… :(
 
Wieso missbräuchlich, der Defekt bestand ja vor dem Kauf schon, schließlich geht eine Grafikkarte nicht in wenigen Minuten nach dem starten einer Anwendung kaputt!

Ein Hardwaredefekt äussert sich nunmal i.d.R. im Lastbetrieb.

Schließlich wirbt PayPal nicht umsonst mit Käuferschutz, also kann hier höchstens von "in Anspruchnahme" gesprochen werden!

Missbrauch einer Plattform wäre der Verkauf defekter Ware und sich dann aus der Verantwortung zu stehlen.
 
Nimm einfach den Käuferschutz in Anspruch egal was manche hier sagen, dafür ist der ja auch da.

Sollte es nicht klappen bleibt noch der Rechtsweg sofern der Wert nicht unterhalb von 50€ angesiedelt ist. War der schaden schon vor dem Verkauf ist es Vorsatz und hier ist wie üblich schon der Versuch Strafbar!
 
Wenn sie lief wie soll der schaden dann vorher bestanden haben. Sorry, du hast ein gebrauchtes teil gekauft, es lief und ging dann kaputt. Dein pech. Dann kaufe keine gebrauchte ware per privat. Da liegt das risiko bei dir. Sollte deine schilderung stimmen, paypal zu deinen gunsten entscheiden und das geld vom verkäufer haben wollen zeigt das nur wieder welche rechtswidrige klitsche paypal ist.
 
naja, wenn eine Grafikkarte ein Paar Minuten läuft, ein Paar Browserseiten, das Onlinbanking und ne Stunde Netflix übersteht, und dann wenn man etwas später zocken will, und sie Unter Last , wenn sie Warm wird abkackt, dann ist die Chance das sie von Anfang an Defekt war recht groß.
 
@Mustis
Erstaunlich, wenn du also ein gebrauchtes Auto kaufst, dann würdest du nicht reklamieren, wenn du einen Achsbruch hast, kurz nachdem du auf die Autobahn gefahren bist, weil ja in der verkehrsberuhigten Zone alles lief?!

Wenn man von Hardwaredefekten möglicherweise wenig Ahnung hat, dann sollte man sich vielleicht nicht vorschnell eine Meinung bilden.

@verbaliBerlin
Danke, so schätze ich das auch ein.
Eine defekte GPU kann, ohne Last, ewig halten, aber dafür wurde sie weder konzipiert noch gekauft.
 
Ich sehe kein Grund für den Käuferschutz, der Käuferschutz ist dafür da, wenn die Ware nicht angekommen oder sie nicht der Beschreibung entspricht.
Die Ware hast du erhalten und sie entsprach ja auch der Beschreibung und lief erst einmal. Jetzt ist die Frage hat der Verkäufer in der Auktion die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ?
 
nein, sie funktionierte eben nicht, jedenfalls nicht in allen Lastbereichen die sie können muss.

Eine Grafikkarte die Browser anzeigen kann , aber beim Spielen aussteigt, wenn sie Spiele darstellen soll ist defekt.
 
@Joe Walker
Sie entspricht ja nicht der Beschreibung, würde sie das, sie hätte als Ersatzteil deklariert sein müssen.

Ein Mangel ist ein Mangel, auch wenn er nicht beim ersten Augenschein zu erkennen ist, das ist ja glücklicherweise auch die Sicht des Gesetzgebers, zumindest dann, wenn der Mangel dem Verkäufer bekannt war.

Aber warum rechtfertige ich mich überhaupt, auf meine eigentliche Frage hat es niemand hier geschafft einzugehen.
 
Die Grafikkarte entspricht nicht der Beschreibung, denn sie ist defekt. Ich verstehe nicht wie man die Sache hier für den Verkäufer schönreden kann - dieser hat höchstwahrscheinlich wissentlich defekte Ware verkauft, die Wahrscheinlichkeit, dass ihm der Defekt nicht aufgefallen ist, ist sehr gering.

Ich würde mich direkt an PayPal wenden - die sind in diesem Fall dein Anspruchsgegner und schaden kann es auch nicht; im Zweifelsfall sagt PayPal eben, dass man die Frist abwarten soll.
 
Richtig. Weil du etwas falsches annimmst. Eine gpu ist kein auto. Eine kalte lötstelle überträgt nicht strom bei wenig last und keine bei viel. Sie übertragt keinen strom fertig. Eine gpu steigt unter last nur aus, wenn sie überhitzt. Ist etwas elektrisches defekt, geht sie nicht. Genauso vram. Entweder geht er oder nicht. Mit der grafiklast hat das nix zu tun.

Du hast von privat gekauft. Damit bist du in der beweispflicht, dass der schaden bei kauf bestand. Die reine annahme, wie du sie hier tätigst, reicht dafür nicht. Denn sie lief ja zunächst, ergo war sie funktionstüchtig. Du kannst weiterhin auf deinem standpunkt beharren, ggf. entscheidet paypal auch zu deinen gunsten. Rechtens wird es dadurch nicht und paypal hat an sich ohnehin nich die rechtliche legitimation, dies zu entscheiden. Wenn sie also die das geld geben, müssten sie es auf ihre kappe nehmen. Der verkäufer ist hier ganz klar im recht. Er hat eine karte verkauft, die funktioniert. Bist du anderer meinung, musst du den Beweis liefern. Die aussage sie sei defekt bei kauf gewesen weil sie unter last abschmiert ist hierfür nicht ausreichend. Dies könnte unter anderen auch zum beispiel an einem defekten netzteil liegen. Oder daran, dass sie eben erst doch bei dir defekt ging. Ein elektrisches teil läuft nicht wenn es defekt ist. Und das hat die gpu deiner eigenen aussage nach für mehrere stunden.
 
Mustis schrieb:
Ein elektrisches teil läuft nicht wenn es defekt ist.

Hiermit hast du dich für jede weitere Diskussion disqualifiziert.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Harvesthor
Genau. Dann mach ma. Du weisst es doch eh besser. Mach den fall gleich auf bei paypal und ignorier ebay. Bist ohnehin der meinung im recht zu sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM, K-BV und Hägar Horrible
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben