[Ebay] Defekten Artkel erhalten

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Zu Deiner eigentlichen Frage: Du musst nicht die Frist abwarten, kannst ja gleich den Antrag stellen; aber Paypal wird Dir sagen, dass sie vor Fristablauf die Sache nicht bearbeiten. Also, was solls ?

Und nun zu Deinem Problem: Du liegst völlig falsch mit Deinen Darstellungen, denn um Deine Ansprüche durchzusetzen, musst Du den Beweis erbringen, dass die Ware schon vor dem Verkauf defekt war und der Verkäufer Dir wissentlich Murks vertickt hat. Da die Sachmängelhaftung rechwirksam ausgeschlossen ist, könntest Du nur aufgrund von strafbarer Handlung Schadenersatz geltend machen; das ist aber keine Entscheidungslage, die Ebay/Paypal prüft oder Prüfen kann; da stünde Deine Aussage gegen die Aussage des Verkäufers und den Beweis kannst Du praktisch nicht erbringen. Schon der Versuch ihn zu erbringen, würde mit äußerst zweifelhafter Aussicht auf Erfolg uUnmengen von Kosten verursachen für die Rechtsverfolgung, Gutachter etc.pp., die in keinem auch nur ansatzweise vernünftigen Wertverhältnis zum Sachwert stünden !

Versetz Dich doch mal in die Lage von Ebay/Paypal oder einem Gericht ! Woher sollen die wissen, dass Du den Defekt nicht verursacht hast; für die behauptest Du das einfach so, genauso wie der Verkäufer das Gegenteil behauptet ! Also, warum sollen denn Dir Deine Behauptungen von irgendjemand geglaubt werden müssen, die des Verkäufers aber von niemandem ?!

Wenn Du tatsächlich im Recht bist, aber bei dieser Sachlage Dein Recht eben nicht beweisen kannst, dann hast Du eben Pech gehabt ! Selbstverschuldetes Pech, denn Du hättest nicht von Privat und ohne Gewährleistung so etwas kaufen müssen, wenn Du Rechtssicherheit für Deinen Kauf erwartest !
 
de la Cruz schrieb:
Da die Sachmängelhaftung rechwirksam ausgeschlossen ist
Der TE hat nichts davon geschrieben, dass der Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hat.

Abgesehen davon: Was spielt es für eine Rolle ob irgendetwas bewiesen werden kann oder nicht? Anstelle des TEs würde ich auch davon ausgehen, dass mir wissentlich defekte Ware verkauft wurde und versuchen mittels PayPal das Geld zurückzuerhalten. Wenn der Verkäufer damit ein Problem hat muss er dann klagen und nicht umgekehrt. Ebay und PayPal mit einem Gericht zu vergleichen ist wie ein Vergleich von Äpfeln und Birnen.
 
Er hat Garantie und Rücknahme ausgeschlossen, nicht aber Gewährleistung.

Und auch wenn PayPal sich über so manches hinwegsetzen sollte, der Grund warum es existiert ist der Käuferschutz und den werde ich in Anspruch nehmen.
 
Tammy schrieb:
Wieso missbräuchlich, der Defekt bestand ja vor dem Kauf schon, schließlich geht eine Grafikkarte nicht in wenigen Minuten nach dem starten einer Anwendung kaputt!
Diese Auffassung dürftest du relativ exklusiv haben…so gesehen dürfte keine Hardware jemals kaputtgehen, denn es ist ja immer irgendwie wenige Minuten nach irgendwas und da gayt ja nüscht kabutt!!!11 :freak:
Tammy schrieb:
Aber warum rechtfertige ich mich überhaupt, auf meine eigentliche Frage hat es niemand hier geschafft einzugehen.
Du meinst wohl: mimimi, niemand stimmt mir zu! :heul:
Tammy schrieb:
Und auch wenn PayPal sich über so manches hinwegsetzen sollte, der Grund warum es existiert ist der Käuferschutz und den werde ich in Anspruch nehmen.
Das ist – da die Grafikkarte deiner eigenen Aussage nach funktioniert(e) – meiner Meinung nach bereits an der Grenze zum Betrug.
 
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Lustig ist wie der TE argumentiert
Unterstellt den Verkäufer wissentlich defekte Ware zu verkaufen
Wenn er das tun würde hätte er sicherlich nicht Paypal angeboten.....
Hier jetzt rauszufinden wann der Defekt vorgelegen hat ist meines Erachtens sehr schwierig...
 
Leli196 schrieb:
Wenn der Verkäufer damit ein Problem hat muss er dann klagen und nicht umgekehrt. Ebay und PayPal mit einem Gericht zu vergleichen ist wie ein Vergleich von Äpfeln und Birnen.
Das ist falsch. Hier wäre der käufer bzw. Paypal in der Beweispflicht weil es ein Privatverkauf ist (Sachmangel, da widerruf aufgrund von Privat ausgeschlossen ist). Du kannst doch nicht einfach mal gültig Recht umdrehen. Keine Ahnung vom Rechtssystem haben, aber wilde Behauptungen aufstellen.

Die Beweislast liegt grundsätzlich beim käufer. Lediglich wenn von unternehmer an privat verkauft wird, dreht sich dies in den ersten 6 monaten um. Von privat an privat liegt die beweislast bei einem sachmangel von tag 1 an beim käufer. Hierfür ist völlig egal, ob die gewährleistung rechtsgültig ausgeschlossen wurde oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich sehe schlechte Chancen für dich. Wenn der Verkäufer sagt er hat eine Grafikkarte versendet, die dem beschriebenen Zustand entspricht und du sagst du hast solch eine nicht erhalten steht es Aussage gegen Aussage. Das einzige was du beweisen kannst, ist dass die Karte jetzt einen anderen Status hat.
Des weiteren kann der Verkäufer auch die Schuld auf das Versandunternehmen schieben und ist dann erstmal raus. Bei Privatverkäufen trägt der Käufer das Risiko des Transportes. Somit müsstest du dich an das Versandunternehmen wenden, welche dann überprüfen müssten ob die Ware nicht hinreichend verpackt wurde.

Du kannst ja mal anfragen, was PayPal dazu sagt, aber größere Schritte würde ich mir sparen, da eine Sicht auf Erfolg ohne Beweise kaum vorhanden ist. Dann lieber versuchen die Karte durch runtertakten und/backen stabil zu bekommen.
 
Wer sagt denn, dass der Defekt nicht durch den Einbau entstanden ist? Besonders bei der recht populären Meinung hier im Forum, dass Antistaticausrüstung nur was für Weicheier ist?
 
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Weil ESD für mich kein Fremdwort ist?
Plutos schrieb:
Du meinst wohl: mimimi, niemand stimmt mir zu! :heul:

Du hast meinen post nicht gelesen oder, wovon ich ausgehe, nicht verstanden.
 
Und wie sieht er denn dann aus, deiN ESD-Schutz?
 
(Leider) wird Paypal das Geld zurückgeben, das wird dem (armen) VK eine Lehre sein. Ich sehe eigentlich auch keinen Grund für den Käuferschutz und es war kein gewerblicher Verkauf, aber wir wissen ja alle wie PP in der Regel entscheidet.

Hier sieht man wieder schön warum man als Verkäufer kein PP anbieten sollte.
 
Mustis schrieb:
Eine kalte lötstelle überträgt nicht strom bei wenig last und keine bei viel. Sie übertragt keinen strom fertig.

Eine kalte Lötstelle ist erstmal voll funktionsfähig, die Metalle haben sich aber nicht korrekt verbunden.
daher kann sich das Material bei Ausdehnung (Erwärmung) voneinander Lösen und ist damit Defekt.


grundsätzlich gibt es viele mögliche Szenarien:
1.Der Verkäufer wusste von dem defekt (es steht also betrug im Raum)
2. Der Transportweg belastet die Hardware nicht unerheblich. Der schaden kann also hier entstanden sein. sofern richtig verpackt, ist das das Problem des Käufers.
3. Das Teil ging einfach nach 30 Minuten Kaput.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nö, wenn sich das Teil abkühlt, dann zieht sie sich wieder zusammen, Funktion IO. BGAs sind da anfällig. Die Denen sich aus, die schwächste Lötstelle reißt. Die kühlen sich ab und der Kontakt ist wieder da. Haarrisse sind in der Fehlersuche gemein.

Blöd für den TE ist nur, dass man nicht nachweisen kann wann der Defekt entstanden ist.
Möglich wäre, dass das Teil vorgeschädigt war (logisch, ist ja kein neuteil), beim Transport hat es einen großen mechanischen Stress gesehen. Beim nächsten erwärmen reißen die Haarrisse --> Defekt.

Oder der Verkäufer hat das teil verkauft, weil es bei ihm sporadisch probleme gab.....
Man weiß es nicht.

Ich würde es mit Paypal versuchen und schaun was bei rum kommt.
Die Warscheinlichkeit, dass der Verkäufer dreck am stecken hat ist einfach höher.
 
Deswegen bietet der Verkäufer auch Paypal an weil er dreck am stecken hat ???
Deine Logik muss ich nicht verstehen...Florian
 
Nein, er bietet das an, weil das ein weiteres Verkaufsargument ist, ist doch ganz einfach zu verstehen, alles was bei eBay mit PayPal angeboten wird hat besseren Umschlag.

Und die Masse nutzt keinen Einspruch, also eine relativ sichere Angelegenheit.
 
Was erzählst du da für einen Unsinn
Natürlich nutzt die Masse einen Einspruch
Deswegen raten ja viele, dass man als Verkäufer kein Paypal anbieten sollte, wegen solche Fällen wie diese bei dir
Weil man nicht genau weiß wann der Schaden entstanden ist
Verlinkt doch mal den Link vom Kauf...
Würde mich mal interessieren wie viele Bewertungen der Verkäufer hat
 
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Ich behaupte, die Masse nutzt den nicht, du behauptest das Gegenteil, wir drehen uns, wie in diesem Thema inzwischen üblich, im Kreis.

Ich tituliere deine "Beiträge" zu diesem Thema auch nicht als Unsinn, aber Kinderstube ist wohl nicht.
 
Ein Tipp für dich
Nutze die Suchfunktion wie Google oder auch hier im Forum und du wirst feststellen dass die Masse diesen Einspruch nutzt
Vor allem wirbt ja Paypal damit!!
Wo bleibt denn der Link zum gekauften Artikel ?
 
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