de la Cruz
Banned
- Registriert
- Nov. 2013
- Beiträge
- 5.434
Zu Deiner eigentlichen Frage: Du musst nicht die Frist abwarten, kannst ja gleich den Antrag stellen; aber Paypal wird Dir sagen, dass sie vor Fristablauf die Sache nicht bearbeiten. Also, was solls ?
Und nun zu Deinem Problem: Du liegst völlig falsch mit Deinen Darstellungen, denn um Deine Ansprüche durchzusetzen, musst Du den Beweis erbringen, dass die Ware schon vor dem Verkauf defekt war und der Verkäufer Dir wissentlich Murks vertickt hat. Da die Sachmängelhaftung rechwirksam ausgeschlossen ist, könntest Du nur aufgrund von strafbarer Handlung Schadenersatz geltend machen; das ist aber keine Entscheidungslage, die Ebay/Paypal prüft oder Prüfen kann; da stünde Deine Aussage gegen die Aussage des Verkäufers und den Beweis kannst Du praktisch nicht erbringen. Schon der Versuch ihn zu erbringen, würde mit äußerst zweifelhafter Aussicht auf Erfolg uUnmengen von Kosten verursachen für die Rechtsverfolgung, Gutachter etc.pp., die in keinem auch nur ansatzweise vernünftigen Wertverhältnis zum Sachwert stünden !
Versetz Dich doch mal in die Lage von Ebay/Paypal oder einem Gericht ! Woher sollen die wissen, dass Du den Defekt nicht verursacht hast; für die behauptest Du das einfach so, genauso wie der Verkäufer das Gegenteil behauptet ! Also, warum sollen denn Dir Deine Behauptungen von irgendjemand geglaubt werden müssen, die des Verkäufers aber von niemandem ?!
Wenn Du tatsächlich im Recht bist, aber bei dieser Sachlage Dein Recht eben nicht beweisen kannst, dann hast Du eben Pech gehabt ! Selbstverschuldetes Pech, denn Du hättest nicht von Privat und ohne Gewährleistung so etwas kaufen müssen, wenn Du Rechtssicherheit für Deinen Kauf erwartest !
Und nun zu Deinem Problem: Du liegst völlig falsch mit Deinen Darstellungen, denn um Deine Ansprüche durchzusetzen, musst Du den Beweis erbringen, dass die Ware schon vor dem Verkauf defekt war und der Verkäufer Dir wissentlich Murks vertickt hat. Da die Sachmängelhaftung rechwirksam ausgeschlossen ist, könntest Du nur aufgrund von strafbarer Handlung Schadenersatz geltend machen; das ist aber keine Entscheidungslage, die Ebay/Paypal prüft oder Prüfen kann; da stünde Deine Aussage gegen die Aussage des Verkäufers und den Beweis kannst Du praktisch nicht erbringen. Schon der Versuch ihn zu erbringen, würde mit äußerst zweifelhafter Aussicht auf Erfolg uUnmengen von Kosten verursachen für die Rechtsverfolgung, Gutachter etc.pp., die in keinem auch nur ansatzweise vernünftigen Wertverhältnis zum Sachwert stünden !
Versetz Dich doch mal in die Lage von Ebay/Paypal oder einem Gericht ! Woher sollen die wissen, dass Du den Defekt nicht verursacht hast; für die behauptest Du das einfach so, genauso wie der Verkäufer das Gegenteil behauptet ! Also, warum sollen denn Dir Deine Behauptungen von irgendjemand geglaubt werden müssen, die des Verkäufers aber von niemandem ?!
Wenn Du tatsächlich im Recht bist, aber bei dieser Sachlage Dein Recht eben nicht beweisen kannst, dann hast Du eben Pech gehabt ! Selbstverschuldetes Pech, denn Du hättest nicht von Privat und ohne Gewährleistung so etwas kaufen müssen, wenn Du Rechtssicherheit für Deinen Kauf erwartest !