[Ebay] Defekten Artkel erhalten

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Und wo ist jetzt der empirische Beweis, der aus einer Hand voll Links eine Tatsache schaffen würde?

Ich wüsste nicht, wie dir der Link weiterhelfen sollte, meine Ursprungsfrage und damit der Grund für dieses Thema wurde ja, wenngleich schleppend, beantwortet.

Ich habe eine simple Frage nach dem korrekten Ansprechpartner gestellt und bekommen habe ich Hobbyadvokaten und Moralapostel, sowie Leute, denen ich beweisen soll, wie ein ESD konformer Arbeitsplatz auszusehen hat.

Man merkt, es ist Wochenende/Ferienzeit und ich klinke mich hier aus, meine Ignorierliste ist in diesen Tagen ausreichend befriedigt worden.
 
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Ansich kann der TE doch die Möglichkeiten des Zahlungsdienstleisters verwenden, warum auch nicht?

sollte sich der Verkäufer ungerecht behandelt fühlen, steht ihm der Rechtsweg frei.
--> somit ist doch alles paletti.
 
Tammy schrieb:
Ich wüsste nicht, wie dir der Link weiterhelfen sollte, meine Ursprungsfrage und damit der Grund für dieses Thema wurde ja, wenngleich schleppend, beantwortet.

Ich habe eine simple Frage nach dem korrekten Ansprechpartner gestellt und bekommen habe ich Hobbyadvokaten und Moralapostel, sowie Leute, denen ich beweisen soll, wie ein ESD konformer Arbeitsplatz auszusehen hat..

Durch den Link zum Verkäufer können wir erstmal uns ein genaues Bild machen
Sprich deine Behauptung er wäre ein Betrüger weil er dir wissentlich defekte Ware verkauft hätte, auch dahingehend überprüfen zu können

Anscheinend kannst du die simple Frage nicht selber beantworten ?
Oder warum erstellst du einen Thread wenn die Frage simpel ist und ich glaube eher dass an der Story von dir etwas nicht stimmt
 
Keiner hat eine Glaskugel, niemand kann den Sachverhalt zu 100% klären.
Auch ein Gericht kann nur aufgrund von vermutungen Urteilen.
Wenn man weiß, dass du Händler bist (oder für einen Arbeitest) wird einem auch schnell klar warum du so Argumentierst. Du hast natürlich ein berechtigtes Interesse daran, dass die Käufer möglichst kuschen.

Eigentlich müsste der Käufer sich überlegen ob er den Rechtsweg bestreitet.
Da der Verkäufer aber Paypal angeboten hat, muss sich jetzt der Verkäufer überlegen ob er den Rechtsweg bestreitet. Wenn der Verkäufer dieses Risiko nicht tragen will, sollte der Paypal in Zukunft nicht anbieten.
Ansich also doch eigentlich ganz einfach.
 
florian. schrieb:
Wenn man weiß, dass du Händler bist (oder für einen Arbeitest) wird einem auch schnell klar warum du so Argumentierst. Du hast natürlich ein berechtigtes Interesse daran, dass die Käufer möglichst kuschen.

Siehst du an diesem Post erkennt man wie man sich die Story zurechtbiegen kann
Im übrigen habe ich eben gerade einem anderen TE mitgeteilt, wie man mit einem Händler umgehen soll der nicht das Geld überweisen will
Soviel zu deiner Feststellung dass die Käufer möglichst kuschen sollen
Was der gewerbliche Handel mit einem Privatkauf zutun hat bleibt dein Geheimnis

Zum letzten Mal ich bin weder ein Händler noch arbeite ich für einen Händler in der Elektronikbranche
Ich war mal im Kundenservice tätig aber im Gegensatz zu den meisten User habe ich jahrelang die Geschichten von zwei Seiten immer gehört
Da lernt man halt auf was man achten muss und weil der TE den Link nicht uns teilen möchte, geht es ihm nur darum so schnell wie möglich sein Geld zu bekommen und das angeblich, bereits vor dem Kauf, defekte Gerät zurückschicken
Wenn jemand überhaupt kein Interesse hat dass man die Geschichte von allen Seiten anschauen möchte, der wirkt für mich halt Unglaubwürdig
 
erst auf eBay was gebrauchtes billig kaufen und dann mit fadenscheinigen Behauptungen versuchen ums zahlen müssen rumzukommen.....
….wegen solchen leuten kann man eBay als privatverkäufer leider mitlerweile vergessen:kotz:
 
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new Account() schrieb:
Bei Privatkauf gibt es keine Gewährleistung?
Doch, die gibt es. Ein Privatverkäufer muss die Sachmängelhaftung explizit ausschließen; tut er dies nicht, haftet er.
florian. schrieb:
Eigentlich müsste der Käufer sich überlegen ob er den Rechtsweg bestreitet.
Da der Verkäufer aber Paypal angeboten hat, muss sich jetzt der Verkäufer überlegen ob er den Rechtsweg bestreitet.
Genauso ist es. Eigentlich wird nur verändert, wer am Ende den Rechtsweg bestreiten muss, niemandem wird diese Möglichkeit genommen.
MrFr33zer40k schrieb:
erst auf eBay was gebrauchtes billig kaufen und dann mit fadenscheinigen Behauptungen versuchen ums zahlen müssen rumzukommen.....
Ein Defekt ist keine fadenscheinige Behauptung.
 
Leli196 schrieb:
Doch, die gibt es. Ein Privatverkäufer muss die Sachmängelhaftung explizit ausschließen; tut er dies nicht, haftet er..
Nur mit dem feinen Unterschied dass der Käufer in der Beweispflicht ist
 
@Ribery88
Absolut richtig. Die Beweispflicht spielt aber nur vor Gericht eine Rolle und dem Verkäufer steht es ja offen diesen Weg zu beschreiten. Der TE hat aus seiner Sicht eben eine defekte Grafikkarte erhalten und will auf eine möglichst einfache Weise sein Geld zurück - das geht eventuell mit PayPal.
 
Er wird zu fast 100% sein Geld zurückerhalten, dann könnte er noch die Graka behalten und der VK wäre der dumme.
 
@Leli196: Der TE hat doch selbst geschrieben das GraKa funktionierte und dann erst ausgefallen ist.
Und jetzt will er zu PayPal sagen: War kaputt - nicht zahlen!
Hauptsache alle tricksereien ausnutzen um nicht zahlen zu müssen...und andere sollen die dummen sein. Tolle Einstellung.
Stell ma vor du verkaufst was an jemand und der sagt: kam heile an - ist dann bei mir plötzlich kaputt gegangen - kriegst jetzt dein Geld nicht! Will dich dann mal sehen...….
 
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Ich hatte damals selbst den Fall als unwissender Verkäufer. War dann ein Riesenaufwand die Ware wieder zu bekommen.

Paypal als VK ist einfach das "dümmste" was man tun kann. Kumpel hatte auch mal den Fall mit einer Graka PP hat das Geld zurückgegeben und zurück kam die "defekt" Garaka allerdings mit anderer S/N.
 
Und der TE meint der Einspruch bei Paypal wird kaum genutzt 😂😂😂 Hier alleine gibt es schon zwei Fälle
 
Ich würde es an seiner Stelle auch sagen. "Vorwerfen" kann man dem TE leider nicht das die Möglichkeiten genutzt werden. Fragwürdig durchaus..

Gibt es ja auch anderweitig. Denke da noch gerne an die Zeit des Galaxy S2. Da haben sich viele von Amazon oder sonst wo 3 oder mehr bestellt und eben das genommen, wo man angeblich die wenigsten "Klebeflecken" hatte.
Ein Arbeitskollge bestellt sich auch immer 4 Monitore und untersucht die auf Pixelfehler.
 
letztendlich hat der Verkäufer Paypal angeboten.
Hierbei hat er alle Vorteile genutzt --> Vermeintlich bessere Verkaufserlöse.
Er muss halt auch mit den Nachteilen Leben -->Käufer bekommt einfacher sein Geld zurück.

Eine Gaming Grafikkarte muss beim Gaming Funktionieren, tut sie nicht und tat sie nie. --> Defekt bei Übergabe.
Der TE soll Paypal nutzen!
 
florian. schrieb:
Eine Gaming Grafikkarte muss beim Gaming Funktionieren, tut sie nicht und tat sie nie. --> Defekt bei Übergabe.
Der TE soll Paypal nutzen!

Wow warst du dabei gewesen?
Abgesehen davon falls ein Defekt bei Übergabe vorhanden ist und der Verkäufer die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hat, kann der Verkäufer auch nachbessern!

Leider will der TE nur seine eigene Meinung hören und erzählt uns nicht den kompletten Sachverhalt
 
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Auch wenn ich neugieren wäre, glaube ich hat das kein relevanten Mehrwert für die Diskussion und würde den Verkäufer nur bloß stellen.
 
Der Verkäufer kann es sich im Übrigen einfach machen: Paypalkonto leerräumen und ansonsten nix mehr tun; falls Paypal dem TE das Geld nicht erstattet, müsste Paypal den Verkäufer verklagen, um sein Geld zurückzubekommen, passiert aber auch nicht, denn Paypal weiß natürlich, dass vor Gericht keine Chance bestünde zu beweisen, dass der Verkäufer nicht ordnungsgemäß geliefert hatte.
 
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