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Ebay: Defektes Mainboard gebraucht gekauft

Muuuuuh

Cadet 1st Year
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Ich habe dieses Mainboard bei Ebay gekauft. Bei der Beschreibung stand natürlich "vollkommen funktionsfähig" dort. Das Ding gibt allerdings keinen Mucks von sich.

Wie ist jetzt die Rechtslage: Muss der Verkäufer mir das Geld zurückerstatten (und ich schick ihm das Teil wieder) oder kann ich das Ding in den Müll werfen und bleib auf meinen Kosten sitzen.
 
Du kannst versuchen dich mit dem Verkäufer zu einigen oder wie du schon schreibst:
"..das Ding in den Müll werfen und bleib auf meinen Kosten sitzen"

Mfg
 
Selbst wenn die Gewaehrleistung ausgeschlossen wurde, ist das kein Freibrief, Schrott zu verkaufen, ohne das kenntlich zu machen. Die vereinbarten Eigenschaften muss ein verkaufter Gegenstand schon aufweisen. Da waere natuerlich das Problem der Beweisbarkeit, d.h., du solltest irgendwie schon nachweisen koennen, dass du nichts vermurkst hast.

Notfalls mal im Laden deines Vertrauens auf Herz und Nieren pruefen lassen, danach den Verkaeufer hoeflich darauf hinweisen, dass die Kaufsache defekt ist.

Haengt natuerlich auch vom Warenwert ab, welchen Aufriss du machen willst...
 
Eine etwaige ausgeschlossene Gewährleistung bezieht sich nur auf verdeckte Mängel. Da das Produkt als "funktionstüchtig" beschrieben wurde muss der Verkäufer diese Eigenschaft erstmal sehr wohl gewährleisten und ist da nach meinem Verständnis auch in der Beweispflicht. Ich hätte jetzt auf die Schnelle aber keinen Gewährleistungsauschluss bei dem Angebot gefunden?

Hat der Verkäufer hat dem Versand die Funktion des Mainboards überprüft und dokumentiert, dann sieht es für den Verkäufer gut aus, hat er das nicht gemacht sieht es für dich gut aus.

Auf jedenfall den Verkäufer nett darauf hinweisen, dass das Produkt nicht funktionstüchtig eingetroffen ist.
 
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Das Board kann aber auch ganz sein und du hast ein Fehler beim anschließen gemacht.
Wie zb Abstandhalter zwischen Board und Gehäuse an den Verschraubungslöchern vergessen oder falsch plaziert, oder den 8pin CPU Stromstecker vergessen anzuschließen oder CPU nicht richtig verbaut oder dabei Pins verbogen, oder RAM verbaut der nicht richtig funktioniert, oder den an/aus Taster nicht richtig angeschlossen.
 
Originelle Methode:
Rede mit ihm!

Ich habe vor kurzem zwei Ram Riegel verkauft, von denen ich fest ausgegangen bin, dass sie funktionierten. Einer der beiden war dann wohl doch nicht ganz in Ordnung.
Der Käufer hat direkt Terz bei ebay gemacht, Fall eröffnet, Käuferschutz beantrag (es ging um DDR2 Ram für 6,50€..), hab dann einfach auf ganz normaler Ebene mit ihm geredet und ihm die Hälfte des Preises zurückgezahlt bzw ihm die komplette Rücknahme angeboten.

Sowas geschieht nicht immer aus böser Absicht!
 
Der Fall bei ebay incl Käuferschutz wird ja automatisch eröffnet, wenn man als Käufer dem Verkäufer schreibt.....das war sicherlich auch keine böse Absicht vom Käufer.
 
Wenn man einen defekten Artikel verkauft, dann muss man ihn auf der Seite auch als defekt deklarieren. Wenn der Verkäufer die Rückzahlung verweigert, bleibt leider nur mehr der Weg zum Anwalt.
 
Das Ding gibt keinen Mucks mehr von sich. Ich hab auch schon 2 Prozessoren getestet, keiner davon hat funktioniert.

Ich bin auch nicht sauer auf den Verkäufer. Vielleicht hat das Ding ja wirklich noch vor dem Versand funktioniert. Vielleicht ist es beim Versand kaputtgegangen oder vielleicht habe ich das Teil selbst kaputtgemacht (wüsste nicht wie?! :freak:).

Es sind jedenfalls keinerlei Beschädigungen erkennbar am Mainboard. Die Rechnung hat er leider auch nicht mehr.

Gut, der Typ hat mir jetzt den Betrag zurückerstattet. Es ging auch nicht um einen Wahnsinnsbetrag (~50€). Scheint aber irgendwie sauer zu sein.
 
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Hast Glück gehabt und offenbar wirklich an einen ehrlichen Verkäufer geraten. Auch wenn er sich ärgert. Wer genau bei so etwas Schuld hat, kann man nicht ohne Weiteres abklären.

Beim Kauf von gebrauchter Elektronik kommt es nun mal vorwiegend auf Vertrauen und Reputation durch Bewertungen an. Wenn ein Verkäufer sich querstellt, jedoch einen Gewährleistungsausschluss in die Artikelbeschreibung gesetzt hat, muss er die Ware nicht mehr zurücknehmen. Dann ist der Käufer nämlich in der alleinigen Beweispflicht... der nicht-findige Verkäufer gibt sich evtl. durch eine Expertise vom nächstne PC-Laden zufrieden, andere wollen dann schon etwas rechtlich Belastbareres (richtiges Gutachten) haben.
 
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Eisbrecher99 schrieb:
einen Gewährleistungsausschluss in die Artikelbeschreibung gesetzt hat, muss er die Ware nicht mehr zurücknehmen. Dann ist der Käufer nämlich in der alleinigen Beweispflicht...

Woher nimmst du diese Informationen? Wenn der Verkäufer "funktionstüchtig" in der Artikelbeschreibung hat muss er das auch gewährleisten können, sprich auch beweisen...
 
Eigentlich musst du das nicht beweisen.

Auch wenn der (Privat-)Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, haftet er vollumfänglich für versteckte Mängel. Zumindest dann, wenn der Artikel nicht als defekt oder als sogenannter Teilespender verkauft wurde.

Hier greift also wie bei einer uneingeschränkten Gewährleistung die Annahme, dass der Artikel bereits bei Lieferung bzw. bei Gefahrenübergang defekt war. Der Verkäufer müsste das Gegenteil beweisen.
 
HansDampf555 schrieb:
Wie soll so ein Beweis deiner Meinung nach aussehen?

Der Verkäufer hat es natürlich schwer, aber ein Zeuge der beim Ausprobieren, Einpacken und Aufgeben dabei war, wäre natürlich eine Möglichkeit. Bei einem Mainboard, dass sehr schwer einzuschätzen ist, ist es natürlich besonders schwierig. Ein Handy usw. kann man z.B. einschalten und einen Freund fragen der zur Aufgabe mitgeht und das dann bestätigt (Unterschrift + Datum).

Da hat man dann etwas in der Hand, ob es reicht wenn es jemand darauf ankommen lässt entscheidet natürlich das Gericht.
 
hallo7 schrieb:
Woher nimmst du diese Informationen? Wenn der Verkäufer "funktionstüchtig" in der Artikelbeschreibung hat muss er das auch gewährleisten können, sprich auch beweisen...

Ich sehe in der Artikelbeschreibung kein "funktionstüchtig". Das "Gebraucht"-Profil von Ebay beim Verkaufsformular kann man wegen der sehr vagen Umschreibung wohl kaum wirklich ernst nehmen bzw. entbindet es den Verkäufer eine richtige Artikelbeschreibung aufzusetzen.

(P.S. Es lässt sich auch darüber streiten, ob ein Mainboard im Speziellen an sich, ohne alles, funktionstüchtig bzw. funktionsfähig ist.)
 
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Eine unklare Verkaufsbeschreibung darf nicht nachteilig für den Käufer ausgelegt werden.

PS: Natürlich kann ein Mainboard ohne alles funktionstüchtig sein... Genauso wie eine Elko oder eine Schraube. Nur weil man es nicht prüfen kann ohne Strom, cpu etc. heißt dies nicht, dass es nicht funktionstüchtig sein kann oO
 
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Ich hatte den Fall auch mal, hab den Wohnzimmer PC sogar noch formatiert und das BS neu eingespielt, dann alles durchgecheckt etc. PC verkauft krieg ich dann in der Bewertung auf einmal ein negativ weil er das Mainboard austauschen musste wegen defekt. Fand ich auch großartig, dass man sich nicht mal meldet und direkt eine schlechte Bewertung reindrückt. Der Witz dabei war, dass ich noch 2 Mainboards davon liegen hatte und ihm eines hätte zuschicken können.

Ist aber schon paar Jahre her, glaube so einfach gehts inzwischen nicht mehr.
 
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