Bitte unbedingt die FAQ auf http://home.arcor.de/murdock263/ durchlesen. Speziell den Punkt 4.1.4.2. "Ich hab mir die Beschreibung nicht richtig durchgelesen bzw. falschverstanden. Bin ich an dieses Gebot gebunden?"
Das geht spätestens vor Gericht nicht durch, denn es war ein offensichtlicher Täuschungsversuch.
Der Druckkopf gehört zum üblichen Lieferumfang der Canon-Drucker und das Gerät funktioniert "ohne" nicht. Canon bietet den Druckkopf bei den Single-Ink-Druckern zwar als Ersatzteil an, aber üblicherweise er ist auf die Lebensdauer des Druckers ausgelegt und sollte z.B. in der gedruckten Kurzanleitung als zum Lieferumfang gehörend stehen.
Bei genauer Analyse der Auktionsbeschreibung hätte man vielleicht Verdacht schöpfen können, aber nach Rechtslage ist es nicht einmal notwendig, dass man das als privater Einkäufer macht.
Für das weitere Vorgehen kann es jetzt wichtig werden, dass man eine Postadresse des Anbieters kennt und die z.B. mit einer Festnetz-Nummer verifiziert hat (mache ich immer *vor* Kauf genügend wertvoller Artikel). Vielleicht lässt sich der Anbieter durch bestimmtes Auftreten ja zum Einlenken bewegen. Die Verbraucherzentrale ist auch kein schlechter Tipp, aber nach Hinweis auf die oben verlinkten Dinge könnte sich auch schon etwas tun, es sei denn, die Verkäuferin (?) gehört zur abgebrühten Sorte.
Wenn nicht eingelenkt wird, würde ich Anzeige erstatten. Auch das Finanzamt kann sich übrigens für Leute interessieren, die einige hundert private Verkäufe hatten. Ein dezenter Hinweis darauf, diese Dinge zu beschleunigen, kann u.U. auch stark die Einsicht fördern. Dazu gehört natürlich, dass man die echte Postadresse hat.
Achtung: Sofort die Auktionsseite sichern. Braucht man u.U. vor Gericht.
Ggf. bei einem Bekannten die Kurzbeschreibung kopieren (Lieferumfang!).
Die Story war wiederum eine Bestätigung für die Faustregel, dass man möglichst nicht bei Auktionen mitsteigern sollte, deren Bieter privat gehalten werden. Es gibt zwar Artikel, bei deren Kauf manche Leute nicht ertappt werden wollen. Aber PC-Hardware gehört üblicherweise nicht dazu.
Der Drucker hat nun 88,50 Euro zuzüglich 7 Euro gekostet. Für die gegenüber preiswerten (nicht den billigsten!) Online-Anbietern einzusparenden ca. 16 Euro gab es nicht nur keine gesetzliche Gewährleistung, sondern auch noch keinen Druckkopf.
Das geht spätestens vor Gericht nicht durch, denn es war ein offensichtlicher Täuschungsversuch.
Der Druckkopf gehört zum üblichen Lieferumfang der Canon-Drucker und das Gerät funktioniert "ohne" nicht. Canon bietet den Druckkopf bei den Single-Ink-Druckern zwar als Ersatzteil an, aber üblicherweise er ist auf die Lebensdauer des Druckers ausgelegt und sollte z.B. in der gedruckten Kurzanleitung als zum Lieferumfang gehörend stehen.
Bei genauer Analyse der Auktionsbeschreibung hätte man vielleicht Verdacht schöpfen können, aber nach Rechtslage ist es nicht einmal notwendig, dass man das als privater Einkäufer macht.
Für das weitere Vorgehen kann es jetzt wichtig werden, dass man eine Postadresse des Anbieters kennt und die z.B. mit einer Festnetz-Nummer verifiziert hat (mache ich immer *vor* Kauf genügend wertvoller Artikel). Vielleicht lässt sich der Anbieter durch bestimmtes Auftreten ja zum Einlenken bewegen. Die Verbraucherzentrale ist auch kein schlechter Tipp, aber nach Hinweis auf die oben verlinkten Dinge könnte sich auch schon etwas tun, es sei denn, die Verkäuferin (?) gehört zur abgebrühten Sorte.
Wenn nicht eingelenkt wird, würde ich Anzeige erstatten. Auch das Finanzamt kann sich übrigens für Leute interessieren, die einige hundert private Verkäufe hatten. Ein dezenter Hinweis darauf, diese Dinge zu beschleunigen, kann u.U. auch stark die Einsicht fördern. Dazu gehört natürlich, dass man die echte Postadresse hat.
Achtung: Sofort die Auktionsseite sichern. Braucht man u.U. vor Gericht.
Ggf. bei einem Bekannten die Kurzbeschreibung kopieren (Lieferumfang!).
Die Story war wiederum eine Bestätigung für die Faustregel, dass man möglichst nicht bei Auktionen mitsteigern sollte, deren Bieter privat gehalten werden. Es gibt zwar Artikel, bei deren Kauf manche Leute nicht ertappt werden wollen. Aber PC-Hardware gehört üblicherweise nicht dazu.
Der Drucker hat nun 88,50 Euro zuzüglich 7 Euro gekostet. Für die gegenüber preiswerten (nicht den billigsten!) Online-Anbietern einzusparenden ca. 16 Euro gab es nicht nur keine gesetzliche Gewährleistung, sondern auch noch keinen Druckkopf.