Ich möchte hier einmal mit einigen Irrtümern aufräumen:
"Eltern haften für ihre Kinder".
Schön wäre es, doch unser total verdrehter Rechtsstaat, samt seiner Rechtsprechung, sieht das leider anders.
Fakt ist, dass Eltern nur dann haften, wenn ihnen eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Dann und nur dann.
Das bedeutet im Beispiel:
Graviert ein nicht straffähiges Kind mit einem Stein schöne Muster in den Lack des 100.000 € teuren, nagelneuen Audi, und kann den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nicht nachgewiesen werden (die darüber hinaus noch restriktiv ausgelegt wird), dann ist der einzige, der den Schaden zahlt, der Eigentümer des Audi (wenn er nicht vollkaskoversichert ist; und auch die Höherstufung zahlt schön der Eigentümer).
Anderes Beispiel:
Tritt Dir ein 13-jähriges Kind Deinen Gartenzaun kaputt, zahlst Du den Schaden selbst. Es sei denn, Du kannst den Eltern eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachweisen.
Der Nachweis der Verletzung der Aufsichtspflicht gelingt in der Praxis fast nie. Eltern müssen ihr Kind nicht rund um die Uhr im Auge behalten. Was ja an sich auch richtig ist.
Doch anstatt einen Teil des Kindergeldes zu benutzen, um eine Haftpflichtversicherung (pflichtmäßig) zu finanzieren, überlässt unser Staat den Schaden lieber den Geschädigten. Denn der Staat braucht Kinder... . Leider allzu häufig die falschen.
Was diese Beispiele hier verdeutlichen sollen:
Der Nachweis einer Aufsichtspflichtverletzung wird aller Voraussicht nach nicht gelingen.
So bleibt nur der Anspruch gegen das Kind, der entweder aufgrund Geschäftsunfähigkeit ex tunc (von vorn herein) nichtig ist oder aber aufgrund beschränkter Geschäftsfähigkeit ex nunc (im Nachhinein) nichtig wird.
Mein Rat daher:
Nicht klagen! Das belastet im Ergebnis nur das Konto des TO (vorraussichtlich).
Stattdessen: Ebay meiden (Sammelsurium für Betrüger; Verkäufer werden benachteiligt; PayPal; Gebühren) und stattdessen andere Verkaufsoptionen in Betracht ziehen (Anzeige in der Lokalzeitung [für Private oft kostenlos]; andere Onlineangebote).
MfG,
Dominion.