Ebay Käufer will nicht zahlen da "Sohn ersteigert hätte" ?!

SimonK91

Lieutenant
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...ist das rechtens? Es nervt einfach jetzt den Verkauf nicht vollziehen zu können. Ist ein Gebot nicht bindend? Hätte die Person nicht dafür sorge tragen müssen dass der Sohn nicht ersteigern kann?
 
Auf Ebay steht aber doch immer klar und deutlich zu lesen, ein Gebot sei bindend. Ob das auch nach deutschem Recht bindend ist, dazu kann ich nichts sagen.
 
Ebay ist auch nicht mehr das, was es einmal war. Es ist irre nervig. Ich hatte in den ersten 4 Jahren Ebay nicht ein Problemfall und nun in den letzten 10 Verkäufen 3 mal den Fall, dass ein Käufer einfach nicht zahlt. Und sie scheinen damit durch zu kommen.

Vor allem (!) aber die dreißtigkeit, einfach nach dem Kauf ne Woche nicht zu reagieren (vielleicht um zu Hoffen dass der Verkäufer schon auf gut Glück wegschickt ?!)... und dann bei Nachfrage einen total verkrüppelten Satz in Kleinschreibung mit 10 Rechtschreibfehlern "ne sorry bin alleinerziehent da hat mein son mitgesteigert kan mir sowas nichts leisten" ...

Ich hätte allein aus Prinzip richtig Lust, mein Recht diesmal einfach durchzuboxen. Ich bin es so leid ständig klein bei zu geben.
 
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Hallo,

ist imho recht einfach:

Hat sie sich gleich gemeldet und wollte den Irrtum aufklären => Mitspielen und neu einstellen

Ist die Aussage erst auf Nachfrage usw. gekommen => Aussage gegenstandslos, Kaufvertrag besteht, wenn man Lust hat Rechte durchboxen.
 
Die Aussage kam nur auf Nachfrage und bereits knapp eine Woche nach Verkauf.
 
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Somit nur eine Ausrede für mich. Würde noch ne mail schreiben mit Fristsetzung und dann entsprechend weiter machen.
 
Viel Spaß beim Klagen gegen einen ev. Minderjährigen.
Ich gebe dir jetzt schon die Garantie, dass du im Falle eines Verfahrens sang und klanglos untergehst.

Ist nichts anderes als z.B. ein "illegaler" Download durch einen 12-jährigen: keine Aufsichtspflicht verletzt, nicht strafmündig, nicht geschäftsfähig...wer verurteilt den ? Niemand.

Aber macht man...90 % der Forum-Besucher wissen eh alles besser. :D
Weil sie gelernte Rechtsanwälte, Richter und Revierleiter sind.
 
Es ist ja kein Minderjähriger. Es scheint eine Erwachsene Mutter zu sein die anscheinend nicht in der Lage war, Ihren Ebay Account vor ihrem Sohn unter verschluss zu halten. Und das ist soweit ich weiß schon rechtlich geklärt. Ein Passwort etc. ist vom Elternteil unzugünglich aufzubewaren bzw. die Eltern haften für Ihre Kinder.
 
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Sag ich ja..alle wissen es besser..also verklag sie.

""ne sorry bin alleinerziehent da hat mein son mitgesteigert kan mir sowas nichts leisten" ..."

Wo steht da, dass er nicht minderjährig ist..oder hast du andere Informationen ?

Eltern haften für ihre Kinder..man man man..macht euch erstmal "schlau", Google könnte helfen.

Und wenn sie gerade online bei Ebay war...auf die Toilette musste..und der Sohn "Kaufen" gedrückt hat ?

Jeder 10,- Euro Popelanwalt holt die da mit einem Lachen raus. Mal ganz davon abgesehen...ob überhaupt was zu holen ist. Recht haben und Recht bekommen/durchsetzen...2 Welten.

Ist nichts Persönliches.
 
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http://www.fr-online.de/digital/ebay-eltern-haften-fuer-ihre-kinder,1472406,3078010.html

Glashaus?

Naja, 107 Bewerungen, seit 2008 angemeldeter Ebay Kunde. Ich gehe nicht davon aus, dass da jemand sitzt, der 2008 noch 11 Jahre alt war und somit heute minderjährig wäre.

Sorry aber das kommt wirklich unsymphatisch und leicht arrogant daher. Ein Forum ist für Austausch und Disskusion da, wenn du es anscheinend besser weißt als alle anderen, dann beleg es halt mit Fakten. Und ja das ist persönlich :-)
 
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Neee, kein Glashaus, eher Glaskugel.

"...16-Jährige das teure Telefon"

Woher kennst du das Alter der Person in deinem Fall ? Ich rede von Minderjährigen, nicht geschäftsfähigen Personen.
Aber egal. Mach wie du denkst. Eigentlich ist so ein Thread ja völlig überflüssig, wenn man so vorgehen will.

Zeit, Aufwand, ev. eigenes Geld investieren...ob das dafür alles lohnt ? Interessant wäre noch der Artikelpreis.
Ergänzung ()

Und wenn das Kind 2008 geboren wurde ? Solange du nicht mehr Infos hast, wird es schwammig werden (auch wenn ich dich verstehe).

Wie gesagt, ich tippe, es wird nichts zu holen sein. Selbst wenn du gewinnst (nach 2 Jahren)..hast du einen schönen Zettel mit dem Urteil. Der Rest ist dann wieder eine lange Geschichte.

Dafür ist mir meine Zeit zu kostbar. Neu einstellen und gut.

Neee, ich bin einfach nur direkt, muss jeder so mit klar kommen, wie er kann :)
Wieviele Urteile soll ich dir schicken ?
 
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Der liegt über 300 EUR. Wie gesagt, ich denke nicht dass ein 11Jähriger sich 2008 bei Ebay angemeldet hat und diesen Account dafür heute noch nutzt. Wobei 11 Jähriger damals heute 17 bedeuten würde. Warscheinlicher wäre also eher 9-10 Jähriger, Anfang 2008 angemeldet, wir haben fast Ende 2014. Klar kann ich es nicht zu 100% ausschließen, aber es ist doch extrem unwarscheinlich.
 
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Irgendwie reden wir aneinander vorbei. :p

Die Mutter hat sich 2008 angemeldet, oder ?

Der Sohn...hat den Kaufbutton gedrückt. Ich kann leider nirgends erkennen, wann er geboren wurde, wie alt er ist, da er ja nicht der Account Inhaber sein kann.

Somit wäre halt alles möglich. Von 1 Jahr alt bis erwachsener Sohn.
 
Es gibt doch zwei Fälle. Der erste wäre, der Account ist von einem Minderjährigen, was wie bereits diskutiert extrem unwarscheinlich ist. Der zweite ist, dass wirklich ein Minderjähriger über den Account der (hoffentlich wenigstens) volljährigen Mutter den Kauf getätigt hat. Und dazu hast du gesagt, dass es egal wäre, da die Eltern nicht haften ("googelt doch mal, macht euch schlau, ihr wisst es ja eh besser, bla"). Daraufhin habe ich dir den Bericht verlinkt, in dem steht, dass Eltern nunmal doch haften. Also holt wohl kaum ein "popeliger 10 EUR Anwalt" die Mutter daraus, wie du schreibst. Hm?
 
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Ich würde neu einstellen, wenn beide sich auf den Abbruch der Transaktion einlassen, damit keine eBay-Gebühren anfallen.. sonst hat man mit solchen Leuten doch eh nur Streß.
 
Ich ziehe meinen Hut vor dir und melde mich hier ab. Selbstverständlich bist du mit allen Punkten im Recht, ich habe mich total geirrt. Meine Konstellation des minderjährihen Sohns, der aus Versehen gekauft hat, ist leider völlig daneben.

Ich würde sie jetzt auch verklagen und mich über das schnelle Urteil freuen.

Der Artikel haut natürlich alles raus und ist 1:1 auf diesen Fall übertragbar.

Viel Glück mit der Klage.
 
Darf ich fragen wie alt du bist? Offensichtlich kann man mit dir nicht sachlich diskutieren. Oder kommt es nur so rüber dass du gerade extrem eingeschnappt bist? Deine Konstellation des minderjährigen Sohnes der über den Account der Mutter gekauft hat, ist doch nicht völlig daneben? Wer hat das je behauptet? Kannst du wenigstens sachlich begründen warum du offensichtlich der Meinung bist, dass der Artikel nicht hier zutreffen würde, obwohl es dort eindeutig dagelegt ist?
 
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Ok..letzter Eintrag..ausnahmsweise.

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Nicht eingeschnappt, aber bestimmt nicht realitätsfremd:

Was willst Du in so einem Thread hören ? Vor allem mit deinem 3-Zeilen Eingangstext ?

45 % sagen..verklagen
45 % sagen...neu einstellen und Schwamm drüber
10 % sagen..mach was du denkst.

Wenn es gut für dich läuft...dauert das Ganze ~ 6 Monate. Solange darfst du auch deinen Artikel schön zu Hause liegen lassen, weil du den dann bei einem "Sieg" für dich auch aushändigen musst...wenn sie bezahlen kann/muss.
Wenn sie das dann trotz Urteil nicht kann (Privatinsolvent...ALG2 Empfängerin oder andere Möglichkeiten hier einsetzen)...darfst du dann das Geld wieder einklagen..und hast deinen Artikel immer noch zu Hause liegen.

Wenn es schlecht für dich läuft..naja, den Textschwall erspare ich mir.

Da hier keiner das Geld für dich eintreibt, gibt es halt nur 2 Möglichkeiten, die kennst du ja selber.
Insofern können hier noch 1000 Leute schreiben, es bleibt bei diesen 2, egal ob Minderjährig, Erwachsen, Haftung oder nicht.

Und ein Urteil von Hunderten (Elternhaftung), anderer Fall, aber Vater und Stiefsohn (20 Jahre), BGH Urteil aus diesem Jahr:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...ng-nicht-immer-fuer-ihre-kinder-a-942489.html
 
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Sorry aber er hat doch Recht. Schreib einfach dumm gelaufen und sie soll dann bitte wenigstens die Transaktion abbrechen, damit dir die Gebühren erstattet werden und stell es neu rein.

Das ganze wird auf eine Klage raus laufen. Bei einer Anzeige, wirds fallen gelassen und das Verfahren eingestellt. Also kommst du nicht drum rum dann einen Anwalt zu bemühen. Das wird sich über Monate hinziehen, wo du den Artikel nicht anderweitig verkaufen kannst und eventuell nie einen Cent sehen wirst. Wenn die Dame Alleinerziehend ist und unter Umständen Hartz4 bezieht, hat sie vermutlich auch Zahlungsunfähig. Du erwirkst dann maximal einen Titel gegen sie und darfst dich vielleicht drüber freuen das Geld über niedrige Monatsraten zu erhalten, die sie aber nur freiwillig leisten müsste bei Hartz 4.

Ist es das wert?

In der Regel ist die finanzielle Unterstützung, die durch den Staat erfolgt, so bemessen, dass überhaupt kein pfändbarer Teil des Einkommens existiert. Somit ist es im Normalfall auch nicht möglich, dass ein Teil davon abgezogen und zur Tilgung der Schulden herangezogen wird.
Ergänzung ()

Ist sie vermutlich zahlungsunfähig sorry bin noch beim 1. Kaffee :p
 
Einfach bei Ebay raushalten und so gut es geht woanders verkaufen. Bei Ebay läuft (fast) nur noch "Rotz" rum.
 
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