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Ebay Käufer will nicht zahlen da "Sohn ersteigert hätte" ?!
Und wenn es das Kind doch gibt? Dann entscheidet der Richter womöglich für die Mutter und dann bleibt man auf allen Kosten sitzen. Viel Stress für nix.
Somit einfach neu reinstellen oder an den Zweitbieter verkaufen.
nette diskussion. aber welchen "schaden" hat das kind hier angerichtet.
das ist kein illegal herunter gelandenes lied, oder zerstörter zaun.
der einzige schaden "ist der nicht zustande gekommene kaufvertrag" für den verkäufer.
und der geht halt doch gegen 0 bei einer stinknormalen ebay auktion für einen allerwelts artikel.
also muss man sich auch vorher klar sein, auf was machen klagen will. erfüllung des kaufvertrags, oder schadenersatz
Und wenn es Mutter und Kind geben sollte ,... welcher Schaden würde der Mutter entstehen? Wenn der Artikel nicht weit über Preis , sondern zu einem halbwegs realistischen Preis ersteigert wurde... ( der realistische Preis würde gegen die Existens des Kindes sprechen) dann kann die Mutter falls es ein Fehlkauf war den Artikel für einen ähnlichen Preis wieder verkaufen.. vielleicht 10% Verlust, aber ncit mehrere Hundert Euro, weil man das ( ich glaube es ging um ein Telefon) nicht braucht, und dann in der Ecke liegen lässt.
Und wenn es ein kind gibt ist ein bisschen Strafe gerechtfertigt, wenn es kein Kind gibt , dann erst recht.
der einzige schaden "ist der nicht zustande gekommene kaufvertrag" für den verkäufer.
und der geht halt doch gegen 0 bei einer stinknormalen ebay auktion für einen allerwelts artikel.
Es sind zumindest eBay Gebühren und eine unnötige Menge an Zusatzaufwand entstanden. Bei den heutigen eBay Kosten ist das weit entfernt von "Geht gegen Null". Vor allem bei höherpreisigen Artikeln.