Ebay ---->Käufer will Ware zurück geben!?

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41076

Commander
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Einen guten Tag euch allen!

Wieder mal brauche ich einen Rat von euch,und zwar:

Letzte Woche habe ich bei ebay eine Nikon D7000 DSLR verkauft.

Zum Zeitpunkt des Verpackens war die Nikon in einem Zustand den man als NEU bezeichnen kann,dazu die OVP,das Zubehör,die Rechnung,alles komplett!

Zuvor hatte mir der Käufer noch letzten Freitag eine Mail geschrieben,das die Nikon angekommen ist und alles ein sehr guten Eindruck macht!

Heute bekomme ich eine Mail,das er vom Kauf zurück treten möchte,weil die Gummierung am Handgriff eindeutige Abschürfungen hätte!

Spinn ich......

Was geht denn hier los?

Derjenige will mich doch hier prellen?

Was meint ihr?

Grüße

Rocco
 
Wenn du Privatverkäufer bist musst du doch nichts zurücknehmen oder?
Solange du nicht vorsätzlich getäuscht hast, was du ja nicht hast und der Käufer es auch zuerst als sehr gut angenommen hat und jetzt plötzlich meint es wäre hier oder da was, dann würd ich ihm einfach nur den netten Finger in der Mitte zeigen ;) (Sinnbildlich versteht sich :D)
 
Gibt es nicht so eine verordnung oder so das man als Privat verkäufer etwas nicht zurücknehmen muss oder eher gesagt nicht dazu verpflichtet ist.
 
als privatverkäufer musst du die Kamera ja wohl nicht zurücknehmen.
Falls er dir eine schlechte Bewertung gibt, musst du wohl damit leben.
Oder du regelst das mit ihm. Sprich preisminderung etc. Es hört sich aber so an als möchte er den Preis drücken.
Lehn ab und lebe mit einer negativen Bewertung.
 
Waren die Abschürfungen vorher denn vorhanden? Falls ja, hast du darauf hingewiesen?

Aber das gebrauchte Artikel alltägliche Spuren aufweisen sollten jedem klar sein, sofern es kein Gegenstand ist den man nicht dauernd anfasst wie z.B. Hardware im PC.
 
Nix gibts... Hast du Fotos von vor dem Verkauf von der Nikon? Der kann sie nur zurückgeben wenn sie deutlich nutzungsspuren hatte. Und nur wegen der Gummierung... ich weiß ja net... wieviel hast du bekommen dafür? falls er keine ruhe gibt, erstatte ihm vielleicht 3% des kaufpreises...
 
Mit der klassischen klausel "Keine Garantie / Rücknahme" bist du nicht verpflichtet sie zurückzunehmen.
Dabei besteht allerdings die Gefahr das derjenige dann aus Wut, etc. schlecht bewertet
 
Wie wurde denn bezahlt ?
Seriennummer aufgeschrieben ?
Würde mir die Cam erstmal wieder zurückschicken lassen und dann mal weiterschaun...

Zur Rücknahme bist du generell eigtl. nicht verpflichtet, jedoch ist der Ebay Support da teilweise auf Seiten der Käufer...
Hatte ein ähnliches Problem mit einem Telefon...
Musste das Gerät dann mit der Begründung "nicht wie angeboten" zurück nehmen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du ein privater Verkäufer bist, musst du den Artikel nicht zurücknehmen.

Vorausgesetzt, deine Beschreibung entspricht den Tatsachen. Das kann natürlich kein Außenstehender beurteilen. Theoretisch kann es sein, dass er dir eine alte Kamera andrehen will; quasi deine gegen seine tauscht. Dann wäre es hilfreich, wenn du Daten (Seriennumer o.ä.) notiert hast, mit denen du feststellen kannst, ob es deine Kamera ist.

Wenn du sicher bist, dass die Ware so verschickt wurde wie beschrieben, dann steht Aussage gegen Aussage und du musst abwarten, was er tut. Vermutlich hat er Zeugen, die beim Auspacken dabei waren und den Mangel bestätigen können. Von daher solltest du auch einen Zeugen haben ...
 
Zuvor hatte mir der Käufer noch letzten Freitag eine Mail geschrieben,das die Nikon angekommen ist und alles ein sehr guten Eindruck macht!
Damit hat er sich doch schon ins Bein geschoßen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, hast du Zeugen, die den Zustand bezeugen können als du es Versandfertig gemacht hat?

Welche Zahlung hat er denn genommen?
Paypal oder Überweißung?
 
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Ich bekomme sowas nicht in meinen Kopf!

Absolute Top Ware versendet,ohne jeglichen Mangel und dann sowas?!
 
Korinthenkackerei...
Hat die Gummierung deutliche Abschürfungen? Wenn ja, hast du darauf hingewiesen?
Eigentlich spielt es aber auch keine Rolle, du hast sie als "Gebraucht" verkauft würde ich mal vermuten, dass schliesst normale Abnutzungserscheinungen mit ein. Der Artikel entspricht damit der Beschreibung und es besteht keine erhebliche Abweichung.
Zur Rücknahme bist du als privater Verkäufer in diesem Fall dann nicht verpflichtet, steht dir aber natürlich frei.
 
Hast du noch ein Bild von der Kamera. Wenn das da nicht zu sehen wär, dann ists ja eindeutig.

Ansonsten bist du ja privater Verkäufer und wenn er schon geschrieben hatte, dass alles ok ist, dann würd ich halt die negative Bewertung riskieren. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, wärst du auch gegen Klagen abgesichert, falls er tatsächlich so weit gehen sollte.
 
kannst du per Foto beweisen dass die Gummierung vor dem verkauf nicht in dem Zustand war?
Wenn sie es vorher war, hast du darauf hingewiesen?
Du schreibst ja sie war NEUwertig. dann gehe ich von aus, dass du sie top hintelassen hast. also hat woh ler das zu verbocken. kannst ihn ja nett drauf hinweißen, dass das nicht so war und dass er die versicherung des versands in anspruch nehmen soll.
 
hast nen Link von der Ebay-Auktion? ;-)
 
DaDare schrieb:
Damit hat er sich doch schon ins Bein geschoßen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, hast du Zeugen, die den Zustand bezeugen konnten als du es Versandfertig gemacht hat?

Welche Zahlung hat er denn genommen?
Paypal oder Überweißung?

Meine Frau kennt meine technischen Geräte,ich behandel solche Sachen ordentlich!
Sie kann auch den Zustand der Nikon bestätigen!

Bezahlt wurde per paypal.



Hier der Link:Klick
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Bild ist aber nicht von deiner Kamera, das hast du irgendwoher kopiert ... Das reicht ja nicht als Beweis.

Und auch als Privatverkäufer musst du hinschreiben "... kein Rücknahme, keine Garantie" usw.

Keine Ahnung, was der dir jetzt kann ...
 
41076 schrieb:
Bezahlt wurde per paypal.
Und dadurch hat der Käufer Narrenfreiheit. Mittlerweile nutze ich Paypal als Käufer immer öfters um z.B. bei irgend nem mir unbekannten Shop ein Schnäppchen zu machen. Sollte irgendwas nicht so laufen wie es mir passt gibt es ja den Käuferschutz (das soll nicht heißen, dass ich vorsätzlich irgendwen abzocke, sondern nur zu meiner Absicherung).
Um auf das Thema zurückzukommen: Da hast du wohl eher schlechte Karten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du solltest lieber mal die Fragen beantworten, als irgendwelche Statements abzugeben, die mit den Fragen nichts zu tun haben.

1. link der Auktion?
2. hast Du geschrieben, dass die Rücknahme ausgeschlossen ist? Wenn nein, dann musst Du es auch zurücknehmen.

3. Falls 2. (+) kannst Du unter Umständen Wertersatz berechnen. Dies allerdings nur unter eingeschränkten Voraussetzungen.
 
Deswegen stelle ich immer selbst geschossene Bilder in meine Auktion. Ich halte von Produktfotos bei privaten Verkäufen nichts. Wenn die Kamera wirklich in einwandfreiem Zustand war, würde ich hart bleiben und die Kamera nicht zurücknehmen. Andererseits könntest du die Kamera ja nochmals in eBay reinsetzen, die Frage in so einem Fall ist dann aber immer, wer das Porto für den Rückversand bezahlt. Das gab bei mir auch schon mal Ärger. Wie man es macht ist es verkehrt, das sind leider die Nachteile bei eBay. Also entweder zahlst du ihm den kompletten Betrag inkl. Rückporto zurück, du zahlst ihm den Betrag ohne Rückporto oder du bleibst hart und bestehst auf den abgeschlossenen Kaufvertrag,
 
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