Ebay ---->Käufer will Ware zurück geben!?

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Den Link hat er doch gepostet: Nikon D7000 Body -->WIE NEU 23.12.2010<--

Dort wurde wie auch schon gesagt die Rücknahme ausgeschlossen!

Ich würde mich trotztdem versuchen mit dem Käufer zu einigen und die Ware gegebenfalls zurück nehmen, als Privat-Verkäufer bei EBay + Paypal als Zahlung hat man da meist die schlechteren Karten, im günstigsten Fall hast du etwas Ärger mit Paypal+EBay um auf dein Geld zu bestehen und bekommst eine negative Bewertung...

Allerdings kommt noch die erschwerte Tatsache hinzu das du keine eigenen Bilder gemacht hast, was sehr schlecht ist (du hast die Ware als neuwertig verkauft, dafür aber keinen Beweis, daß der Mangel jetzt evtl vom Käufer verursacht wurde, wenn dieser wirklich vorher nicht war)!
 
Gekauft am 23.12.2010 bei Amazon ohne jegliche Fehler und Gebrauchspuren!
Das Foto entspricht ja nicht der verkauften Ware oder hast Du es selbst gemacht?
Da kannst Du wohl Pech haben und musst es zurücknehmen. Du hast ja eine Rücknahme/Gewährleistung nicht ausgeschlossen, somit musst Du auch als Privatperson unter bestimmten Vorraussetzungen die Ware zurücknehmen.
Die Artikelbeschreibung muss korrekt sein. Alle Behauptungen müssen stimmen und es darf kein Mangel verschwiegen werden. Sofern man dagegen verstösst, hat der Käufer selbstverständlich das Recht auf den Umtausch oder Rückgabe.
 
Smartin schrieb:
Du solltest lieber mal die Fragen beantworten, als irgendwelche Statements abzugeben, die mit den Fragen nichts zu tun haben.

1. link der Auktion?
2. hast Du geschrieben, dass die Rücknahme ausgeschlossen ist? Wenn nein, dann musst Du es auch zurücknehmen.

3. Falls 2. (+) kannst Du unter Umständen Wertersatz berechnen. Dies allerdings nur unter eingeschränkten Voraussetzungen.

Punkt 2
Im welcher Rechtsprechung steht das ? Hmmm...

Aber kommen wir mal zum "Problemfall"

Du musst gar nichts machen.
Du hast Dein Artikel als
"Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufen– wird in einem neuen Fenster oder auf einer neuen Registerkarte/einem neuen Tab geöffnet... Mehr zum Thema Zustand"

eingestellt. Wie man aus dem Text lesen kann, wusste der Käufer, dass eine Gebrauchtware kauft, also kann er auch klitzekleine Nutzspuren in Kaufnehmen.
Ansonsten hat er eine Ware gekauft, die von der Beschreibung dem Verwendungszweck entspricht und soweit er dieses auch angegeben hat, dieses auch bestätigt.

"Abgenutzte" Gummierung schränkt ihn nicht in der sachgemäßen Benutzung des Artikels.

Desweiteren hat er ja bestätigt, dass alles OK sei..also auch der äußere Zustand.

Die Mail mit seiner Antwort würde ich an Deiner Stelle behalten.

Kein Preisnachlass, kein "Entgegenkommen".

Wenn er Dich schlecht bewertet, kannst Du bei eBay dieses anzeigen. Stellt sich eBay quer, kannst Du gerne mit Deinem Anwalt reden...lol...und die Kosten trägt dann der...ähmmm...der Käufer.

Also..mach Dir kein Kopf...behalte alle Beweise, denn so wie sich das anhört, ziehst Du am längeren Hebel.
 
Das sich die Leute an dieser Rücknahme- und Garantie Klausel so aufgeilen. Diese ist in diesem Zusammenhang völlig IRRELEVANT und rechtlich soviel Wert wie die Eulas von Microsoft.


Aus der Auktion
"Gekauft am 23.12.2010 bei Amazon ohne jegliche Fehler und Gebrauchspuren!"

So war die Ware beschrieben und das ist offentlichtlich NICHT korrekt. Ergo Ware zurücknehmen.
 
ich würd da einfach mal abwarten ob der käufer was unternimmt.
du hast das ding als:
*Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig*
angeboten, er hat dir ja sogar noch geschrieben daß das ding sowiet i.O. ist
und sowas fällt ja wohl unter "abnutzungsspuren"
du hast halt bei ebay schonmal solche käufer ,die schon beim bieten einplanen dich danach im preis zu drücken
leider macht paypal das auch recht einfach , aber las ihn einfach mal reagieren
du kannst ja nachweisen das er beim auspacken damit zufrieden war
zur not kannst du ihm ja auch nahelegen den vorfall über nen anwalt abwickeln zu lassen , dann geben die meisten eh schon auf ( weil sie ja wissen daß sie keine handhabe haben)

wünsch dir auf jeden fall viel glück mit der sache
ps.: mach beim nächsten verkauf echt selber bilder , dann ersparst du dir manchen ärger mit
 
Also das mit keine Rücknahme steht schon oben , unter Lieferung und Zahlung.
Und wenn du weißt, dass was der erzählt nicht sein kann, dann würd ich den nicht ein cent zurück geben.

Edit:Und außerdem mir würde sofort auffallen wenn etwas *beschädigt* ist und nicht erst ne Woche später, obwohl er geschrieben hat, dass alles ok ist.

Also solang du weist das es nicht "beschädigt" war und wie du gesagt hast deine Frau das beweisen kann, sehe ich kein problem. Sowelchen ***** würde ich nicht mal ein Bruchteil vom Verkaufspreis wieder geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
laryllan schrieb:
Aus der Auktion
"Gekauft am 23.12.2010 bei Amazon ohne jegliche Fehler und Gebrauchspuren!"

So war die Ware beschrieben und das ist offentlichtlich NICHT korrekt. Ergo Ware zurücknehmen.
Das hat doch null Bedeutung in diesem Fall. Da steht doch nur daß er die Kamera irgendwann mal so gekauft hat - es hat nichts damit zu tun in welchem Zustand er sie nun verkauft.
Generell ist der Satz aber eigentlich eh völlig überflüßig, es sagt einem Käufer nichts aus.
 
Neu =! Neuwertig

Falsche Angabe.

Käuferschutz... hihi, gibt es nicht, WISO hat das mal analysiert.
 
Ein Hinweis wie sich so ein Konflikt, bei dem eine Auktion mit Paypal bezahlt wurde, entwickeln kann: https://www.computerbase.de/forum/threads/problem-mit-ebay-verkauf-paypal-kaeuferschutz.539398/

PayPal ist in solchen Fällen leider ein Riesenproblem.

Also wenn du nicht wirklich stichhaltige Beweisfotos, Zeugenaussagen oder sonstiges parat hast, dann würde ich den Artikel glaube ich lieber zuruecknehmen (Oder man hofft auf mehr Glueck beim Rechtsstreit bzw. zieht diesen anders auf als cr@zy damals. Bzw. wurden ja gewisse Fehler von den dortigen Postern bemängelt. Ich selber kenne mich damit nicht aus.) als mich auf so einen Krampf einzulassen.
Ich hoffe aber, dass du durch Seriennummern etc. deine Kamera identifizieren kannst. Nicht das er dir, wie schon angemerkt, nicht doch eine andere Kamera zurueckschickt^^
 
Wollen mich hier einige für dumm verkaufen?

Wenn ich diesen Artikel so beschreibe,dann war er auch so!

Was wollen mir hier einige unterstellen?
 
Das du den Käufer beschissen hast =) Finde ich nicht sonderlich schwer zu verstehen.
 
Und der Käufer sagt es liegt ein Mangel vor. Wem soll man nun glauben? Vor allem muss erst geklärt werden, ob der Mangel über "Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand" hinaus geht.

Mangels Fotos kann dir diesbzgl. logischerweise keiner weiterhelfen.
 
Leute nur weil ihr meint ihr habt Recht, heißt das noch lange nicht, es ist so.
Ich habe auch keinen Bock hier Rechtsberatung zu machen, denn damit verdienen Leute ihr Geld.

Nur als kleiner Hinweis.
http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/1194.html
Hier wird auch davon ausgegangen, dass der Hinweis auf der Artikelseite erfolgen muss. Die Frage ist, ob der schnöde automatisierte Hinweis oben reicht oder ob es Teil des Anzeigentextes sein muss. Da die gestellten Anforderungen sehr hoch sind, da sie die Rechte des Käufers beschneiden, würde ich von letzterem ausgehen.

Und noch was.
er kann noch so oft schreiben, dass die Sache gebraucht ist. Wenn da steht KEINE Gebrauchsspuren, und so schreibt er es selbst im Text, dann muss ich auch bei gebrauchten Sachen nicht mit Schäden oder Abriebspuren oder sonstwas rechnen.

Die einzige aus meiner Sicht noch berechtigte Frage ist, warum schreibt er erst, dass "alles gut aussehe" und meint dann später irgendwann, da sind Beschädigungen? Warum sind ihm die nicht gleich aufgefallen?

1. Sie sind so gering, dass sie kaum auffallen und man sie erst später sieht.
2. er hat sie selbst gemacht.

In letzterem Fall KANN das Anrechen eines Wertersatzes eine Option sein. Aber auch hier muss man vorsichtig sein.


@ TE
nimms nicht persönlich, wenn der eine oder andere zweifelt. Die Erfahrung hier im Forum zeigt, dass die Medaille immer zwei Seiten hat und auch schon der ein oder andere angeblich Geschädigte tricksen wollte. Obendrein haben Leute auch unterschiedliche Auffassungen, was neu(wertig) ist. Im Grunde ist neuwertig, ausgepackt aber unbenutzt und mit annähernd voller Gewährleistung. Und das ist ja schon bei dir deshalb zweifelhaft, weil bei Dir schon 6 Monate Zeit seit Kauf vergangen sind und die Kamera, wenn auch wenig, benutzt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist das,was hier einige ahrscheinlich nicht verstehen....

Am Freitag schreibt mir der Käufer,er hat die Nikon erhalten und alles sieht sehr gut aus!

Solche gravierenden Schäden,wenn es Sie denn gäbe,würden mir sofort beim auspacken auffallen und nicht erst 3 Tage später!

ODER?

Und dann melde ich mich gleich beim Verkäufer.....
 
MR.FReeZe schrieb:
Ein Hinweis wie sich so ein Konflikt, bei dem eine Auktion mit Paypal bezahlt wurde, entwickeln kann: https://www.computerbase.de/forum/threads/problem-mit-ebay-verkauf-paypal-kaeuferschutz.539398/

PayPal ist in solchen Fällen leider ein Riesenproblem.

Gar kein Problem für ehrliche Verkäufer.
Für diejenigen, die meinen ihren Schrott als 1A-Topzustand und mit falscher Beschreibung an die Leute bringen zu wollen hingegen schon.
Es heißt ja auch Käuferschutz.
 
@Hanfyy: Ich würde dir zustimmen, wenn nicht später im Text stünde "Gekauft am 23.12.2010 bei Amazon ohne jegliche Fehler und Gebrauchspuren!". Das ist eben das Problem...
(ich möchte hierbei keine Wertung vornehmen, oder irgendjemanden als Verursacher der Spuren beschuldigen, aber dieser Satz öffnet eben Reklamationen die Tür)
 
Smartin schrieb:
@ TE
nimms nicht persönlich, wenn der eine oder andere zweifelt. Die Erfahrung hier im Forum zeigt, dass die Medaille immer zwei Seiten hat und auch schon der ein oder andere angeblich Geschädigte tricksen wollte. Obendrein haben Leute auch unterschiedliche Auffassungen, was neu(wertig) ist. Im Grunde ist neuwertig, ausgepackt aber unbenutzt und mit annähernd voller Gewährleistung. Und das ist ja schon bei dir deshalb zweifelhaft, weil bei Dir schon 6 Monate Zeit seit Kauf vergangen sind und die Kamera, wenn auch wenig, benutzt wurde.

Die Nikon hat mehr Zeit in der Tasche verbracht als in meiner Hand,deshalb habe ich Sie letztendlich auch verkauft!

Ca. 330 Auslösungen in 6 Monaten sind nicht wirklich viel.....

Gekauft am 23.12.2010 bei Amazon,zum Zeitpunkt des Verkaufs ohne Fehler und Mängel!
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehe ich genauso. Es ist seltsam, dass er nicht sofort reklamiert hat.

Rechtlich ist es einfacher. Solange du keinen Brief mit exakter juristischer Forderung bekommst, würde ich gar nichts machen.
Sollte der Paypal Käuferschutz greifen, würde Paypal das juristische übernehmen, d.h. wenn Paypal erstmal zahlt werden die versuchen, das von dir zurück zu fordern, oder auch nicht.
Für dich ändert das aber nichts an der Sachlage. Die Beweisführung scheint schwierig genug, um davon auszugehen, dass sie das Risiko einer Klage nicht eingehen werden.
 
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