Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Ok aus meiner Sicht ist die Sache klar, Du musst den Body zurücknehmen gegen Rückerstattung des Geldes.
Obwohl sie ist als Privatverkauf deklariert. Ich weiß bloß nicht, ob das reicht oder man expilizit im Anzeigentext darauf hinweisen muss.
Sofern Du die Ware als neuwertig verkauft hast und NICHT auf diese Kratzer oder Abschürfungen (sofern sie vorhanden waren) hingewiesen hast, solltest Du tatsächlich die Ware zurücknehmen.
Der Ausschluss von Gewährleistung oder Rückname hat nicht zur Folge, dass der Zustand der Ware volkommen egal ist und neuwertig heißt eben neuwertig und nicht mit Kratzern etc.
Sollte jedoch die Ware vor Versand in Ordnung (also wie beschrieben) gewesen sein (ich emfehle grundsätzlich Fotos) so bist Du nicht verpflichtet die Ware zurück zu nehmen.
Zusammenfassend: war die Abschürfung schon vorhanden, so hättest Du darauf hinweisen müssen, was Du in Deiner Auktion NICHT getan hast.
Nein, diese merkwürdige Klausel "keine Gewährleistung, keine Rücknahme" ist nicht notwendig. Wenn sie nicht vorhanden ist hat das keinerlei Auswirkungen auf die gültige Rechtslage.
Die meisten Leute sind sowieso nicht in der Lage sie korrekt zu formulieren; das eine Rücknahme ausgeschlossen ist erwähnt eBay sogar in jeder privaten Auktion per default für die ganz blöden.
Private Verkäufer sind gesetzlich nicht verpflichtet, eine Rücknahme anzubieten. Auf freiwilliger Basis kann aber auch ein privater Verkäufer die Rücknahme anbieten. Lesen Sie sich die Rücknahmebedingungen des Verkäufers sorgfältig durch, um zu ermitteln, welche Bedingungen gelten.
Wegen solchen Leuten habe ich mir angewöhnt den Artikel vorher nochmals zu fotografieren inkl. S-Nr.
War die "Abnutzung" nicht schon vorher so maßgeblich, würde ich die Ware nicht zurücknehmen und gegen eine evtl. neg. Bewertung mit ebay reden und Beweise vorlegen(Fotos, Artikelbeschreibung&pos.Nachricht des Käufers).
Ich will ja nichts sagen aber soweit ich weiß ist bei Privatverkäufen die Gewährleistung so oder so ausgeschlossen, man muss nciht mehr explizit darauf hinweisen.
Aber per Paypal könnte es heikel werden....
edith: boah da schreibt man 2 Zeilen und shcon sind 15 neue Posts da Oo
Weil ein Käufer grundsätzlich Widerrufs- und Gewährleistungsrechte zustehen, die nur ein Privatverkäufer ausschließen kann.
Dieses Risiko des Ausschlusses muss aber dem Käufer mitgeteilt werden, so dass er weiß welche Rechte ihm zustehen. Ansonsten muss der nicht informierende Verkäufer auch die Rechte erfüllen.
Weil ein Käufer grundsätzlich Widerrufs- und Gewährleistungsrechte zustehen, die nur ein Privatverkäufer ausschließen kann.
Dieses Risiko des Ausschlusses muss aber dem Käufer mitgeteilt werden, so dass er weiß welche Rechte ihm zustehen. Ansonsten muss der nicht informierende Verkäufer auch die Rechte erfüllen.
Dass man als Privatverkäufer keine Rücknahme anbieten muss, steht dem nicht entgegen.
Das heißt nur, dass man als Privatverkäufer grundsätzlich nicht verpflichtet ist (immer) eine Rücknahme anzubieten (anders beim gewerblichen Verkäufer).
Das heißt aber nicht, dass man den Käufer nicht auf den Privatverkauf hinweisen muss. Woher soll er das sonst wissen?
Es hilft manchmal mehr hinzuschreiben als man sagen muss. Diese klausur "keine Rückname privatverkauf" gibts nicht. Und wenn die Ware nicht dem beschriebenen Zustand entspricht muss der käufer nicht auf sein Recht verzichten. Übrigens solche Schreiben erledigen Anwälte für 20 Euro und dann siehst du da und weißt nicht mehr weiter. Und wenn es soweit kommt, musst du zusätzlich die Anwaltgeburen zahlen und immerhin ist das ne menge Geld bei fast 900 Euro.
@fr4g3
Das habe ich ja oben auch geschrieben. Ich weiß nicht ob das reicht. Denke eher nicht. Früher hat der BGH den Hinweis im Text gefordert und sogar besondere Feinheiten vorausgesetzt (zb Differenzierung zwischen Gewährleistung und Garantie).
Ich persönlich würde in der Sache so vorgehen:
- der Käufer soll dir erstmal ein Foto von dem Mangel zeigen
- wenn die Kratzer nun neu sind würde ich ihn darauf sitzen lassen (er will dich vielleicht nur verarschen weil selbst kaputt gemacht oder so) und halt mit negativer Bewertung leben (die kannst du ja kommentieren)
- wenn da keine (neuen) Kratzer sind (nix zu sehen auf Foto oder so) mache halt als einziges Angebot die Rücknahme der Kamera (dann verlierst du halt lediglich die Portokosten)
Ich würde aber in jedem Fall erstmal auf ein Foto bestehen. Sofern der Mangel auf der Vorderseite der Kamera ist kann man es ja auch per Spiegel fotografieren (so eine Ausrede wie "hab aber keine zweite Kamera" würd dann halt nicht ziehen) .
Du musst weder im Preis nachlassen noch die Ware zurück nehmen.
Grund:
"Rücknahmen: Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf" <- Ist so rechtens. Steht in den AGBs von ebay drin.
"Zustand: Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand..."
<- Abnutzungsspuren am Gummi sind normale "beschädigungen" die sich im normalen Gebraucht nicht vermeiden lassen und sind somit in dieser Klausel mit inbegriffen.
Der Käufer hätte vor dem Kauf explizied nach solchen "Mängeln" fragen müssen.