ebay....pal pal mal wieder !

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kann ich ja mal bei meiner soundkarte testen die ist noch keine 2 wochen alt..maln kondensator abrechen und zurück schicken zu redcoon :-)


oder ich hau mitn hammer drauf :-) das war schon so ! :-)
 
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Betrachte es einfach als Lehrgeld. Wiederufsrecht ist Wiederufrecht. Du kannst das Ding ja weiter verkaufen.
Ich weiß jetzt nicht, was das Gejammere soll? Verkauf nicht mit Paypal und fertig.
Das sind eigentlich Sachen, die man wissen sollte als Verkäufer.
 
alles klar... also setze ich meinen 2 wochen alten tv in brand und schick ihn zurück..war schon so ..vielen dank :freaky:
 
@TE: Anhand deiner Posts kann ich garnicht glauben, dass du gewerblich bei Ebay verkaufst. Und die Posts werden immer schlimmer.

Schreibst du auch so mit deinen Kunden?

Und es ist wohl schon ein ordentlicher Unterschied, ob ein Gerät äußerlich beschädigt ist (mit dem Hammer sogar komplett zerstört), oder einen internen Mangel hat, den weder der Käufer, noch der Verkäufer ohne Hilfsmittel erkennen kann!

Muckle schrieb:
Verkauf nicht mit Paypal und fertig.
Das ganze Thema hat doch rein garnichts mit PP zu tun.
 
sone agb wie bei hardwareversand hatte ich eigentlich auch reinkopiert bei mir im angebot..leider ist das verschwunden bei dem kauf...hmm wer weis ...oder es steht noch irgendwo versteckt


( die tabelle )
http://www.hardwareversand.de/revocation.jsp

da gibs keine kohle mehr wenn da was drann ist....an gebrauchspuren...aber die können ja auch keine negative wertung auf ihrer seite bekommen :-)
 
Aber auch da wird sich hardwareversand schwer tuen bei einem Fehler, der nicht äusserlich zu erkennen ist. Du kannst nicht beweisen, dass das Gerät vorher in Ordnung war.

Du hast es ja als neuwertig verkauft und nicht als komplett neu und eingeschweisst. Somit kannst du wohl nicht beweisen, dass der Fehler nicht schon vorher aufgetaucht ist. So ist das eben als Händler, dass einige Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten musst du einkalkulieren. Der Käufer hätte die Kopfhörer auch ohne Angabe von Gründen zu dir mit einem "ne mag doch nicht" zurückschicken können.

Zumal hier fraglich ist, wie der Käufer den Kopfhörer hätte "kaputt machen" sollen ganz im Gegensatz zu deinen Beispielen. Die einzige Möglichkeit ist, dass er bereits einen Kopfhörer mit diesem Defekt besessen hat. Halte ich aber für nicht so wahrscheinlich und ich würde nicht direkt jedem Käufer direkt Betrug unterstellen.

Ggf. kannst du ja den Kopfhörer einschicken, so denn noch Garantie drauf ist. Kenn mich aber natürlich nicht aus, ob da noch Garantie drauf ist und ob das ggf auch ohne Kaufbeleg usw. geht.
 
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linkser schrieb:
Du hast es ja als neuwertig verkauft und nicht als komplett neu und eingeschweisst. Somit kannst du wohl nicht beweisen, dass der Fehler nicht schon vorher aufgetaucht ist.
Zumal er ihn vorher als gebraucht mit Gebrauchsspuren gekauft hat:

https://www.computerbase.de/forum/threads/ebay-betrug-im-anmarsch.1403915/

Und anhand deiner vorherigen Threads zum Thema Ebay/PayPal und angeblichem Betrug durch Käufer, sowie auch generell dein Auftreten in deinen Threads glaube ich mittlerweile, dass nicht die Käufer das Problem sind.
 
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Erst für 400 € gebraucht gekauft, dann gewerblich als neu verkauft für 550 € und nun dumm rum tun, weil der Käufer doch einen Mangel festgestellt hat und vom Rücktrittsrecht gebraucht macht (Verkäufer trat wohlgemerkt als gewerblichen Händler auf).
Genau wegen sowas ist Paypal eben doch sinnvoll.
 
HOT6BOY schrieb:
sone agb wie bei hardwareversand hatte ich eigentlich auch reinkopiert bei mir im angebot..leider ist das verschwunden bei dem kauf...hmm wer weis ...oder es steht noch irgendwo versteckt


( die tabelle )
http://www.hardwareversand.de/revocation.jsp

da gibs keine kohle mehr wenn da was drann ist....an gebrauchspuren...aber die können ja auch keine negative wertung auf ihrer seite bekommen :-)

Hardwareversand verkaufen ja auch Neuware und keine Gebrauchte Ware so wie du, daher sind solche AGB´s, was du da kopiert hast sinnlos, weil sich das einfach beißen tut! ;)
 
Als gewerblicher Verkäufer hast du dem Käufer ja sicher eine Rechnung mit Seriennummer des Kopfhörers ausgestellt. Du brauchst also kein Foto von der Seriennummer.
 
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