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ebay....pal pal mal wieder !
- Ersteller HOT6BOY
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Almalexia
Commodore
- Registriert
- Aug. 2011
- Beiträge
- 4.171
Betrachte es einfach als Lehrgeld. Wiederufsrecht ist Wiederufrecht. Du kannst das Ding ja weiter verkaufen.
Ich weiß jetzt nicht, was das Gejammere soll? Verkauf nicht mit Paypal und fertig.
Das sind eigentlich Sachen, die man wissen sollte als Verkäufer.
Ich weiß jetzt nicht, was das Gejammere soll? Verkauf nicht mit Paypal und fertig.
Das sind eigentlich Sachen, die man wissen sollte als Verkäufer.
Reglohln
Captain
- Registriert
- Feb. 2011
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- 3.434
@TE: Anhand deiner Posts kann ich garnicht glauben, dass du gewerblich bei Ebay verkaufst. Und die Posts werden immer schlimmer.
Schreibst du auch so mit deinen Kunden?
Und es ist wohl schon ein ordentlicher Unterschied, ob ein Gerät äußerlich beschädigt ist (mit dem Hammer sogar komplett zerstört), oder einen internen Mangel hat, den weder der Käufer, noch der Verkäufer ohne Hilfsmittel erkennen kann!
Schreibst du auch so mit deinen Kunden?
Und es ist wohl schon ein ordentlicher Unterschied, ob ein Gerät äußerlich beschädigt ist (mit dem Hammer sogar komplett zerstört), oder einen internen Mangel hat, den weder der Käufer, noch der Verkäufer ohne Hilfsmittel erkennen kann!
Das ganze Thema hat doch rein garnichts mit PP zu tun.Muckle schrieb:Verkauf nicht mit Paypal und fertig.
sone agb wie bei hardwareversand hatte ich eigentlich auch reinkopiert bei mir im angebot..leider ist das verschwunden bei dem kauf...hmm wer weis ...oder es steht noch irgendwo versteckt
( die tabelle )
http://www.hardwareversand.de/revocation.jsp
da gibs keine kohle mehr wenn da was drann ist....an gebrauchspuren...aber die können ja auch keine negative wertung auf ihrer seite bekommen :-)
( die tabelle )
http://www.hardwareversand.de/revocation.jsp
da gibs keine kohle mehr wenn da was drann ist....an gebrauchspuren...aber die können ja auch keine negative wertung auf ihrer seite bekommen :-)
linkser
Admiral
- Registriert
- Juli 2002
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- 8.560
Aber auch da wird sich hardwareversand schwer tuen bei einem Fehler, der nicht äusserlich zu erkennen ist. Du kannst nicht beweisen, dass das Gerät vorher in Ordnung war.
Du hast es ja als neuwertig verkauft und nicht als komplett neu und eingeschweisst. Somit kannst du wohl nicht beweisen, dass der Fehler nicht schon vorher aufgetaucht ist. So ist das eben als Händler, dass einige Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten musst du einkalkulieren. Der Käufer hätte die Kopfhörer auch ohne Angabe von Gründen zu dir mit einem "ne mag doch nicht" zurückschicken können.
Zumal hier fraglich ist, wie der Käufer den Kopfhörer hätte "kaputt machen" sollen ganz im Gegensatz zu deinen Beispielen. Die einzige Möglichkeit ist, dass er bereits einen Kopfhörer mit diesem Defekt besessen hat. Halte ich aber für nicht so wahrscheinlich und ich würde nicht direkt jedem Käufer direkt Betrug unterstellen.
Ggf. kannst du ja den Kopfhörer einschicken, so denn noch Garantie drauf ist. Kenn mich aber natürlich nicht aus, ob da noch Garantie drauf ist und ob das ggf auch ohne Kaufbeleg usw. geht.
Du hast es ja als neuwertig verkauft und nicht als komplett neu und eingeschweisst. Somit kannst du wohl nicht beweisen, dass der Fehler nicht schon vorher aufgetaucht ist. So ist das eben als Händler, dass einige Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten musst du einkalkulieren. Der Käufer hätte die Kopfhörer auch ohne Angabe von Gründen zu dir mit einem "ne mag doch nicht" zurückschicken können.
Zumal hier fraglich ist, wie der Käufer den Kopfhörer hätte "kaputt machen" sollen ganz im Gegensatz zu deinen Beispielen. Die einzige Möglichkeit ist, dass er bereits einen Kopfhörer mit diesem Defekt besessen hat. Halte ich aber für nicht so wahrscheinlich und ich würde nicht direkt jedem Käufer direkt Betrug unterstellen.
Ggf. kannst du ja den Kopfhörer einschicken, so denn noch Garantie drauf ist. Kenn mich aber natürlich nicht aus, ob da noch Garantie drauf ist und ob das ggf auch ohne Kaufbeleg usw. geht.
Zuletzt bearbeitet:
Reglohln
Captain
- Registriert
- Feb. 2011
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- 3.434
Zumal er ihn vorher als gebraucht mit Gebrauchsspuren gekauft hat:linkser schrieb:Du hast es ja als neuwertig verkauft und nicht als komplett neu und eingeschweisst. Somit kannst du wohl nicht beweisen, dass der Fehler nicht schon vorher aufgetaucht ist.
https://www.computerbase.de/forum/threads/ebay-betrug-im-anmarsch.1403915/
Und anhand deiner vorherigen Threads zum Thema Ebay/PayPal und angeblichem Betrug durch Käufer, sowie auch generell dein Auftreten in deinen Threads glaube ich mittlerweile, dass nicht die Käufer das Problem sind.
Zuletzt bearbeitet:
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 616
Erst für 400 € gebraucht gekauft, dann gewerblich als neu verkauft für 550 € und nun dumm rum tun, weil der Käufer doch einen Mangel festgestellt hat und vom Rücktrittsrecht gebraucht macht (Verkäufer trat wohlgemerkt als gewerblichen Händler auf).
Genau wegen sowas ist Paypal eben doch sinnvoll.
Genau wegen sowas ist Paypal eben doch sinnvoll.
Mr. Stone
Ensign
- Registriert
- Feb. 2007
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- 182
HOT6BOY schrieb:sone agb wie bei hardwareversand hatte ich eigentlich auch reinkopiert bei mir im angebot..leider ist das verschwunden bei dem kauf...hmm wer weis ...oder es steht noch irgendwo versteckt
( die tabelle )
http://www.hardwareversand.de/revocation.jsp
da gibs keine kohle mehr wenn da was drann ist....an gebrauchspuren...aber die können ja auch keine negative wertung auf ihrer seite bekommen :-)
Hardwareversand verkaufen ja auch Neuware und keine Gebrauchte Ware so wie du, daher sind solche AGB´s, was du da kopiert hast sinnlos, weil sich das einfach beißen tut!
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