Ebay Verkauf - rechtliches

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März 2015
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Hallo,

ich habe folgenden Fall:

Person X hat ein Tablet von Hersteller ABC gekauft, dieses war kaputt, auf Kulanz hat der Hersteller es getauscht durch ein neues.
Person X packt das Tablet nicht aus und verkauft es auf Ebay als Neuware (es ist in der OVP) und kauf zum selben Zeitpunkt ein anderes Tablet von Hersteller XYZ.
Person X verkauft nur selten (1-2 mal pro Monat) Sachen auf Ebay, bis auf dieses eine mal immer gebrauchte Sachen.

Gilt Person X jetzt als gewerblicher Verkäufer oder noch als Privatperson, das scheint eine Grauzone in meinen Augen zu sein.
 
Nur weil man Neuware verkauft ist man kein gewerblicher Verkäufer.
Da muss man schon ganz andere Mengen verkaufen.
 
Es ist so, dass der Hersteller nicht mehr 2 Jahre Garantie gibt sondern nur 1,5 Jahre, weil das Tablet erst nach einem halben Jahr getauscht wurde. Kann mir das zum Verhängnis werden?
 
Das ist klar das die Garantie vermindert wird. Schreib einfach das Kaufdatum rein, leg die Rechnung bei, ab dann gelten für den Erstkäufer die 2 Jahre.
Allerdings... die S/N ist beim Hersteller jetzt evtl. mit dir verknüpft. Es kann also sein das einem dritten die Garantie verwehrt wird - in der Regel hat nur der Erstkäufer Garantieansprüche.
Gesetzliche Gewährleistung bleibt natürlich - aber die ist nach 6 Monaten recht wackelig.
 
Die Frage ist, gibt der Hersteller überhaupt einem Zweitkäufer Garantie.

Viele Hersteller schließen dies in ihren Garantiebestimmungen aus. Und ja, das dürfen sie auch. Da solltest Du Dich vorher genau informieren und das Resultat der Recherche auch so genau in das eBay Angebot hinein schreiben.
 
Gut, ich werde mich erkundigen wegen der Garantie aber wenn ich mir nicht 100% sicher bin, sage ich, dass das Teil keine Garantie mehr hat, da kann mir dann keiner was anhaben.
Vielen Dank für die flotten Antworten, ihr seit einfach spitze:D
 
Ich würde auf jeden Fall vermerken, das es keine Gewährleistung/ Garantie vom Hersteller gibt, dann bist du einfach "save".
Außerdem würde ich alle Ansprüche, da Privatkauf ausschließen. Ich würde auch sagen, das so geringe Mengen nicht unter Gewerbe fallen.
 
Du schließt als Privatperson einfach Garantie/Gewährleistung aus. Trotzdem kannst du wegen Gewährleistung des Herstellers die Rechnung beilegen und dies auch explizit erwähnen.
 
Garantie kannst du als Privatperson gar nicht ausschließen :D Die kommt ja vom Hersteller... nur der Gesetzgeber kann dich zu Gewährleistung "nötigen" wenn du diese nicht ausschließt.
 
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