News eco: Milliarden-Kosten durch Gesetz gegen Hasskriminalität

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bensel32 schrieb:
Youtube, Twitter oder Facebook sind Unternehmen! Die haben kein Grundgesetz! Die haben max. eine Netiquette. Denen reicht es wenn du gegen diese verstößt. Die löschen wie sie wollen.
Falsch.
Du ignorierst komplett, was ich geschrieben habe.

Mit Gesetzen, die empfindliche Strafen für übersehene "Hass-Kommentare" androhen, wird ein Druck ausgeübt, der dazu führt, daß die Plattformen weit über ihre eigenen Bestimmungen hinaus, und weit über das, was strafrechtlich relevant ist, zensieren, um nicht am Ende unnötige Kosten zu fabrizieren.

Wenn von 100 Kommentaren am Ende einer als "Hassrede" gewertet würde, löschen sie im Zweifel lieber alle 100 Kommentare (inkl. 99 vom GG gedeckten Meinungsäußerungen), statt für den einen am Ende blechen zu müssen.



Davon abgesehen sollte es solch großen Plattformen, die einen erheblichen Teil des öffentlichen Raumes ausmachen, absolut verboten sein, zu bestimmen, was gesagt werden kann, und was nicht. Das Grundgesetz hat auch hier zu gelten.
Es gibt bei so großen Plattformen auch kein "Hausrecht". Das ist völlig absurd! Es handelt sich hier nicht um kleine, Privat genutzte Räume, sondern um DEN öffentlichen Raum.

Wenn sowas in China (oder auf Druck von China) passiert (siehe TikTok und Blizzard), sind alle gleich ganz vorne mit dabei, sich zu echauffieren. Zurecht!
Passiert das selbe auf Facebook, Twitter, Youtube, etc., siegt die Doppelmoral und man klatscht noch Beifall, wenn ein "rechter" Kanal gelöscht wird.
 
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@USB-Kabeljau nicht die "linken" Kanäl vergessen, sonst müßte ich dein Beitrag wg. deiner einseitigen Opferrolle versenken.
Wir möchten doch neutral uns sachlich diskutieren. Ein Danke oder Antwort ist nicht notwendig, weiter im Thema.
 
USB-Kabeljau schrieb:
Wenn von 100 Kommentaren[...]
Junge, wenn Dir das Thema der freien Meinungsäußerung so sehr am Herzen liegt, dann sollte Dir doch ein leichtes Spiel sein, entsprechende Beispiele für sachlich kritische Kommentare, die gelöscht worden sind oder zumindest in der Gefährdung sind gelöscht zu werden, zu bringen. Ansonsten sonderst Du nichts anderes ab als das Stammtischpalaver eines unzufriedenen Nörglers, der aus Prinzip schon immer gegen "die da oben" war. Somit ist dein Geschreibsel nicht ernst zu nehmen.

USB-Kabeljau schrieb:
Davon abgesehen sollte es solch großen Plattformen, die einen erheblichen Teil des öffentlichen Raumes ausmachen, absolut verboten sein, zu bestimmen, was gesagt werden kann, und was nicht. Das Grundgesetz hat auch hier zu gelten.
Es gibt bei so großen Plattformen auch kein "Hausrecht". Das ist völlig absurd! Es handelt sich hier nicht um kleine, Privat genutzte Räume, sondern um DEN öffentlichen Raum.
Auch hier liegst Du falsch. Das von Dir angesprochene "Hausrecht" leiten die vielen Betreiber von Foren, Plattformen etc., zumindest die deutschen Betreiber, von der deutschen Gesetzgebung ab, um, stell Dir vor, auf der sicheren Seite vor dem Gesetz zu sein. Facebook und Co. definieren ihre eigene "Gemeinschaftsstandards", die jedoch in der Vergangenheit sich kaum an die deutsche Gesetzgebung gehalten haben. Somit war es früher auf Facebook mit Seiten wie "Geschichtsrevision - Wir sind wieder da" möglich den Holocaust zu leugnen oder die Verbrechen der Wehrmacht zu glorifizieren.

Meiner bescheidenen Meinung nach -mich fragt ja niemand- gehören deine (politischen) Beiträge ausnahmslos im Aquarium versenkt. Denn, diese enthalten nichts Inhaltsvolles ausser konjunktive "Was wäre wenn"-Mimimi sowie inhaltsleere "Aber die Linken!!!!111elf!!111drölf"-Relativierungen.

Over and out.
 
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Es wird sehr viel über die Notwendigkeit geschrieben, Hass und Hetze im Internet zu verfolgen. Dann kommen wir mal zu einer der Grundlagen des Rechtsstaates.
Gesetze müssen klar formuliert sein, damit man sie nachvollziehen und sich nach ihnen richten kann. Andernfalls ergibt sich ein großer Spielraum staatlicher Willkür bei ihrer Anwendung und das Gefühl steter Bedrohung bei den Betroffenen. Zu jeder Zeit waren solche unklaren Formulierungen die Grundlagen für Zensur in Diktaturen, ihre Auslegung durch die Staatsanwälte/Richter daran orientiert, durch ihre Anwendung Karriere zu machen. Schließlich entscheiden (leider) auch in Deutschland mit Politikern besetzte Gremien darüber, welche Richter und Staatsanwälte befördert werden und welche nicht. Eine eklatante Schwachstelle der Gewaltenteilung, die hier mit hereinspielt.

Bei allen Befürwortern weiterer Eingriffe und Einschüchterung der Bürger zwecks Zensur im Internet daher mal eine ganz klare Frage, um überhaupt zu einer Grundlage zu kommen, worüber hier geredet wird:

Was ist "Hass und Hetze" denn genau? Ich warte mit Spannung auf eine juristische Erklärung, die so exakt ist, das jeder hier im Forum danach weiß, ab wann er sich zukünftig Strafbar macht. Da dieses Gesetz alle Betrifft, die im Internet diskutieren, muss die Definition auch juristischen Laien klar verständlich sein. Andernfalls wird man sich der Meinungsäußerung um so mehr enthalten, je unklarer der Begriff ist aus Angst vor Strafe.

Rechtsstaat: Klare Gesetze, vorhersehbare Anwendung, Rechtssicherheit.
Unrechtsstaat: Unklare Gesetze, willkürliche Anwendung durch großen Interpretationsspielraum/unklare Formulierung des Straftatbestandes, öffentlich kommunizierte, exemplarische Bestrafung bei politischen Oppositionellen.

Und bitte, keine persönlichen Meinungen bringen, was Hass und Hetze sein könnte. Den Richtern sind persönliche Meinungen über Straftatbestände relativ egal, sie müssen sich nach dem Gesetz richten und nicht nach den Meinungen der Angeklagten/Kriminellen. Also: Wer kennt die juristische Definition von Hass und Hetze, die hier die Grundlage zukünftigen, neuen Strafrechtes wird? Die Teilweise bereits angewandt wird.
 
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Lässt sich auch abseits der Steuerzahler duch Gesetzänderung Schnellverfahren und Geldbuße (liebe Politiker bitte nicht 20€ sondern zack 1000€). Und bei der Dummheit derer die sich im Netz auslassen ist das schnell mal finanziert.
 
|SoulReaver| schrieb:
Lässt sich auch abseits der Steuerzahler duch Gesetzänderung Schnellverfahren und Geldbuße
Meinungsfreiheit ist ein grundgesetzlich geschütztes Gut. Es wird hier keine Schnellverfahren geben, weil die Meinungsäußerung im Kontext bewertet werden muss.
Schnellverfahren und Geldbuße gehen vielleicht bei Verstoß gegen Verkehrsregeln.

(liebe Politiker bitte nicht 20€ sondern zack 1000€). Und bei der Dummheit derer die sich im Netz auslassen ist das schnell mal finanziert.
Abschreckung durch hohe Strafen in Schnellverfahren bei unklarer Definition der Straftat im Grenzbereich der freien Meinungsäußerung. Dazu notwendigerweise eine Aushebelung der Datenschutzgesetze und umfangreiche Infrastruktur zur Überwachung der Meinungsäußerungen im Internet - automatisiert ohne Richtervorbehalt zur freien Verfügung der Staatsanwaltschaft/Polizei. Außerdem Strafen in der Höhe, das sie den Überwachungsapparat finanzieren. Es ist erkennbar, wer da am Ende der Dumme sein wird.

Die UNO hat bereits beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz darauf hingewiesen, das dieses die Meinungsfreiheit in Deutschland beschädigt und der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat das Gesetz als nicht Verfassungskonform eingestuft.

Freilich hat das die Regierung nicht davon abgehalten, es zu beschließen und nun sogar noch zu verschärfen.

Es gibt viele Strategien, einen Rechtsstaat aus zu hebeln. In den Übergangsphasen von Rechtsstaat zu gelenkter Demokratie werden Grundgesetzwidrige Gesetze erlassen, aber ein Richterspruch dazu verzögert, Anpassungen nur kosmetischer Natur durchgeführt. Das ist angesichts der bereits geschehenen parteipolitischen Unterwanderung der Justiz eine leichte Übung - das Verfassungsgericht verweist einfach auf den Instanzenweg.

Man muss sich durch drei Instanzen klagen, das dauert etwa 6-7 Jahre. Dann kommt das Verfassungsgericht, das dauert noch mal 2-4 Jahre. Dieses kann das angefochtene Urteil/Gesetz zurück an niedrigere Instanzen verweisen, ein Grundsatzurteil fällen, welche der Politik eine Frist setzt, das Gesetz zu ändern oder sich für nicht Zuständig erklären, weil es bereits europäisches Recht gibt, dann wird das den EuGH weiter verwiesen, der nach 2-4 weiteren Jahren ein Urteil fällt. Nach ca. 10 Jahren Prozessdauer ergeht dann also im besten Falle eine Anweisung an die Regierung, das Gesetz zu verändern. Meist mit einer Fist von 2-4 Jahren. Ist die Regierung unwillig, werden ein paar Details geändert, welche an der Wirkung nichts ändern.

Dann geht nach 12-14 Jahren der Klageweg von vorne los.

Die Schwäche der Justiz in Deutschland ist eklatant. In den USA z.Bsp. Setzen Verfassungsgerichte innerhalb weniger Wochen Gesetze außer Kraft, die gegen die Verfassung verstoßen mit der Auflage, das zu beheben. Erst dann treten sie in Kraft.
 
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Draguspy schrieb:
Also: Wer kennt die juristische Definition von Hass und Hetze, die hier die Grundlage zukünftigen, neuen Strafrechtes wird? Die Teilweise bereits angewandt wird.

Du hast durchaus Recht, was den Wunsch nach einer eindeutigen Definition von Hass und Hetze angeht.
Diese wird aber so oder so nicht erfüllt werden können. Es gehört bei jedem Verfahren auch die Abwägung und Einordnung in den Kontext dazu. Und die obliegt dann auch den Richtern.
Sehr gut zu sehen an dem ersten Urteil bezüglich Renate Künast. Die ja wegen Beleidigung geklagt hatte (meiner Meinung nach zurecht).
Und mit Hass und Hetze verhält sich das ähnlich wie mit Beleidigung.
Sobald man in Gesetzen die einzelnen Tatbestandteile fest definiert, wie zum Beispiel bestimmte Wörter bei Beleidigung, dann fallen andere Wörter dann aus dem Straftatbestand heraus. Was auf keinen Fall so sein darf.
Gesetze in dem Bereich müssen also ein gewisses Maß an Flexibilität für die Richter bieten.

Was das im Artikel genannte Gesetz, beziehungsweise die ganze Thematik angeht, es ist wie immer so eine Sache.
Beleidigung, Hassäusserungen in einer bestimmten Form und Hetze sind per Gesetz verboten. Ebenso wie Mobbing usw.
Wenn es jetzt aber Technik gibt, die in der Lage ist, die Verfolgung von denjenigen, welche sich um die Gesetze nicht scheren, zu erschweren, wer ist dann verantwortlich? Der Anbieter der Technik? Die staatlichen Organe, welche die Verfolgung leisten sollen? Die Meinungsfreiheit ist natürlich ein hohes Gut, aber Hass und Hetze oder auch Beleidigungen sind eben keine Meinung. Und nach dem GG auch nicht von der Meinungsfreiheit geschützt.
Das Ganze wäre kein Problem, wenn jeder Poster für seine Posts auch direkt verantwortlich gemacht werden könnte. Das ist aber nicht so ohne weiteres möglich.
Wegen der Überwachungsmöglichkeiten, die dann unbestritten vorhanden sind, Vergleiche mit China oder anderen Ländern herauszuholen ist schwierig, da unser Grundgesetz eben das am Ende nicht zulässt. Und wenn wir anfangen, unsere Grundordnung mit z.B. China gleichzusetzen, was wir mit solchen Vergleichen indirekt tun, dann können wir eigentlich eh schon alle nach Hause gehen.

Beleidigt mich jemand auf der Straße, habe ich die Möglichkeit über das "Jedermannsrecht" diesen Menschen so lange festzuhalten, bis Polizei eintrifft um den Sachverhalt aufzunehmen. Im Internet ist das nicht möglich. Also brauche ich in irgendeiner Form Hilfe dabei. Und zwar von denen, die es unmittelbar können. Und diesen Widerspruch zwischen Regulierung und Freiheit der Information und Rede im Internet aufzulösen ist genau der springende Punkt und die große Schwierigkeit.
 
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Wenn dich jemand auf der Straße beleidigt, beleidigst du eventuell zurück oder ignorierst es einfach.
Glaube kaum, daß du jemanden festhältst und die Polizei rufst. Glaube auch kaum, daß dies in einer Strafe münden würde.

Man muss eben auch mal ein wenig auf dem Teppich bleiben.
Allein daß Beleidigungen in unserem Land strafbar sind, ist schon ein Armutszeugnis.

Erstens ist das im Allgemeinen eher eine Lappalie, dann ist es unmöglich, überhaupt festzustellen, ob jemand tatsächlich beleidigt wurde (auch bei Kraftausdrücken ist unklar, ob diese eine beleidigende Wirkung haben ... und auf der anderen Seite können Dinge extrem beleidigend sein, die gerichtlich kaum verurteilbar sind), und schlussendlich wäre es sinnvoller, in der Erziehung (die ja nun mal auch in Schulen stattfindet) zu vermitteln, wie man mit sowas umgehen kann.

Beim Thema "Hass und Hetze" ist es ähnlich.
Es lässt sich schlicht nicht in feste Formen pressen und jeder nimmt es anders war.
Und ein Richter kann auch nicht erfassen, wie andere etwas wahrnehmen.
Es ist unsinnig, solche Dinge unter Strafe zu stellen. Wir reden hier ja nicht von bereits klar geregelten Morddrohungen und ähnlichem.

Das ganze Thema bleibt extrem schwammig und bietet ein riesiges Potenzial für Missbrauch (welcher ja nun auch schon stattfindet). Jeder weitere Schritt in diese Richtung ist ein weiterer Schritt weg von unseren Grundwerten.
 
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Ernie75 schrieb:
[...]Und die obliegt dann auch den Richtern.
Sehr gut zu sehen an dem ersten Urteil bezüglich Renate Künast. Die ja wegen Beleidigung geklagt hatte (meiner Meinung nach zurecht).
Und mit Hass und Hetze verhält sich das ähnlich wie mit Beleidigung.
Sobald man in Gesetzen die einzelnen Tatbestandteile fest definiert, wie zum Beispiel bestimmte Wörter bei Beleidigung, dann fallen andere Wörter dann aus dem Straftatbestand heraus. Was auf keinen Fall so sein darf.
Gesetze in dem Bereich müssen also ein gewisses Maß an Flexibilität für die Richter bieten.
Eine Beleidigung ist keine Straftat. Der Staat wird hier nicht von sich aus aktiv. Bezüglich Renate Künast, da gibt es noch tausende von anderen Fällen, wo ganz offensichtliche Beleidigungen nicht geahndet werden. Das verdeutlicht viel mehr meine Sichtweise, das selbst "Beleidigung" schwer zu definieren ist, aber zumindest gibt es hier ein Gewohnheitsrecht.

Bei Hass und Hetze gibt es noch gar nichts.

Was das im Artikel genannte Gesetz, beziehungsweise die ganze Thematik angeht, es ist wie immer so eine Sache. Beleidigung, Hassäusserungen in einer bestimmten Form und Hetze sind per Gesetz verboten. Ebenso wie Mobbing usw.
Hass ist nirgends verboten, Hetze auch nicht, Hetze ist ein Wort aus dem DDR Strafrecht, was auf die politische Opposition angewandt wurde. Volksverhetzung ist die Variante der Bundesrepublik Deutschland. Sie liegt aber nur vor, wenn man eine ganze Ethnie/Volk beleidigt und auch nur, wenn es sich um eine Minderheit handelt, die in Deutschland lebt. So ist eine Beleidigung von Deutschen keine Volksverhetzung. Dieses Gesetz ist letztlich nur auf der Grundlage der Deutschen Geschichte zu verstehen und hat in dieser Form in einer Demokratie eigentlich nichts verloren, weil hier nicht alle Ethnien gleich behandelt werden.

Wenn es jetzt aber Technik gibt, die in der Lage ist, die Verfolgung von denjenigen, welche sich um die Gesetze nicht scheren, zu erschweren, wer ist dann verantwortlich? Der Anbieter der Technik? Die staatlichen Organe, welche die Verfolgung leisten sollen? Die Meinungsfreiheit ist natürlich ein hohes Gut, aber Hass und Hetze oder auch Beleidigungen sind eben keine Meinung. Und nach dem GG auch nicht von der Meinungsfreiheit geschützt.
Hass ist ein Gefühl. Hetze ist ein Begriff der politischen Justiz der DDR. Darüber hinaus ist jede Meinungsäußerung von der Meinungsfreiheit geschützt, die nicht gegen geltendes Recht verstößt. Die Meinungsfreiheit ist darüber hinaus eine der Grundlagen der Demokratie. Wird sie eingeschränkt, zerfällt die demokratische Grundordnung.

Beleidigt mich jemand auf der Straße, habe ich die Möglichkeit über das "Jedermannsrecht" diesen Menschen so lange festzuhalten, bis Polizei eintrifft um den Sachverhalt aufzunehmen. Im Internet ist das nicht möglich. Also brauche ich in irgendeiner Form Hilfe dabei. Und zwar von denen, die es unmittelbar können. Und diesen Widerspruch zwischen Regulierung und Freiheit der Information und Rede im Internet aufzulösen ist genau der springende Punkt und die große Schwierigkeit.
Wenn dich jemand beleidigt, ist das keine Straftat. Du musst einen Rechtsanwalt einschalten und deine Rechte durchsetzen.
Bei dem Gesetz geht es nun aber darum, das der Staat Beleidigungen verfolgen soll (verpackt in die schwammigen Begriffe Hass und Hetze). Ein so weiten Eingriff des Staates in die Freiheit des Einzelnen halte ich für völlig unangemessen. Ich bin schon oft in meinem Leben beleidigt worden, du sicher auch. Jetzt stell mir mal vor, wie viele Straftaten der Staat da zu ermitteln hätte nur bei uns beiden und wie weit er damit in Familie/Schule/Arbeit/Verein/Medien/Internet eingreift, wenn er hier ernsthaft Beleidigungen als Straftat sieht.

BVerfGE 7, 198 = 1 BvR 400/51
Die Meinungsfreiheit ist für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, denn sie ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Sie ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.
BVerfGE 33, 1 = 2 BvR 41/71
Auch beleidigende Äußerungen unterfallen grundsätzlich der Meinungsfreiheit. Sie unterliegen jedoch den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG, dem Recht der persönlichen Ehre.
BVerfGE 93, 266 = 1 BvR 1476, 1980/91 und 102, 221/92
Geschützt ist ferner die Wahl des Ortes und der Zeit einer Äußerung. Der sich Äußernde hat nicht nur das Recht, überhaupt seine Meinung kundzutun. Er darf dafür auch diejenigen Umstände wählen, von denen er sich die größte Verbreitung oder die stärkste Wirkung seiner Meinungskundgabe verspricht.

Und hier mal bezüglich der Diskussion es ginge um den Kampf gegen Rechts:
BVerfGE 124, 300 = 1 BvR 2150/08
Meinungsäußerungen dürfen nur durch allgemeine Gesetze beschränkt werden. Kein allgemeines Gesetz, sondern ein grundsätzlich unerlaubtes Sonderrecht liegt vor, wenn bestimmte Meinungen verboten werden. Solches Sonderrecht ist jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn es sich gegen öffentliche Zustimmung zum nationalsozialistischen Regime richtet.

Das ist auch logisch, denn wenn Strafgesetze an bestimmte Gesinnungen gekoppelt würden (z.Bsp. Kampf gegen Rechts aber nicht Kampf gegen Links), dann würde es bedeuten, das die Frage, ob es eine Straftat war oder nicht, von der Gesinnung des Täters ab hängt. In diesem Falle:
War er Rechter - Straftat. War er Linker - keine Straftat. Selbstverständlich wäre dies das Ende des Rechtsstaates, denn die wichtigste Grundregel ist:
Vor dem Gesetz sind alle Gleich. In Diktaturen gilt dagen im Bereich der Einschränkung der Meinungsfreiheit das Gesinnungsstrafrecht. Der gleiche Satz, die gleiche Beleidigung - eine Strafe gibt es nur, wenn man nicht die Gesinnung der herrschenden Partei/Regierung hat.

Darüber hinaus müsste man sich fragen, wie man stilistisch gut ausgedrückten Hass verfolgen sollte. So ist deutlich erkennbar, dass bestimmte Politiker "negative Gefühle" wie Hass für bestimmte andere politische Gruppierungen empfinden und dies gekonnt zum Ausdruck bringen. Nun haben aber gerade Politiker Vorbildfunktion, müsste man da nicht strenger gegen vorgehen als gegen einfache Bürger, die sich dann im Netz oder Privatleben deutlicher Äußern, als ihre politischen Vorbilder?

Da wird man lange drauf warten können.

Und weil es so krass im Gegensatz zur Politik der derzeitigen Bundesregierung steht, hier ein Kommentar des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich Meinungsäußerungen:
„Konstitutiv für die Bestimmung dessen, was als Äußerung einer ,Meinung‘ vom Schutz des Grundrechts umfasst wird, ist mithin das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung; auf den Wert, die Richtigkeit, die Vernünftigkeit der Äußerung kommt es nicht an. […] Jeder soll frei sagen können, was er denkt, auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angibt oder angeben kann. […] Der Schutz des Grundrechts bezieht sich in erster Linie auf die eigene Stellungnahme des Redenden. Unerheblich ist, ob seine Äußerung ,wertvoll‘ oder ,wertlos‘, ,richtig‘ oder ,falsch‘, emotional oder rational begründet ist. Handelt es sich im Einzelfall um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede. Auch scharfe und übersteigerte Äußerungen fallen, namentlich im öffentlichen Meinungskampf, grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.“
 
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USB-Kabeljau schrieb:
[...]Allein daß Beleidigungen in unserem Land strafbar sind, ist schon ein Armutszeugnis.[...]
Ist eher ein Armutszeugnis für deinen Charakter.

USB-Kabeljau schrieb:
[...]Missbrauch (welcher ja nun auch schon stattfindet).[...]
Konkrete Beispiele bist Du weiterhin schuldig.

USB-Kabeljau schrieb:
[...]weiterer Schritt weg von unseren Grundwerten.
Schreibt jemand, der gerne weiterhin Menschen beleidigen möchte. Realsatire zum Besten.
 
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USB-Kabeljau schrieb:
Falsch.
Du ignorierst komplett, was ich geschrieben habe.

Nö. Anscheinend verstehst du aber meine Ausführungen dazu nicht. So wie du scheinbar nicht mal verstehst um was es eigentlich in dem Referentenentwurf geht.
USB-Kabeljau schrieb:
Mit Gesetzen, die empfindliche Strafen für übersehene "Hass-Kommentare" androhen, wird ein Druck ausgeübt, der dazu führt, daß die Plattformen weit über ihre eigenen Bestimmungen hinaus, und weit über das, was strafrechtlich relevant ist, zensieren, um nicht am Ende unnötige Kosten zu fabrizieren.

Wo steht das in dem Entwurf?
Es geht nicht um die Löschung es geht um die Zuführung strafrechtlich relevanten Beweismaterials an die zuständigen Behörden. Da muss kein Facebook oder Twitter entscheiden, ob sie was bestrafen oder nicht. Sie müssen lediglich entscheiden ob sie etwas den Behörden melden oder nicht. Im schlimmsten Fall, um auf dein Beispiel zurück zu kommen, melden sie 100 Einträge und die Behörden verfolgen nur einen!

USB-Kabeljau schrieb:
Wenn von 100 Kommentaren am Ende einer .............

Jetzt klicke erstmal auf den Link in der News und informiere dich, was überhaupt im Referentenentwurf drin steht. Da wird einem ja Angst und Bange, wenn man deiner Diskussionsweise folgen möchte. Das ist ja eine Diskussion ins Blaue hinein. Eine Diskussion ohne Bezug!
USB-Kabeljau schrieb:
Wenn sowas in China (oder auf Druck von China) passiert (siehe TikTok und Blizzard), sind alle gleich ganz vorne mit dabei, sich zu echauffieren. Zurecht!
Passiert das selbe auf Facebook, Twitter, Youtube, etc., siegt die Doppelmoral und man klatscht noch Beifall, wenn ein "rechter" Kanal gelöscht wird.
Sowas passiert aber nicht in China. In China geht es um Regimekritik. Eigentlich zeigt die Diskussion hier so richtig gut auf, was für ein Mensch du bist. Ohne dich richtig zu informieren, wählst du eine Seite und die hat automatisch immer Recht. Deine Diskussionsweise zeigt richtig schön auf, was mit "Stammtischgelaber" gemeint ist.
Warum?

Warte!

Ich zeig es dir:


"Der Entwurf sieht als eine zentrale Neuerung die Einführung einer Meldepflicht der Anbieter
sozialer Netzwerke im Sinne von § 1 Absatz 1 NetzDG vor, soweit sie nicht unter den Aus-
nahmetatbestand von § 1 Absatz 2 NetzDG fallen. Solche Anbieter sollen verpflichtet wer-
den, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminal-
amt zu melden sind."


Wo wird hier gefordert, das private Unternehmen zensieren sollen? Ich kann dort nichts finden. Ich kann eines finden. Also das was die Pflicht eines jeden Staatsbürgers ist. Bei der Aufklärung von Straftaten zu helfen bzw. Straftaten zur Anzeige zu bringen.
Und genau wie ich dann nicht den vermeintlichen Straftäter verurteilen kann, kann das Unternehmen den Straftäter ebenfalls nicht verurteilen. Wie im Gesetzesentwurf gefordert, sind die Behörden zuständig! Wo ist da dein Problem?

Ich kann aber sofort erkennen warum sich die Lobbyisten der Firmen so dagegen wehren. Das liegt an diesem Satz und der verursacht Kosten:

"Solche Anbieter sollen verpflichtet werden, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden sind."

Im Rest des Entwurfes geht es eigentlich nur um die Anpassung des Strafgesetzbuches an die aktuelle Zeit(Internet->kein rechtsfreier Raum).
Wo sind deine Kritikpunkte an dem Entwurf? Liegt es daran das in §188 STGB der Satz "Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.“ eingefügt wird?
Welche Befürchtungen ergeben sich daraus für dich? Aus meiner Sicht hat das sogar eigentlich nur Symbolcharakter.

Oder liegt es daran das in § 46 Absatz 2 Satz 2 nach dem Wort "fremdenfeindlich" ein Komma gesetzt wird und das Wort "antisemitische" eingesetzt wird?

Was stört dich daran?

Das sind jetzt nur einige Beispiele. Wenn du ein Beispiel findest, was dir suspekt erscheint, können wir gerne weiter diskutieren. Aber deine bisherige Diskussion beruht auf................der Überschrift?...........Aussagen deiner Kumpels?............ich weiß es nicht, zumindest nicht auf den Referentenentwurf.

Und jetzt mal ehrlich, bei welchen speziellen Aussagen bei einer Diskussion hast du den Angst das diese gelöscht werden? Wo siehst du dich in deiner Meinungsfreiheit beschnitten?

Also ich konnte bisher jede sachliche Kritik am System bei Facebook und co. posten ohne das es zu einer Löschung kam. Selbst "Merkel muss weg" steht tausendfach auf diversen Plattformen und wird nicht gelöscht. Das obwohl jede Aussage zum "Warum" dazu fehlt. Das ist auch strafrechlich weiterhin nicht relevant. Es ist eine Meinung. Man muss sie nicht mal begründen. Wo siehst du da das Problem?
 
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Bevor du das nächste Mal so weit ausholst, nimm dir doch bitte die Zeit, auch erstmal richtig zu lesen.

Ich rede von Anfang an nicht nur von diesem neuen Vorstoß, sondern explizit auch von dem, was schon eingeführt wurde, und was das nachweislich für Folgen hatte.

Davon abgesehen verkennst du die Tatsachen.
Auch in Deutschland geht es oft um Regime-Kritik, die dann mit dem Vorwand der Hassrede zensiert wird.
Der Vergleich zu China ist zutreffend, und die Doppelmoral der Menschen, die hierzulande mehr Zensur fordern, sich jedoch gleichzeitig echauffieren, wenn TikTok einen Account sperrt, offensichtlich.
 
USB-Kabeljau schrieb:
Der Vergleich zu China ist zutreffend,
Der, nein dein Vergleich ist deine Meinung. Diese konntest du hier oft genug vorbringen, dadurch wird deine Meinung aber auch nicht richtiger.
Deutschland ist eine Demokratie, hier gibt es ein frei wählbares Parteiensystem im Gegensatz zu China - Fakt. Somit ist der Vergleich falsch.
Hier wird über ein Entwurf und nicht undemokratisch durchgebrachtes Gesetzt diskutiert.
Deine Propaganda ist angekommen und muß nicht bei jeder schlechten Gelegenheit wiederhholt werden, auch wenn das ein Merkmal von Propaganda ist.
 
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USB-Kabeljau schrieb:
[...]Auch in Deutschland geht es oft um Regime-Kritik, die dann mit dem Vorwand der Hassrede zensiert wird.[...]
Und wieder werden keine konkreten Beispiele genannt, sondern nur etwas auf Basis der eigenen irrationalen Ängsten zusammenfantasiert.

Es ist mir unbegreiflich, wieso das von der CB-Moderation so in der Form stehen gelassen wird. Im Aquarium schwimmen viele meiner Beiträgen, die trotz Blödsinn mehr Inhalt enthalten als das da oben.

So viel dummes Glück möchte ich hier auch mal haben.
 
USB-Kabeljau schrieb:
Auch in Deutschland geht es oft um Regime-Kritik, die dann mit dem Vorwand der Hassrede zensiert wird.

Beispiel?
Und von welchem Regime redest du?
USB-Kabeljau schrieb:
............ und die Doppelmoral der Menschen, die hierzulande mehr Zensur fordern, sich jedoch gleichzeitig echauffieren, wenn TikTok einen Account sperrt, offensichtlich.
Welche Menschen denn? Du knallst mal wieder was in den Raum, was hier keiner behauptet hat und unterstellst das denjenigen.
USB-Kabeljau schrieb:
Bevor du das nächste Mal so weit ausholst, nimm dir doch bitte die Zeit, auch erstmal richtig zu lesen.

Hab ich. Verstehe dein Problem nicht. Und statt in deiner Manier hier weiter zu diskutieren, habe ich mir die Mühe gemacht aufzuzeigen, das deine Aussagen aus der Luft gegriffen sind. Soweit ausgeholt habe ich eigentlich nur in der Hoffnung das du es dann verstehst bzw. du bewusst Kritikpunkte bringen kannst, die ich so nicht sehe.
Warum weichst du denn den Fragen aus?
Das machen im Normalfall doch nur Leute, die keine eigene Meinung haben. Die beharren dann auf ihrem Standpunkt ohne Wissen über die Sache zu haben. Halt Stammtisch->"Kalle und Harry haben es ja auch gesagt"

Selbst wenn du jetzt mit bereits verabschiedeten Gesetzen kommst, ich habe doch bereits geschrieben, das dass Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte und die aktuelle Gesetzgebung dazu bereits wieder prüft.
Wenn du ein anderes Gesetz meinst, dann schreib das und bringe die Punkte die du kritisierst. Dann kann man darüber auch diskutieren. Aber bisher kommt von dir nur allgemeines vom Stammtisch ohne Bezug zu "den Gesetzen".
 
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DKK007 schrieb:
Doch: https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html

Und eine Beleidung oder Drohung ist eben keine Meinung, sondern eine Straftat.
Eine Beleidigung ist eine Meinung UND eine Straftat aber kein Offizialdelikt. Wenn man ins Detail geht, versteht man auch, wo hier an der Schraube gedreht werden soll:

Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Unter einem Antragsgelikt versteht man eine Straftat, der grundsätzlich nur auf Antrag des Geschädigten von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird. Und es ist ein Bagatelldelikt. Die allermeisten Anzeigen wegen Beleidigung werden wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Das Gegenstück dazu wäre ein Offizialdelikt.

Muss man hier wirklich ausführen, was mit den Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden geschieht, wenn man aus dem Antragsdelikt ein Offizialdelikt macht, das von Staatswegen aus verfolgt werden muss?

Damit man sich nicht so im theoretischen Raum bewegt, wiederhole ich meine Frage an dich:
Wie viele Straftaten begeht ein durchschnittlicher Mensch in seinem Leben? Also ich bisher keine.

Wie viele Beleidigungen begeht ein durchschnittlicher Mensch in seinem Leben? Zähle ich zusammen, wie oft ich schon beleidigt wurde, komme ich locker auf eine dreistellige Zahl. Zur Anzeige gebracht habe ich Beleidigungen noch nie. Was kümmert es mich, wenn andere sich derart zur Schau stellen?
Aber die Zeiten ändern sich wohl.

Wenn du hier die Strafverfolgungsbehörden automatisiert beschäftigen möchtest, wird man in der Öffentlichkeit wohl keine Polizei mehr sehen, die sitzen dann alle vor dem PC, Formulare ausfüllen usw. Junge, mach das, das wird der Hammer. Ich gehe mal davon aus, die Beliebtheit der Regierung geht durch die Decke, wenn da demnächst Strafanzeigen zu hunderttausenden zugestellt werden.

Wie gesagt, wer Facebook nutzt und sich dann über mangelnden Datenschutz beschwert, dem ist auch nicht mehr zu helfen.
Facebook - Privatunternehmen. Nutzt persönliche Daten für Werbung.

Strafrecht, Staat, Steuerfinanziert - soll persönliche Daten und Meinungsfreiheit schützen, den Rechtsstaat funktionsfähig halten, vom Volk gewählte Repräsentanten usw.

Wenn nun der Staat die persönlichen Daten und Meinungsfreiheit nicht mehr schützt, dann wars das mit der Demokratie, denn niemand sonst wäre dazu in der Lage.

phil. schrieb:
[...]Deutschland ist eine Demokratie, hier gibt es ein frei wählbares Parteiensystem im Gegensatz zu China - Fakt. Somit ist der Vergleich falsch.
Hier wird über ein Entwurf und nicht undemokratisch durchgebrachtes Gesetzt diskutiert.
Das sehe ich auch so. In Demokratien, wo der Rechtsstaat nicht mehr voll funktionsfähig ist oder starke öffentlich rechtliche Sender regierungsnah Berichten, im Bundestag Gesetze wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen werden, die vom eigenen wissenschaftlichen Rat als Grundgesetzwidrig betrachtet werden, aber nicht vor einer Prozessdauer von 8-12 Jahren durch alle Instanzen berichtigt werden können, oder zugelassene Oppositionsparteien nicht gleichbehandelt werden, da hat man noch längst keine chinesischen Verhältnisse. Üblicherweise spricht man da von einer defekten Demokratie. Je länger die Defekte Bestand haben, desto wahrscheinlicher wird ein Kontrollverlust in Teilbereichen der Gesellschaft, in Krisenzeiten ein Systemwechsel. Deutschland folgt hier dem Lehrbuch, welches für solche Zeiten ein Anwachsen der radikalen Ränder voraussagt, welche die politische Mitte aufreiben.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist ein schwacher Versuch, die Auswirkungen der Erosion der politischen Mitte aufzuhalten oder zumindest in der veröffentlichten Meinung in ihrer Wirkung zu beschränken. Die Menschen haben sich die letzten 10-15 Jahre nicht geändert, aber offenbar hat sich einiges an Enttäuschung angesammelt.

Von mir aus soll man hier noch eine Weile an den Symptomen arbeiten und die jetzt schon überlastete Justiz auch noch mit Beleidigungen zu schütten. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Unzufriedenheit der Bevölkerung dadurch legt, eher das Gegenteil, die Strafen werden zur Radikalisierung beitragen.

Auch aus dem Lehrbuch der Demokratie: Die Regierung soll Integrativ arbeiten . . . tut sie das? Versucht das Gesetz, Menschen die ihre Wut nicht politisch korrekt aus drücken, politisch zu integrieren oder per Strafgesetz zu stigmatisieren?

Sei es drum, ich bedanke mich bei der Moderation, die hier ganz zwanglos vorgeführt hat, wie man zivilisiert Argumente austauschen kann. Ganz ohne Meldepflicht, Passwortherausgabe, Strafverfolgung, Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Übrigens, gerade bei den Nachrichten gefunden:
https://www.focus.de/politik/deutsc...u-beamtenbund-schlaegt-alarm_id_11494961.html
[...]60 Prozent der Deutschen hielten den Staat aber schon jetzt bei der Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere mit Blick auf Bildung und innere Sicherheit, für überfordert, sagt Silberbach. „Das ist ein Alarmsignal. Das kann uns alles um die Ohren fliegen, wenn wir nicht die Kurve kriegen und die Daseinsvorsorge auf solide Beine stellen“, so der Gewerkschafter. „Da braucht sich niemand wundern, wenn die Aggressionen gegenüber dem Staat und seinen Repräsentanten, zu denen auch die Menschen im öffentlichen Dienst zählen, immer heftiger werden.“
Ein Bauantrag in Berlin dauert im Schnitt 12 Jahre von der Antragsstellung bis zu Genehmigung, während die Menschen keinen Wohnraum mehr finden, von den langen Wartezeiten bei Kapitalverbrechen von der Anklage bis zur Prozesseröffnung ganz zu schweigen. Derzeit mehr als 12 Monate was immer häufiger zur Entlassung von Straftätern führt, weil die Fristen nicht eingehalten werden usw. So sieht es jenseits der Twitter und Facebook Scheinwelten aus.


Was ich mir zu Weihnachten wünsche: Eine automatische Strafverfolgung wegen Zensur/Unterdrückung der Meinungsfreiheit gegen die Redaktion/Verlag/Moderator bei jeder gelöschten Meinungsäußerung, die NICHT zu einer Strafanzeige geführt hat und daher offenbar rechtswidrig erfolgte. Vor dem Gesetz sind doch alle gleich.
:D :freak:

Ich habe mir nur etwas Freizeit vertrieben und mich nun ausreichend geäußert, viel Spaß noch allen in dem immer merkwürdigeren, besten Deutschland.
 
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Draguspy schrieb:
Eine Beleidigung ist eine Meinung UND eine Straftat aber kein Offizialdelikt. Wenn man ins Detail geht, versteht man auch, wo hier an der Schraube gedreht werden soll:

Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Unter einem Antragsgelikt versteht man eine Straftat, der grundsätzlich nur auf Antrag des Geschädigten von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird. Und es ist ein Bagatelldelikt. Die allermeisten Anzeigen wegen Beleidigung werden wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Das Gegenstück dazu wäre ein Offizialdelikt.

Muss man hier wirklich ausführen, was mit den Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden geschieht, wenn man aus dem Antragsdelikt ein Offizialdelikt macht, das von Staatswegen aus verfolgt werden muss?

Damit man sich nicht so im theoretischen Raum bewegt, wiederhole ich meine Frage an dich:
Wie viele Straftaten begeht ein durchschnittlicher Mensch in seinem Leben? Also ich bisher keine.

Wie viele Beleidigungen begeht ein durchschnittlicher Mensch in seinem Leben? Zähle ich zusammen, wie oft ich schon beleidigt wurde, komme ich locker auf eine dreistellige Zahl. Zur Anzeige gebracht habe ich Beleidigungen noch nie. Was kümmert es mich, wenn andere sich derart zur Schau stellen?
Aber die Zeiten ändern sich wohl.

Wenn du hier die Strafverfolgungsbehörden automatisiert beschäftigen möchtest, wird man in der Öffentlichkeit wohl keine Polizei mehr sehen, die sitzen dann alle vor dem PC, Formulare ausfüllen usw. Junge, mach das, das wird der Hammer. Ich gehe mal davon aus, die Beliebtheit der Regierung geht durch die Decke, wenn da demnächst Strafanzeigen zu hunderttausenden zugestellt werden.

Wenn man selbst beleidigt wurde und diese Beleidigung anzeigt, kommt das einem Strafantrag gleich. Bei der Onlineanzeige kann man direkt einen Haken bei "Ich stelle Strafantrag" setzen.

Das Ziel ist, dass es weniger Beleidigungen im Netz gibt.

Auch bei einem Offizialdelikt, kann die StA wegen Geringfügigkeit einstellen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html

Mit 153a kann man das Verfahren auch einfach gegen eine Geldauflage von z.B. 500€ einstellen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html
 
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