Puzzler
Commander
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In der uns vorliegenden Begründung der einstweiligen Verfügung folgen die Richter unter anderem der Begründung der Kläger, wonach die Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild-Kunst trotz laufender Verhandlungen mit dem ZItCo sowie eines laufenden Schiedsverfahren mit der Bitkom, für das noch immer eine empirische Untersuchung aussteht, am 15. Februar für die „nächsten Tagen“ die Veröffentlichung eines Tarifs im Bundesanzeiger angekündigt hätten und damit rechtswidrig handelten, da dies dem angestrebten Abschluss eines Gesamtvertrages zuwider laufe.
Wer schreibt solche Sätze? Da hat man doch nach dem zehnten Komma keine Lust mehr... oO