Erfahrungen mit Strafanzeige?

Müssen tue ich sowieso erst einma nix. Wir haben einen "Vertrag", Rücksendung der Ware gegen Erstattung des Kaufbetrags. Ich habe meinen Teil erfüllt (per DHL-Nummer belegbar), sie nicht (das kann ich auf meinen Kontoauszügen belegen). So einfach stellt sich das für mich dar.
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Ha, letztes Update: Das Geld kam heute an. Zwar "nur" der Kaufpreis von 100 EUR, ich habe also grob 15 EUR in den Sand gesetzt, aber immerhin.
 
Zuletzt bearbeitet:
cartridge_case schrieb:
So schnell vom eigenen Argument abgekommen?

Nein, aber die Möglichkeit besteht. Und daher kann man nicht von sicher sprechen. auch nicht mit drölfundzwanzig Zeugen beim Schreiben und Einwerfen...
 
cartridge_case schrieb:
Glück gehabt! Ansonsten hättest du gar nix in der Hand. Es gibt ja keine Pflicht der Abholung. Einschreiben machen keinen Sinn!

Es gibt Rechtsprechung des BGH zu dem Thema.

Wer damit rechnen muss, dass er in einer bestimmten Sache ein Einschreiben erhält, dem wird auch bei Nichtabholung zumindest ein fristgerechter Zugang unterstellt.

Wer systematisch Einschreiben nicht abholt, dem ebenso. Das ist letztlich genauso wie das Abmontieren, Zukleben etc. des Briefkastens.


Zu 100% Rechtssicher ist die Überbringung durch den Gerichtsboten, da dieser auch den Inhalt bestätigt.

Ich persönlich würde bei wichtigen Sachen entweder 3-5 normale Briefe im Abstand von ein paar Tagen unter Zeugen verschicken (Inhalt!), oder aber 2-3 Einwurfeinschreiben ebenfalls unter Zeugen.

Natürlich nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass Post verschwindet. Was viel weniger oft passiert, als man glaubt.
 
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