DDM_Reaper20 schrieb:
Das musst Du mir mal erklären, wie ein Lehrer eine "Aufsichtsperson" bekommen soll. Ich bin vom Fach und weiß davon rein gar nichts.
Ist möglich, mag sich rechtlich anders nennen aber es läuft auf das hinaus.
Das Vorgehen ist auch recht schnell erklärt es gibt das Gespräch mit dem Lehrer, die schlichte Gegenvorstellung, die Aufsichtsbeschwerde und die Dienstaufsichtsbeschwerde oder Fachaufsichtsbeschwerde.
Gespräche sollte selbst redend sein.
schlichte Gegenvorstellung
Wird Formlos beim Direktor/der Schule/dem Schulleitung eingereicht, kann auch mündlich erfolgen. Zu dem Schreiben gehört eine Begründung und Sie kann nur von volljährigen eingereicht werden. Wenn man dies nicht ist, wird bzw. muss sie durch die Eltern bzw. den Vormund wie auch immer geschehen.
die Aufsichtsbeschwerde
Diese richtet man dann an die jeweils zuständige Schulbehörde, welche sich wiederum mit der Schuld in Verbindung setzt um das Problem zu klären.
Aufsichtsbeschwerde (Dienstaufsichtsbeschwerde)
Ist das Mittel um sich gegen alle möglichen Ungerechtigkeiten zu wehren. Diese wird beim Landesschulinspektor eingereicht, der unterschied zu sonstigen Beschwerden oder Bitten ist, dass wenn man sich an ein Dienstaufsichtsorgan wendet dieses verpflichtet ist der Aufsichtspflicht nachzukommen. Sollte dies nicht geschehen kann man sich an das nächst höhere Aufsichtsorgan wenden. (Die Dienstaufsichtsorgane sind übrigens dazu gesetzlich verpflichtet)
Der Haken an dem ganzen Vorgehen ist, dass du als Beschwerdeführer nicht über das weitere Vorgehen informiert wirst. Du kannst lediglich weitere "Tatbestände" vorlegen.
Mögliche Konsequenzen einer Dienstaufsichtsbeschwerde sind:
Pädagogisches Gutachten seitens der Aufsichtsbehörde
Hospitation des Direktors / Lehrers
Gespräche mit Direktor / Aufsichtsbehörde
Versetzung (Wanderpokal), Kündigung (bei Vertragsbediensteten)
Alternativ gibt es auch noch eine Fachaufsichtsbeschwerde.
Allgemein:
- Informiere dich über die beteiligten Personen, Lehrer, Rektor etc. da könnten unter
Umständen bisher noch unbekannte Seilschaften zu Tage kommen.
- Wenn man heraus findet, dass der Lehrer schon einmal versetzt wurde, Kontakt mit der alten Schule suchen, anderen Lehrern, Schülern, etc.
- Gespräche mit der Schulleitung, dem Lehrer etc. nur unter Zeugen führen (den Gespräche unter 4 Augen lassen sich vor Gericht nur schwer beweisen) und immer Protokollieren lassen. Bzw. Allgemein
alles dokumentieren. Antworten nur Schriftlich entgegen nehmen (heißt auch, den Eingang von Beschwerden schriftlich bestätigen lassen), Protokolle immer von allen beteiligten durchlesen und unterzeichnen lassen, sollte einer sich weigern auch dies protokollieren.
Zur Formulierung: Nur Sachlich bleiben, keine Behauptungen, Form beachten (Datum, Uhrzeit etc.), im Konjunktiv schreiben, Aussagen von Schülern wiedergeben und nur beweisbare Behauptungen aufführen.
-> Es besteht trotzdem die Möglichkeit (Gefahr), dass die betreffende Person oder Personen gegen den Beschwerdeführer anzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede oder falscher Anschuldigungen erstattet.
=> Einschüchterung -> Vorfälle nicht aufklären, sondern sich auf das laufende Verfahren berufen und schweigen.
Sollte man sich nicht sicher sein einen Anwalt hinzu ziehen, der das Vorgehen prüft.
Dieser kann im Gegensatz du den Eltern oder Schülern auch Akteneinsicht beantragen und bekommt diese bei Schulamt auch. So ist man auch über die Argumente etc. der Gegenseite informiert und kann Entscheidungen besser abwägen.
Soso. Erstmal einen Berufsstand beleidigen,[...]
Einen Berufsstand (hier Kollektiv) kann man nicht beleidigen, so kannst du auch sagen "Scheiß Bullen" solange du das nicht auf eine Person beziehst auf diese zeigst etc.. Du kannst das Kollektiv nämlich nicht klar abgrenzen und das muss man können. Kann man mit ACAB vergleichen und dort gibt es schon entsprechende Rechtssprechungen.
Wenn mir jemand sagt, "Wenn Sie nicht die Note ändern, gehe ich zum Anwalt" (was Kollegen auch schon gehört haben) dann ist das für mich eine glasklare Drohung, sicherlich nicht aus juristischer Sicht. [...]
Es gilt aber die Rechtssprechung, man zeigt dem Lehrer lediglich sein weiteres Vorgehen auf. Dies ist rechtlich erlaubt und legitim.