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Auch wenn ihr schon lange vom Thema abgewichen seid, haben eure Beiträge einen gewissen Unterhaltungswert. Aber nun sollte das Thema beendet sein.
Der TE hat ausreichend Informationen für seine weitere Vorgehensweise erhalten.
Es ginge vor das Verwaltungsgericht.
In Niedersachsen geht im Schulrecht dem Gang vor das VG ein Widerspruchsverfahren voraus.
Grundsätzlich kannst du das Widerspruchsverfahren durchführen und deine Argumente vorbringen. Gewöhnlich ist dieses Verfahren mit geringem Kostenrisiko verbunden.
Es geht gerne nach der Krähentheorie, wenn du bzw. deine Eltern keine besonderen Beziehungen haben.
Allerdings hast du danach einen Widerspruchsbescheid, der in der üblichen Rechtsmittelfrist durch eine Klage zum VG angefochten werden kann.
Wenn das Widerspruchsverfahren explizit gesetzlich vorgeschrieben ist, muss es immer durchgeführt werden. Das ist (nicht nur) in Niedersachsen der Fall.
Dann ist vollkommen gleichgültig, ob es sich bei der angegriffenen Maßnahme um einen VA handelt oder nicht.
Das Wissen auch die Gerichte, die jedes Jahr über Benotungen zu entscheiden haben, sofern der Benotete dadurch eine sich als relevant erweisende Beeinträchtigung erleidet.
Welche relevanten Beeinträchtigungen das sein können, wurde von verschiedener Seite nicht enumerativ im Thread angesprochen.
Um deine Worte zu benutzen:
Also weiterhin viel Spaß mit deiner rechtsirrigen Ansicht.