Erstgespräch Anwalt / 5 minuten am Telefon / kosten

Moderne Rechtschutzversicherungen bieten schon lage kostenlose Rechtsberatungen an.

wäre für so einen Fall also genau das richtige.
 
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Meiner Erfahrung nach nur bedingt nützlich, sondern in den von mir erlebten (bzw. gezwungenermaßen als Voraussetzung notwendigen) Fällen immer eine totale Selbstabsicherung: "Jaaa, kommt darauf an. Könnte sein, könnte auch nicht sein."

Ist halt wie Beratung bei Gewerkschaften und Co. Ich kenne keinen Top-Anwalt, der nach dem Studium oder während seiner Karriere gesagt hat: "Jo, und ab heute mach ich's für wenig Geld beim Mieterschutzbund/Gewerkschaft/etc."
 
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Kann er bei der Summe aber nicht. Und wenn doch wird es ihm die Versicherung per Zahlungserhöhung danken. Daher ist es vollkommen egal.
 
Es gibt natürlich Rechtschutzversicherungen ohne Selbstbeteiligung und/oder mit kostenloser (telefonischer) Erstberatung.

Die sind dann aber in aller Regel bei den monatlichen Kosten höher, weil sonst das Prinzip der Versicherung, Gewinn zu erwirtschaften, nicht belastbar erfüllbar ist.
 
@5654
Ein Anwalt ist doch kein Callgirl :D
Will heißen, es wird doch nicht nur nach Stunden/Minuten abgerechnet (wobei es solche Dienstleistungen auch, gibt), sondern auch nach der Leistung. Und die ist hier darin zu sehen, dass Du beraten wurdest, wann es sinnvoll ist, einen Anwalt einzuschalten, was auch eine mindestens erste Beurteilung des Sachverhalts beinhaltet. (Alternativ hätte er das Mandat annehmen können, hätte ein bisschen hin und her geschrieben und Dir "richtige" Kosten verursacht. Ich glaube da wärst Du nicht glücklicher gewesen)
Normalerweise wird auch nicht nach Stunden oder Minuten abgerechnet, sondern nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), und da sieht § 34 durchaus für eine Erstberatung bis zu 190 Eur vor
https://www.haufe.de/recht/deutsche...-3-erstberatung_idesk_PI17574_HI12049350.html

Die 58 Eur mögen dir viel erscheinen, ist es aber nicht, v.a. wenn man überlegt, was da letztlich nach Steuern und sonstigen Kosten der Kanzlei bleibt. Ich finde es eher fair.

Gegenbeispiel: Ein Schlüsseldienst verlangt für das Öffnen einer zugefallenen Tür 90 Eur. Ein unseriöser schnell auch mal 400 Eur. Er braucht dafür 10 s. Willst Du ihn auch nach "Stunde" bezahlen?

PS: Das sollte sich so mancher hier auch mal zu Herzen nehmen, was eine "erste Einschätzung" im Forum durchaus auch an Geld sparen kann und was ggf. auch einfache Tipps wie "geh zum Anwalt" oder ähnliches "wert sein können." ;) Gerade wenn man beabsichtigt, sich über die "Tipps" hier im Forum zu beschweren. (nicht auf Dich bezogen, nur allgemein angemerkt.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar muss man bei Anwälten (wie auch bei allen anderen Dienstleistern) aufpassen, dass man nicht übers Ohr gehauen wird. Allerdings denke ich auch, dass jeder wissen sollte, dass ein Rechtstreit per Anwalt auch schnell mal teuer werden kann. Ich habe gerade einen davon bezahlt, den ich gar nicht kenne. Kontakt nur per Telefon und Email. Meine erste Frage an ihn war allerdings auch, ober er das Mandat übernehmen möchte. Das war dann keine Beratung.

Dass er für eine Fotokopie 25 Cent veranlagt hat, oke, dafür habe ich in ausgelacht, aber mehr so in der lustigen Art. Will sagen: Kleinvieh kann viel Mist machen. Erstberatung 58 Euro halte ich für angemessen, wenn in diesem Fall auch leicht grenzwertig.
 
--//-- schrieb:
Dass er für eine Fotokopie 25 Cent veranlagt hat, oke, dafür habe ich in ausgelacht, aber mehr so in der lustigen Art. Will sagen: Kleinvieh kann viel Mist machen. Erstberatung 58 Euro halte ich für angemessen, wenn in diesem Fall auch leicht grenzwertig.
Ich finde es eher lustig, dass immer davon ausgegangen wird, dass alle umsonst arbeiten sollen. Warum soll der Anwalt Dir eine Kopie nicht in Rechnung stellen? V.a. bei läppigen 25 Cent beschwerst Du Dich? Meine WEG-Hausverwaltung rechnet 1 Eur pro Kopie ab (oder waren es sogar 2 Eur?).
Und glaubst Du ernsthaft, dass der Anwalt Geld "verdient", indem er Dir 0,25 Eur für eine Kopie abknöpft? Er beteiligt Dich nur an den Kosten, die Du ihm verursachst. Das ist ganz normal, legitim und auch in den Abrechnungsmodalität vorgesehen. (normalerweise kann er sogar eine Post und Telekommunikationspauschal in Rechnung stellen, was nach Ziffer 7002 RVG 20 Eur sind, und ja selbst, wenn er nur eine Email schickt. https://www.exali.de/Info-Base/telekommunikations-pauschale ) Und Du beschwerst Dich, wenn Dir ein Anwalt seine realen Kosten in Rechnung stellt? Diese Geiz ist geil Mentalität auf Kosten anderer nervt echt. Da wird sich sogar über die Weiterreichung echter Kosten beschwert :(
Als wenn die Kopie nur aus Papier und ein bisschen Farbe besteht und nicht auch aus Anschaffung eines Kopierers, der in aller Regel mal schnell mehrere Tausend Euro kostet und auch noch regelmäßig gewartet werden muss. :):freak:
 
Vielleicht auch meinen Nachsatz lesen und nicht nur irgendwas rauspicken. Die 25c/Kopie interessieren mich doch gar nicht.
 
--//-- schrieb:
Vielleicht auch meinen Nachsatz lesen und nicht nur irgendwas rauspicken. Die 25c/Kopie interessieren mich doch gar nicht.
Dann führe es doch gar nicht an. Man muss Deinen Kommentar auch im Zusammenhang bewerten. Im Thread geht es um überzogene Preise, hohe Kosten eines Anwalts etc. Und Du bringst Dein Beispiel. ala Kleinvieh macht auch Mist. Das ist eben kein Kleinvieh oder ähnliches. Was meinst Du, was das für eine Rechnung am Ende des Monats ist, wenn die Kanzleien das nicht irgendwie umlegen würden. Da kommen mehrere 1000 Eur monatlich zusammen (zumindest früher, jetzt wird es durch die Digitalisierung weniger geworden sein). Warum soll der Anwalt das bezahlen? Ich würde das hier auch gar nicht als "Argument" anführen und dann zuvor noch von "übers Ohr" hauen u.ä. sprechen. Gerade die hier gezeigten Beispiele sprechen m.E. eher für hohe Seriosität und Fairness der Kollegen. Da kann ich es noch eher nachvollziehen, wenn sich die Mandanten beschweren, dass sie für eine Email 20 Eur Kostenpauschale bezahlen sollen. Aber das? Ist keine Erwähnung wert.
 
Leute, wenn ich mit meinem Anwalt nicht mehr lachen darf, dann weiß ich auch nicht. Die "bierernste" Welt habe ich lange liegen gelassen und die Goldwaage weggeschmissen.

Und selbstverständlich macht Kleinvieh Mist. Das ist nicht negativ gemeint, sondern vollkommen normal und sollte nicht vergessen werden. In meinem Fall umfasste die erste Akte ca. 30 Seiten und musste an drei Parteien plus mich ausgehändigt werden.

Ich kann auch analog einen Fliesenleger mit der gleichen Geschichte erzählen, nur wäre das dann ganz am Thema vorbei. Oder meinen Stundensatz darlegen, wenn mich im Bekanntenkreis mal wieder jemand fragt ob ich mir den "PC mal wieder angucken" kann.

Die Leute wollen alles umsonst und das gibt es eben nicht. Das ist doch genau der Standpunkt, den ich selbst vertrete. Daher kann ich mit der Kritik gerade nicht so wirklich einen Einklang herstellen.
 
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Ich finds auch lustig eine Kopie für 25 Cent in Rechnung zu stellen. Einzeln, statt als pauschale. ^^ Hat halt eine gewisse Transparenz, die manch einer schätzt, ich finde so eine Aufstellung auf einer Rechnung aber auch eher amüsant.
 
Wie soll eine Pauschale funktionierne? 20 Seiten oder 2000 Seiten machen einen Unterschied. Die Transparenz ist Vorgabe vom BGH. Wie sinnvoll die ist, sei mal dahin gestellt.
 
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Eine Pauschale funktioniert in der Regel per Mischkalkulation. Das würde schon gehen. Bei 2.000 Seiten muss dann halt auch das Papiernachfüllen berücksichtigt werden. :D

Ich finde die Transparenz aber gut.
 
Smartin schrieb:
Gegenbeispiel: Ein Schlüsseldienst verlangt für das Öffnen einer zugefallenen Tür 90 Eur. Ein unseriöser schnell auch mal 400 Eur. Er braucht dafür 10 s.
Wenn man fair ist, dann vergleicht man eher nur die telefonische Beratung und nicht die vollendete Dienstleistung selbst. Auf dieses Beispiel bezogen handelt es sich mit dem Öffnen der Tür um eine vollendete Dienstleistung, für dessen Ausführung der Handwerker auch Aufwendungen hat wie Fahrkosten, Mehrarbeit bei Spezialschlössern, Werkzeugverschleiß, Ausstellen einer ordentlichen Rechnung, Versicherungsbeiträge zur Absicherung von eventuellen Beschädigungen etc.
 
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