Erstgespräch Anwalt / 5 minuten am Telefon / kosten

5654

Lt. Commander
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Hey Leute, hatte gestern ein Gespräch mit dem Anwalt übers Telefon. Das Gespräch dauert 5 Minuten. Nun habe ich eine Rechnung erhalten in Höhe von 58€.

Besprochen würde eigentlich nur, ob man einen Anwalt einschalten sollte oder nicht. Nach den 5 Minuten Gespräch hieß es.. Den Anwalt erst einschalten, wenn es soweit ist.

Also war eher eine 5 Minutenberatung. Dafür finde ich die 58€ Recht hoch da kaum Arbeit entstand. Was meint ihr?
 
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Hast du deine Vergütungsvereinbarung nach Zeit abgeschlossen? Wieso soll die Zeitdauer relevant sein? Ohne Vereinbarung kostet eine Erstberatung für Verbaucher bis zu 190 €.

Normalerweise weißt man darauf hin oder trifft eine Vereinbarung. Wenn nicht, dann ist das halt so. Der Taxifahrer klärt auch nicht darüber auf, dass die Fahrt etwas kosten wird.
 
Woher hatte er Adresse, Name etc. für die Rechnung? Ich nehm an es wurde kommuniziert, dass es etwas kosten wird oder? Normal fragt man da auch nach der Höhe.
 
5654 schrieb:
Hey Leute, hatte gestern ein Gespräch mit dem Anwalt übers Telefon. Das Gespräch dauert 5 Minuten. Nun habe ich eine Rechnung erhalten in Höhe von 58€.

Besprochen würde eigentlich nur, ob man einen Anwalt einschalten sollte oder nicht. Nach den 5 Minuten Gespräch hieß es.. Den Anwalt erst einschalten, wenn es soweit ist.

Also war eher eine 5 Minutenberatung. Dafür finde ich die 58€ Recht hoch da kaum Arbeit entstand. Was meint ihr?

Aber du hast doch eine hilfreiche Antwort erhalten?
 
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Nein, vor dem Gespräch würde nicht wegen Kosten erwähnt.. Erst nach dem Gespräch wurde gesagt, das eine Rechnung angefertigt wird. Nichts gegen die Rechnung nur über die Höhe bin ich etwas verwundert.
 
5654 schrieb:
Nein, vor dem Gespräch würde nicht wegen Kosten erwähnt.. Erst nach dem Gespräch wurde gesagt, das eine Rechnung angefertigt wird. Nichts gegen die Rechnung nur über die Höhe bin ich etwas verwundert.

Und was sagte der Anwalt, nachdem du ihn auf die Höhe der Kosten angesprochen hast?
 
Habe ich noch nicht... Daher wollte ich fragen ob das so sein kann... Zahle gerne jede Arbeit aber 58€ für 5 Minuten Telefongespräch finde ich hoch.
 
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Als Lehrgeld verbuchen und zukünftig richtige Reihenfolge einhalten. VOR erhalt der Dienstleistung nachfragen, was der Spaß kostet. Ne Professionelle fragt man auch vorher über den Kurs und nicht hinterher. :)
 
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5654 schrieb:
Habe ich noch nicht... Daher wollte ich fragen ob das so sein kann... Zahle gerne jede Arbeit aber 58€ für 5 Minuten Telefongespräch finde ich hoch.

Sind es denn nur 5 Minuten? Oder musste der Anwalt nicht einen langen Weg gehen, um deine Frage in 5 Minuten beantworten zu können? Er hat dazu ja auch noch Dokumentationsaufwand etc. und muss dir, vermutlich über sein Sekretariat, auch noch eine Rechnung zukommen lassen.

Insofern sind die Aussagen "5 Minuten" schlicht falsch. Ist ja wie bei der Aktivierung einer Software: Warum kostet eine Windows-Lizenz 200€? Microsoft muss doch nur 16 Ziffern in einer Datenbank generieren, das kostet vermutlich nicht mal 1 Cent.
 
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Freu dich doch über 5 Minuten? Das Ergebnis zählt. Eine Stunde Gespräch mit gleichem Ergebnis ist schlechter als ein kurzes Gespräch.
Es geht nicht nur um die Zeit, sondern auch um den Gegenstandswert. Ist wie beim Architekten. Je teurer das Haus, umso höher das Honorar.
 
Ziemlich unseriöses Verhalten imho, aber wenn das anscheinend so legal ist, musst wohl damit leben.

Da weißt du wo du dann den Anwalt nicht einschalten brauchst, wenn es soweit ist.
 
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RVG §§ 14 und 34

Bis zu 190€ sind erlaubt. Bei Zweifel über die Angemessenheit der Kosten kann man sich an die zuständige Kammer wenden, die nach Prüfung einen niedrigeren Betrag empfehlen kann.
 
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Idon schrieb:
Und was sagte der Anwalt, nachdem du ihn auf die Höhe der Kosten angesprochen hast?

Da fällt mir dieser Witz ein... Ein Mann sieht an der Tür eines Anwalts ein Schild, auf dem steht: "Antworten auf drei Fragen für fünfhundert Euro."
Der Mann tritt ein, der Anwalt ist da, er setzt sich hin und fragt, "Drei Fragen für 500 Mäuse darf man hier also stellen?" -- "Ja", sagt der Anwalt. -- "Finden Sie das nicht ein wenig teuer?", fragt der Mann. -- "Eigentlich nicht," sagt der Anwalt. "Und wie lautet ihre dritte Frage...?"
 
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Ich musste schon mal 900 Euro für ein Fax bezahlen, was der Amwalt damals abgeschickt hatte, nachdem ich ihm eine Vollmacht erteilt hatte. 24 Stunden später hatte ich die Vollmacht zurückgenommen. Das eine Fax, das er in der Zeit abgeschickt hatte, hat mich im Endeffekt 900€ gekostet. 55€ sind ärgerlich, aber Anwälte können teuer sein. Sieh es als Lehrgeld und denk über ne Rechtsschutz nach :D
 
Da hier bereits zweimal eine Rechtsschutzversicherung erwähnt wurde; hilft diese solche Probleme wie die des TEs zu vermeiden, weil man sich mit seinen Fragen dann zuerst an sie wendet oder könnte man von seiner Rechtsschutzversicherung nicht ebenfalls abgezockt werden?
 
Rechtschutzversicherungen haben üblicherweise einen Selbstbehalt, der (deutlich) über 58€ liegt. Außerdem gilt oft die Bedingung, dass vor Inanspruchnahme selbst ein Klärungsversuch mit der Gegenseite unternommen worden sein muss.

Zuletzt muss oft natürlich auch ein Rechtstreit vorliegen, nicht nur eine Informationseinholung (wie vermutlich hier).
 
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