News EuGH-Urteil: Vorratsdaten­speicherung bleibt rechtswidrig

Grad ist das Urteil des EuGH öffentlich gemacht worden. Die VDS wurde erneut gekippt. Sehr schön, allerdings sei eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen rechtens, wenn sie auf das Nötigste bveschränkt ist (wer immer das auch dann definiert und bestimmt) und der nationalen Sicherheit diene. Also weitestgehend gekippt, aber die Befürworter sind ein Mü weiter gekommen. Ganz nach dem Motte "steter Tropfen höhlt den Stein."

Zu lesen unter anderem hier.
 
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Reaktionen: Unnu
Ob dieser Spielraum wirklich genutzt wird bleibt abzuwarten, erstmal wird zunächst die anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung konkretisiert.
 
Jetzt müsste eigentlich nur noch unsere Innenministerin vom toten Pferd absteigen.
… das könnte länger dauern.
 
Die SPD wird weiter machen!
 
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