RegShoe schrieb:
Die letzten Elektriker die etwas daran gearbeitetet haben war es nicht egal.
Dann soll er doch bitte Gesetze, Verordnungen oder sonstige Vorschriften benennen, die das genau belegen.
Nicht mehr zulässig ist das eine, aber das bedingt niemals eine Nachrüstpflicht oder sonstiges. Und ein normaler Elektriker hat da sowieso nix zu sagen, der dar das weder stilllegen noch sonst was.
Wenn dann darf das maximal der VNB.
Ein Nachbar hier hat noch eine Installation au 1970 mit klassischer Nullung ,natürlich ohne jeglichen RCD. Ist auch nicht mehr zulässig, und war ab ca. 1972 im Neubau verboten. Interessiert das die Elektriker? Nein!
Die weisen drauf hin und prüfen das nach den damaligen Vorschrfiten.
Leider gib es immer solche Elektriker die meinen irgendwas wäre nicht zu lässig. Solange nix wesentliches verändert wird, reicht es wenn die Anlage nach den damaligen Vorschriften errichtet wurde.
Und "der Kasten" geht maximal den VNB was an, ist seine Anlage und seine Verantwortung.
Bei uns ist außer am Zähler selbst nirgendwo eine Plombe
Habe ich auch nie behaupet, aber dein Haus ist leider nicht der Nabel der Welt. Es gibt HAK die verplombt sind und die auch schon mal geöffnet werden weil die Netzform unklar ist.
Zudem hat nicht jeder einen Zähler, da Pauschalverrechnung in gewissen Maße immer noch zulässig ist, dann befinden ich natürlich Plomben woanders als am Zähler.
Außer dir ist wahrscheinlich jedem klar, was ich gemeint habe.
Durchsucht man deine Historie, hier und im Internet legst du selbst Wert auf jeden i punkt. Zudem gibt und gab es Häuser die im Bahnstrom eingespeist werden und Umformer haben. Es gibt nichts was es nicht gibt, daher die Frage wer den Umformer prüft wenn er vorhandne gewesen wäre.