falsch geparkt?

strohhaar

Lt. Junior Grade
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Nov. 2009
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Hallo,

ich habe bewusst im eingeschr. Halteverbot geparkt und vom Polizeipräsidium ein Knöllchen erhalten (15€). Ich stellte mich dahin, weil auf dem Zusatzschild stand:

ab 28.6.10
7h

Ich dachte nun man dürfe dort 7 Stunden stehen mit Parkuhr. Eine nette Frau am Telefon sagte mir, dass h für Uhr steht. Was sagt ihr dazu? Ich werde die 15€ bezahlen und gut ist. Aber ich finde, dass das Schild fehlerhaft ist.
 
:D Hab ich ja noch nie gehört... natürlich steht das Datum und die Uhrzeit für den Beginn der Sperre.
Wie bist du denn drauf gekommen da mit Parkscheibe 7 Stunden stehen zu dürfen?
 
Okay.. das man bei "7h" an 7 Stunden denkt, kann ich ja noch nachvollziehen... aber wie kommst du dann dadrauf das man 7 Stunden mit Parkscheibe stehen darf?

Edit: Da das "h" ja wirklich für Stunde/n steht, und nicht für Uhr - würde ich stumpf Widerspruch einlegen. Wird bestimmt fallen gelassen...
 
War für mich halt die logische Schlußfolgerung, obwohl es mir auch komisch vorkam. Aber unter Zeitdruck und ich stand auch nur kurz da...

Müsste nicht wenigstens ein von/bis dastehen?

edit: ich habe mir jetzt mal andere Zusatzschilder angesehen und das "h" scheint sich wirklich dort eingebürgert zu haben. Na dann behalte ich das mal im Hinterkopf^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht steht das "7h" ja auch für 7hundert wie bei der Militärzeitangabe!
 
Ich kann vestehen, wenn es jmd missverstanden hat in der Eile.
Ich würde das Schild so sehen:
Das "ab 28.6.10", steht doch klar dafür, dass das Halteverbot ab einemgewissen Datum gilt. Das ließe sich schlecht missverstehen.
Die "7h" sehe ich klar als zeitliche Eränzung und nicht als dauer. Wobei man natürlich sagen muss, in der Regel steht da dann auch 19:00h und nicht nicht 7h, wie man sieht die "7h" lässt an scheinend genug Spielraum für Missverständnisse/Fehldeutungen, wenn es mal eilig ist.



Ob es wirklich ein Fehler ist, müsste man mit entsprechenden Richtlinien überprüfen, unschön ist es allemal.
Ich hätt die 7h als Parkdauer auch vllt in Betracht gezogen, wäre dann aber wohl eher ne Ecke weitergefahren, um nicht doch ein Knöllchen zu riskieren.

"Müsste nicht wenigstens ein von/bis dastehen?"
Verständlich wäre es, wenn von-bis da stehen würde, das gilt sicherlich bis zum Ende des Tages. In der StVo gab es meine ich auch eine Passage dafür, ist aber so speziell dass ich es nicht im Kopf habe oder ich irre mich einfach.

PS: Ansonsten übekleb die 7h einfach durch "ab 19:00" in einer Nacht und Nebel Aktion, um deiner Mitmenschen zu Liebe. (Achtung, ist natürlich kein ernst gemeinter Rat zu Vandalismus :) )
 
Noldo89 schrieb:
PS: Ansonsten übekleb die 7h einfach durch "ab 19:00" in einer Nacht und Nebel Aktion, um deiner Mitmenschen zu Liebe. (Achtung, ist natürlich kein ernst gemeinter Rat zu Vandalismus :) )
Genau, weil es morgens ja auch keine 07:00h gibt...
Sehr sinnvoll, einfach den Inhalt des Schildes zu ändern. Dann am besten auch gleich den 24.12. anstatt den 28.06. daraus machen. Wenn schon, denn schon ;).
 
strohhaar schrieb:
Ich dachte nun man dürfe dort 7 Stunden stehen mit Parkuhr
:lol:
danke für diesen lacher zum tagesabschluss :D

mal ernsthaft: wenn du den führerschein gemacht und bestanden hast, müsstest du das wissen. ansonsten hilft auch der gesunde menschenverstand.

mein tipp: nachhilfestunden nehmen oder besser das auto zum wohle aller anderen verkehrsteilnehmer stehen lassen.


für die prüfung würde ich dann an deiner stelle besonders die verkehrzzusatzzeichen büffeln:

http://www.dvr.de/multimedia/downloads/verkehrszeichen-alle.htm
(runterscrollen bis zu eben jenen. ab zeichen 1040 sind dann auch die "vollkommen unverständlichen und unlogischen" uhrzeitschilder aufgeführt.

Benzer schrieb:
Da das "h" ja wirklich für Stunde/n steht, und nicht für Uhr - würde ich stumpf Widerspruch einlegen. Wird bestimmt fallen gelassen...
die 7. stunde (des tages), anyone?
die schreibweise ist nunmal in der stvo vorgegeben. wer das nicht gelernt hat, nicht lernen will, oder wens so extrem stört, dass er das als ausrede nutzen will, um kostenlos in verbotszonen zu parken, sollte sich mittels einer petition (oder klage. klagen sind doch in bei dieser art mensch :)) für eine änderung einsetzen.

was heute alles am straßenverkehr teilnehmen darf... :kotz:
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist dir denn über die Leber gelaufen?
Hilfe jemand hat ein offensichtlich missverständliches Verkehrsschild falsch interpretiert! Ist ja auch nicht so dass er gefragt hat was die komischen Farben bei der Ampel bedeuten.

Natürlich sagt einem hier der gesunde Menschenverstand dass "7h" für "7 Uhr" steht, aber rein technisch hat der TE Recht, ganz egal was die StVO sagt.

Was heute so alles in Foren posten darf :rolleyes:
 
? Also auf dem Schild steht ein Datum und 7h?
Dann ist da seit dem ab 28.6.10 ab 7h unbegrenzt Halteverbot.
 
Schön, dass du das nochmal erklärst, aber ich glaube, mittlerweile hat das JEDER (inkl. Threadersteller) verstanden...:D
 
Zahl einfach und gut ist. Leg bloß keinen Widerspruch ein, deine Chancen was zu Reißen sind enorm schlecht. Das macht das ganze im Endeffekt nur teurer.
 
Plasmor schrieb:
Natürlich sagt einem hier der gesunde Menschenverstand dass "7h" für "7 Uhr" steht, aber rein technisch hat der TE Recht, ganz egal was die StVO sagt.
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat die StVO zu akzeptieren. Da bringt dich dein "gesunder Menschenverstand" nicht weiter. Demnächst verstoße ich auch gegen das BGB - da der gesunde Menschenverstand das eh alles besser weiß - hat ja eh nicht recht, dieses BGB.

*kopfschüttel*

Ich hab noch NIE ein Parkverbotsschild im Straßenverkehr gesehen, auf dem "Uhr" steht - da steht überall "h" drauf.
 
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