Falsche Graka aus Reklamation erhalten...

ich denke der laden hat dich mit der aktion schon über den tisch gezogen. warum.... er konnte vielleicht die gleiche karte nicht mehr auftreiben oder wie auch immer. jetzt geht er her und schickt dir die die du bekommen hast. die hast du sicherlich auch schon ausgepackt in den rechner geschraubt und ausprobiert. und da ist jetzt das übel. meiner meinung nach hast du mit dem einbaun bei dir die karte akzeptiert.

er geht jetzt her und sagt natürlich. tut uns leid aber sie hätten die karte zurückschicken sollen und sie haben die schon verwendet und somit ist die karte nicht mehr neu sondern gebraucht. und eine solche karte können mir nicht mehr bla bla.

ich denke du siehst da durch die röhre, wenn du so einen laden wie ich meine erwischt hast.
 
ne hab nur die packung aufgemacht, reingeschaut und sofort gesehen dass es nicht die selbe Karte ist.
 
nun das ist nicht schlecht dann schaut des natürlich anders aus ;) es ist halt so. die asus ist sicherlich nicht schlecht. hast du dir überlegt nen gescheiten kühler zu kaufen und dann übertakten?

kostet natürlich geld weis ich. aber ich würde sowieso nen kühler drauf machen. die kühler die verbaut sind taugen eh einen schei.. .

schau dir den mal an den hab ich und der ist echt super. ich hab bei mir mit dem kühler satte 28 grad verbesserung erreicht mit einer gtx580. http://www.caseking.de/shop/catalog...penfoehn-Peter-Enthusiast-Edition::16520.html

ansonsten viel glück das du des wieder hin bekommst.
 
Zuletzt bearbeitet:
ne, weil die Asus vermutlich nicht so gut zum übertakten geeignet ist wie die vorherige. Die hatte von gigabyte garantie drauf dass du sie ordentlich übertakten kannst und zusätzlich war sie von haus aus übertaktet. Dazu war sie leiser hatte ein zweites BIOS (overclocker BIOS) und, und, und. Alles in allem ist die Asus ramsch im Vergleich zur Gigabyte.

Dazu kommt, wenn ich deinem Vorschlag nachkommen sollte muss ich ja nochmal was draufzahlen.....das geht mal gar nicht.
 
"Ich würde dem Händler schreiben, das die Ersatzkarte die Eigenschaften nicht erfüllt (diese dabei anführen) und Du deshalb auf eine Karte bestehst die diese Eigenschaften aufweist.
Dazu würde ich denen eine entsprechende Frist von 2 Wochen zur Nacherfüllung setzen und das Schreiben per Einschreiben schicken. Hier am Besten die entsprechenden Paragrafen mit angeben, nach denen Du die Nachbesserung verlangst. Hab die Leider grad nicht mehr parat.
Sollte er dies nicht erfüllen bzw nicht nachbessern wollen um den Mangel abzustellen, kannst Du aus meiner Sicht von dem Kaufvertrag zurück treten. Auch das solltest Du per Einschreiben machen und die entsprechenden Paragraphen anführen. Sollte er dies akzeptieren bekommst Du den Kaufpreis abzüglich der für die Zeit die Du die Karte nutzen konntest abzuziehenden Wert erstattet. Gibt ne Formel dafür, wie das berechnet wird. Berechnet wird der Wertverlust durch Nutzung nach der Formel 1095 Tage (Kaufpreis dividiert durch 1095 multipliziert mit Nutzungsdauer, das Ergebnis wird vom Kaufpreis subtrahiert und ergibt den Erstattungsbetrag). Ob die Formel so noch gilt, oder mittlerweile geänder wurde, weiss ich allerdings nicht.
Aber Du musst dem Händler nochmal die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Direkt zurücktreten geht nicht!
Wie kompliziert dies ist, hängt natürlich u.a. vom Verhalten des Händlers ab und kann entsprechend eklig werden. Wobei viele Händler genau darauf bauen und hoffen das Du ruhig bleibst."

Naja so ist es auch nicht!

Also die Karte ist älter als sechs Monate! Von daher muss der TE wie bei all den anderen Thread erstmal wissen, ob es als Gewährleistungsfall abgewickelt wurde..dann stimmt deine Aussagen. Die Nutzwert Rechnung mal außen vor gelassen.

Garantieabwicklung über den Hersteller!

Nur jetzt kommt die Frage der TE hat ja zugestimmt als er die Graka bekommen hat, indem er sie benutzt und getestet hat? Oder? Wie lange ist der Austausch schon her?
 
TE? Ich hab die Karte gestern bekommen und noch nicht getestet, werd ich auch nicht weil sie mich nicht interessiert.....
 
TE: Threadsteller
Gut dann weißt du was du machen musst...Frage noch wann genau hast du die Graka gekauft und wann hast du diese reklamiert?
 
gekauft 14.3.2011, reklamation erste Septemberwoche datum weiß ich jetzt nicht mehr genau
 
Ist aber wichtig..weil wenn du innerhalb der 6 Monate bist....liegt ein Gewährleistung vor!
Hast dadurch mehr Recht gegen deinen Händler.

Außerdem wenn hier ein klarer Nachteil sprich deine eingesandte Grafikkarte war deutlich besser und das erkennt man nicht durch die Meinung von anderen Forenmitglieder sondern einfach von den technischen Spezifikationen des Hersteller.

Dann kannst du die Nachbesserung als Fehlgeschlagen sehen und den Händler auffordern die zweite Nachbesserung durchzuführen.
 
also ich habs ziemlich sicher noch vor dem 10.9.2011 zurückgeschickt also noch innerhalb der 6 monate wenn ich das richtig sehe.

Naja und die technischen spezifikationen sprechen für sich, chip wie auch speichertakt ist ca 10% höher als bei der Referenzkarte.
 
Gut dann den Händler das mitteilen und auffordern aber im angemessen Ton und nicht mit Anwalt drohen...wie es einige hier sagen...nur zu Info...die Händler haben auch Anwälte und nein profess. Händler haben keine Angst wenn mit Anwalt gedroht wird!
 
Ribery88 schrieb:
Ist aber wichtig..weil wenn du innerhalb der 6 Monate bist....liegt ein Gewährleistung vor!
Hast dadurch mehr Recht gegen deinen Händler.
Quark, Gewährleistungsansprüche kann man 2 Jahre lang ab Kauf geltend machen. Und wenn der Anspruch berechtigt ist, sprich der Kunde den Defekt nicht durch missbräuchliche Benutzung verursacht hat, hat er so oder so genau die gleichen Rechte, egal ob innerhalb der 6 Monate oder nicht. Das einzige was sich ändert ist die Beweislast. Und da hat der Händler offensichtlich schon seine Schuld eingeräumt, da er schon einen Nachbesserungsversuch unternommen hat. Vorteil für aelray.
Ribery88 schrieb:
Gut dann den Händler das mitteilen und auffordern aber im angemessen Ton
Das sollte man grundsätzlich immer, am besten auch ohne dauernde Rechtschreibfehler. Und selbst wenn man mit dem Anwalt drohen sollte, darf auch diese Drohung gerne in ruhigem und gelassenen Ton vorgetragen werden.
Ribery88 schrieb:
die Händler haben auch Anwälte
Ja und? Andere Mütter haben auch schöne Söhne, soll er es deswegen jetzt vergessen sich eine Freundin zu suchen? Solange er im Recht ist, kann er doch mit dem Anwalt winken wie er will. Der Händler ist in der Bringschuld.

Und hört doch mal auf, ihm hier ständig was anderes einzureden oder ihn zu verunsichern. Als Laie irgendwelche Empfehlungen aussprechen ist ja schon gefährlich genug, aber wenn man dann noch nicht einmal ein Gefühl für rechtliche Vorgänge hat und obendrein nicht gewillt ist, sich kurzfristig in die Problematik einzulesen, dann ist das meines Erachtens schon grob fahrlässig!

Gruß FatFire
 
"Quark, Gewährleistungsansprüche kann man 2 Jahre lang ab Kauf geltend machen. Und wenn der Anspruch berechtigt ist, sprich der Kunde den Defekt nicht durch missbräuchliche Benutzung verursacht hat, hat er so oder so genau die gleichen Rechte, egal ob innerhalb der 6 Monate oder nicht. Das einzige was sich ändert ist die Beweislast. Und da hat der Händler offensichtlich schon seine Schuld eingeräumt, da er schon einen Nachbesserungsversuch unternommen hat. Vorteil für aelray."

Meine Aussage war allgemein bezogen und die ist RICHTIG. Der Händler kann zum Kunden, nach sechs Monaten sagen, beweisen sie mir das der Mangel bei Übergabe der Ware vorhanden war und dann stehst du dumm da....also rede keinen Stuss!!

"Ja und? Andere Mütter haben auch schöne Söhne, soll er es deswegen jetzt vergessen sich eine Freundin zu suchen? Solange er im Recht ist, kann er doch mit dem Anwalt winken wie er will. Der Händler ist in der Bringschuld.
Und hört doch mal auf, ihm hier ständig was anderes einzureden oder ihn zu verunsichern. Als Laie irgendwelche Empfehlungen aussprechen ist ja schon gefährlich genug, aber wenn man dann noch nicht einmal ein Gefühl für rechtliche Vorgänge hat und obendrein nicht gewillt ist, sich kurzfristig in die Problematik einzulesen, dann ist das meines Erachtens schon grob fahrlässig!"

Nein ich habe gesagt man muss nicht immer mit dem Anwalt, denn die Händler wissen wann die in der Bringschuld sind und wann nicht.

Grob Fahrlässig sind deine Aussagen bezüglich Gewährleistung!

ps: Und mit Und fängt meine Sätze an! zum Thema Rechtschreibung!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ribery88 schrieb:
Meine Aussage war allgemein bezogen und die ist RICHTIG.
1. Er will keine allgemeine Aussage, sondern Hilfe in einem konkreten Fall.
2. Nein, immer noch falsch. Wenn die Schuldfrage geklärt ist, ändert sich nichts an den Gewährleistungsansprüchen innerhalb der ersten sechs und der letzten 18 Monate. Einzig und allein die Beweislast dreht sich um. Weiß der Geier, was Du in Deinem Beitrag mit "Hast dadurch mehr Recht gegen deinen Händler." sagen wolltest. Entweder ich bin im Recht oder nicht. Ein bisschen Recht oder mehr Recht gibt es nicht.
3. Hat immer noch der Händler bereits die Abwicklung übernommen und damit bestätigt, dass der Kunde den Schaden nicht verursacht hat.
Ribery88 schrieb:
Der Händler kann zum Kunden sagen, nach sechs Monaten, beweisen mir das der Mangel bei Übergabe der Ware vorhanden war
Ja, das kann der Händler sagen. Und dann kannst Du ihm zeigen, dass Du nicht dran rummanipuliert hast (Kühler gewechselt, beim Einbau irgendwas abgebrochen, Kratzer auf die Platine gemacht, etc...) und damit ist von Dir schon der Beweis erbracht, dass es nicht durch unsachgemäße Behandlung kaputt gegangen ist. Bei Grafikkarten natürlich minimal schwerer, da man Schäden ja auch durch Übervolten verursachen kann. Man braucht allerdings nicht zwangsläufig einen Gutachter für einen solchen Nachweis. Bei einer guten Rechtsschutzversicherung wird dieser allerdings automatisch bestellt.

Ribery88 schrieb:
Nein ich habe gesagt man muss nicht immer mit dem Anwalt, denn die Händler wissen wann die in der Bringschuld sind und wann nicht.
Nope, Du wolltest ihm einreden, dass das mit dem Anwalt eh nichts bringt, da der große Händler sowieso besser ist. Lies Deine eigenen Sätze mal durch. Achso, kannst Du nicht? Ja, sorry, aber wir müssen uns da auch durchquälen.

Ribery88 schrieb:
ps: Und mit Und fängt meine Sätze an! zum Thema Rechtschreibung!
Hä, was? Translation please.
 
aelray schrieb:
Hallo Leute,

ich hab mir im März bei Planet4One eine Graka gekauft, genauer gesagt diese hier:
http://www.gigabyte.eu/products/product-page.aspx?pid=3620#ov .
Welche sich massiv von der Referenz Geforce GTX 480 abweicht.

Vor etwas mehr als einem Monat habe ich die Karte eingeschickt weil ich Artefakte kriegte durch Überhitzung. Nun habe ich gestern eine Geforce GTX 480 von Asus zurückbekommen welche auf dem Referenzdesign beruht, quasi unendlich mal lauter und auch wesentlich langsamer. Ich hab bei dem Händler angerufen und der meinte sie haben das so vom Großhändler bekommen und der darf das wegen "Umtausch gegen Gleichwertig". Ich will das nicht akzeptieren, da die ursprüngliche Karte eher am Leistungsniveau der GTX 580 lag als der einer GTX 480 und schicke die Karte mit einem kleinen Schrieb zurück. In dem Brief habe ich erläutert dass die Karte wesentlich von der von mir eingeschickten Karte abweicht. Denkt ihr ich habe damit Erfolg oder hat jemand von euch schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht?

Grüße,

adel

Ohne den ganzen Schwachsinn hier kommentieren zu wollen nur so viel:

Wenn sich der Käufer zwecks Nacherfüllung an den Verkäufer wendet (und dieser Anspruch auch tatsächlich besteht), dann hat dieser nach Wahl des Käufers entweder die gleiche Karte nachzuliefern oder die eingeschickte nachzubessern (=reparieren).

Der Kaufvertrag wurde über die Karte xxx GTX480 geschlossen und eben nicht über die YYY GTX480.
 
"Ja, das kann der Händler sagen. Und dann kannst Du ihm zeigen, dass Du nicht dran rummanipuliert hast (Kühler gewechselt, beim Einbau irgendwas abgebrochen, Kratzer auf die Platine gemacht, etc...) und damit ist von Dir schon der Beweis erbracht, dass es nicht durch unsachgemäße Behandlung kaputt gegangen ist.

Du verwechselst da etwas....das ist überhaupt erst eine Voraussetzung und kein Nachweis, wenn man nicht rummanipuliert hat!

"ein, immer noch falsch. Wenn die Schuldfrage geklärt ist, ändert sich nichts an den Gewährleistungsansprüchen innerhalb der ersten sechs und der letzten 18 Monate. Einzig und allein die Beweislast dreht sich um. Weiß der Geier, was Du in Deinem Beitrag mit "Hast dadurch mehr Recht gegen deinen Händler." sagen wolltest. Entweder ich bin im Recht oder nicht. Ein bisschen Recht oder mehr Recht gibt es nicht."

Denken ist nicht deine Stärke oder? Aus dem einfachen Grund, als der TE den Thread eröffnet hat, könnte keiner wissen ob es ein Gewährleistungfall ist oder eine Garantieabwicklung.
Nochmal für die etwas langsam Denkenden....Wenn es ein Garantiefall wäre hat der TE weniger Recht im Bezug auf den Händler als beim Gewährleistungfall! AHA Effekt aufgetreten bei dir?

"Hat immer noch der Händler bereits die Abwicklung übernommen und damit bestätigt, dass der Kunde den Schaden nicht verursacht hat."

Auch diese Aussage ist falsch, nimmt der Händler die Abwicklung an heißt es nicht, dass der Kunden den Schaden nicht verursacht hat, oder kann der Händler in das Gerät hineinschauen und feststellen ob zum Beispiel ein Flüssigkeitsschaden vorliegt, auch kann der Händler die Abwicklung als Garantiefall übernommen haben und leitet diese weiter.

"Hä, was? Translation please."

Man fängt keine Sätze mit UND an!

Leider hast du von Materie Reparaturabwicklung etc keine Ahnung und solltest aufhören weiter zu posten!
Ergänzung ()

Doc Foster schrieb:

Genau das was ich gesagt habe. Die Karte kann auch ausgetauscht werden, sofern diese nicht schlechter ist als die gekaufte Grafikkarte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zu Deinem anderen Text nehme ich jetzt keine weitere Stellung, Du willst mich offensichtlich in einer Tour nur falsch verstehen, weil Du offensichtlich liest wie Du schreibst. Das ist mir echt zu anstrengend mit Dir.

Ribery88 schrieb:
Man fängt keine Sätze mit UND an!
1. Dazu existiert keine Regel. Es mag stilistisch nicht immer fein sein, aber korrekt.
2. Lern Du erst einmal durchgängig keine kompletten Satzteile zu fressen und die richtigen Wörter und Satzzeichen zu benutzen.

Ribery88 schrieb:
Genau das weiß ich gesagt habe.
Nein, eben nicht, Doc Foster hat genau das Gegenteil gesagt, es kommt sehr wohl auf Typ und Hersteller an! Ein reklamierter Golf darf auch nicht einfach gegen einen Astra getauscht werden.
Und die Grafikkarte die aelray bekommen hat IST zudem noch schlechter als die reklamierte.

Meine Güte, bei Dir kommt scheinbar echt jede Hilfe zu spät.

Gruß FatFire
 
Ich habe bei meinen Ausführungen nichts aber auch gar nichts von einem Anwalt geschrieben. Aber eine Aufforderung zur Nachbesserung bzw. Rücktritt von einem Kaufvertrag sollte so verfasst werden, dass klar ersichtlich ist, worauf Du Dich beziehst. Und fast überall wird empfohlen, wenn man den Schritt gehen will, die entsprechenden Paragraphen zu zitieren.

Ohne eine angemessene Fristsetzung, meisst 14 Tage, zur Nachbesserung geht schon mal gar nichts. (Ausser der Händler zickt eh nicht rum und macht es freiwillig). Dazu brauch ich keinen Anwalt sondern muss den Händler nur formgemäß davon in Kenntnis setzen. Dazu zitiere ich den entsprechenden Pragraphen, um mein Anliegen entsprechend klar zu machen.
Reagiert der Händler und bessert entsprechend nach, was er sogar mehrmals versuchen darf, ist alles paletti.

Kann oder will der Händler nicht nachbessern, kannst Du vom Kauf zurücktreten. Auch das ist geregelt. Dies ist ihm schriftlich mitzuteilen, am besten per Einschreiben oder persönlicher Übergabe. Auch hier empfiehlt es sich die entsprechenden Paragraph mit anzugeben auf grund welcher man das macht. Auch hierzu brauche ich keinen Anwalt.
Wenn die Argumentation die zur Nachbesserungsforderung geführt hat, berechtigt ist, und der Händler weiss das sehr genau, wird er entsprechend reagieren und eine Lösung ohne Anwalt anstreben.

Das ganze hat nicht das geringste mit "drohen mit dem Anwalt" oder ähnlichem zu tun, sondern belegt nur, das Du als Kunde Deine Rechte entsprechend kennst und wahr nimmst. Umgekehrt würde der Händler auch nicht anders verfahren wenn er eine berechtigte Forderung an Dich hätte.

Bei einem Händler der einen billig abspeisen will, wirst Du mit "bitte bitte" und "vielleicht könnten Sie doch" nicht all zu weit kommen.

Und die Tatsache, das er eine Ersatzkarte bekommen hat ist ja schon quasi eine Anerkennung der Forderung. Ausser er weisst ausdrücklich darauf hin, das er dies nur aus Kulanz ohne Anerkennung der Reklamation tut.

Ich habe, wie gesagt, genau den Mist schon zwei mal gehabt. Und der Händler hat mir nicht mit dem Anwalt gedroht sonder meine BERECHTIGTE Forderung erfüllt.

Anm.:Mit dem Versuch dass ganze ohne den ganzen formellen Kram auf die nette Tour hinzubekommen, bin ich bei beiden Fällen keinen Millimeter weitergekommen.

Cunhell
 
FatFire schrieb:

Genau das was ich gesagt habe. Die Karte kann auch ausgetauscht werden, sofern diese nicht schlechter ist als die gekaufte Grafikkarte.
Wo habe ich in diesem Satz Doc Foster widersprochen? Verstehen ist angesagt!
Lass es sein Fat Fire...wenn man keine Ahnung.....Beispiel Iphone 4G wird getauscht in Iphone 4S also ist der Austausch auch rechtens
Ergänzung ()

cunhell schrieb:

Stimme dir da zu!

Mit der Fristsetzung....bin ich mir nicht ganz sicher, aber rechtlich weiß ich das selber nicht...:-D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Beispiel Iphone 4G wird getauscht in Iphone 4S also ist der Austausch auch rechtens

Nein, ist er nicht, Kaufsache ist in dem Fall das Iphone 4G und nicht 4S.

@cunhell:

Man braucht keine Paragrafen, um ein Anliegen deutlich zu machen, wichtig ist, dass man selbst genau weiß, was man will und das der Gegenseite auch so kommuniziert.
Paragrafen sollte man denen überlassen, die damit ihr Geld verdienen und deren Anwendung auch gelernt haben.
 
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