Falsche Graka aus Reklamation erhalten...

McBash schrieb:
Sollte es nicht klappen, kannst dich gerne per PM an mich wenden. Ich habe gute Kontakte zu Asus und kann dir da ne Telefonnummer von einem hochrangigen Mitarbeiter weiterleiten sofern du nicht sagst von wem du Sie hast :D
Hast Du den Thread eigentlich mal gelesen?

- seine (defekte) Karte ist von Gigabyte
- der Großhändler hat dem Verkäufer eine ASUS Karte geschickt, die dann an den TE ging
-> Frage: warum sollte er bei ASUS anrufen? Die werden ihm keine Gigabyte Karte mit den gewünschten Eigenschaften schicken
 
Also der Händler hat seinen Fehler eingesehen und meint es gibt eine Gutschrift da er die Graka nicht nachliefern kann. Danke nochmal für alle Tips.

Andere Frage kann ich die Versandkosten zurückverlangen die ich zahlen musste um die Karte einzuschicken?
 
Ja darfst Du.

Gruß FatFire
 
was mach ich wenn der Händler sich nicht mehr meldet? (Planet4One)?
 
Schriftlich darüber informieren, was Du warum aktuell von ihm erwartest (Kaufpreis der Grafikkarte + Versandkostenerstattung) und Frist zur Erfüllung setzen (üblich sind 14 Tage).
Meldet der Händler sich bis dahin dann auch nicht würde ich eine richtige Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Ich hoffe Du bist rechtsschutzversichert.

Gruß FatFire
 
Ok, gerade im Chat hat man mir gesagt dass ich die Gutschrift für die Grake bis Montag überwiesen kriege. Und jetzt versuchen sie sich um die 20€ Versandkosten zu winden, weil ich die Belege dafür nicht mehr habe.
 
Dann können die auch gerne pauschal für den Versand die Kosten veranschlagen. Du brauchst bestimmt keine Belege dafür, um nachzuweisen, dass das Paket nicht alleine zu denen hin geflogen ist. Sei bestimmt, aber höflich.

Gruß FatFire
 
Also Ende der Geschichte, fast 4 Monate nach Reklamation habe ich jetzt für die Grafikkarte 83% des Kaufpreises erhalten und die Versandkosten nicht erstattet bekommen. Da ich keinerlei belege für den Versand habe kann ich da auch nicht gegen vorgehen, aber dieser Online-Shop ist alles andere als Kulant.

Also an Alle:

MEIDE PLANET4ONE!!!!
 
keine Ahnung, hab selber ausgerechnet dass es 83% des Kaufpreises sind die sie mir überwiesen haben.....
 
Ist ganz einfach...du hast eine Gutschrift nach Zeitwert erhalten 83% sind nach ca. 180-200 Tagen Nutzung recht realistisch, da einer Hardware-Komponente 1095 Tage (sprich 3 Jahre) Nutzung zugrunde liegen.

Du hast halt einen Kaufvertrag über XY zu Wert YZ und bekommst im Rahmen der Herstellergarantie eine Zeitwertgutschrift die der Hersteller an den Distributor weiterleitet, dieser an den Händler und dieser an dich...vielleicht wäre es doch sinnvoller gewesen die Tauschkarte zu nehmen, aber das muss jeder selber wissen.
 
Der TE hat die Grafikkarte im März 2011 gekauft und im September 2011 reklamiert.....also noch innerhalb der 6 Monate Gewährleistung, wo der Händler beweisen muss, dass Fehler nicht von Anfang an bestand...und dann hat die Reklamation 4 Monate gedauert!

Ich habe von meinen Service-Vorgesetzten aus der Zentrale mitgeteilt bekommen, dass die Nutzungsdauer für die ersten sechs Monate nicht mitgezählt werden darf, bei der Zeitwertberechnung der Gutschrift, sofern der Mangel innerhalb dieser Frist gerügt wurde!

Natürlich ist meine Aussage ohne rechtliche Grundwissen zu nehmen und ich kann falsch liegen.

Doc-Foster kann sicherlich mehr dazu sagen, weil 83 Prozent sind mir ein bisschen zu viel abgezogen..
 
Nutzungsersatz bei Nachlieferung ist nicht zu beanstanden, die Höhe ist immer einzelfallabhängig.
 
Ich habe jetzt im Thread auch nur Mitte März und vermeintlich Anfang September gelesen....vielleicht wars ja auch Mitte September..dann wärs vorbei mit der Beweislastumkehr..ob Nutzungsabschlag vor der BLU gerechtfertigt ist, kann ich nicht eindeutig beurteilen..in meinen Augen ist es jedoch ein Rücktritt vom Kaufvertrag welcher durch den Händler erwirkt wurde, da der Kunde mit der Ersatzlieferung nicht einverstanden war. Mehr Werkzeuge gibt einem da die deutsche Rechtsprechung nicht an die Hand.
 
Doc Foster schrieb:
Nutzungsersatz bei Nachlieferung ist nicht zu beanstanden, die Höhe ist immer einzelfallabhängig.
Nein, bei einem Verbrauchsgüterkauf ist Nutzungsersatz bei Nacherfüllung ausgeschlossen (Verstoß gegen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, siehe Quelle-Urteil).

Problem hier ist, dass nicht nacherfüllt wurde. Vielleicht hat der Händler die Weigerung des TE die schlechtere Grafikkarte anzunehmen als Rücktritt ausgelegt.
Es wurde darauf hingewiesen, dass Sie mit dem Tausch nicht einverstanden sind und haben um eine Gutschrift gebeten.
Geht man von einem Rücktritt aus, ist ein Anspruch auf Nutzungsersatz auf den ersten Blick wohl unproblematisch (abgesehen von der Höhe).
 
Jep, sorry, ich habe Wertersatz bei Rücktritt und nicht Nacherfüllung gemeint, hier wurde ja überhaupt nicht nacherfüllt...(1.1. halt...)
 
Ja. Beim Rücktritt ist Wertersatz richtig, doch ich bin echt nicht sicher ob der Händler hier überhaupt einen Wertersatz ziehen durfte....denn wenn die Grafikkarte wirklich innerhalb der ersten sechs Monate reklamiert wurde, geht ja der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bei Gefahrenübergang vorhanden gewesen sei.

Also zieht der Händler dem Kunden Wertersatz, für einen Artikel bei dem der Mangel, bei Gefahrenübergang vorhanden gewesen ist.....darauf beruht sich meine Frage...:-)

Abgesehen davon, dass 17% Abzug eine Frechheit sind...
 
Ein Anspruch besteht im gesetzlichen Sachmängelhaftungssystem sowieso immer nur, wenn der Mangel bei GÜ vorlag. Der Wertersatz soll den Vorteil, den der Käufer in der Zeit Nutzung gezogen hat, ausgleichen.
 
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