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Falsche GTX bekommen
- Ersteller Lord Quas
- Erstellt am
AvenDexx
Admiral
- Registriert
- Juni 2005
- Beiträge
- 8.324
Jein.
Wenn du die Rügefrist meinst ist es so, dass wie schon erwähnt bei einem zweiseitigen Handelskauf die Rüge innerhalb von 2 Wochen geschehen muss.
Beim einseitigen Handelskauf ist es anders. Dort wurde 1998 vom BGH festgelegt dass eine Frist von 2 Wochen angemessen sei. Hier scheint es also nicht zwingend zu sein.
Grundsätzlich beginnt die Rügefrist aber erst nach bekanntwerden des Mangels.
Korrigiert mich, falls ich mich hier versehen habe.
Wenn du die Rügefrist meinst ist es so, dass wie schon erwähnt bei einem zweiseitigen Handelskauf die Rüge innerhalb von 2 Wochen geschehen muss.
Beim einseitigen Handelskauf ist es anders. Dort wurde 1998 vom BGH festgelegt dass eine Frist von 2 Wochen angemessen sei. Hier scheint es also nicht zwingend zu sein.
Grundsätzlich beginnt die Rügefrist aber erst nach bekanntwerden des Mangels.
Korrigiert mich, falls ich mich hier versehen habe.
Der Fall ist doch eindeutig!
Es handelt sich hierbei um eine Mängelrüge in der Art und Beschaffenheit! Es spiel keine Rolle wann die Mängel endeckt werden, muss jedoch innerhalb der Garantie/Gewährleistungszeit erfolgen! Und dann gilt eine Frist von 14 Tagen, nach endecken der Mängel!
So war es jedenfalls bei mir im BWL Studium!
Du liegst zwar in der Nachweispflicht, was aber in deinem Fall wohl kein Problem sein dürfte!
Vieleicht haste Glück und die Karte ist garnicht mehr lieferbar! Und bekommst dann die neuen 8800GTS mit G92 Chip für 300 € und dann noch die restlichen Euros Differenz ausbezahlt!
Das wäre doch nice oder!
Drück dir ganz feste die Daumen :-)
Es handelt sich hierbei um eine Mängelrüge in der Art und Beschaffenheit! Es spiel keine Rolle wann die Mängel endeckt werden, muss jedoch innerhalb der Garantie/Gewährleistungszeit erfolgen! Und dann gilt eine Frist von 14 Tagen, nach endecken der Mängel!
So war es jedenfalls bei mir im BWL Studium!
Du liegst zwar in der Nachweispflicht, was aber in deinem Fall wohl kein Problem sein dürfte!
Vieleicht haste Glück und die Karte ist garnicht mehr lieferbar! Und bekommst dann die neuen 8800GTS mit G92 Chip für 300 € und dann noch die restlichen Euros Differenz ausbezahlt!
Das wäre doch nice oder!
Drück dir ganz feste die Daumen :-)
K
karlos3
Gast
Das Studium war Mist, jedenfalls wenn du dadurch bedingt wirklich glaubst er bekäme Geld ausgezahlt und noch dazu ne GTS die Leistungsschwächer ist, wo er doch Mehrleistung möchte, laßt und doch einfach abwarten wie es ihm ergeht !
Einhörnchen
Rear Admiral
- Registriert
- März 2007
- Beiträge
- 5.183
Ich weiß ja nicht was hier gerade wieder diskutiert wird und ob überhaupt alle Posts auf der ersten Seite gelesen wurde.
Aber rechtlich ist es 100% sicher, dass ihm der Anbieter die angebotene GTX nachliefern muss für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren.
Bitte folgenden Post erstmal lesen: https://www.computerbase.de/forum/threads/falsche-gtx-bekommen.339971/#post-3384872
Aber rechtlich ist es 100% sicher, dass ihm der Anbieter die angebotene GTX nachliefern muss für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren.
Bitte folgenden Post erstmal lesen: https://www.computerbase.de/forum/threads/falsche-gtx-bekommen.339971/#post-3384872
AvenDexx
Admiral
- Registriert
- Juni 2005
- Beiträge
- 8.324
Ja super. Für dich und ein paar andere scheint es ja völlig logisch zu sein, doch siehst du doch auch (wenn du alle Posts gelesen hast), dass es zu Missverständnissen und berechtigten Fragen kommen kann, die hier mit der Diskussion gerade versucht werden zu klären.
Also immer locker durch die Hose atmen.
Also immer locker durch die Hose atmen.
@ Karlos3!
Ich zitiere dich mal "Das Studium war Mist, jedenfalls wenn du dadurch bedingt wirklich glaubst er bekäme Geld ausgezahlt und noch dazu ne GTS die Leistungsschwächer ist, wo er doch Mehrleistung möchte"
Mir scheint du Spamst hier nur ein wenig rum ohne von Tuten und Blasen eine Ahnung zu haben!
Guck dir mal das hier an und lerne ein bischen was dazu bevor du uns hier mit deiner Unwissenheit nervst :-)
https://www.computerbase.de/news/grafikkarten/zwei-neue-geforce-8800-gts-bis-dezember.20442/
Wenn die von ihm gewünschte Grafikkarte nicht mehr lieferbar ist und er darauf besteht die Karte zurückzugeben, könnte er sich von dem eventuell zurückerstatteten Geld eine Geforce 8800GTS (G92) kaufen die einer GTX ebenbürtig, wenn nicht sogar überlegen ist!Und der verbrauch von 110Watt ist auch nicht zu verachten. Desweiteren hätte er dann sogar noch Kohle übrig!
Und das wäre wohl mehr als Super für ihn!
Ich werd mich da mal heute Abend richtig schlau machen wie die Rechtsgrundlage hierfür ist! Kann gut sein dass sich das schon wieder geändert hat.
Ich zitiere dich mal "Das Studium war Mist, jedenfalls wenn du dadurch bedingt wirklich glaubst er bekäme Geld ausgezahlt und noch dazu ne GTS die Leistungsschwächer ist, wo er doch Mehrleistung möchte"
Mir scheint du Spamst hier nur ein wenig rum ohne von Tuten und Blasen eine Ahnung zu haben!
Guck dir mal das hier an und lerne ein bischen was dazu bevor du uns hier mit deiner Unwissenheit nervst :-)
https://www.computerbase.de/news/grafikkarten/zwei-neue-geforce-8800-gts-bis-dezember.20442/
Wenn die von ihm gewünschte Grafikkarte nicht mehr lieferbar ist und er darauf besteht die Karte zurückzugeben, könnte er sich von dem eventuell zurückerstatteten Geld eine Geforce 8800GTS (G92) kaufen die einer GTX ebenbürtig, wenn nicht sogar überlegen ist!Und der verbrauch von 110Watt ist auch nicht zu verachten. Desweiteren hätte er dann sogar noch Kohle übrig!
Und das wäre wohl mehr als Super für ihn!
Ich werd mich da mal heute Abend richtig schlau machen wie die Rechtsgrundlage hierfür ist! Kann gut sein dass sich das schon wieder geändert hat.
Zuletzt bearbeitet:
L
Lighti
Gast
Wenn der Artikel nicht mehr lieferbar wäre, bekäme er das Geld zurück oder einen anderen gleichwertigen Ersatz (€-Gleichwertig, nicht 3DMark06-Gleichwertig) - Ganz klare Sache! Allerdings bezweifle ich, dass der Artikel nicht mehr lieferbar ist:
http://geizhals.at/deutschland/a243589.html
Dort ist er noch bei dutzenden Shops (mind. kurzfristig) lieferbar und sein Händler wird alles in der Macht stehende tun (zur Not selber bei einem anderen Händler regulär bestellen), um ihm den eigentlichen Artikel zu liefern, anstatt das Geld wieder rauszurücken... Irgendwo auch verständlich nach fast einem Jahr
Falls der Händler auf Stur stellt, einfach einen Anwalt einschalten, die Gesetzeslage ist eindeutig & eindeutig auf deiner Seite
Viel Glück dabei
http://geizhals.at/deutschland/a243589.html
Dort ist er noch bei dutzenden Shops (mind. kurzfristig) lieferbar und sein Händler wird alles in der Macht stehende tun (zur Not selber bei einem anderen Händler regulär bestellen), um ihm den eigentlichen Artikel zu liefern, anstatt das Geld wieder rauszurücken... Irgendwo auch verständlich nach fast einem Jahr
Falls der Händler auf Stur stellt, einfach einen Anwalt einschalten, die Gesetzeslage ist eindeutig & eindeutig auf deiner Seite
Viel Glück dabei
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 1.694
nein bis jetzt keine rückmeldung ...
ich sehe es aber auch nicht ein da für weiß ich wieviel geld anzrufen ... wozu bieten das service-postfach an ...
EDIT: das sehe ich ja jetzt erst, schon 2 seite ... aber glaube auch das die rechtslage eindeutig ist.
und die neue GTS wird ja sicher nicht so schnell erscheinen ... werden sie die auch nicht da haben
ich sehe es aber auch nicht ein da für weiß ich wieviel geld anzrufen ... wozu bieten das service-postfach an ...
EDIT: das sehe ich ja jetzt erst, schon 2 seite ... aber glaube auch das die rechtslage eindeutig ist.
und die neue GTS wird ja sicher nicht so schnell erscheinen ... werden sie die auch nicht da haben
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Einhörnchen
Rear Admiral
- Registriert
- März 2007
- Beiträge
- 5.183
@Lord Quas: Welcher Versand ist es denn? Macht für mich ein bisschen den Eindruck als würden sie es aussitzen wollen. Versuch mal die E-Mailadresse von dem Geschäftsführer ausfindig zu machen (hab ich auch mal bei Alternate gemacht, der Service hat sich dann schneller bewegt :-)).
Falls sie bis Dienstag nicht reagiert haben eine böse E-Mail mit den BGB Paragrafen schreiben und Ihnen eine Frist setzen die Karte zu liefern (am besten +14 Tage), danach wirst du rechtliche Schritte einleiten und eine Strafanzeige wegen Betrugs erstatten (letzteres kostet dich nichtx, nervt die aber).
Falls sie bis Dienstag nicht reagiert haben eine böse E-Mail mit den BGB Paragrafen schreiben und Ihnen eine Frist setzen die Karte zu liefern (am besten +14 Tage), danach wirst du rechtliche Schritte einleiten und eine Strafanzeige wegen Betrugs erstatten (letzteres kostet dich nichtx, nervt die aber).
F
flipp
Gast
6 Monate ist die Frist, bis dahin wird bei Sachmängeln davon ausgegangen, daß es schon zum Verkaufszeitpunkt so war (Stichwort: Beweislastumkehr). Aber in diesem speziellen Fall dürfte es anhand der Seriennummer und der grundlegenden Beschaffenheit der Karte auch nach den 6 Monaten leicht zu beweisen sein, daß der Sachmangel (und das ist es ja) schon bei Verkauf bestanden hat.
Wie auch immer, der Händler hat erstmal das Recht zur Nachbesserung, also entweder kriegst Du die vereinbarte Karte oder wenn er NICHT BLÖD ist wird er sich einfach den Kühler besorgen und aufsetzen. Das sollte für einen Händler kein Problem sein und ist sicher nicht verboten. Takt, usw. ist ja bei beiden Karten gleich.
Danach geht es dann mit der Erstattung weiter, daß kann der Kaufpreis sein oder ein gleichwertiges oder besseres Produkt. Wo ich ein Problem sehe ist die "Abnutzung" der Karte. Diese ist ja scheinbar gebraucht worden und dieser Verschleiß beruht NICHT auf dem Sachmangel ansich. Hier wird der Händler eine Wertminderung geltend machen, d.h. es wird einen Abzug geben.
Alles in Allem ist es von der Kulanz des Händlers abhängig, aber sei Dir gewiß, als absoluter Matchwinner mit z.B. einer "neuen" GTX gehst Du nicht aus der Sache hervor.
flipp
Wie auch immer, der Händler hat erstmal das Recht zur Nachbesserung, also entweder kriegst Du die vereinbarte Karte oder wenn er NICHT BLÖD ist wird er sich einfach den Kühler besorgen und aufsetzen. Das sollte für einen Händler kein Problem sein und ist sicher nicht verboten. Takt, usw. ist ja bei beiden Karten gleich.
Danach geht es dann mit der Erstattung weiter, daß kann der Kaufpreis sein oder ein gleichwertiges oder besseres Produkt. Wo ich ein Problem sehe ist die "Abnutzung" der Karte. Diese ist ja scheinbar gebraucht worden und dieser Verschleiß beruht NICHT auf dem Sachmangel ansich. Hier wird der Händler eine Wertminderung geltend machen, d.h. es wird einen Abzug geben.
Alles in Allem ist es von der Kulanz des Händlers abhängig, aber sei Dir gewiß, als absoluter Matchwinner mit z.B. einer "neuen" GTX gehst Du nicht aus der Sache hervor.
flipp
AvenDexx
Admiral
- Registriert
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- 8.324
Noch so eine Sache, die gerne gemacht wird, aber unzulässig ist.
Oft steht in den AGBs, dass wenn die Ware nicht lieferbar ist, ein einen qualitativ und preislich gleichwertiger Artikel (Ersatzartikel) geschickt wird. Teilweise schreibt man dann auch noch dazu, dass sich der Händler von der Vertragspflicht lösen kann, wenn ein Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sei.
Das ist erst einmal gemäß §§ 307 Abs. 1, 308 Nr. 4 BGB unwirksam!
Kann der Händler also (aus was für Gründen auch immer) nicht liefern, darf er nicht einfach einen Ersatzartikel schicken, sondern muss mit dem Käufer Kontakt aufnehmen. Dort kann dann erst geregelt werden, ob ein Ersatz geliefert werden kann oder ob der Käufer vom Vertrag zurücktreten möchte oder aber ob der Käufer sein Geld zurück haben möchte.
Stimmt der Käufer dann in irgendeiner Weise dieser Änderung zu, kommt ein neuer Kaufvertrag zustande.
Sollte dein Lieferant die Karte also nicht mehr haben oder dir eine gleichwertige schicken wollen, so muss er dies erst mit dir abklären und kann dies nicht in Eigenregie durchführen.
Nur mal so als Info, auch an meinen Vorposter.
Oft steht in den AGBs, dass wenn die Ware nicht lieferbar ist, ein einen qualitativ und preislich gleichwertiger Artikel (Ersatzartikel) geschickt wird. Teilweise schreibt man dann auch noch dazu, dass sich der Händler von der Vertragspflicht lösen kann, wenn ein Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sei.
Das ist erst einmal gemäß §§ 307 Abs. 1, 308 Nr. 4 BGB unwirksam!
Kann der Händler also (aus was für Gründen auch immer) nicht liefern, darf er nicht einfach einen Ersatzartikel schicken, sondern muss mit dem Käufer Kontakt aufnehmen. Dort kann dann erst geregelt werden, ob ein Ersatz geliefert werden kann oder ob der Käufer vom Vertrag zurücktreten möchte oder aber ob der Käufer sein Geld zurück haben möchte.
Stimmt der Käufer dann in irgendeiner Weise dieser Änderung zu, kommt ein neuer Kaufvertrag zustande.
Sollte dein Lieferant die Karte also nicht mehr haben oder dir eine gleichwertige schicken wollen, so muss er dies erst mit dir abklären und kann dies nicht in Eigenregie durchführen.
Nur mal so als Info, auch an meinen Vorposter.
- Registriert
- Nov. 2006
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- 1.694
unglaublich ...
hab vor 5min ne zweite mail geschrieben, und jetzt sofort ne antwort
da fühlt man sich schon ein wenig verarscht ... weil anscheind können sie ja schnell reagieren
aber ich soll einfach zurückschicken, die karte wird als "vermutlich defekte Ware" betitelt ... das wundert mich, aber denke das sie die dann wie ne defekt behandeln ...
hoffe der umtausch geht jetzt schnell ... hab kein agp port mehr aufm board und keine ersatz karte
hab vor 5min ne zweite mail geschrieben, und jetzt sofort ne antwort
da fühlt man sich schon ein wenig verarscht ... weil anscheind können sie ja schnell reagieren
aber ich soll einfach zurückschicken, die karte wird als "vermutlich defekte Ware" betitelt ... das wundert mich, aber denke das sie die dann wie ne defekt behandeln ...
hoffe der umtausch geht jetzt schnell ... hab kein agp port mehr aufm board und keine ersatz karte
Einhörnchen
Rear Admiral
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@Lord Quas: Lass dich von dem Beitrag von Flipp nicht beirren. Wenn die Karte die du bestellt hast vom Hersteller so geliefert wird, muss dir der Händler diese schicken und darf nicht selbst einfach einen Kühler ummontieren. Schließlich hast du auch Herstellergarantie usw.
Rechtlich hat der Händler nun folgende Möglichkeiten:
- Dir eine neue GTX vom bestellten und bezahlten Typ zusenden
- Dir den Kaufpreis in voller Höhe erstatten
- Mit dir einen "Deal" machen, dem musst du aber zustimmen
(wie AvenDexx geschrieben hat)
Rechtlich hat der Händler nun folgende Möglichkeiten:
- Dir eine neue GTX vom bestellten und bezahlten Typ zusenden
- Dir den Kaufpreis in voller Höhe erstatten
- Mit dir einen "Deal" machen, dem musst du aber zustimmen
(wie AvenDexx geschrieben hat)
Halt uns aujeden Fall auf dem Laufenden! Würde mich echt interessieren was die jetzt machen!
Ich hätte an deiner Stelle aber noch 4 Wochen gewartet bis die neuen Karten draussen sind! Dann hättest du echt ein Schnäppchen machen können, weil bis dorthin bestimmt alle GTX nicht mehr lieferbar sind!
Aber die Hauptsache ist ja, dass du zu dem kommst für was du auch bezahlt hast.
*Ganz fest die Daumen drück*
Ich hätte an deiner Stelle aber noch 4 Wochen gewartet bis die neuen Karten draussen sind! Dann hättest du echt ein Schnäppchen machen können, weil bis dorthin bestimmt alle GTX nicht mehr lieferbar sind!
Aber die Hauptsache ist ja, dass du zu dem kommst für was du auch bezahlt hast.
*Ganz fest die Daumen drück*
- Registriert
- Nov. 2006
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wie gesagt ich hab grad ne mail bekommen das ich sie zurückschicken soll ... also der umtauscht passiert jetzt !!! schnell hoffe ich ...
und ehrlich gesagt ... der G92 interressiert mich nicht, die paar Prozent mehrleistung ... pfff
außerdem stören mich die 512MB ... aber anderes thema
es wird wieder gekauft, wenn die neuen Monster so wie die GTX damals raus kommen ...
außerdem denke ich mit der "AC23" version besser Übertakten zu können ... dann noch per RivaTuner den Shadertakt anheben ... und fertig is.
und ehrlich gesagt ... der G92 interressiert mich nicht, die paar Prozent mehrleistung ... pfff
außerdem stören mich die 512MB ... aber anderes thema
es wird wieder gekauft, wenn die neuen Monster so wie die GTX damals raus kommen ...
außerdem denke ich mit der "AC23" version besser Übertakten zu können ... dann noch per RivaTuner den Shadertakt anheben ... und fertig is.
IgG schrieb:@Lord Quas: Lass dich von dem Beitrag von Flipp nicht beirren. Wenn die Karte die du bestellt hast vom Hersteller so geliefert wird, muss dir der Händler diese schicken und darf nicht selbst einfach einen Kühler ummontieren.
Selbstverstaendlich darf der Haendler das, ein Vertrag existiert ausschliesslich zwischen Haendler und Kaeufer und es ist dem Haendler ueberlassen, wie er einen Mangel nachbessert.
AvenDexx
Admiral
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Nein, das ist in diesem Fall nicht korrekt, es sei denn, der Händler spricht das im Vorfeld mit dem Käufer ab. Hier ist eindeutig eine falsche Ware geliefert worden. Laut Kaufvertrag hat der Käufer das Recht, genau die bestellte Karte zu bekommen. Kann der Händler dem nicht nachkommen, muss er mit dem Käufer Kontakt aufnehmen und die Sache klären. Er kann eben nicht in Eigenregie einfach nen anderen Kühler auf die Karte bauen und ihm diese dann als Ersatz zurücksenden. Damit hat er nämlich noch immer nicht die richtige Karte. Es wird ihm nur vorgetäuscht, er hätte sie. Anhand der Seriennummer auf der Karte kann man leicht nachvollziehen, welches Modell es ist.
Sollte der Händler das also machen, ohne den Käufer davon in Kentniss zu setzen, grenzt dies schon an arglistige Täuschung. Der Mangel ist also nicht korrekt behoben worden.
Sollte der Händler das also machen, ohne den Käufer davon in Kentniss zu setzen, grenzt dies schon an arglistige Täuschung. Der Mangel ist also nicht korrekt behoben worden.
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